Meine Exfrau und ich sind seit Juni 2001 geschieden. Seitdem konnte ich meine Tochter alles 2 Wochen sehen. Dann wurde ich leider Anfang 2003 inhaftiert und wurde Herbst 2005 wieder entlassen. Leider verwährte mir meine Ex damals den Umgang mit meiner Tochter aber auch ich fand es besser sie solle mich dort lieber nicht sehen. ( Geboren 2001 ) Nun hat sich meine Exfrau nach Teneriffa abgesetzt und ich habe keine Möglichkeit mit ihr in Kontakt zu treten. Auch das Jugendamt stellt sich quer und gibt keine Infos raus. Welche Möglichkeiten gibts es nun noch für mich mein Kind wieder zu sehen?
Moin,
knifflig...
Ihr müsstet (eigentlich) das GSR haben, da ihr verheiratet wart. In deiner Inhaftierung begründet könnte natürlich deine Ex das ASR erhalten haben. Ihre Umsiedlung wäre somit rechtlich legitim.
Auch wenn die Umsiedlung rechtlich unhaltbar wäre, so hast du nur über das Haagener Kindschtsrechtsabkommen die Möglichkeit der Kindesrückführung. Die Frage ist, ob du das willst.
Umgang muss dir zugestanden werden. Ich denke, es wird u.A. auch an den Kosten scheitern. Mistig...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!