Guten Morgen,
ich bin Vater einer vierjährigen Tochter, diese lebt bei der Mutter knapp 100km von mir entfernt,
wir sind seit 2,5 Jahren getrennt haben das GSR und der Umgang wurde in einer Elternvereinbarung
beim Jugendamt festgelegt.
Die Kleine kommt alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag zu mir, an den Wochenende, an denen sie nicht
bei mir ist, besuche ich sie Sonntag Nachmittag für c.a. 3 Stunden, genau so steht es auch in der Elternvereinbarung.
1. Die Ex möchte nun die Sonntage an Ihrem Wohnort beim Jugendamt "streichen" lassen, da sie sagt das wäre ihr Wochenende
und reine Großzügigkeit ihrerseits.
2. Alles o.g. ist graue Theorie, in der Realität, wird verschoben wo nur geht, seit Dezember wurden 10 Wochenende von der Ex getauscht,
sie war glaube ich 4 mal mit der Kleinen Skifahren, immer von Samstag bis Samstag, ich werde hier immer vor vollendete Tatsachen gestellt, a la, achso, an dem WoEnde sind wir Skifahren.
Beide Punkte nerven mich ungemein, ich will hier klare Verhältnisse.
Kann sie den Besuch am Sonntag einfach so streichen? Wenn ich den Umgang gerichtlich festlegen lasse, kann ich mich dann darauf verlassen, dass wirklich eine Regelmäßigkeit beim Umgang eintritt?
Vielen Dank!
P.S. ein tolles Forum, ich lese schon sehr lange mit, wirklich sehr hilfreich
Moin S7,
grundsätzlich gilt, dass Elternvereinbarungen einzuhalten sind. Allerdings haben sie natürlich nicht die rechtliche Bindungswirkung wie ein Umgangs-Urteil, sondern sind eine freiwillige Vereinbarung: Wenn einer der Beteiligten dagegen verstösst, hat man keine Handhabe, dagegen vorzugehen. Das Jugendamt kann sowieso nur beraten, aber nichts entscheiden.
Andererseits ist diese Vereinbarung natürlich auch etwas unglücklich; sie bedeutet, dass Deine Ex kein Wochenende allein mit Eurer Tochter hat: An den einen Wochenenden ist Eure Tochter sowieso bei Dir; an den anderen Sonntagen muss sie zuhause bleiben, weil Du zu Besuch kommst. Möglicherweise könntest Du das ganze entspannen, indem Du Deiner Ex vorschlägst, Deine Besuche a.) nicht mehr in ihrer Wohnung zu machen, sondern Töchting für ein paar Stunden abzuholen und b.) das ganze nicht am Sonntag, sondern unter der Woche zu machen.
Das solltest Du versuchen, bevor Du ein Gerichtsverfahren anleierst. Erfahrungsgemäss vergiften juristische Auseinandersetzungen die Atmosphäre; das Ergebnis ist dann nicht unbedingt besser als vorher.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo S7,
ich stimme Brille zu. Versucht den einen Umgangstag zunächst außergerichtlich zu klären und irgendwie anders zu legen. Ihre jetzigen Einwände wegen dem Wochenende sind nachvollziehbar.
Lass Dir diesen einen Tag aber nicht abquatschen, der ist m.E. sehr wichtig, denn sonst sieht Dich die Kleine 2 Wochen am Stück nicht! I.ü. ist der Tag gelebte Praxis (!) und war KM schließlich einmal damit einverstanden (!). Also muss für den Sonntag ein Ersatz gefunden werden!
Nur zur Info:
Meine Kleine ist 4,5 und ich habe sie von Freitag Mittag bis Montag morgen (Kiga-Holen und Bringen) plus einen Tag in der Woche (meistens der Montag mit Kiga-Holen vor unserem Wochende). Hierdurch ist gewährleistet, das wir uns maximal 1 Woche nicht sehen.
Sofern Du verhandelst, sollte dann gleich auch eine hälftige glasklare Ferienregelung auf den Tisch kommen...davon habe ich bei Dir nichts gelesen und 2 Jahre sind schneller herum als man glaubt und dann ist die Kleine Schulkind.
Und wenn sämtliche Versuche einer außergerichtlichen Regelung scheitern, dann würde ich die KM schon deutlich spüren lassen, dass Du notfalls vor einer gerichtlichen Klärung nicht zurück schreckst. Dafür hast Du dann wegen des mitgeteilten bisherigen Umgangs m.E. auch ganz gute Karten.
Viele Grüsse
Moin!
Wie die anderen kann ich nachvollziehen, dass die KM den einen Sonntag streichen will. Auch sie hat ein Recht darauf ein ganzes WE mit Eurer Kurzen zu verbringen.
