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Umgangsrecht

 
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Umgangsrecht!
Brauche jetzt echt mal Hilfe für meinen Lebensgefährten und für mich!

Er darf seine Tochter nicht mehr sehen weil einige Termine die er mit seiner ex ausgemacht hat durch seine Notdienste in der Firma ins Wasser gefallen sind!
Jetzt hat er eine Klage für das Umgangsrecht eingereicht und musste zur AWO (Arbeiterwohlfahrt) zu einem Gespräch. Die gute Frau dort hat ihm nicht zugehört und ihn nicht ausreden lassen!
Am gleichen Tag kam noch ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Aussage seiner Ex-Freundin und die war nicht besonders toll für ihn denn es standen lauter alte Geschichten drin und Sätze die aus einer Situation rausgerissen wurden!

Kann mir jemand sagen wie das ganze jetzt weiter geht und welche schritte wir weiter machen sollen?

Bin echt verzweifelt da ich so eine Situation nicht kenne, da mein ex mann und ich eine aussergewöhnlich gute Lösung ohne amt und gericht gefunden haben!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 14:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus sweet84,

und erst mal willkommen hier!

Gleich vorneweg; wundere Dich nicht, wenn Du hier gesagt bekommst, dass es ein Problem Deines LG und nicht von Dir ist. Ist nämlich tatsächlich so. Am besten wäre es, wenn er sich hier meldet. Das geht auch spät amAbend oder in aller herrgottsfrühe, wenn es die Arbeit nicht anders zulässt....

Mir wäre egal, wie es bei der AWO gelaufen ist, wenn die Sache eh zu Gericht geht. Dort und nur dort wird am Ende entschieden.
Natürlich kann die Gegenseite alte Geschichten rauskramen und irgendwas behaupten. Das ist der übliche Käse. Darauf würde ich gar nicht groß eingehen. Wichtig ist eine vernünftige Regelung für die Zukunft. So wollen es auch die meisten Gerichte hören und keinen alten Schund aus der Vergangenheit hier klären. Es geht um die Zukunft eines Kindes und nicht um alte Streitereien zwischen Expartnern.

Wenn Dein LG was gutes daraus erzielen will, dann soll er sich einen guten Rechtsbeistand suchen, der ihm vor Gericht hilft. Eine klare Regelung, wie er sich die Umgänge zukünftig vorstellt muss auch her. Und bei Gericht nicht in einen Vergleich einwilligen, sondern auf einen Beschluss bestehen mit Aufklärung über Zwangsmittel, wenn Umgänge boykottiert werden.

Gruß, Michael

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 14:41
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort! Wurde schon vorgewarnt das ich entweder keine Antwort bekomme oder es heissen würde ich soll mich da raus halten. da ich aber weiss dass mein LG sich nie an so ein Forum wenden würde bzw im moment auch gar nicht mehr in der Lage ist klar zu denken nehme ich das gerne für ihn auf mich.

Eine Frage habe ich noch: Darf seine Ex verlangen das wenn er die kleine hat ich nicht dabei sein darf?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 14:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ganz klares Nein.
Wie er seine Umgänge gestaltet, entscheidet er allein!
Da müsste schon ein Gericht was dazu anders festlegen.

Du bist also auf Empfehlung hier?  😉

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 14:50
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich bin auf empfehlung hier denn ich weiss langsam nicht mehr weiter. Bin zwar schon eine starke und selbstbewusste Frau aber irgendwann brauch auch ich mal zeit um kraft zu tanken und jemand der mich aufbaut und im moment stecke ich echt nur noch ein und zurück. Deswegen habe ich mich hilfesuchend an dieses Forum gewendet!

Habe jetzt für heute ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ausgemacht damit er vielleicht auch mal wieder hoffnung schöpft!

eine frage habe ich noch: ich habe selbst zwei kinder und meine tochter ist im gleichen alter wie seine tochter.
muss seine 4jährige tochter ein eigenes zimmer haben und könnte sie sich auch eins mit meiner tochter teilen?

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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 14:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus sweet84!
Da Du von seiner Ex-Freundin schreibst, ist davon auszugehen, dass KM das Alleinige Sorgerecht (ASR) hat. Damit kann ihr sehr viel Unsinn einfallen, wenn ihr danach ist.
Im Rahmen der Umgänge entscheidet Dein LG, im Zweifelsfalle mit dem Kind. Hierzu gehört auch die Übernachtung mit Deiner Tochter in einem Zimmer. Es sollte halt eine Schlafmöglichkeit vorhanden sein, nicht dass es dann heisst, das arme Kind muss auf dem Boden schlafen. 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 23.06.2010 15:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

muss seine 4jährige tochter ein eigenes zimmer haben und könnte sie sich auch eins mit meiner tochter teilen?

ergänzend zu Marco: aber vertragen sollten sie sich schon  😉

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 15:04
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

ich danke auch dir für deine Antwort!

