Hallo,
ich bin neu hier und bräuchte mal bitte Eure Hilfe.
Und zwar folgendes:
Ich bin vor knapp 1 Monat stolzer Papa geworden 🙂 Doch mit der Mutter bin ich nicht mehr zusammen...Ich würde die Kleine natürlich gerne sehen,
denn gerade die erste Zeit geht ja so schnell vorbei...
Aber die Mutter meint nur es geht nicht da sie ja stillen muss. Na klar hat sie recht damit, aber soll ich die Kleine jetzt die ganze Stillzeit nicht sehen dürfen?
Wir haben ja gemeinsames Sorgerecht !!! :thumbup: Aber wie verhält sich das im Säuglingsalter?
Hoffe kann mir jemand helfen 😉
Servus XYZ,
erst einmal willkommen hier. Für Dein mitgeteiltes Problem sehe ich leider auf den ersten Blick ehrlich gesagt mehr Smilies als Fakten. Es gibt bei diesen Dingen leider kein Patentrezept. Deswegen solltest Du uns schon "mehr" schreiben, was genau bislang gelaufen ist.
Sicher steht dem Kind und Dir Umgang zu, wenn Du der rechtliche/biologische Vater bist und Du hast auch richtig erkannt, dass das Stillen den Umgang nicht hindern sollte, aber wie ist das zum Beispiel mit dem Sorgerecht gelaufen? Wart ihr verheiratet? Wenn nein, wie kommst Du darauf, dass Du das gemeinsame Sorgerecht innehast?
Die Fragen sind ua. wichtig, um Deine Situation einzuschätzen und Dir helfen zu können, also erzähl doch einmal...
Viele Grüße
Danke für die schnelle Antwort...
Also wir waren nicht verheiratet. Ich bin der biologische Vater, also Vaterschaft anerkannt und haben uns beim Jugendamt auf gemeinsames Sorgerecht geeinigt!
Die Kleine trägt sogar meinen Nachnamen...Dies wollte meine Ex so, da ihr Nachname durch ihre Familie negativ bekannt ist, und man unsere Kleine
nicht mit den "Rest der Sippe" sofort in Verbindung bringt. Also hört sich ja eig alles ganz positiv an für mich oder 🙂
Nun hab ich ja im Prinzip die gleichen Rechte wie sie, aber wie ist das im Säuglingsalter?
Und wenn sie mir meine Kleine nicht sehen lässt, lohnt sich schon der Weg zum Anwalt oder ist es dafür zu früh?
Habe einfach nur Angst gerade die Anfangszeit zu verpassen...
DANKE !!!
Servus -xyz-!
Da scheinbar die Kommunikation zwischen euch Eltern funktioniert, würde ich nich mal ganz freundlich mit KM reden:
1. Kind wird nicht ständig gestillt, in diesen Zeiten könntest Du ohne Weiteres auch mal ´nen kleinen Spaziergang samt Baby und Kinderwagen machen.
2. Dadurch und auch durch andere Tätigkeiten (z.B. nach dem Stillen Bauch massieren, Wickeln, das Kind auch mal baden, uvm) könntest Du KM auch "entlasten", sofern KM Dich in die Wohnung lässt).
Meistens sagt man, je kleiner das Kind desto häufiger aber kürzer die Umgangszeiten. Sprich daher noch mal mit KM und schlage eine für Dich realisierbare Umgangsregelung vor (by the way: auch Euer gemeinsames Kind hat Recht nach §1684 BGB auf Umgang mit Dir).
Wenn das nicht funzt, gehst Du erst mal zum JA und bittest um Vermittlung.
Erst wenn das auch fehlschlägt, ab zum Anwalt.
Diese Vorgehensweise nennen wir hier im Forum Umgangsdreisprung; vor Anrufung eines Gerichtes sollten zuerst alle Möglichkeiten einer friedlichen und einvernehmlichen Lösungsfindung ausgeschöpft werden.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus xyz,
in Ergänzung zu den richtigen Hinweisen von @82Marco:
Wenn das Gespräch mit der KM nicht funktionieren sollte, empfehlen wir hier (ggfs. vor dem Gang zum JA) noch einen persönlichen Brief an die KM mit der Bitte um Gestaltung einer einvernehmlichen Umgangsregelung, die den Bedürfnissen von Kind und Euch, als getrenntlebenden Eltern, gleichermaßen gerecht wird.
In diesem persönlichen Brief kann man gleich eine Einladung zu Mediationsgesprächen bei einem Familienhifeverein (Caritas, Diakonie, etc.) aussprechen und der KM gleich verbindlichen Teminsvorschläge machen.