Meine Kleine ist 4,5 und ich habe sie von Freitag Mittag bis Montag morgen (Kiga-Holen und Bringen) plus einen Tag in der Woche (meistens der Montag mit Kiga-Holen vor unserem Wochende). Hierdurch ist gewährleistet, das wir uns maximal 1 Woche nicht sehen.
So ist´s bei mir und meinem Kurzen auch. Jedoch kommen da noch alle Ferienhälften und im jährlichen Wechsel die grossen Feiertage dazu.
Ich würd mit der KM reden, ihr den Sonntag "lassen" und dafür einen anderen Nachmittag aushandeln unter der Woche. Eine Ferienregelung würde ich auch ansprechen. Ist für 2,5 Jahre zwar noch nicht relevant, aber würdest Du vor Gericht ziehen, so würde der Schwarzkittel auch in diesem Alter die Schulferien als Richtschnur nehmen. Der will Euch in 2 Jahren ja nicht wieder da sitzen haben.
Greetz,
Milan
Hallo S7 und @milan,
Jedoch kommen da noch alle Ferienhälften und im jährlichen Wechsel die grossen Feiertage dazu.
so ist`s bei mir ja auch! Hatte ich vergessen zu erwähnen!
Du hast im Grunde also schon eine gute Verhandlungsmasse und KM tut gut daran, sich mit Dir zu einigen. Man muss ihr das vermutlich nur einsichtig machen und verständlich verklickern.
Viele Grüsse
Moin!
Um es noch mal deutlich zu machen:
Die bisher vorgeschlagenen Umgangsregelungen wirst Du (so gut wie) sicher von jedem Gericht zugesprochen bekommen. Vielleicht der eine oder andere Nachmittag weniger. Aber im Wesentlichen ist es das, wovon Du ausgehen kannst.
Insofern kannst Du Deiner Exe ganz entspannt und selbstbewusst gegenüber treten. Gib ihr die Gelegenheit sich aussergerichtlich mit Dir zu einigen und wenn sie mauert, dann geht´s halt ab zum Gericht. Mach ihr das freundlich und vorsichtig klar.
Die hier skizzierten Regelungen stehen Dir von Gesetz wegen zu. Umgang ist ein Grundrecht (§ 1684 BGB) und kein grosszügiges Entgegenkommen der Mütter. Oft sehen die das anders. Und noch öfter fallen sie damit auf die Nase, sobald wir Väter das vom Gericht eintüten lassen.
Greetz,
Milan
ich Danke euch für die Antworten und teile Eure Sicht, dass der Sonntag natürlich Ihr Wochenende blockiert.
Unter der Woche ist es für mich schwierig, wegen Arbeit und Entfernung.
Was sagt Ihr denn dazu, dass die Ex mich laufend vor voellendete Tatsachen stellt und einfach so von Samstag bis Samstag in den Urlaub geht?
Seit Dezember, habe jetzt mal nachgezählt, 5 Urlaube a eine Woche.
dadurch kann ich zum einen nix planen und zum anderen, sehe ich die Kleine laufend 3 Wochen nicht bzw. habe Sie nicht bei mir
Moin!
Was sagt Ihr denn dazu, dass die Ex mich laufend vor voellendete Tatsachen stellt und einfach so von Samstag bis Samstag in den Urlaub geht?
Das ist nicht gerade ritterlich von ihr, aber sie kann und darf das tun. Elternvereinbarungen sind eben nicht bindend.
Dem kannst Du nur mit einer gerichtlichen Umgangsregelung begegnen. Dann darf sie das nicht mehr. Wenn Du klug bist (und das bist Du, weil Du VS gefunden hast), dann wirst Du gleich zusammen mit Deiner Umgangsregelung auch einige Zwangsmassnahmen in den Beschluss nehmen lassen gegen die KM. Sobald sie sich nicht an die UR hält, dann drohen Zwangsgelder (ein anderer User hat 18.000€ reingeschrieben bekommen) und weitergehende Zwangsmassnahmen. Die werden zwar selten tatsächlich verhängt, sind aber dennoch ein gewaltiges Druckmittel um zukünftige Unregelmässigkeiten im Umgangsrythmus zu unterdrücken.
Theoretisch könntest Du mit einem solchen Beschluss in der Tasche Deine Kurze mit dem Gerichtsvollzieher und der Polizei zum Umgang abholen, wenn die KM sie wiederholt nicht rausrückt.
Also Du siehst, dass Du alles andere als chancenlos bist. Genau genommen sitzt Du am längeren Hebel, da das Umgangsrecht in BRD tatsächlich sehr verlässlich ist. Mit diesem Hintergrund würd ich der KM nochmal die friedliche Chance geben eine gute UR mit Dir zu vereinbaren, die auch stoisch von allen Beteiligten eingehalten wird. Zögert sie mehr als einmal mit der Zustimmung, würd ich umgehend zu Gericht ohne weitere Vorwarnung.