Ja die KM hat leider das aSR. Eine Schlafmöglichkeit also ein Bett wäre auf alle fälle vorhanden aber die beiden mädels müssten/dürften sich ein zimmer teilen

Ihr fällt sehr viel Unfug ein!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:05
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Wir würden ja echt gerne testen ob sich die Kinder vertragen aber dazu müsste er seine Tochter erstmal wieder sehen dürfen! 🙁

Was kann ich noch für ihn machen das es ihm besser geht????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ihr fällt sehr viel Unfug ein!

Ich nehme mal an, Du meinst die KM damit?

Oft ist es so, dass man mit Reaktion auf den Unfug erst recht weiteren Unfug provoziert. Je mehr sie Euch das Leben madig machen kann umso lieber ist es ihr.

Sag Deinem LG, dass ihm niemand sein Umgangsrecht nehmen kann. Bei den Umgängen haben ausnahmsweise mal die Väter die besseren Karten. Wichtig ist es aber Ruhe zu bewahren und klar auf das Kind orientiert und zielgerichtet vorgeht. Soll die Gegenseite ruhig Unsinn erzählen. Ihm geht es um das Wohl des Kindes und um eine klare Regelung für den Umgang.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 15:10




(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo sweet84,

erstmal herzlich willkommen!

Du schreibst, dass Dein LG ausgemachte Termine nicht einhalten konnte. Wie oft ist das passiert? Wie kurz- bzw. langfristig stand fest, dass Dein LG nicht kann?

Versuch Dich mal die KM zu versetzen (da Du selbst Kinder hast, wird Dir das nicht schwerfallen  :wink:): KV kündigt sich an, Kind freut sich, KV sagt ab, Kind ist enttäuscht (und die eigenen Pläne der KM für die kindfreie Zeit fallen ins Wasser).. Wie oft/lange würdest Du das mitmachen?

Bei allem Recht auf Umgang, der andere und insbesondere das Kind haben ein Recht auf Verlässlichkeit. Es kann mal was dazwischen kommen, ganz ohne Frage, aber öfters sollte das möglichst nicht passieren.

lg
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 23.06.2010 15:10
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Wie oft es genau passiert ist kann ich leider nicht sagen aber schon so 2-3 mal.

Ja ich bin selbst KM und ich bin eine Frau mit viel, sehr viel Verständnis deswegen wäre es für mich kein problem. klar wäre es ärgerlich und ist auch schade für das kind aber von der anderen seite aus gesehen wenn er nicht arbeiten geht bekommt sie kein geld.

Die KM hat ja auch selbst schon gesagt sie will dass das kind und der kV keinen kontakt haben weil wenn er dann nicht mehr da ist die kleine nach ihrem vater frägt und sie das nur nervt und belästigt.

mein LG lässt sich sehr schnell und sehr leicht im moment provozieren und das bekomme ich im moment zu spüren, aber ich halte es aus denn ich hab die hoffnung das echt bald alles besser wird

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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:15
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Hatte ja auch schon vor das Gespräch mit seiner Ex zu suchen. Von Mutter zu Mutter aber jeder rät mir davon ab und meinte es wäre eher schlechter für uns wenn ich das machen würde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:24
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sweet84,

nochmal mit dem Spiegel: Wie fändest Du es, wenn die neue LGin des Vaters Deiner Kinder mit Dir "das Gespräch" suchen würde, weil Du IHRER Meinung nach etwas falsch machst?

Der Rat, den Dir alle geben ist richtig: Halt Dich raus.

Ich finde auch, dass die KM des Kindes meines Mannes Fehler macht - aber es geht mich einfach nichts an - zumindest ihr gegenüber. Klar reden mein Mann und ich darüber, was besser laufen könnte. Aber dann ist es an meinem Mann.  Entweder er macht was oder er lässt es.

lg
sleepy  (die Gruß- und Verabschiedungsformeln nett findet  :wink:)

Sleepy

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Geschrieben : 23.06.2010 15:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sweet84

