Umgangsrecht ausbau...
 
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Umgangsrecht ausbauen ??

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(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Antrag auf gem. Elterliche Sorge  nach neuer Rechtslage erfordert nach verbreiteter Auffassung lediglich zwei Zeilen, kein Anwaltszwang. Es ist eine der wesentlichen Änderungen, daß von der gES als Standard auszugehen ist, Gründe vorzutragen sind, die dagegen sprechen (Negativprüfung).

Schau auch mal im Nachbarforum, Trennungs-FAQ, da wird das auch diskutiert, dort gibt es Vorlagen.

Kritiker der neuen Rechtslage beklagen, daß die 'Beantragung' eines Grundrechts sogar mit Kosten verbunden sein könnte und vermutlich auch sein wird.

W.


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Geschrieben : 04.06.2013 15:47
(@bester-papa)
Registriert

Hi!
Der Streitwert sollte weiterhin bei 3.000€ liegen. Damit musst Du bei einer Vereinbarung mit Deinem RA auf Honorarbasis mit Kosten von ca. 600-700€ rechnen (Verfahrensgebühr und Termingebühr jeweils ca. 300€ plus Auslagen etc). Sofern ihr eine Stundenbasis vereinbart, kanns höher ausfallen.

Gerichtskosten sind vernachlässsigbar.

Ewentewell musst Du noch für einen Verfahrensbeistand bezahlen. Die nehmen auch gerne mal 250€.

Beschwerdeverfahren nicht mitgerechnet (dann wirds eh teurer).

Du solltest aufpassen, dass in der mündlichen Verhandlung bei Gericht nicht auch noch der Umgang plus ewentuelle Unterhaltszahlungen besprochen werden. Dann erhöht sich ganz schnell der Streitwert. Ich weiss aber nicht, ob das auf AG-Ebene so ohne weiteres möglich ist. Du hast ja nur das GSR beantragt.
Auf OLG-Ebene kann Dir das während der Verhandlung passieren, so dass sich der Streitwert dadurch schnell mal verdoppeln kann.

Meist werden die Gerichtskosten auf beide Eltern aufgeteilt.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 15:55
(@bester-papa)
Registriert

Antrag auf gem. Elterliche Sorge  nach neuer Rechtslage erfordert nach verbreiteter Auffassung lediglich zwei Zeilen

Das gilt aber nur, wenns nicht zum Verfahren kommt.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 15:58
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Schau auch mal im Nachbarforum, Trennungs-FAQ, da wird das auch diskutiert, dort gibt es Vorlagen.

Muster habe ich dort nicht gefunden ..  ;(


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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 16:22
(@diskurso)
Registriert

gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Und ist das nur wären des URLAUBS so, oder sollte man URLAUB durch UMGANG ersetzen??

Urlaub ist nichts anderes als Umgang während der Ferienzeiten.
Rechtsgrundlage z.B.:

Leitsatz eines Urteils vom OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02:

Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genausowenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Kurzurlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig.

Konkret zur Aushändigung des Kinder-Passes kenne ich keinen Beschluss- musst Du selbst mal danach suchen.
Die KM könnte ein Reiseverbot in ein Land durchsetzen, in dem z.B. eine begründete Entführungsgefahr besteht, allerdings auch nur mit einem richterlichem Beschluss.

@Christian44
Ich sehe es wie wildlachs:

Wenn der überaus wichtige Umgang, das gemeinsame Leben mit dem Kind, das Familienleben schwerwiegend gestört ist, dann sollte die gES zurückstehen und vorrangig der Umgang geregelt werden.

Die KM will Dir 2 Tage mit jeweils Übernachtungen streichen.
Das allein wäre schon ein Grund, zunächst ein Umgangsverfahren (Antrag auf eine dem Kindesalter angepasste entsprechende Erweiterung der bestehenden Umgangsregelung) zu eröffnen - um erst danach (hatte ich begründet) einen gSR-Antrag zu stellen.
Du könntest im Umgangsverfahren evtl. auch durchaus noch zusätzlich min. 2 Umgangstage für Dich erreichen.
Vorrang sollte also erst einmal der Umgang haben - wichtige Entscheidungen bzgl. des gSR stehen doch wohl zur Zeit nicht zur Diskussion ?


