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Umgangsrecht gerichtlich festlegen lassen

 
(@marcus01)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

ich habe mich dazu entschlossen mein Umgangsrecht gerichtlich festlegen zu lassen. Die Kindesmutter untersagt mir seit der Geburt ( April 2009 ) jeglichen Kontakt. Auch unzählige Vermittlungsversuche bzw. gespräche duch das JA wurden von der Kindesmutter nicht wahrgenommen. Seit letzter Woche weiß ich nicht einmal wo mein Sohn wohnt, da die Kindesmutter umgezogen ist und mich nicht darüber in Kenntnis gesetzt hat bzw. auf Nachfrage keine Auskunft gibt.

Was muss ich in meinem Antrag auf Umgangsregelung beachten bzw. was darf in meinem Antrag an das Familiengericht nicht fehlen?

Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet. Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 23:18
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und willkommen bei Vatersein, hier wird Dir geholfen.
Muß gleich Arbeiten aber eines gleich vorraus,
bitte mehr Infos, wart Ihr verheiratet, besteht Gemeinsames Sorgerecht, besteht ein Plan auf Umgang ?.
Wie jung ist euer Kind u.u.u.
Was sagt das Jugendamt ?.
Bis dann

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 09:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Marcus,

außergerichtlich hast Du ja bereits alles versucht und bist an der Uneinsichtigkeit der KM gescheitert.
Folgerichtig bringst Du die Sache nun vor Gericht.

Lasse Dir am Besten von einem guten Anwalt helfen, wenn Du hier wenig Erfahrung hast.

Du brauchst auf alle Fälle einen gerichtlichen Beschluss und keinen Vergleich!
Auch wenn Dich Richter und Anwalt gerne dorthin bringen möchten (Richter hat weniger Arbeit und Anwalt verdient mehr daran).

Zudem muss im Beschluss auf Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft hingewiesen werden, falls gegen den Beschluss verstoßen wird.

Grundsätzlich gilt bei Kleineren Kindern häufigerer und dafür etwas kürzerer Umgang.
Das Thema Übernachtungen solltest Du mal überdenken und auf alle Fälle mit auf`s Tablett bringen.

Überlege Dir gut, wieviel Umgänge Du haben willst und packe dann bei Deiner Forderung vor Gericht noch etwas oben drauf, damit Du Verhandlungsmasse hast.

Mit Sorgerecht hat das Ganze erst mal nichts zu tun. Umgangsrecht hast Du so oder so.
Genauso wenig ist es interessant, welche Meinung das JA hier vertritt. Da könntest Du genauso den Kaminkeherer in der Nachbarstadt nach seiner Meinung fragen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 09:36
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und willkommen bei Vatersein, hier wird Dir geholfen.
Muß gleich Arbeiten aber eines gleich vorraus,
bitte mehr Infos, wart Ihr verheiratet, besteht Gemeinsames Sorgerecht, besteht ein Plan auf Umgang ?.
Wie jung ist euer Kind u.u.u.
Was sagt das Jugendamt ?.
Bis dann

Sorry, nicht genau nachgeforscht, staengler hat wieder richtig geantwortet  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 11:45
(@diskurso)
Registriert

Zudem muss im Beschluss auf Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft hingewiesen werden, falls gegen den Beschluss verstoßen wird.

Das geschieht aber nur auf Antrag und nicht automatisch.
Folgerichtig ist daher Klage auf Umgang, verbunden mit einem Antrag auf Ordungsgeld im Falle der Zuwiderhandlung.

Läge bereits gSR vor, so hätte die KM das Einverständnis von Marcus01 zum Umzug einholen müssen.
Ohne richterlichen Beschluss hat die KM so einfach Fakten geschaffen, die nun nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Dummerweise hat er fast 2 Jahre (!) vergehen lassen, bis er nun eine gerichtliche Entscheidung in die Wege leiten will.
Es ist daher warscheinlich, dass das Gericht zunächst nur begleiteten Umgang zur Annäherung anordnet, da das Kind seinen Vater noch nie gesehen hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 15:56
(@marcus01)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

wir haben uns in ihrer Schwangerschaft getrennt (es kam von Ihrer Seite aus). Ab da an hat sie jeglichen Kontakt zu mir abgebrochen. Ich habe jetzt erstmal einen Antrag ans Familiengericht vorbereitet, hoffe nur das ich alles reingeschrieben habe.

Sicher habe ich mir viel Zeit gelassen, hab da leider zu viel aufs Jugendamt gebaut. 🙁

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2011 22:49
(@diskurso)
Registriert

Ich habe jetzt erstmal einen Antrag ans Familiengericht vorbereitet, hoffe nur das ich alles reingeschrieben habe.

Wenn Du möchtes, stelle den hier mal vor.

Sicher habe ich mir viel Zeit gelassen, hab da leider zu viel aufs Jugendamt gebaut. 🙁

Immer dieselben Geschichten  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 23:36
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Sicher habe ich mir viel Zeit gelassen, hab da leider zu viel aufs Jugendamt gebaut. 🙁

Gruß

Hmmm, ich sehe da geht es nicht nur mir so!

Ich lese mich jetzt seit Stunden durchs Forum und bin einerseits total begeistert, weil ich mich hier zum ersten Mal seit Jahren richtig verstanden fühle, andererseits schiebe ich einen leichten Hass wenn ich lese, wie zum Teil hundsgemein ( sorry für den Ausdruck!) manche Damen die Väter regelrecht fertigmachen wollen.

Das Recht nicht unbedingt was mit Gerechtigkeit zu tun haben muss, war mir bekannt. Die Rechtsprechung im Falle der Kindererziehung/Umgang etc. ist dafür ein schlagender Beweis! Ich werde mir sofort einen Anwalt suchen und so bald als möglich den Gang zum Gericht gehen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 00:25
(@diskurso)
Registriert

Hmmm, ich sehe da geht es nicht nur mir so!

Nein, leider haben sehr viele Väter Probleme mit dem JA, einige konnten aber auch gute Erfahrungen machen.

Ich lese mich jetzt seit Stunden durchs Forum und bin einerseits total begeistert, weil ich mich hier zum ersten Mal seit Jahren richtig verstanden fühle, andererseits schiebe ich einen leichten Hass wenn ich lese, wie zum Teil hundsgemein ( sorry für den Ausdruck!) manche Damen die Väter regelrecht fertigmachen wollen.

Herzlich Willkommen !
Hundsgemein ist doch noch sehr vorsichtig formuliert, wenn Mütter den Kindern den Vater vorenthalten wollen - entgegen jedes gesunden Menschenverstandes und inzwischen auch ausführlich wissenschaftlich begründet.

Ich werde mir sofort einen Anwalt suchen und so bald als möglich den Gang zum Gericht gehen!

Da kann man nur gratulieren und viel Erfolg wünschen !
Achte bei Deiner Suche auf einem Fachanwalt für Familienrecht, der diesbezüglich Erfahrungen hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 15:37