Umgangsrecht für 2j...
 
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Umgangsrecht für 2jährigen Sohn

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hab Dir oben einen Vorschlag gemacht, wenn Du jetzt nicht unmittelbar losschießen willst

Ok - wenn Du jetzt erstmal nehmen willst, was Du hast (also den 2maligen Tagesumgang), dann wäre mein konkreter Ratschlag:
1. das jetzt erst mal ein paar Wochen so laufen lassen. aber auch nicht mehr lamentieren oder argumentieren. Ziel ist, einen regelm. Umgang beweisbar etabliert zu haben und nach außen hin später sagen zu können, Du warst ja schon kompromissbereit
2. Dir selbst ein Datum setzen, an dem Du stringent und nachhaltig das Thema Übernachtungen angehst und dann auch durchziehst (übers JA zu einer gerichtlichen Lösung) - zB nach Weihnachten. Bis dahin schweigst Du aber ggü. der KM.
3. Und bei jeglicher Abweichung der KM von dem vereinbarten, gerade auch mit dem Hinweis es sei ja ein Versuch, einmal auf Einhaltung Eurer Vereinbarung hinweisen und dann, wenn das nicht hilft, sofort zu 2.

Und für den ersten Schritt bei 2. (Einschaltung des JA) brauchst Du auch gar keinen Anwalt. Da geht es ja noch um Vermittlung (vielleicht hilft ja auch schon das anstehende Gespräch der KM mit JA - wobei ich darauf nicht so viel Hoffnung setzen würde...)

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2016 01:18
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich suche mir mal nen Anwalt und lasse mich beraten.

Informiere euch sobald es was Neues gibt.

@Pinkus

Klar, das hätte ich konsequenter verfolgen müssen. Ich hatte das erste halbe Jahr noch ein paar "Baustellen", die mich viel Kraft gekostet haben. Da ist man froh, wenn man.zusätzlichen Streß vermeidet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2016 09:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Klar, das hätte ich konsequenter verfolgen müssen. Ich hatte das erste halbe Jahr noch ein paar "Baustellen", die mich viel Kraft gekostet haben. Da ist man froh, wenn man.zusätzlichen Streß vermeidet.

Ich denke, Du solltest Dir zwei Dinge bei Deiner weiteren Vorgehensweise vor Augen halten bzw. verinnerlichen:
- Euer Kind hat ein Recht auf möglichst umfangreichen und regelmäßigen Umgang; BEIDE Eltern sind verpflichtet, dies zu fördern
- Eure Vater-Kind-Beziehung könnt Ihr im Wesentlichen nur in der gemeinsamen Umgangszeit wahrnehmen und verstärken, daher: je mehr desto besser. Kämpfe dafür!

Weiter oben wurde bereits der "Dreisprung" erläutert; sofern nicht geschehen, fange mit einem schriftlichen Vorschlag (hab gerade nicht auf dem Schirm, ob Deine bisherigen Vorschläge schriftlich erfolgten)  für eine aus der Sicht machbaren Umgangsvereinbarung an.
Sollte innerhalb einer angemessenen Frist leine befriedigende Antwort kommen, ab zum JA usw.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2016 10:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin S.

Ich hab ein Anliegen:

Ich suche mir mal nen Anwalt und lasse mich beraten.

Ja, klar kannst Du Dir schon mal einen Anwalt ausgucken. Vielleicht auch mal ein Gespräch führen, wie der so drauf ist und ob die Chemie zw. Euch stimmt.

Aber für das, was nun unmittelbar ansteht (nämlich ausreichenden Umgang mit KM abstimmen, ggf. sukzessiven Ausbau festlegen, Umgang wahrnehmen und leben, falls nötig Vermittlung durch JA) brauchst Du keinen Anwalt. Das kostet im Moment nur Zeit und Geld.

Was an Umgang durchsetzbar ist, kannst Du auch hier erfahren (bzw. steht schon in diesem Thread). Je nach Anwalt, wird er Dir etwas erzählen, was seine eigenen INteressen (nämlich an möglichst viel und langwidriger Beauftragung) entspricht...

