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Umgangsrecht

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Telefonmann,

die Erstkommunion ist nun mal ein besonderes Erlebnis füpr die Kinder. zudem wird sie in aller Regel ja auch im Klassenverbund gemacht. Das ergibt sich ja einfach aus der Natur der Sache.

Ich kann ein Kind nur all zu gut verstehen, wenn es dieses Ereignis zusammen mit seinen Freunden und Klassenkameraden erleben will.
Und NEIN! Es soll nicht seine Kerze in einer anderen Kirche weihen lassen. Und JA! Es wäre ein Problem, und zwar für das Kind.

Ich kann Deine Uneinsichtigkeit in keinster Weise verstehen. Mensch geb Dir doch einfach einen Ruck und sprech Dich mit der KM ab. Finde eine Lösung dafür, die dem Kind nicht die Freude verdirbt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 02.12.2010 16:21
(@Telefonmann)

hallo,

ich bleib dabei. und verweigert mir meine ex den umgang, werd ich sicher vor gericht recht bekommen, dass sie das nunmal nicht darf.
ich seh da kein problem drin, die kerze woanders segnen zu lassen. im grunde will sie mir den umgang wegen einer kerze verweigern..is doch quatsch..

gruß

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Geschrieben : 02.12.2010 16:26
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wenn Du Dir nicht helfen lassen willst, dann renn vor die Wand!

Das Kind (und in dem Fall sogar die Ex) können einem ja nur leid tun! 

Gruß
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 02.12.2010 16:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Telefonmann,

Du sprichst von der Kerze und der Ex.

Probier`s doch mal damit, Dich in Euer Kind rein zu versetzen.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 02.12.2010 16:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

werd ich sicher vor gericht recht bekommen, dass sie das nunmal nicht darf.

Da würde ich nicht drauf wetten.

Jedenfalls nicht mehr als eine Kerze.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.12.2010 16:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Telefonmann,

weißt du - ich hab' mal 'ne Geschichte gehört von einem Mann, der über den Zebrastreifen gegangen ist, obwohl ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf ihn zugerast ist.

Als er mit siebenundzwanzig Knochenbrüchen im Krankenhaus wieder aufgewacht ist, da waren seine ersten Worte: "Ich hatte aber das Recht dazu!"

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 02.12.2010 17:04
(@Telefonmann)

wieso? wenn man sich nicht an die auflagen hält, dann muss man mit konsequenzen rechnen. und wenn sie mir den umgang verweigert, dann hat sie halt pech. inzwischen hat sie mir mitgeteilt, dass es doch sicher kein problem wäre, dieses wochenende zu hause zu bleiben, damit der junge, der ja immer noch so traurig deswegen sein soll, hier in die kirche zu gehen. das wird immer schöner, jetzt schreibt sie mir sogar vor, was ich machen soll.

gruß

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Geschrieben : 02.12.2010 17:06
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo TM,

in Deinem Eröffnungspost steht folgende Frage:

kann sie nun darauf bestehen, dass ich der pflicht im sinne des kindes nachkomme?

Ob Sie das kann wird wenn Du Dich nicht besinnst ein Richter entscheiden.Wobei ich glaube das die Zeit dafür relativ knapp wird 🙂
Aber leg doch mal ein Augenmerk auf die Worte nach dem Komma :note:

Dann fragst Du noch...

was kann ich tun?

Du hast einige Antworten und Empfehlungen bekommen, die aus Deiner Sicht richtigen Antworten scheinen nicht dabei gewesen zu sein denn Du bleibst bei Deiner Ansicht das das was ein Richter "eingeteilt" hat auch in der Praxis zu Leben sei.

Richter sprechen aber etwas aus was eher als Standardisiert zu betrachten ist und oftmals fern der Praxis und des alltäglichen Lebens ist.

Denke darüber nach und stelle die Bedürfnisse und Wünsche Deines Sohnes (der kein Kleinkind mehr ist) zumindest in diesem Fall ganz nach vorne.

Ich wünsche Euch das Ihr eine Lösung findet die dem Jungen die Vorfreude auf dieses für Ihn wichtige Ereignis lässt.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 02.12.2010 17:14
(@Wolkenhimmel)

Mann!!  😡

Es geht hier nicht um Dich oder um Deine Ex, es geht um Euer Kind!
Und das möchte nun mal mit seinen Freunden EINEN bestimmten Termin zusammen begehen. WO ist also das Problem?
Deine Ex will auch nicht den Umgang verweigern, sie hat Dich nur gebeten nicht weg zu fahren.

