hallo,
gibt es eigentlich eine Regelung oder Verankerung im BGB für 1jährige Kinder was das Umgangsrecht angeht... ? zweitens wie würde dies von statten gehen. Ist Sie noch zu jung für ein we besuch. ...Immer in der Vorrausetzung das der KV es ebenso wünscht?!
Was den Umgang mit dritten etc Personen angeht und auch den Umgang mit den Großeltern sind mir bekannt!
Moin,
es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen die Umgangshäufigkeit betreffend.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Hexe,
also wenn das Kind nicht mehr gesäugt wird und mit beiden Elternteilen klar kommt was spricht dagegen? Wenn sich beide einig sind - ok.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
nein es gibt da kein Gesetz ... BGB oder sonstwas....
Bei den Unrechtssprecher gilt, je jünger das Kind umso öfter und kürzer, je älter das Kind nicht so oft und dafür länger.
Bis irgendwann die übliche DEUTSCHE 2-Wochenregelung rauskommt.
Nur wirst du hier keinen finden, der diese 2-Wochenregelung gut findet...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
mmmh okay,
d.h. im endeffekt hängt es u.a. auch von der gegenersichen Partei ab in wie weit dieser einen Umgang wünscht und die Dauer.... Gibt es keinerlei Vereinabrungen.
Wir hatten eine Vereinbarung u.a. anfangs noch 1x die Woche 21/2 und einem 1/2 Tag anfangs bin ich mit dabei bis sie sich näher gekommen sind udn dann zieh ich mich langsam zurück ...das die beiden etwas unternehmen können untereinander aber ohne Freundin und dessen Kind anfangs, damit seine Tochter die Zeit auch genießen kann mit ihrem Papa und nicht zurückgedrängt wird von dessen Tochter in dieser Zeit. Ich denke so denkt jede Mutter,wenn es um das Wohl ihres Kindes geht!!!!
Aber es kam alles anderst und 2. als man denkt...
@babbedeckel
herzlichen Dank dann war die Vereinbarung schon der richtige Ansatz...
Ansätze wie man es evtl. machen könnte? wenn Umgang nach der Verhandlung erwünscht wird?
EDIT: Ich glaube das dies kaum jemand hier gut findet.... !!!!
Hey
das die beiden etwas unternehmen können untereinander aber ohne Freundin und dessen Kind anfangs, damit seine Tochter die Zeit auch genießen kann mit ihrem Papa und nicht zurückgedrängt wird von dessen Tochter in dieser Zeit. Ich denke so denkt jede Mutter,wenn es um das Wohl ihres Kindes geht!!!!
Vielleicht machst du dich erstmal davon frei das du nicht zu dirigieren hast wie der Umgang gestaltet wird vom Umgangselterteil...
anfangs bin ich mit dabei bis sie sich näher gekommen sind udn dann zieh ich mich langsam zurück
Wobei hier die Frage ist was für dich "langsam zurück ziehen" heißt ..
Vielleicht wäre hier auch eine beratende Hilfe einer z.B. Erziehungs- u Familienberatungsstelle hilfreich...
wenn Umgang nach der Verhandlung erwünscht wird?
Wie ist das zu verstehen?
Gruß
Jens
Hallo kleine Hexe,
ich verstehe nicht, warum Du Dir so große Gedanken jetzt darum machst. In Deinem anderen Thread von heute schreibst Du, dass der KV sein Kind gar nicht sehen will.
Irgendwie ist die ganze Geschichte sehr merkwürdig.
Polly
Hallo Jens,
vielleicht hab ich immer noch etwas Hoffnung das er den Kontakt sucht zu seiner Tochter.auch noch nach dem gerichts Verfahren! Aber das ist derzeit eine Wunschvorstellung meinerseits ! Auch wenn er den Kontakt nach dem Schreiben des Anwaltes komplett abbrach!
er kennt meine Prioritäten ganz genau ,was die kleine angeht und Sie stimmten mir auch zu in viele Punkten.Da Sie es als Mutter ebenso für wichtig erscheint. Weil ihr Kind auch keinen Kontakt zu dem KV hat.
Er hat eine Beziehung zu ihrer Tochter, durch das sie ihn jeden Tag sieht...das ist auch richtig so. Das ist die Vorstellung das sich seine leibl. Tochter und er erstmal sich annähern doch garnicht verkehrt . Von uns beiden kam auch vor Wochen der Vorschlag einen begl. Umgang in Erwägung zu ziehen....
Man wird es sehen wie das ganze weitergeht.... aber Danke für die Meinungen!
Das ist die Vorstellung das sich seine leibl. Tochter und er erstmal sich annähern doch garnicht verkehrt .
Guten Morgen Hexe,
habe Deine Beiträge mit Interesse und zugegebenermaßen anfänglich steigender Verwirrung gelesen. Inzwischen habe ich den Verdacht, Du stehst Dir bei der Lösung Deines Problems ein wenig selber im Weg. Es ist tatsächlich nicht verkehrt, Vater und Tochter die Annäherung zu ermöglichen. Du scheinst jedoch an das "Wie" hohe Hürden zu legen - liege ich da falsch? Sind Deine Prioritäten vielleicht eher Bedingungen, deren Erfüllung gar nicht geboten ist?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)