Dein obiger Quote liest sich ein wenig so, dass es für Dich ein exzellenter Ausweg ist, ersteinmal nichts zu tun.

gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2016 12:14
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich habe nicht vor den Kopf in den Sand zu stecken.
Mir fehlt nur derzeit eine langfristige Strategie.
Ihr habt mir ja einen Weg aufgezeigt.
Schritt 1 - mit KM verhandeln - das mach ich seit der Trennung und hab es in kleinen Schritten zu den 9h geschafft.
Gleichzeitig gab es bereits Ende Mai ein Vermittlungsversuch durch das JA. Aufgrund meiner Bitte. Nur leider ohne großen Erfolg. Ein neuer Versuch läuft derzeit. Sollte der nicht ziehen, bleibt nur das Gericht.

Da ich vermute, dass die KM genau Bescheid weiß, was sie darf u was nicht, werde ich mit vernünftigen Worten und weiterem Schriftverkehr per E-Mail nicht groß weiterkommen.
Wenn jetzt nicht ein Schuss vor den Bug erfolgt, dauert das Spiel noch ewig. Und sie bestimmt weiterhin die Regeln. Obwohl BEIDE Eltern Pflichten u Rechte haben. Und das Kind hat auch ein Recht auf BEIDE Eltern.
Das schreibe ich ihr jedes Mal und jedes Mal ignoriert sie solche Hinweise.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2016 14:08
(@play with fire)

Und sie bestimmt weiterhin die Regeln. Obwohl BEIDE Eltern Pflichten u Rechte haben. Und das Kind hat auch ein Recht auf BEIDE Eltern.
Das schreibe ich ihr jedes Mal und jedes Mal ignoriert sie solche Hinweise.

Sie denkt sicher, Du gestattest ihr doch gerne, es folgenlos ignorieren zu können.

Daher

ein Schuss vor den Bug

kein Zögern, keine Angst, keine Zweifel (Ninja-like :froihand:)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2016 21:03
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ein Schreiben vom Anwalt wäre ein Schuss vor den Bug?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2016 21:28
(@play with fire)

Anschreiben mit Fristsetzung. Kommt tatsächlich keine Reaktion, Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Du musst dabei nicht anwaltlich vertreten sein).

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2016 21:48
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Kannst du mir bei der Formulierung helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2016 22:36
(@dolijay)
Schon was gesagt Registriert

huhu,

mein anwalt hat damals geraten eine umgangsvereinbarung zu machen. kv und ich hatten auch vor vielen jahren mal krieg gespielt. diese lautete 1-2 nachmittage die woche mit einer übernachtung und jedes zweite we von fr-so. auch ferien und feiertage waren da schon mit eingearbeitet.

kv wollte allerdings wechselmodell. dies wollte ich aber nicht. somit landeten wir vor gericht, wo ein vergleich geschlossen wurde, nach umgangsvereinbarung. unser sohn war damals 2 jahre alt. die sache unter der woche verschwand irgendwann - aber jedes zweite we ist geblieben und mittlerweile so verwaschen, dass kind eigentlich immer dann geht, wenn es möchte und papa zeit hat. die anwälte meinten, dass wäre eigentlich eine super lösung für beide seiten.

1. mediation beim jugendamt
2. im zweiten schritt das gerichtliche im hintergrund planen.
3. ganz wichtig, stelle die kommunikation des säbelrasselns ein und fordere nur immer wieder nachdrücklich umgang. lass dich nicht auf sinnlose diskussionen ein über anwälte oder drohungen. sei du der erwachsene in der geschichte und lass sie sich selbst zerfleischen, wenn sie das braucht.

leidtragender in der geschichte ist das kind, welches stück für stück bezug verliert. ich wünsch dir viel kraft.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2016 10:39




(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Mittlerweile erstellt sich für mich ein Fahrplan für die nächsten Wochen und Vorgänge. Habe mit dem FamGericht telefoniert. Brauche für Antrag keinen Anwalt.

1. Gespräch zw. JuA und KM - Ausgang ungewiss, kann nur hilfreich sein
2. hatte der KM noch eine Email vor ein paar Tagen geschrieben wegen Umgang inkl. Übernachtung (wird sie sicherlich ablehnen)
3. Ich setze schonmal pro forma ein Einschreiben mit Fristsetzung auf. Darin bestehe ich auf 2 Tage inkl. Übernachtung. Bis auf weiteres. Sollte sie bis zum Fristtag weder diesen Umgang bestätigen oder sich gar nicht melden, werde ich Antrag/Klage auf Umgangserweiterung beim FamG stellen. Ich nehme dazu die Antragsstelle vor Ort zu Hilfe.

