Hallo, liebe "Vatersein...."-User,
ich bin der biologische Vater eines 10 Monate alten Jungen. Die KM lebt schon seit gut einem Jahr getrennt von ihrem
Ehemann. Unsere Beziehung dauerte knapp 2 Jahre und wir leben nach wie vor in eigenen Wohnungen, wobei
wir von Geburt an 60 - 70 % der Zeit gemeinsam in meiner Wohnung verbracht haben
Nach vielen Vorkommnissen habe ich mich vor 14 Tagen von der KM getrennt und hatte die Hoffnung, dass sie mir die
Gelegenheit gibt, meinen Sohn regelmäßig zu sehen.
Seit der Trennung lehnt sie nun leider jeden Kontakt ab und entzieht mir auch meinen Sohn.
Ich habe nun schon Kontakt zum Jugendamt aufgenommen, um mit deren Hilfe eine gemeinschaftliche Lösung zu finden
und man bot uns spontan einen gemeinsamen Termin an. Leider hat die KM den Termin schon abgesagt und ich frage
mich nun, ob ich nicht gleich einen Anwalt einschalten sollte, um möglichst eine gerichtliche Umgangsregelung zu erzielen.
Kann ich "nur" als biologischer Vater überhaupt eine gesetzliche Umgangsregelung einklagen??
Ich verzweifel langsam, weil ich meinen Sohn so lange nicht gesehen habe und möchte keine Zeit verlieren!!!
Wer kann mir Tips für meine Situation geben??
Grüße
Stefan
Ich möchte einen Teil meines Textes noch etwas genauer darstellen:
Die Trennung von meiner Lebensgefährtin ist mir unglaublich schwer gefallen und ich habe versucht, alle
"Türen offen zu halten". Seit dieser Trennung ist sie verständlicherweise enttäuscht und frustriert, aber ich
habe nie damit gerechnet, dass sie mir unseren Schatz so entzieht.
Moin Stefan....
Du hast die Vaterschaft anerkannt ? Wenn ja,habt ihr gemeinsames Sorgerecht ? (interessenhalber)....
Ich würde nochmals um ein Vermittlungsgespräch durch das JA bitten.Falls die KM erneut den Termin nicht wahrnehmen sollte,mußt du den Umgang einklagen.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
"Moin" Balduin, lebst du auf der anderen Seite dieser Welt:-)?
Inwiefern kann ich die Vaterschaft anerkennen? Meinst du die Vaterschaftsklage? Nein, ich
habe kein Sorgerecht, ausser dem Gentest ist nichts vorhanden, ausser meiner Liebe
für unseren Schatz!!
Kann ich nun als "biologischer" Vater einer verheiraten Frau das Umgangsrecht einklagen?
Hallo Felix
Willkommen bei VE.de
Du kannst den Umgang einklagen. Der Umgang mit dem Vater ist ein Recht des Kindes und Die
KM ist verpflichtet diesen Umgang zu fördern. Wenn du kein Sorgerecht hast und das scheint ja
der Fall zu sein, hast du kein Mitspracherech in allen anderen, dass Kind betreffenden Belange
und du hast kein ABR, was auch heißt, dass die KM mit dem Krümel hinziehen kann, wohin sie möchte
ohne dich fragen zu müssen.
Was Balduin angeht, solltest du dich erst einmal schlau machen, bevor du hier derartiges ablässt. 😡
Oder trampelst du überall so rein und pampst ersteinmal rum ohne zu wissen was Sache ist? Wenn du
etwas nicht verstehst = frag nach und zwar in einem vernünftigen Ton!
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Sorry, ich habe eben erst gesehen, dass du " nur " der biologische Vater bist. Somit ist balduin`s
Frage absolut berechtigt. Hast du die Vaterschaft anerkannt? Wenn ihr EX als Vater eingetragen ist,
hast du zur Zeit keinerlei Rechte.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Jemmmy????? Was bitte habe ich "derartiges abgelassen"????
Wegen meiner Frage bezüglich der anderen Seite der Welt? Mensch, das war ein
Spass und war darauf bezogen, dass er mich am späten nachmittag mit "Moin"
begrüßt hat, von wegen Weltzeituhr, ok?! Ich wollte einfach mal ein bisschen lustig sein!!
Hey, ich bin im Moment echt angeschlagen und ein bisschen mehr Sensibillität
von dir wäre schön.