An Stelle Deiner Ex wäre ich sowas von froh Dich los zu sein!  😡

:thumbdown:  WH, kopfschüttelnd

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Geschrieben : 02.12.2010 17:16
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Telefonmann,

sorry, aber schlimmer als im Kindergarten. "ICH will, ICH darf, ICH habe das Recht" Vielleicht denkst Du mal an Dein Kind und nicht an Dich. Wenn Du nicht bereit bist, Kompromisse zu Gunsten Deines Kindes einzugehen, hättest Du zu gegebener Zeit vielleicht mal über die Benutzung von Kondomen nachdenken sollen. Boah ich platz gleich!

Ich bin auch der Meinung, dass Ex grundsätzlich mal nichts vorzuschreiben hat, aber hier geht es um eine Veranstaltung, an der Dein Sohn teilnehmen sollte. Ex hat diese Veranstaltung nicht auf dieses Wochenende gelegt, sondern der Pastor. Ex gibt diesen Termin nur an Dich weiter. Es geht hier um max. 1 Stunde Deiner offensichtlich sehr kostbaren Zeit, die Du offensichtlich nicht bereit bist, alleine für Deinen Sohn aufzubringen.

Gruß
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 02.12.2010 17:17




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tm

Warum gehst du nicht gemeinsam mit Sohn und Freundin(sie kommt eben das WE zu dir) dorthin?

Du kannst dein Recht wahrnehmen und alle sind glücklich.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 02.12.2010 17:22
(@Telefonmann)

hallo,
meine freundin wohnt hier bei mir, arbeitet aber am we und da dies ca.3 std.von hier entfernt ist will ich dann zu ihr fahren.

gruß

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Geschrieben : 02.12.2010 17:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Telefonmann!

"im Sinnes des Kindes" waren Deine Worte im Opening!

Ja - an diesem einen Wochenende hat Dein Kind einen Termin mit einer Gruppe der ihm auch sehr wichtig zu sein scheint! Du kannst halten davon was Du willst, wichtig ist, dass dieser Termin vom Kind als wichtig aufgefasst wird. Und da solltest Du Dich nicht gegen Dein Kind stellen! (wobei Du das ja wohl schon gemacht hast... :thumbdown:). Hast Du Dich mal gefragt, wie Deine Verweigerungshaltung beim Kind ankommt?

Und da Du ja nicht grundsätzlich gegen die Kommunion bist (habe ich zumindestens noch nicht herausgelesen), dann solltest Du akzeptieren, dass diese Kerzensegnung eben ein Gruppenevent der Kommunionsgruppe ist!

Also, gib Dir einen Ruck für dieses eine Wochenende!

Oder geht es doch um alle Wochenenden bis zur Kommunion?? (das ist mir noch nicht ganz klar geworden). Dann kann ich zumindestes verstehen, dass das für Dich voom Grundsatz nicht akzeptabel ist. Aber vergiss in diesem Zusammenhang (zumindestens erstmal) das Thema "Recht haben" und "Gericht". Versuch Lösungen zu suchen. Das müssen nicht zwangsläufig Kompromisse mit Deiner Ex sein. Tausche Wochenendumgang mit Umgang unter Woche, sprich mit dem Pfarrer, ob nicht auch anderswo der Gottestdienst besucht werden kann etc. Lös Dich vom Gedanken, dass die Ex Dir hier die Knüppel zw die Beine wirft. Kinder werden größer, und es wird immer mal wieder zu Veranstaltungen kommen, die nicht in Deinen Umgangsplan 1:1 reinpassen. Da müsst Ihr gemeinsam (letztendlich zunehmend auch zu Dritt) planen und vorallem miteinander sprechen!

Viel Erfolg, Toto

PS: was ist denn Dein Plan, wenn die Kommunion auf ein Papa-WE fällt?

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Geschrieben : 02.12.2010 17:34
(@Telefonmann)

hallo,
das wurde auch schon geklärt. die kommunon ist am 1.5. zuvor osterferien. da war das gericht der meinung, dass das kind wieder zuhause bei der mutter sein sollte und mir somit das recht genommen, den jungen statt 6 tage nur 5 zu bekommen.

gruß

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Geschrieben : 02.12.2010 17:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ojeh, da hat dir das Gericht dein Recht genommen.

Ich kann dir nur noch sagen:

Ein kleines Ding aus wachs, kann für deinen Sohn viel bedeuten, denn genau diese Kerze wird er zusammen mit der Taufkerze an seinem Hochzeitstag wieder mit in die Kirche nehmen und wenn er dann an die schreckliche Zeit zurückdenkt, unter welchen Umständen die Kerze geweiht wurde....

Meinst du, du stehst dann noch an der Seite des jungen Mannes, der dann mal dein Sohn war?

Mach dir Gedanken über die Zukunft.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 17:46
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...

die kommunon ist am 1.5. zuvor osterferien. da war das gericht der meinung, dass das kind wieder zuhause bei der mutter sein sollte und mir somit das recht genommen, den jungen statt 6 tage nur 5 zu bekommen.

heisst das Du hattest wirklich darauf gepocht das der Junge bei Dir bleibt und nicht an der Kommunion teilnimmt oder wie ist das zu verstehen?