Und dann heisst es abwarten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2016 15:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Gespräch zw. JuA und KM - Ausgang ungewiss, kann nur hilfreich sein
2. hatte der KM noch eine Email vor ein paar Tagen geschrieben wegen Umgang inkl. Übernachtung (wird sie sicherlich ablehnen)
3. Ich setze schonmal pro forma ein Einschreiben mit Fristsetzung auf. Darin bestehe ich auf 2 Tage inkl. Übernachtung. Bis auf weiteres. Sollte sie bis zum Fristtag weder diesen Umgang bestätigen oder sich gar nicht melden, werde ich Antrag/Klage auf Umgangserweiterung beim FamG stellen. Ich nehme dazu die Antragsstelle vor Ort zu Hilfe.

:thumbup:
(geht doch  😉 )

Brauche für Antrag keinen Anwalt.

Das hätten wir Dir auch sagen können (wenn es gar nicht irgendwo geschrieben wurde...)
Ich habe mich dabei aber zurück gehalten, da ich mir nicht sicher war, ob Du Dir das zutraust....  😉
Aber wir helfen Dir gerne!!  🙂

Schönes WE, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2016 17:06
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey, ich bin sonst nicht so ein Hasenfuß. Aber ihr habt mir deutlich gemacht, dass ich mit der vernünftigen defensiven Argumentation nicht weiter komme.
Ich wollte eine vernünftige Kommunikation und Handlungsweise anstreben mit dem Ziel, dass sich beide Eltern im Sinne des Kindes verständigen.
Scheinbar verstehe nur ich das so.
Dann packen wir jetzt mal die Geschütze aus.  :gunman:

Das mit der Klage auch ohne Anwalt war mir neu. Lieber investiere ich die Kohle (soweit es ohne Anwalt geht) direkt in mein Kind.

Ich halte Euch auf dem laufenden.
Vielen Dank an alle Hilfestellungen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2016 17:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich wollte eine vernünftige Kommunikation und Handlungsweise anstreben mit dem Ziel, dass sich beide Eltern im Sinne des Kindes verständigen.

Das ist sehr sehr richtig. Nur wenn die "Gegenseite" sich dabei nicht in einer angemessenen Weise bewegen will, dann musst Du an dieser Stelle eben die Dir verfügbaren Hebel in Bewegung setzen!

Das ist nervig, ja.
Das kostet leider vielleicht auch etwas Geld.
Aber beides (Zeit und Geld) wird investiert für mehr KV-Kind-Zeit und wird es deshalb wert sein!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2016 18:08
(@play with fire)

Hi Samson

Hey, ich bin sonst nicht so ein Hasenfuß.

Jaja... Das haben bei solchen Sachen schon ganz andere Jungs gesagt...
Das geht nun mal an die Substanz.

Dann packen wir jetzt mal die Geschütze aus.  :gunman:

Pack bloß die Kalaschnikow wieder ein. Diese innere Haltung bringt Dich nicht weiter. Du fügst Dir auf Dauer Schaden damit zu. Ratschläge in Bezug auf das Kind (hier sind echt gute dabei) stoisch umsetzen, sonstige Nebenkriegsschauplätze ausblenden. Innere Ruhe kannst Du trainieren, wenn Du es Dir vornimmst und Zeit dafür investierst.
Kurz und prägnant

ganz wichtig, stelle die kommunikation des säbelrasselns ein und fordere nur immer wieder nachdrücklich umgang. lass dich nicht auf sinnlose diskussionen ein über anwälte oder drohungen.

Schlucken!

Kannst du mir bei der Formulierung helfen?

Antrag

des Samson

gegen

Frau Tiffy

wegen: Umgang

Es wird beantragt,

dem Antragsteller, Samson, Umgang mit seinem minderjährigen Kind, geb. am..., alle 14 Tage von freitags bis montags sowie die Hälfte der (fiktiven) Urlaubszeiten zu gewähren (Anmerkung: z. B. so, auch wenn das für ein zweijähriges Kind schon nicht wenig ist).