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 16:36
(@fruchteis)
Registriert

Muster habe ich dort nicht gefunden ..  ;(

Hier, mein Lieber, ab Beitrag #8.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 17:54
(@bester-papa)
Registriert

@ Wildlachs:

Mal ne Zwischenfrage: Wolltest Du nicht auch das GSR nach dem neuen Recht beantragen oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Wäre schön, wenn mal einer berichten könnte, wie das nach neuem Recht so läuft.

Du hast zwar Recht damit, dass ein 2-Zeiler mittlerweile ausreicht, jedoch weiß ich nicht, ob das die richtige Strategie ist.

Der Vater schreibt: "Hiermit beantrage ich gem. § 1626a BGB das gemeinsame Sorgerecht für xy, da es dem Kindeswohl nicht widerspricht".

Was soll denn ein Gericht machen, wenn die Mutter dann schreibt, dass sie das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, weil  a) sich der Vater nicht kümmert b) null Kommunikation stattfindet und c) der Vater zu keinem Konsens fähig ist.

Dann wird es doch keine andere Wahl haben, als ein normales Verfahren zu eröffnen, weil es von einer Kindeswohlgefährdung ausgehen muss?

Insofern würde ich im Antrag schon ein paar mehr Sätze schreiben, z.B. dass regelmäßig Umgang stattfindet, die Eltern miteinander reden können etc.. So hat man wenigstens eine Chance, dass das Gericht in einem vereinfachten Verfahren entscheidet.

Zu der Frage, ob zuerst Sorgerechts oder Umgangsklage:

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie zahlreiche Väter nach dem Urteil des BVerfG das GSR eingeklagt haben und gescheitert sind, weil sie vorher eine Umgangsklage durchgeführt haben. Insofern würde ich immer dazu raten, zuerst ein Sorgerechtsverfahren durchzuziehen und erst danach eine Umgangsklage zu starten, um dem Richter im GSR-Verfahren keine Argumente zu liefern, dass sich die Eltern ja nicht mal in Sachen Umgang einigen können. Das natürlich nur, sofern Umgang überhaupt stattfindet (zumindest in minimaler Form).

Findet überhaupt kein Umgang statt, dann ist ein Umgangsverfahren sicher vorzuziehen und auch Voraussetzung, um überhaupt das GSR zu erlangen. Denn wie  sollte sich sonst ein Vater über den Zustand seines Kindes einen Eindruck verschaffen, wenn er keinen Umgang hat. Aber in diesem Fall würde ich auch zu aller erst dazu raten, es mit eine Elterntherapie zu versuchen, bevor Umgangsklage bei Gericht eingereicht wird. 

Nun mag das seit der Gesetzesreform mit der Umgangsklage nicht mehr ganz so heiss gekocht zu werden. Aber Christians Umgang läuft nun schon mehrere Jahre so, da kommt es auf 6 Monate warten auch nicht mehr an. Ich würde auf Nummer sicher gehen, heißt: Erst Sorgerecht, dann Umgangsausweitung.

Gruss
BP


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Geschrieben : 04.06.2013 18:27
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... naja, das Gericht könnte sich selbst zunächst mal fragen wo denn bei a) b) und c) eine Kindeswohlgefährdung resultiert?


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 18:39
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Nun mag das seit der Gesetzesreform mit der Umgangsklage nicht mehr ganz so heiss gekocht zu werden. Aber Christians Umgang läuft nun schon mehrere Jahre so, da kommt es auf 6 Monate warten auch nicht mehr an. Ich würde auf Nummer sicher gehen, heißt: Erst Sorgerecht, dann Umgangsausweitung.

Genau so mache ich es ... :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 18:39
(@eric69)
Rege dabei Registriert

... halte ich in diesem Fall für die richtige Wahl - auch wenn der Umgang wichtiger ist als das Sorgerecht.
Hier kann der kontinuierliche Umgang für einen positiven Ausgang beim Sorgerecht gewertet werden und
die Umgangsausweitung nachrangig in einem Verfahren mit Anhörung der Parteien geführt werden.
Schon Mist ... die Taktirerei, aber notwendig um ein vernünftiges Ergebnis zu erreichen.

Gruß Eric


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 01:29




(@christian44)
Rege dabei Registriert

So ich werde jetzt das GSR angehen. Ich hatte als erstes mit der Kindesmutter versucht persönlich das zu regeln. Sie hat mir mitgeteilt, dass Sie es mir von sich aus nicht gibt.