Diese Vorgehen hat den Vorteil, dass man (ggfs. später für `s JA) etwas "in Händen" hat und gleichzeitig sein Einigungsbemühen belegt.
Also kümmere Dich vorsorglich gleich auch um Mediationstermine und mache der KM diesen Vorschlag (d.h. mündlich oder schriftlich). Schaden tut es in jedem Fall nicht...
Viele Grüsse
Hey Ho
Alsoo, dein Zwerg ist noch recht klein, und gerade bei Wachstumsphasen und Entwicklungsschritten brauch ein Kind häufiger die Brust.
abpumpen ist zwar nett, aber reicht meistens nicht aus in den Phasen (meiner Erfahrung nach)
Ich will dir um Himmels willen nicht absprechen, dass du nicht alleine mit dem Zwerg in der Zeit rausgehen sollst.
Aber ich denke, dass es Sinn macht, wenn Du dich schlau machst wann solche Stress Phasen entstehen, damit du diese nicht als persönlichen Angriff siehst.
Bei und zum Beispiel gab es eine Phase (16. Woche, ganz böse) da war es so das Papa nach Hause kam und der Zwerg und ich beide geweint haben. er wollte nicht die Brust war aber hungrig und total unzufrieden. In der Zeit merken die Monster, dass sie nicht mit dem Körper der ihnen Essen gibt, in dem Fall, verwoben sind.
Das bedeutete für mich, dass er nachts nur im Sitzen gestillt werden wollte und Tags nur im liegen....
Es war stress und nervig ohne Ende, aber auch das geht vorbei.
mir geht es mit meinem Post nun darum, dass Du versuchst einen Umgang erstmal zu realisieren, der solche Eventualitäten berücksichtig (wie gesagt, lies ein Buch über Entwicklungsschritte). Es ist für das Mini- Monster wichtig, dass du oft da bist, nicht unbedingt lange, aber eben oft.
Wenn du das realisieren kannst mit der KM (lass dir auch eventuell das Wickeln zeigen, das gibt Bonus-Punkte bei der KM und Vertrauenspunkte), dann hat dein Kind viel gewonnen.
Vielleicht ist es ja möglich, zwei/drei Mal die Woche das kleine Monster zu sehen und eingepackt mitzunehmen im Wagen?
Dann kann auch eine KM mal in die Badewanne gehen zum Ausspannen, kannst du ihr eventuell auch so verkaufen
Mal davon ab, wäre meine Alternative zum Wagen immer ein Tragetuch, da dies mehr Freiheit für Kind und Elternteil bietet
Gruß Zwergnases Mama (die denkt, dass Anwalt wohl das falscheste in der Situation wäre)
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um einen fast frisch geborenen Säugling handelt würde ich zumindest die nächsten Monate Abstand von JA und Anwalt nehmen.
Die KM ist erstmal genug mit sich selbst beschäftigt den neuen Alltag auf die Beine zu stellen als sich mit dir über Umgang zu streiten.
Das soll jedoch nicht bedeuten, dass du als Vater keinen Umgang mit dem Baby haben sollst.
Ich würde dir raten dich als verantwortungsbewussten Vater zu zeigen und die KM im Rahmen deiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Ein klärendes und offenes Wort wie "Du, das mit uns ist halt blöd gelaufen. Lass uns wenigstens als Elternteile das beste daraus machen" bringt dich eher an dein Ziel als "ich habe GSR also auch das Recht..."
Die Regel: je kleiner die Kinder, desto kürzer aber dafür in kürzeren Intervallen Umgang mit dem anderen Elternteil ist zwar richtig.
Jedoch ist hier von Kindern die Regel. Nicht von Säuglingen.
Zudem wird dir jeder Experte bestätigen, dass sich eine Bindung zum Vater nicht in den ersten Monaten entwickelt.
Dazu muss das Baby erstmal in der Lage sein, seine Umgebung wahrzunehmen. Das kann es nämlich im Moment noch gar nicht richtig.
Die Empfehlung die das JA wohl geben wird ist, dass du euer Baby maximal stundenweise siehst.
Wenn das Verhältnis zur KM nicht total zerrüttet ist, bekommst du das doch auch so hin oder?
Vielleicht vorher mal ein klärendes Gespräch führen wie ich oben schon erwähnte. Aber bloß nicht jetzt schon mit "ich habe aber das Recht..." abfangen.