Begründung:

Die Beteiligten sind leibliche Eltern von... und getrennt. Frau Tiffy verweigert nunmehr dem Antragsteller grundlos des Kontakt zur gemeinsamen Tochter... Die Mitarbeiterin Frau... vom Jugendamt legte dem Antragsteller nahe, das Familiengericht anzurufen.
Der letzte Kontakt des Antragstellers zu... fand am ... statt
Gerichtliche Geltendmachung ist daher geboten. Sollte weiterer Sachvortrag erforderlich sein, wird um einen richterlichen Hinweis gebeten.

MfG
Samson         
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In dieser Art würde ein von Dir beauftragter RAtterich einen Antrag beim AG stellen. Sodann wird es zur mündlichen Verhandlung kommen, zu der Samson und die Kindsmutter geladen werden. Dein RA würde ebenfalls dort erscheinen. Das wäre dann mehr körperliche als geistige Präsenz, da mit dem Antragsschreiben das Meiste, wenn nicht alles gesagt ist. Es müsste dann wohl kaum etwas sagen. Nur in der Robe da sitzen.
Allein dafür würde er Dir ca. 850 Euro in Rechnung stellen (Streitwert wird auf 3.000 Euro festgelegt, kommen also noch Gebühren dazu).

Ach ja, die Frau vom JA wird auch da sein und um Vortrag gebeten werden. Meine Erfahrung ist, dass dieser positiv zugunsten der KM verklärt wird. Das muss nicht bei Dir auch so sein. Es beeinflusst den Richter auch nicht wirklich, glaube ich.
Entscheidend ist ja, dass Dir grundlos der Kontakt/Umgang verweigert wird.

Wie Dir hier auch bereits gesagt wurde, kannst Du einen solchen Antrag bei Gericht auch eigenständig stellen. Und das musst Du nicht mal auf dem Postweg machen. Ich persönlich fühle mich da unsicher, weil ich nicht weiss, wo meine Post gerade ist/ob das jemand zeitnah bearbeitet.
Nimm Dir einen Tag Urlaub und stell Dich beim zuständigen Amtsgericht mit samt Deinem Anliegen vor (Information). Du wirst dann weitergeleitet zum Rechtspfleger, dem Du Auge in Auge alles schilderst und dabei zusiehst, wie er es protokolliert. Du lässt Dir Namen und Durchwahl von dem Knaben geben und - wenn er schon hat - auch ein Aktenzeichen.

Das ist nervig, ja.

 
Kann so sein. Du musst wohl Zeit mitbringen ("... ziehen Sie sich da schon mal 'ne Nummer, Sie werden dann reingerufen")
Aber denk daran, Deine Zeit

wird investiert für mehr KV-Kind-Zeit und wird es deshalb wert sein!

Sagt mir auch meine Erfahrung.

Ich wollte eine vernünftige Kommunikation und Handlungsweise anstreben mit dem Ziel, dass sich beide Eltern im Sinne des Kindes verständigen.
Scheinbar verstehe nur ich das so.

Ehrlich gesagt bin ich mir da bei Dir nicht so sicher. Du musst erst mal Deine Erfahrungen mit Gericht, Umgang, lügender KM machen, damit Du allmählich abgeklärter auftreten kannst. 
Wenn Du in der Verhandlung bist, kannst Du Dich ja auch nicht aus Ruhe bringen lassen, egal was für Stories/Lügen von der KM kommen. Meine Erfahrung ist, dass Mütter trotz aller fadenscheinigen "Erklärungen" vom Vorsitzenden in keiner Weise getadelt werden. Das, obwohl ich das Gefühl hatte/habe, dass dieser die technischen Details samt Lügen im seinem Kopf sehr wohl entlarvt. Es interessiert ihn in Hinblick auf die Sache nicht wirklich. Er will es meistens zügig abarbeiten.
Ordnungsgeld wird erst ernsthaft angedroht, wenn mehrmals nachgewiesener- und arglistigerweise Umgang vereitelt wurde. Daher rate ich Dir, wann immer Deine Umgangs-/Kontakttermine ohne Begründung "ausfallen", jedes Mal wieder einen neuen Antrag bei Gericht zu stellen bzw. das Verfahren wieder aufzunehmen.   
   

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2016 21:16
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

3. Ich setze schonmal pro forma ein Einschreiben mit Fristsetzung auf. Darin bestehe ich auf 2 Tage inkl. Übernachtung. Bis auf weiteres. Sollte sie bis zum Fristtag weder diesen Umgang bestätigen oder sich gar nicht melden, werde ich Antrag/Klage auf Umgangserweiterung beim FamG stellen. Ich nehme dazu die Antragsstelle vor Ort zu Hilfe.