Ich konnte keine Vaterschaft anerkennen oder anfechten, da nicht 100 % klar war,
ob das Kind von mir ist. Der Test wurde erst nach der Geburt vorgenommen und
damit war das Baby rechtlich erstmal das Kind des Ehemanns.
Ok, wäre es also sinnvoll, als erstes die Vaterschaftsklage einzureichen und dann das
Sorgerecht zu beantragen??
Moin,
die KM ist verheiratet. Somit kann Felix1409 nicht über das SR verfügen und er kann nicht die Vaterschaft anerkannt haben.
Ungeachtet dessen steht dir durchaus ein Umgangsrecht zu. Das OLG Karlsruhe (>hier<) hat als Maß der Dinge zwar eine soziale Bindung benannt, die der BGH früher schon konkretisierte (>hier<). Auf deiner Seite schlägt hingegen positiv zu Buche, dass es sich noch um ein Baby handelt und du ja bereits so etwas wie Umgang hattest.
Keine Zeit verlieren - auf Umgang klagen.
BGB § 1600 Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:
1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3. die Mutter und
4. das Kind.
Du könntest also nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 die Vaterschaft anfechten. Das SR wirst du nur erhalten, wenn die KM dem ausdrücklich zustimmt. Du hast keine Möglichkeit, dieses auf dem Klageweg zu erhalten.
DeepThought
P.S.: >Abkürzungen<
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
(was ich mich gerade frage: Die KM ist doch vom Ehemann seit einem Jahr getrennt. Wer zahlt dann hier den KU?
Es kann ihr doch nur gelegen dran sein, dass Felix1409 die Vaterschaft anerkennt?
Wenn das JA Unterhaltsvorschuss zahlen würde, würden die dann nicht an den Ehemann herantreten, der wiederum KEINEN KU zahlen wollen wird?)
@Stefan,
"Moin" ist hier eine gängige Anrede, und wird auch nachts um drei Uhr verwendet! (Entstammt wohl dem norddeutschen Raum) 😉
Wenn du zukünftig scherzhafte Anmerkungen hast, so kannst du diese leicht mit smilies kennzeichnen...
(Ich hatte das auch als Angriff auf balduin verstanden.)
Dass du durch den Wind bist, ist nachvollziehbar.
Wird hier auch jeder Verständnis haben, und kriegst auch ggf. massenweise Sensibilität, aber nutzt alles wenig.
Also ran an den Speck, Vaterschaftsanerkennung auf den Weg bringen, auf Umgang klagen, ect.pp.
Lese dich hier mal ein bisschen schlau, so ziemlich jedes Prob gab es hier schon..., und wenn´s zuviel ist, dann frag!
Gruß, Lesemaus
Getretener Quark wird breit, nicht stark
@lesemaus:
ich habe zum Unterhalt des Kindes beigetragen. Den Ehemann hat sie dafür nie verantwortlich gemacht, war aber auch
ok, denn ich hätte mich dabei nicht wohlgefühlt und es hat uns an nichts gefehlt.
Oki lesemaus , kein Scherz mehr ohne 😉
@ DeepThougt: die Scheidung ist vor kurzer Zeit eingereicht worden. Das Sorgerecht sollte ich also frühestens dann beantragen, wenn
die KM die Trennung ein wenig überwunden hat, denn ohne ihr Zustimmung macht das dann wohl wenig Sinn.
Ich glaube, ich habe den Überblick verloren, wieso sollte ich überhaupt noch die Vaterschaft anfechten??
Hallo Felix,
weil Du rein rechtlich nicht der Vater dieses Kindes bist! Und so lange Dein Name nicht auf der Geburtsurkunde als Vater des Kindes eingemeißelt ist, hat das Kind schlicht einen anderen Vater, nämlich den Ehemann der KM und Du NULL Rechte. Du kannst keinen Sorgerechtsantrag stellen, ohne als Vater festgestellt zu sein.
Außerdem geht Dir das Recht zur Anfechtung nach einer Frist von zwei Jahren verloren, ab dem Du von der Tatsache Kenntnis hast, dass das Kind Dein Kind sein könnte. Da der Junge zehn Monate alt ist und ich mal davon ausgehe, Du wußtest es von Geburt an, hast Du jetzt noch 14 Monate Zeit.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
die Scheidung ist vor kurzer Zeit eingereicht worden. Das Sorgerecht sollte ich also frühestens dann beantragen, wenn die KM die Trennung ein wenig überwunden hat, denn ohne ihr Zustimmung macht das dann wohl wenig Sinn.