Jetzt schon ein Umgangsrecht einklagen ist glaube ich nicht sehr erfolgsversprechend. Außerdem auch nicht gerade der beste Einstieg in eure Rolle als Eltern.
Jack
Ob man Gespräche beim Jugendamt, einen Rechtsanwalt oder ein gerichtliches Verfahren benötigt, hängt nicht vom Säuglingsalter des Kindes ab, sondern einzig und alleine, ob man mit der Mutter des Kindes vernünftig kommunizieren kann und tragfähige Elternvereinbarungen geschlossen werden können, die auch eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, sollte man - wie oben vorgeschlagen wurde - die im Einzelfall erforderliche Hilfe in Anspruch nehmen - und wenn es in letzter Konsequenz ein gerichtliches Umgangsverfahren sein muss. Das ist zwar nicht schön, muss aber manchmal sein.
Dabei sind natürlich die Stillzeiten zu berücksichtigen - und wenn Mütter abpumpen, weil sie nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten gehen (wollen), dann spricht grundsätzlich auch nichts gegen das Abpunpen, wenn das Kind Umgangszeiten mit seinem Vater hat. Aber auch das bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.
Was als Mindestumgang gehen sollte, kann man hier nachlesen: http://www.familien-wegweiser.de/RedaktionBMFSFJ/redaktionFamilienwegweiser/PDF-Anlagen/broschuere-wegweiser-fuer-umgang-nach-trennung-scheidung,property=pdf,bereich=wegweiser,sprache=de,rwb=true.pdf
Hallo zusammen,
Jetzt schon ein Umgangsrecht einklagen ist glaube ich nicht sehr erfolgsversprechend. Außerdem auch nicht gerade der beste Einstieg in eure Rolle als Eltern.
Um es klar zu sagen: Diese Strategie kann einem auch ganz gewaltig auf die Füße fallen. Lässt man sich nämlich bequatschen, keinen oder fast keinen Umgang zu haben, und verzichtet man dabei auf die Schiene "Jugendamt -> Gericht", dann wird einem eine entsprechend gepolte KM genau dieses Verhalten später als "der hatte doch eh' kein Interesse an dem Kind" aufs Butterbrot schmieren - und, schlimmer noch, zumindest bei manchen Richtern mit dieser scheinheiligen Argumentation sogar durchkommen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
ich bin in den letzten neun Jahren folgende Strategie gefahren: Zunächst habe ich versucht mich mit der KM friedlich zu einigen und das maximale an Umgang für mich und meinen Sohn herauszuholen. Dieser Schritt schließt auch ein, dass man in bestimmten Situationen (kurz nach der Geburt, etc.) der KM schon Zeit gibt, sich in eine Situation einzufinden oder um auch nur nachzudenken. Also diesen Schritt umso ausführlicher und sensibler angehen, je jünger das Kind ist.
Hatte ich dann das Gefühl, hier ist nicht mehr rauszuholen, habe ich mir vergleichbare Umgangsurteile rausgesucht oder mich beim Anwalt in Rahmen einer Erstberatung informiert, was gerichtlich zu erwarten ist.
War gerichtlich mehr zu erwarten als die KM zugestanden hat, habe ich geklagt. Mein Kind ist jetzt 9 Jahre alt. Die erste Umgangsklage habe ich geführt, als mein Sohn 4 Jahre alt war. Ich bereite zur Zeit die siebte Umgangsklage vor. Und ich habe immer! gerichtlich mehr erreicht, als mir die Ex zugestanden hat.
Und ich unterstütze hier ausdrücklich Malachits mahnende Worte: Oft argumentieren Väter, sie hätten doch Umgang und könnenn nicht klagen oder wollen das Kind nicht belasten etc. Falsch! Das Einzige, dass das Kind belastet ist, ohne Vater aufzuwachsen. Minimalistischer Umgang ist kein Umgang und durch gerichtlich geregelten zu ersetzen, wenn Mama das nicht einsieht.
Einzig und allein die traurige Tatsache, dass auch Gerichte bei Babies meist lächerlichen Umgang ausurteilen, macht es nötig, hier sich besonders gegenüber der KM kompromiss- und gesprächsbereit zu zeigen.
Dein Ziel ist es - wie oben erwähnt - möglichst häufigen Umgang (mehrmals in der Woche) mit Deinem Sohn zu erreichen und vor allem nicht zuzulassen, dass Du gar keinen Kontakt zu Deinem Kind hast. Blockt hier die Mutter völlig, solltest Du nicht zögern, sofort einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs zu stellen.
LG,
Mux