Nur mal zur Überlegung für mich: Mit der Frist entweder die Vereinbarung zu akzeptieren oder abzulehnen/ignorieren hat sie ja wenig Optionen. Sie kann ja in ihren Augen bzw. mit ihrem Verständnis der Lage ja nur ablehnen und einen Gerichtsvorgang auslösen.
Dadurch habe ich aber derzeit ja nicht mehr Zeit mit dem Kleinen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2016 14:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie kann ja in ihren Augen bzw. mit ihrem Verständnis der Lage ja nur ablehnen und einen Gerichtsvorgang auslösen.
Dadurch habe ich aber derzeit ja nicht mehr Zeit mit dem Kleinen.

Ja, das ist so. Nur eins ist doch auch offensichtlich: wenn KM partout nicht mehr und angemessenen Umgang gewähren will, brauchst Du eben einen Dritten, der die Mittel und Wege hat, Druck und Zwang auszuüben. Wenn Du deshalb tats. den Gerichtsweg beschreiten musst, dann hast Du nicht sofort mehr Umgang, aber anderweitig bekommst Du ihn ja auch nicht. Dafür wird dann idR ein für alle mal klargestellt, dass dem Kind und Dir mehr Umgang zu steht. Und wenn Du es geschickt anstellst, ist das dann eben auch Ordnungsgeld bewährt!

Vielleicht würde ich aber die Fristsetzung etwas offener formulieren: Also nicht, dass alles andere als ein "ja" zu Deinen Forderungen zum sofortigen Gerichtsweg führt. Vielleicht so ne Formulierung einbauen, dass Du selbstverständlich offen bist, über Alternativen/ Anpassungen bereit bist zu reden, die Dein Ziel, nämlich dem Kind mehr Umgang mit seinem Vater, auch Übernachtungen, schnell näher bringen. Die Gefahr ist, dass KM zur Abwendung einer gerichtlichen Lösung, Dich dann hin hält. Hier musst Du genau zwischen ernsthaften Verhandeln und Pseudo-Diskussionen unterscheiden.

gruß., toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2016 17:43
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich befürchte, wenn ich nicht eine harte Linie fahre, wird sie die gereichte Hand (die ja immernoch da ist) aber wieder nutzen um mich hinzuhalten.

Mir bleibt ja nur die Fristsetzung.
Meine Argumentationskette habe ich übrigens hierher: http://trennungmitkind.com/trennen-mit-kind-aber-richtig/umgangsrecht-umgangsregelungen-und-umgangsmodelle/umgangsrecht-umgangspflicht-umgangsgestaltung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2016 18:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich befürchte, wenn ich nicht eine harte Linie fahre, wird sie die gereichte Hand (die ja immernoch da ist) aber wieder nutzen um mich hinzuhalten.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Du musst eine harte Linie signalisieren und fahren, ansonsten wirst Du nicht durchdringen (ich unterstelle: KM will partout nicht).

Nur halte ich es für ein taktisch falsches Vorgehen, jetzt - beim erstmaligen Inspielbringen der Gerichtsvariante - zu schreiben: "Sag zu meinem Vorschlag 'ja', sonst gehe ich vor Gericht."
Deshalb solltest Du natürlich eine Tür öffnen, dass man mit Dir reden kann.
Deine Kunst wird sein, zu erkennen, ob die KM tats. nur reden will (um Zeit zu gewinnen und Gericht zu vermeiden) oder ob KM tats. angesichts der gerichtlich drohenden Schlappe, bereit ist, Deine Hand zu nehmen und etwas objektiv Gutes für das Kind (= mehr Umgang) zu erreichen. Deshalb hat sich auch bewährt, in einer solchen Forderung zunächst etwas mehr zu verlangen, was man sich dann abverhandeln lassen kann. Das "Mehr" darf natürlich nicht zu einer pauschalen Unannehmbarkeit führen (zB wenn Du hier angesichts Eurer Umstände gleich mit einem WM um die Ecke gekommen wärst).

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2016 19:33
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann formuliere ich einen Satz hinzu, der weiterhin Gesprächsbereitschaft signalisiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2016 20:22




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