Du kannst das SR nicht beantragen. Derzeit haben die KM und deren Ehemann das GSR für dein/euer Kind. Mit Feststellung deiner Vaterschaft ist der Ehemann automatisch aller Rechte und Pflichten enthoben und die KM hat das ASR. Du kannst nach Feststellung deiner Vaterschaft versuchen, die KM zu bewegen, dir das GSR einzuräumen. Von selbst geht da nix und auf dem Klageweg schon gar nicht.
Ich glaube, ich habe den Überblick verloren, wieso sollte ich überhaupt noch die Vaterschaft anfechten??
Nun, weil es dein Kind ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erstmal ein liebes Guten Morgen (Moin) an alle,
ich hoffe, ihr habt ein wenig besser geschlafen.
Mein Gott, ich habe mir gestern abend noch verschiedene Beiträge angeschaut und bin entsetzt über die Situation,
in der sich verschiedene Väter/Mütter befinden...schlimm!!!!!!
Bei dieser Gelegnheit erstmal einen herzlichen Dank an alle, die sich hier so engagieren.
@lesemaus: Die Frist von zwei Jahren ist mir schon bekannt, trotzdem lieb, weil du mich noch mal daran erinnerst.
Zu eurer Info, auch wenn ich nicht so recht weiss, ob es euch interessiert:
Ich habe ja schon den Kontakt zum JU, weil man mir diesen Weg als erstes empfohlen hat, um zumindest erstmal ein Umgangsrecht zu erhalten. Dieser Weg soll einer der schnellsten sein, allerdings ohne rechtliche Grundlage. Die KM hat aber schon negativ reagiert, unserem gemeinsamen guten Freund hat sie am Telefon gesagt, dass sie im Moment Angst hat, mir unseren Sohn zu geben und das wird sie mit Sicherheit auch beim JU angeben. Bevor jemand fragt, es hat keine einzige Situation gegeben, die diese Aussage begründet, weder für sie noch für mich!
Ich wollte mit dieser Trennung einfach sicherstellen, dass unser Kind diese Streitigkeiten nicht noch einmal miterleben muss, denn das ist 2 Mal vorgekommen.
Wir haben uns also ausschließlich gegenseitig verletzt, und das ist schlimm genug!! Als Konsequenz haben wir beide eine Strafanzeige wegen Körperverletzung bekommen haben, die KM zusätzlich noch eine wegen Sachbeschädigung. Die Strafanzeige gegen mich ist schon eingestellt, die gegen die KM laufen noch.
Die KM ist ca. 2 cm größer als ich und ehemalige Profisportlerin, auch hier möchte ich falsche Gedanken gleich im Keim ersticken. Die ist keine Entschuldigung für zwei Ohrfeigen, die sie von mir bekommen hat, das hätte mir nie passieren dürfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich habe mir die Unterstützung eines Psychologen gesucht, damit soetwas nie wieder passiert. Die letzten 5 Monate haben wir uns kaum gestritten, haben uns mit Respekt und Anstand behandelt und uns geliebt, bis ich dann von anderen dingen erfahren haben, das war einfach zu viel!!!!!!!
Ok, ich werde gleich morgen noch mal den Kontakt zum JU suchen, um zu erfahren, wie die jetzt nach dem abgelehnten Termin durch die KM vorgehen.
Dann werde ich einen Termin bei einem Anwalt vereinbaren, um die Vaterschaft anzufechten. Ich hoffe mal, dass ich da einen geeigneten Anwalt finde, oder kann mir jemand von euch einen im Großraum Frankfurt/Main empfehlen?
Wahnsinn, der kleine hat so viel gelacht, ist auf allen vieren durch die Wohnung geschossen und hat sich schon ein paar Mal an Tisch, Stuhl o. ä. hochgezogen und feststgehalten um auf seinen eigenen Füßen zu stehen, er wird bald auf eigenen Füßen gehen. Ich habe Angst davor, dass er mich vergisst und ich so viel verpasse...!!!!!! Bekomme langsam Angst, dass mir der Boden unter den Füßen wegbricht.