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Umgangsrecht gerichtlich festlegen lassen

 
(@olipo)
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Hallo,

ich möchte das Umgangsrecht gerichtlich festlegen lassen, da die Mutter des Kindes ständig in den Urlaub fährt
und damit die Wochenende blockiert. Bisher habe ich das Kind jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag
bei mir.

Wie genau kann ich dies gerichtlich festlegen lassen?

Muss das mein Anwalt beim Amtsgericht am Wohnort des Kindes einreichen
und dann entscheidet ein Richter?

Was passiert, wenn der Umgang trotzdem verhindert wird?
Muss ich dann jedesmal wieder über meinen RA?

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 10:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus OliPO,

Gerichte sehen es oftmals gern, wenn man im vorfeld versucht hat, mit Hilfe des Jugendamtes die Probleme zu lösen.

Wenn hier, wie so oft, eine Vermittlung scheitert, dann gehst Du weiter vor Gericht.

Dein Anwalt reicht die Klage am Wohnort des Kindes ein. Darin muss genau festgelegt werden, wie Du die Umgänge gestaltet haben möchtest. Am Besten packst Du gleich noch was oben drauf, damit die mehr "Verhandlungsmasse" hast.

Vor Gericht muss es auf alle Fälle einen Beschluss geben und keinen Vergleich.

Im Beschluss muss darf auch der Hinweis auf Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungsstrafe nicht fehlen, wenn gegen diesen Beschluss verstoßen wird.

Das mindert die Motivation der KM auf Verstöße gegen den Beschluss.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 10:50
(@bagger1975)

Hallo OliPO

Gerichte sehen es oftmals gern, wenn man im vorfeld versucht hat, mit Hilfe des Jugendamtes die Probleme zu lösen

neben JA ist evtl. auch an eine Mediation bei einem Verein für Familienhilfe zu denken. Dies ist vorab sehr zu empfehlen, denn damit signalisiert Du für den Fall einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung, dass Du von Deiner Seite aus "alles" außergerichtliche versucht hast, anstatt gleich den "Streithansel" zu geben.

Und wie @staengler schon schrieb: Gleich mehr fordern!

I.Ü. sollte auch gleich geregelt werden, was passiert, wenn Umgangstermine nicht stattfinden bzw. ausfallen. Stichwort Ersatzregelung.

Viel Erfolg

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 11:50
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

Danke sehr

es gibt bereits eine beiderseitig unterschriebene Umgangsregelung vom JA,
aber Ex hält sich da keineswegs dran.

Sie war mit dem Kind in den letzten 6 Monaten insgesamt 8 mal eine Woche im Urlaub,
d.h. von Samstag bis Samstag, was bedeutet, es wird verschoben, gekürzt, was meinen Umgang
betrifft.

Ich kann nichts planen, das nervt mich, sie nimmt sich einfach meine WE mit dem Hinweis,
dass Urlau wichtig fürs Kind ist. Ich hingegen bin auf die Hälfte der Ferien angewiesen, wenn ich mal wegfahren will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 12:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

keine Frage Oli,

deine Ex fühlt sich nicht an die bestehende Vereinbarung gebunden.
Es passiert ihr ja auch nichts, wenn sie sich so verhält.

Deshalb müssen ihr die Daumenschrauben angezogen werden, damit sie wieder auf den Pfad der Tugend zurück findet. zumindest was die Umgänge angeht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 12:11
(@bagger1975)

Hallo OliPO,

es gibt bereits eine beiderseitig unterschriebene Umgangsregelung vom JA,
aber Ex hält sich da keineswegs dran.

ja dann wird`s m.E. Zeit etwas zu unternehmen. Je mehr Du Dir soetwas gefallen lässt, umso dreister werden die bislang gelebten Zustände ausgenützt. Und ja, die vielschichtigten Ausreden, die sich einige Elternteile beim Umgang ausdenken, sind bestens bekannt...

Dagegen hilft leider nur konsequentes Handeln und Einfordern...und das dann auch mit gerichtlicher Hilfe

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 12:13
(@diskurso)
Registriert

es gibt bereits eine beiderseitig unterschriebene Umgangsregelung vom JA,
aber Ex hält sich da keineswegs dran.

Das ist das Problem solcher außergerichtlich getroffenen Umgangsregelungen, sie sind das Papier nicht wert.
Ohne einen richterlichen Beschluss (nicht Vereinbarung!) mit bereits enthaltener Androhung von Ordungsgeld im Fall des Ignorierens hast Du keinerlei Chanchen zur Durchsetzung einer Umgangsregelung. Ohne Vollstreckbarkeit eines richterlichen Beschlusses kann die liebende Mutter leider tun, was sie will.

Muss das mein Anwalt beim Amtsgericht am Wohnort des Kindes einreichen
und dann entscheidet ein Richter?

So ist es.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 16:23
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie war mit dem Kind in den letzten 6 Monaten insgesamt 8 mal eine Woche im Urlaub,
d.h. von Samstag bis Samstag,

????

Du mußt Dich an die Ferienzeiten halten, die KM jedoch nicht???

Zeig mir mal die Schule, wo ein Kind achtmal innerhalb von 6 Monaten für eine Woche in Urlaub kann...

LG,

Edit: Vollquoting gekürzt

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 17:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zeig mir mal die Schule, wo ein Kind achtmal innerhalb von 6 Monaten für eine Woche in Urlaub kann...

Soweit ich es in Erinnerung habe, ist das Kind 3 Jahre alt. Somit geht`s um KiGa-Ferien, bzw. geht das Kind halt einfach mal eine Woche nicht hin.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 17:18
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Ach so - aber dann braucht sich der Vater ja auch nicht an Ferienzeiten zu orientieren...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 17:25