Umgangsrecht für 2j...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht für 2jährigen Sohn

Seite 3 / 19
 
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

So, es wird ernst. Meinen vorletzten Vorschlag hat sie wieder abgelehnt. Auch ging sie mal wieder auf die emotionale Ebene u meinte, dass mein Sohn mich nicht vermisst u nie vermissen wird.
Arrogante und ignorante Einstellung in meinen Augen.

D.h. nur, dass ich sie nun per Einschreiben zu einer Umgangsforderung bringen werden. Mit den Argumenten, dass sie nicht über Art und Umfang zu entscheiden hat. Sollte sie ablehnen u kein anderer Dialog zustande kommen, dann geht das vor Gericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2016 11:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch ging sie mal wieder auf die emotionale Ebene u meinte, dass mein Sohn mich nicht vermisst u nie vermissen wird.
Arrogante und ignorante Einstellung in meinen Augen.

Nicht drüber aufregen - das sind Argumente, die eh nicht zählen.

D.h. nur, dass ich sie nun per Einschreiben zu einer Umgangsforderung bringen werden. Mit den Argumenten, dass sie nicht über Art und Umfang zu entscheiden hat. Sollte sie ablehnen u kein anderer Dialog zustande kommen, dann geht das vor Gericht.

Das verstehe ich nun nicht.  :question:
Du hast ihr nachweisbar einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Umgangs unterbreitet? -> d.h. Schritt 1 des Umgangs3sprungs ist damit abgearbeitet

Schritt 2 ist die Bitte an das JA bzgl. Vermittlung. Ob das mit den von Euch geführten Einzel(?)gesprächen schon abgearbeitet ist, das kann ich aus Deiner bisherigen nicht ganz erkennen. Hängt so ein bisschen von den Themen ab und was dazu dokumentiert ist. Im Zweifel, diese Schleife nochmal offiziell auf Basis des nun abgelehnten Vorschlags zur Umgangsgestaltung durchlaufen.

Schritt 3 ist dann die Einreichung einer Klage auf gerichtl. Regelung des Umgangsrechts vor dem zuständigen AG (am Wohnsitz des Kindes). Dazu können Dir die Experten hier sicherlich noch etwas mehr Input geben.
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2016 13:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und noch mal zur Erläuterung:
Gerichte sehen es gerne, wenn alle Möglichkeiten der einvernehmlichen und friedlichen Lösung vom Antragsteller ausgeschöpft wurden, daher ist die Einhaltung und Abfolge des Dreisprunges so wichtig.
Wenn das Gericht Zweifel daran hat, schicken die Dich zurück auf LOS, Du ziehst keine 400 € ein und stehst möglicherweise auch noch als Querulant da...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2016 16:19
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gab über ein halbes Jahr ein zähes Ringen um mehr Umgang. Ende Mai ein gemeinsamer Termin beim JuA. Jetzt habe ich noch mal die Dame vom JuA eingeschaltet. Da sie einen Termin allein mit der KM macht und die KM es gewiss nicht eilig hat bzw. den Termin ina Nirvana verschieben kann...
Heute ging das Einschreiben an die KM mit der Fristsetzung raus. Sollte sie nicht der Vorgabe zustimmen, werde ich den Antrag stellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2016 22:45
(@play with fire)

Wenn das Gericht Zweifel daran hat, schicken die Dich zurück auf LOS
stehst möglicherweise auch noch als Querulant da...

Selbst wenn, geht er nicht mit komplett leeren Händen. Sonst bräuchte ja kein Termin angesetzt werden. Es wird wohl eine kurzfristige Umgangsvereinbarung geben. Beide Elternteile könnten die Auflage erhalten, sich im Beisein des JA über die weitere Umgangsregelung abzustimmen.
Funktioniert das nicht, gibt's eben auf Antrag wieder einen Termin.

Bei der Vorgeschichte und der vom TO beschriebenen KM wird er sicher nicht als Querulant wahrgenommen.

Auch ging sie mal wieder auf die emotionale Ebene u meinte, dass mein Sohn mich nicht vermisst u nie vermissen wird.

Kompletter Unsinn. Daran merkst Du, mit welcher Emotionalität sie involviert ist. Bei Gericht und beim JA ist so was total außen vor. Daher lass Dich nicht auf diese Ebene ziehen.
Wenn das wieder vorkommt, nickst Du einfach ("okay, können wir dann jetzt anfangen?"). 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2016 05:48
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Kompletter Unsinn. Daran merkst Du, mit welcher Emotionalität sie involviert ist. Bei Gericht und beim JA ist so was total außen vor. Daher lass Dich nicht auf diese Ebene ziehen.
Wenn das wieder vorkommt, nickst Du einfach ("okay, können wir dann jetzt anfangen?").   