Deine Ansichten sind wirklich sehr... sagen wir mal "gewöhnungsbedürftig".

Ich rate Dir nochmals in Dich zu gehen und darüber nachzudenken was der Junge möchte.

Eine Kerze in einer Kirche segnen zu lassen ohne die für Ihn wichtige Zeremonie ist aus seiner Sicht nicht in Ordnung und er hat den klaren Wunsch geäussert daran teilnehmen zu wollen.

Wenn Du das nicht akzeptieren magst dann schlage der Km vor das We zu tauschen denn die Segnung einer Kommunionskerze findet nicht jeden Sonntag statt. 😉

Ich habe den Eindruck Du möchtest in Deinen "Kampf" mit der EX nicht zurückstecken, vergisst darüber aber völlig den Jungen

Mal gibt es die Zeit konsequent und unnachgiebig zu sein um Flagge zu zeigen aber es gibt auch Dinge für die es sich nicht lohnt zu verkämpfen und bei denen man ganz im Gegenteil viel Schaden anrichten kann.

Sei ein Vater der entgegenkommen und Verständnis zeigt und das der jeweiligen Situation angemessen..ich denke das wird Dich am Ende viel weiter bringen als Du heute glaubst.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 02.12.2010 17:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selten sieht man jemanden so engagiert und kompromisslos sich das gemeinsame Sorgerecht abnehmen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 02.12.2010 18:59
(@Telefonmann)

hallo,
wie darf ich deine aussage verstehen?

gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 19:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus TM!
Ich war vor ein paar Wochen mit meinem Sohn bei der Konfirmantenvorstellung (ist so ähnlich wie Segnung der Kerze) bei KM´s Wohnort , meine "Restfamilie" musste über drei Stunden am Sonntag deswegen auf mich "verzichten" ... mir hats ehhrlich gesagt auch nicht geschmeckt, weil ich mit der Kirche per se nix am Hut hab. Mein Sohn hat mich auch nicht explizit gefragt, aber für mich stand ohen jede Frage fest, dass ich an unserem Umgangswochenende auf jeden Fall debei sein werde.
Das dankbare Glänzen in seine Augen an diesem Sonntag Vormittag werde ich niemals vergesen.

Hast Du Dir schon mal überlegt, wie sich Dein Sohn fühlen könnte, wenn Du ihm dieses "Großereignis" verweigerst??? Was machst Du, sollte Sohni am Umgangswochenenden Fussballspiele, Turniere oder dergl. bestreiten wollen?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 19:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wieso? wenn man sich nicht an die auflagen hält, dann muss man mit konsequenzen rechnen. und wenn sie mir den umgang verweigert, dann hat sie halt pech. inzwischen hat sie mir mitgeteilt, dass es doch sicher kein problem wäre, dieses wochenende zu hause zu bleiben, damit der junge, der ja immer noch so traurig deswegen sein soll, hier in die kirche zu gehen. das wird immer schöner, jetzt schreibt sie mir sogar vor, was ich machen soll.

man kann die Dinge genauso lesen, wie man sie lesen möchte. Ich kann aus dieser Schilderung auch herauslesen, dass Deine Ex-Frau eine empathische Frau ist, die viel Ahnung von dem hat, was Eurem Sohn wichtig ist - während Du daraus nur einen Kleinkrieg stricken (und ggf. sogar vor Gericht gehen) möchtest von der Sorte "meine Ex will mir einen beipuhlen".

Generell solltest Du Deine Prioritäten mal einnorden: Wenn es um Sohnemann geht, solltest Du Dich mit dem beschäftigen, was er will (und nicht nur Indoktrination durch die Mutter vermuten und behaupten, weil Dir das gerade besser in den Kram passt). Wenn es Dir in Wirklichkeit aber vor allem um Deine Freundin geht, solltest Du nicht den Sohn und das Umgangswochenende vorschieben, an dem Sohnemann zwangsweise genauso teilnehmen muss wie Du an seiner Kerzenweihe teilnehmen müsstest.

Abgesehen davon: Wenn Du eh mit der Freundin zusammenlebst, verstehe ich erst recht nicht, warum dazwischen nicht einmal ein paar Stunden exklusiv für Euren Sohn Platz haben. Du zeigst ihm mit solchen Aktionen zumindest sehr deutlich, wie wichtig (bzw. unwichtig) er für Dich ist.

Aber wenn man für Umgangszeiten schon die Vokabel "eingeteilt" verwenden muss...

Just my 2 cents
Martin
(der den Unterschied zwischen eigenen Kindern und einem Leihwagen kennt)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 20:04




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