Wie sieht nun der beste Weg aus. Will jetzt nicht gleich zum Anwalt gehen. Denke das kommt später nicht gut an.
Ist das Jugendamt mein nächster Ansprechpartner?

Danke für eure Hilfe ..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 11:54
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Will jetzt nicht gleich zum Anwalt gehen. Denke das kommt später nicht gut an.
Ist das Jugendamt mein nächster Ansprechpartner?

Das JA kannst Du schon einschalten wenn Du der Meinung bist, dass der Sachbearbeiter Einfluss auf die KM nehmen kann.
Du schreibst aber davon, dass diese Deinem Vorhaben sehr ablehnend gegenueber steht. D.h. die Chancen, dass Du doch einen Anwalt brauchst, sind nahezu 100%.

Gruss,
gardo


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Geschrieben : 20.06.2013 13:39
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ja mir ist klar das ich zu 100% einen Anwalt nehmen muss nur ich möchte zu erst den milden Weg einschlagen.
Ich könnte mir denken, dass dies sonst gegen mich verwendet werden kann.


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Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 13:43
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann hol erstmal das JA mit ins Boot. Dass letztendlich doch ein Richter nen Beschluss verkuenden muessen wird ahnen die wahrscheinlich auch.
Nicht zu vergessen: Das JA ist Prozessbeteiligter am gSR-Verfahren.

Gruss,
gardo


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Geschrieben : 20.06.2013 13:47
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ist es am besten zu meinem Jegendamt zu gehen (also in meiner Stadt) oder zu ihrem ? Wohnen in unterschiedlichen Städten.


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Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 13:51
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Zustaendig ist das JA bzw. Gericht des Bezirks in dem das Kind seinen Wohnsitz hat.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 13:53
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Gut dann mache ich dort mal einen Termin  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 14:20
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Christian,

du kannst nochmal den friedlichen Weg über das Jugendamt einschlagen. Sollte das nicht funktionieren musst du dir keinen Anwalt nehmen. Du kannst zum Gericht fahren und mündlich zu Protokoll geben, dass du das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchtest. Die Gerichtshilfe schreibt alles nieder, du unterzeichnest den "Schlamasel" und der Antrag läuft. Eine andere Möglichkeit ist den Antrag selber schriftlich zu stellen. So habe ich es gemacht. Den schickst du zum Gericht.
Einen Anwalt würde ich erst nehmen wenn es notwendig ist. Das wäre wenn deine Ex ein vereinfachtes Verfahren mit einer Lüge deiner Person zur Kindswohlgefährdung als Argument gegen das GSR anführt oder der Richter aus anderen Gründen auf das vereinfachte Verfahren verzichtet. Aber selbst dann ist es fraglich ob du nach neuer Gesetzeslage unbedingt einen Anwalt brauchst.

Gruß
Stephan


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 14:54
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Hallo Christian,

du kannst nochmal den friedlichen Weg über das Jugendamt einschlagen. Sollte das nicht funktionieren musst du dir keinen Anwalt nehmen. Du kannst zum Gericht fahren und mündlich zu Protokoll geben, dass du das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchtest. Die Gerichtshilfe schreibt alles nieder, du unterzeichnest den "Schlamasel" und der Antrag läuft. Eine andere Möglichkeit ist den Antrag selber schriftlich zu stellen. So habe ich es gemacht. Den schickst du zum Gericht.
Einen Anwalt würde ich erst nehmen wenn es notwendig ist. Das wäre wenn deine Ex ein vereinfachtes Verfahren mit einer Lüge deiner Person zur Kindswohlgefährdung als Argument gegen das GSR anführt oder der Richter aus anderen Gründen auf das vereinfachte Verfahren verzichtet. Aber selbst dann ist es fraglich ob du nach neuer Gesetzeslage unbedingt einen Anwalt brauchst.

Gruß
Stephan

Genau so habe ich es vor. Es gibt ja gute Vorlagen die man etwas erweitert/anpasst und dann würde ich dies selber bei Gericht abgeben.
Das es zum Gerichtstermin kommen wird, sehe ich leider bei 100%.  😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 15:04
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber selbst dann ist es fraglich ob du nach neuer Gesetzeslage unbedingt einen Anwalt brauchst.

Anwaltspflicht besteht prinzipiell nicht; ob es sinnvoll ist, einen hinzu zu ziehen: siehe Stephans posting.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 15:13




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