Ich lasse mir sowas nicht anmerken. Innerlich hat sie zwar damit einen Treffer gelandet, aber ich geh auf sowas nicht ein. Das will sie doch nur erreichen. Sie hat ja sonst keinen Punkt wo sie mir weh tun kann.
Das ist allein unser Sohn, wo sie ansetzen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2016 20:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Innerlich hat sie zwar damit einen Treffer gelandet, aber ich geh auf sowas nicht ein. Das will sie doch nur erreichen. Sie hat ja sonst keinen Punkt wo sie mir weh tun kann.

Wie gesagt -  das Argument ist keins!

Und Du solltest Dich auch innerlich davon nicht treffen lassen!!
Zum einen aus Selbstschutz!
Aber vielmehr weil es mit Sicherheit Quatsch ist!!
Natürlich vermisst Dein Sohn Dich! Wie bitte schön will sie denn was anderes festgestellt haben?!  :puzz:
Vielleicht hat der 2jährige das ja in sein Tagebuch geschrieben  :phantom:
Nee Du - lass Dich davon bitte nicht beeindrucken!!!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2016 20:49
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß das das Quatsch ist. Es zeigt nur deutlich auf welch unterschiedlichen Ebenen wir an die Thematik rangehen.

Sie auf der rein emotionalen Ebene und ich auf der vernünftig, sachlichen. Da ist ja schon fast klar, dass man so keinen Konsens findet...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2016 20:52
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Als ich heute morgen meinen Sohn abholte, herrschte ihrerseits eine eisige Stimmung. Sie wirkte ziemlich angepasst aufgrund meines Einschreiben mit Fristsetzung von Mitte der Woche. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2016 14:24
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

angepasst

angepisst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2016 14:42




(@play with fire)

Zwischen beidem ist hier wohl kein Unterschied.  😉
Gut möglich, dass sie Dich nichts Manns genug eingeschätzt hat, nunmehr zielstrebig vorzugehen. Dranbleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2016 19:08
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Dranbleiben.

Klar. Die Frist läuft bis 20.10.
Ansonsten bin ich die Woche drauf beim FamG.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2016 21:16
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich nehme noch Wetten an, wie die Reaktion der KM ausfällt.

1. Sie akzeptiert meine Forderung (alle 2 Wo von Fr abend bis So nachmittag, inkl. Übernachtung)
2. Sie ignoriert das Schreiben
3. Sie blockt ab
4. Sie kommt mit einem akzeptablen Gegenvorschlag

Heute war übrigens der Termin zwischen KM und der Dame vom JuA. KM ist nicht erschienen. Da sie vor kurzem aber umgezogen ist, kann es natürlich sein, dass die Einladung an die alte Adresse ging.
Eine Handy Nr. hatte die Dame auch nicht...
Obwohl ich diese bereits beim letzten Termin mit angegeben habe. Naja, ich sag da nichts dazu. Das passt leider zur kompletten Erscheinung der Dame.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2016 20:40
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe heute eine E-Mail von ihr erhalten.
Sie könne das ganze nicht verstehen. Erst wolle ich das Kind nicht und sei überfordert. Dann habe ich sie sitzengelassen (sie ist jedoch ausgezogen). Ständig stelle ich Forderungen u wolle immer mehr. Sie komme mir entgegen, aber der Sohn schläft halt schlecht ein. Da wolle sie das Thema Übernachtung kindesbedingt ansehen. Es drehe sich alles nur um mich und ich schiebee das Recht des Kindes nur vor.

Kurz: in der E-Mail ist kein Hinweis auf ein Kompromissangebot oder Dialog. Und wenn ich vor Gericht gehe, wird ja das angestrebte entspannte Verhältnis zur KM deutlich schlechter.
Aber hat sie nicht aktiv am schlechten Verhältnis gearbeitet???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2016 13:20
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt einen Erfolg zu verbuchen.

Mein Sohn wird ab Dezember von Sa bis So bei mir übernachten.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2016 19:45
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen!

Nachdem es in den letzten Wochen ruhiger wurde und die Situation sich m.M.n. entspannt hatte, kam es heute zum Super-GAU.
Unser Sohn wurde mir nicht zum Umgang ausgehändigt.

Ich fasse mal etwas weiter aus.
Ab Dez sollte er ja bei mir übernachten. Das hat auch alles gut funktioniert und ich sah auch schon Fortschritte was das Thema Töpfchen anging.
Nun stand auch Weihnachten an. Regulär wäre der 24.12. mein Termin gewesen.
Die KM hat direkt den 26./27.12. als Termin angegeben und ich habe in Freude auf die "gewonnene Schlacht" hinsichtlich Übernachtung zugestimmt.
Ende November habe ich ihr aber noch eine Email geschickt und angefragt ob man die Zeit am 27.12. von 10 auf 15 Uhr ausweiten könne. Keinerlei Reaktion für ganze 3 Wochen.
Kurz vor Weihnachten kam dann ihre Absage mit der Begründung, da habe sie bereits etwas mit Kind vor.

Ich habe es letztlich darauf ankommen lassen und ihn erst um 15 Uhr zurück gebracht, weil ich ebenfalls innerhalb der 3 Wochen etwas mit ihm geplant habe.

Der nächste Umgang am WE 4./5.Jan verlief ohne Probleme.