Folgendes Problem sehe ich:
Du bist viel zu sehr emotional eingebunden und reflektierst hauptsächlich aus Deiner Sicht/Erfahrung. Das ist völlig normal, aber stellt zugleich ein enormes Konfliktpotential dar: ggü. Deinem LG, ebenso ggü. dessen Ex. Ziehe hier mit Gewalt eine Trennlinie und sage Dir, dass seiner ein völlig anders gearteter Fall ist. Sowohl Banane als auch Kirsche sind Obst - doch was bitte haben sie wirklich gemeinsam? Und nein - Kinder sind für mich nicht Banane oder Kirsche. 😉

Wenn Du Dich von Deinem eigenen "Fall" lösen kannst - erst dann (und nur dann) bist Du in der Lage, Deinem LG konstruktiv zu helfen. Doch er selber ist es, der entscheiden muss, der streiten muss. Du kannst ihm lediglich den Rücken frei halten. Vor Gericht hast Du weder Rederecht noch sonst was, da steht er sowieso ganz alleine da. Doch Du kannst ihm dabei helfen, dort erst einmal hinzukommen - und zwar als Überzeugungstäter. Steht er nicht voll und ganz hinter seinen Anträgen hätte er besser zu Hause bleiben sollen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 15:34
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

Also anscheinend bin ich viel zu offen denn ich will der KM nur mal erklären das ich ihr die kleine nicht weg nehmen will und wie wichtig es ist das ein kind seinen vater hat! mehr nicht.

lg sweet 🙂

@Oldie: vielleicht hast du recht mit dem was du schreibst. aber es ist für eine frau nicht einfach wenn ihr partner nicht mehr schläft und nicht mehr weiter weiss. ich weiss das ich eigentlich nicht mehr machen kann als ihm den rücken zu stärken und das ich glück habe so eine gute lösung mit meinem ex-mann gefunden zu haben aber ich dachte wenn ich mit ihr rede kann ich ihr auch zeigen das es anders geht.

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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sweet,

Also anscheinend bin ich viel zu offen denn ich will der KM nur mal erklären das ich ihr die kleine nicht weg de kann ich ihr auch zeigen das es anders geht.

Das hat wohl weniger mit offen oder nicht offen zu tun.

Meist sind solche Gespräche zwischen Ex und Next nicht produktiv und eine erneute Quelle von Mißverständnissen, Fehlinterpretationen u.s.w.

Du hast ja selbst Kinder und ich gehe davon aus, das es dazu auch einen vater gibt. Wie würdest du dich fühlen wenn dessen LG ungefragt auf dich zukommt, um dir zu erklären, das sie dir ja die Kinder nicht wegnehmen will?
Wenn man sich gemeinsam auf GEspräche einlässt kann ein gutes Verhältnis zwischen den Elern inkl. neuer LG sicher gut sein, aber es muß eben auch von beiden Seiten gewollt sein. Ansonsten sollte man es besser lassen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 23.06.2010 15:49
(@sweet84)
Schon was gesagt Registriert

aber wenn ich doch noch nicht mal probiere auf sie zu zu gehen weiss ich ja nicht ob es auch in ihrem interesse ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Im umgekehrten Fall (oder bei Schuhen  :)) kann auch ein Mann an sowas verzweifeln.

... aber ich dachte wenn ich mit ihr rede kann ich ihr auch zeigen das es anders geht.

Wieso glaubst Du, dass sie es nicht schon längst und ganz genau weiss und sich gerade deshalb so verhält? Oder das dies zumindest ein Teil ihres Verhaltens ist? Dazu braucht sie Dich weder zu kennen, zu lieben, noch zu hassen. Ihr reicht völlig der Fokus auf den Ex. Und er ist es, der sie "kennt". Er hat sie erlebt, geliebt und kennt auch ihre guten Seiten. Die sind wichtig, wenn sich im Sinne des Kindes geeinigt werden soll.

Und wenn an das Gericht Schreiben gehen, wo die schmutzige Wäsche von vorgestern gewaschen wird, kann ich nur zwei Gründe erkennen: unbedingt Recht bekommen wollen oder dem Ex in den Hintern treten - oder beides. Hier ist wahrscheinlich keine Kommunikation gewollt. Dinge aus dem Zusammenhang zu reissen gehört dabei zum kleinen Einmaleins.

Mein Geschreibe soll Dich ja nicht davon abhalten, Deinem LG zu helfen. Vielmehr möchte ich den Fokus darauf lenken zu erkennen, ob Deine Hilfe auch eine für Deinen LG ist. Dazu musst Du von ihm ausgehen, seinen Gefühlen und seinem Verständnis. Deine eigene Erkenntnis stellt lediglich einen Halt für Dich dar, aber nicht für Deinen LG. Kann es auch nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 16:01