Greetz,
Milan
Hallo Stuttgart7,
sofern Du mit Deiner Ex-Frau noch vernünftig reden kannst, solltest Du dies auch unbedingt ausnutzen, der direkte Austausch ist als erste Maßnahme durchaus zu empfehlen, Du siehst dann wie sie tickt. Wen Du jedoch aus bitterer Erfahrung weisst, dass dies nicht zu Erfolg führt, handle schnell, such Dir einen guten Anwalt/Anwältin, bei dem Du Dich aufgehoben fühlst und der vor dem zuständigen Gericht Erfahrung hat. Dränge ihn/sie zu schnellen Taten, lasse keine Zeit verstreichen. Umgangsangelegenheiten sind bei Anwälten in der Vertretung von Vätern nicht die erste Wahl, der Streitwert wird meist pauschal auf 3000 € gesetzt, somit nur ein kleines Zubrot, davon wirst Du wohl ein Drittel selbst tragen müssen, mit oder ohne PKH. Da auch die Gegenseite ihren Senf dazugeben wird, den Prozess in die Länge ziehen wird, stelle Maximalforderungen, vor Gericht ist es dann sowieso ein Basar. Rechne nicht damit, dass Klischees aus amerikanischen Filmen bedient werden. Schon aufgrund der Brisanz und angespannten Atmosphäre ähneln solche Verfahren häufig eher einem Gespräch am Tresen, da wird zur Entspannung gewitzelt und gemauschelt und Du sitzt da, ggf. etwas überfordert durch die Handlungsgebahren der anwesenden Schauspieler. denke immer dran, dass Anwälte und Richter miteinander golfen gehen nach der Verhandlung und nicht wie Du emotional involviert sind. Wie auch unsere Politiker sind sie austauschbar und vertreten kurzzeitig vordergründig die Interessen des jenigen, der zahlt, genauso wie im horizontalen Gewerbe. Der gegnerische Anwalt, der Dir in seinen Schreiben an Dich noch zur Schnecke gemacht hat und Dir mal so richtig den Spiegel vor die Nase gehalten hat, was Du doch für ein schlechter Vater seist, der sich nicht kümmert, o.ä. , wird nun vor Gericht in der Regel einen Teufel tun, solche Sprüche zu riskieren, weil sich doch jeder die Gunst des Richters erhofft. In meiner damaligen Verhandlung hat er mir sogar ins Gesicht gesagt, dass ich das was er schreibt, nicht so persönlich nehmen sollte, (glaubt mir, ich hätte die Ratte am liebsten in Stücke gerissen), aber man muss cool bleiben und jegliche Provokation der Gegenseite insbesondere im Vorfeld der Verhandlung gelassen hinnehmen und selbst ganz sachlich bleiben vor Gericht. Vor Gericht zählen Fakten, schmutzige Wäsche der Vergangenheit zu waschen disqualifiziert, daher lohnt es sich auch nicht, sich hier in Anwaltsschreiben zu verbeißen, somit auch keine Gegendarstellungen schreiben lassen! Mein Anwalt gab mir immer die Info, wenn ein Schreiben der Gegenseite kam mit dem Kommentar: "ist alles Quatsch - schmeißen Sie es weg".
Stelle die Maximalen Forderungen sachlich zusammen und achte tatsächlich darauf, dass Sanktionen bei Verstoß hineingenommen werden, sorge im Vorfeld für eine gute Beziehung zum Jugendamt, halte sie auf dem Laufenden, denn in der Regel ist die Dame vom Jugendamt dabei und auch wichtig. Versuche zumindest, dass ein Urteil/Beschluss und kein Vergleich das Ergebnis wird. Und denke immer daran, dass Du im Recht bist und für eine Gute Sache kämpfst, nämlich in erster Linie für das Recht Deines Kindes an Dir. Wichtig! bleib dran, die Klage muss schnell vor Gericht! Selbst bei der Auflage, dass Umgangsverfahren schnell geregelt werden müssen, kann es hier aufgrund von überlasteten Gerichten zu Verzögerungen kommen. Lege jeden Monat Geld beiseite, um evtl. bei weiteren Schwierigkeiten schnell nachzufassen zu können. Manchmal reicht leider nicht ein Verfahren, um die Umgangsverweigerer in Ihrer Selbstgerechtigkeit zu bremsen; so ist die nächste Stufe der Eskalations/Sanktionspyramide manchmal ein nervenzehrendes Geschäft. Also nicht den Mut verlieren, ich kämpfe auch schon seit vier Jahren :-).
Grüße
D.