Gestern waren die 14 Tage rum und ich wollte ihn wie normal vereinbart abholen. Keiner da, verschlossene Türen und keine Reaktion auf meine Anrufe.
Also bin ich zu ihrer Mutter gefahren um mehr zu erfahren. Dort erfuhr ich nur, dass die KM ein Einschreiben mit Rückschein mir zugesandt hat. Hab ich aber nicht abgeholt, weil ich keine Notwendigkeit für sowas sah und auch nicht wusste wer mir sowas schicken sollte.
In dem Schreiben steht angeblich (ich kenne den konkreten Inhalt bis heute nicht) ihre Sichtweise und ihre Umgangsvereinbarung für 2017.
Unser Sohn soll beim letzten Umgang abends gezittert haben und auch schlecht geschlafen haben in der Folgenacht.

Am gestrigen Abend erhielt ich von der KM noch eine SMS mit der Info, dass sie sich auf ihr Schreiben beruft und ich ihn nun zum verkürzten Umgang am So von 8-17 Uhr holen kann.
Also war ich heute 8.00 da. Die KM wollte mir unseren Sohn nur gegen eine Unterschrift auf einem Übergabeprotokoll aushändigen. Habe ich mehrfach abgelehnt, weil erstens nicht verpflichtet und zweitens sind ihre Argumente hinsichtlich der Unzuverlässigkeit unhaltbar. Bis jetzt habe ich jeden Termin äußerst pünktlich eingehalten. Der "Ausrutscher" war die Verlängerung am 27.12.

Auf meine Erwiderung, dass die Umgangsverweigerung betreibt, hat sie nicht reagiert.
Auf weiteres Klingeln meinerseits hat sie nicht reagiert.

Was soll ich denn nun machen.
Klar kann ich mich erneut ans JuA wenden, aber das ist doch verlorene Zeit. Oder?
Ich muss doch jetzt gerichtlich aktiv werden. Erstmal durchatmen und dann eine Strategie entwickeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2017 19:22
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Samson,

natürlich ist das Verhalten der KM so wie Du es beschreibst, nicht in Ordnung.

Nicht in Ordnung ist es aber auch, sich um Schriftverkehr jeglicher Art zu können. Hättest Du das Schreiben gelesen, wären die Probleme vielleicht im Vorfeld zu beheben gewesen.
Aus der Forenerfahrung ist bekannt, dass viele KMs gerade wegen der Unzuverlässigkeit was Schriftstücke / benötigte Unterschriften sehr erbost sind und dies die Konflikte weiter anheizt. Vielleicht auch ein Punkt für Dich noch mal zu reflektieren.

Die Nummer mit dem schlecht Schlafen ist typischer Kindsbesitzerinnen Bla Bla.

Wahrscheinlich braucht ihr eine gerichtliche Umgangsvereinbarung, die auch Ordnungsmittel enthalten sollte. Der Weg zum guten Anwalt für FamRecht ist bei dieser kompromisslosen Haltung wohl notwendig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2017 20:36
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe mir auch überlegt was ein Wissen über den Inhalt des Schreibens geändert hätte.

Da ihre vorherigen Emails sich auch nur um das genannte Thema drehten, hätte es vermutlich wenig geändert.
Mit dem Unterschied, dass ich eine Woche im Unklaren geblieben wäre, inwieweit sie ihre Umgangsvorstellung wirklich umsetzt.
Und da sie zuletzt alle (haltlosen) Vorwürfe per Email zusandte, sah ich nicht die Möglichkeit, dass das Einschreiben von ihr kam.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2017 21:39
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend,

In einer komplizierten Situation mit einer KM, deren Bildungstoleranz sehr gering ist, solltest du in den Stabilisierungsphasen eines neu ausgehandelten Umgangs kein Risiko eingehen.
Entweder kannst Du sie noch einmal überzeugen, dass das letzte ausgehandelte Modell ein Fortschritt ist, da es dem Kind die Möglichkeit gibt, die dringend notwendige Bindung zum Vater aufzubauen oder es geht zügig vor Gericht.
Zügig, da der Sohn Dich das letzte Mal am 4./5. Januar gesehen hast. Es nicht sicher ist, dass er Dich in zwei Wochen seitens der KM sehen darf und die Aussicht auf eine Gerichtsverhandlung KM zur totalen Umgangsverweigerin werden lassen könnte.
Zittern, Einnässen, Nichteinschlafen nach dem Umgang sind alles vorgeschobene Argumente.
Wie sieht denn das Alltagsleben des Kindes aus ? Leben Mutter und Kind in einer fusionellen Beziehung oder sieht der Kleine regelmässig noch andere Menschen ?
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2017 23:05
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Laut ihrer Aussage ist sie regelmäßig mit ihm bei anderen Leuten mit Kindern. In die Krippe geht er ja auch.

Soll ich mich von einem Anwalt beraten lassen?
Mir kam gestern noch der Gedanke für einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Kommt zwar nicht durch, ist aber ein Pfund als Argument.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2017 10:03




Seite 3 / 19