Umgangsrecht ausbau...
 
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Umgangsrecht ausbauen ??

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(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Das es zum Gerichtstermin kommen wird, sehe ich leider bei 100%.  😡

Warum siehst du das so?


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 15:24
(@bester-papa)
Registriert

Dann hol erstmal das JA mit ins Boot.

Dem stimme ich zu. Sag denen, dass sie bitte die KM bzgl. eines gemeinsamen Gespräches einladen sollen, weil Du von der KM gerne wissen würdest, was sie gegen das GSR hat. Und das JA soll da vermitteln.

Lass Dich dort nicht abwimmeln und mache Druck.

Und dann siehst Du, wie KM reagiert.

Sollte nichts dabei rauskommen und das JA z.B. auf Zeit spielen (z.B. "lassen Sie uns doch in 3 Monaten noch mal darüber sprechen, ob sich was gebessert hat"), dann würde ich klar, dass die KM nun genug Zeit hatte.

Informiere aber vorher die KM, das Du einen gemeinsamenTermin beim JA machst. Denn sonst könnte sie die plötzliche Einladung vom JA schon als Kriegserklärung auffassen.

LG, BP


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Geschrieben : 20.06.2013 15:28
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Warum siehst du das so?

Weil sie irgendwas erfinden würde bzw. ihr Anwalt dann schon passende Gründe hätte das irgendwie das Kindeswohl gefärdet ist.


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Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 15:35
(@gardo)
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Weil sie irgendwas erfinden würde bzw. ihr Anwalt dann schon passende Gründe hätte das irgendwie das Kindeswohl gefärdet ist.

Christian strebt ja das gSR an; wenn KM beim JA-Termin auf stur geschaltet bleibt - z.B. solche Maerchen zum Besten gibt - muss er wohl oder uebel bei Gericht nen Antrag stellen.

Gruss,
gardo


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Geschrieben : 20.06.2013 15:45
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Christian strebt ja das gSR an; wenn KM beim JA-Termin auf stur geschaltet bleibt - z.B. solche Maerchen zum Besten gibt - muss er wohl oder uebel bei Gericht nen Antrag stellen.

Gruss,
gardo

Hallo Gardo,

bevor du hier den Leumund oder Echo von Christian spielst befasse dich mal bitte intensivst mit dem neuen Gesetz zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern nach §1626a und Möglichkeit der Verfahrensweise nach §155a. Im Gegensatz zu dir scheint Christian da schon etwas tiefer eingelesen und weiß worüber hier geschrieben wird. Zwischen einem gerichtlichen Antrag, vereinfachtes schriftliches Verfahren sowie mündlichen Verfahren mit Anhörung gibt es Unterschiede, und das schliesst auch die Beweggründe des Richters mit ein und nicht die Ablehnung der KM allein!

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 15:55
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, danke fuer die Aufklaerung!


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 16:14
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