Benachrichtigungen
Alles löschen

umgangsrecht

 
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

vater versucht umgangsrecht gerichtlich festlegen zu lassen da km keine bindungstolleranz und mitwirkungspflicht zeigt. tochter weigert sich zum vater zu gehen, doch nicht aus freien willen, sondern weil die km das kind massiv beeinflusst. unter anderem bringt die mutter dem kind bei, wie man bei hartz 4 wohngeld illegal bekommt. KM erzählt dem kind, dass sie nichts sagen darf, dass der lebenspartner mit bei ihr wohnt, da sie sonst kein geld mehr von der arge bekommt. das kind hat es dem vater vorgetragen und gemeint, dass er es aber nicht weiter sagen soll. das geht doch nicht??? was läuft da ab? was wird dem kind hier beigebracht??? hätte es auswirkungen vor gericht, wenn der vater als argument angibt, dass die mutter dem kind solche dinge beibringt. und was soll der vater machen, er kann ja nicht tatenlos zusehen was dem kind da beigebracht wird.

Benötige konstruktiven rat zu dieser situation. vielen dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 17:35
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Umgang,

wie alt ist denn das Kind? Und wie sieht die Weigerung von seiner Seite aus? Kontakt besteht ja wohl?

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 17:52
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das kind ist 12 und zuvor bestand ein gutes verhältnis. Vor gericht konnten keine Gründe gefunden werden, außer dass die Tochter plötzlich den Vater hasst und sogar anschreit. Der Kontakt besteht kaum noch, da die Mutter alles unternimmt, den Kontakt zu unterbinden. Vor Gericht wurde beschlossen, dass die Mutter Termin bei einer Familienberatung einzuholen hat und dem Vater Vorlegen muss, da ja keiner an das Telefon geht oder die Tür öffnet wenn der Vater Kontakt aufnimmt.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 18:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ umgang,

was haben Dein Umgangsrecht und eventueller Sozialbetrug Deiner Ex miteinander zu tun? Gegenüber wem willst Du als "Argument" anbringen, dass die Ex "dem Kind die falschen Dinge beibringt" - und was willst Du damit erreichen?

Laut Deinem anderen Thread hast Du überhaupt erst nach 11 Jahren erfahren, dass Du Vater einer Tochter bist. Ob Deine Ex Eurem Kind in dieser langen Zeit nun die richtigen oder die falschen moralischen Werte vermittelt (hat), kannst Du eh kaum beeinflussen; sehr wohl aber, ob und in welchen Gewissenskonflikt Du das Kind bringst, indem Du es über häusliche Details ausfragst und mit diesem (vermeintlichen) Wissen anderswo hausieren gehst. Über fehlende "Bindungstoleranz" oder sonstige Umgangserschwernisse kannst Du Dich jedenfalls kaum beklagen, wenn Du gleichzeitig im Leben der Ex herumspionierst.

Mach Dich mal locker und ordne Deine Prioritäten neu!

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 18:06
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

hallo brille007,

moralische werte hat die ex niemals vermittelt und selbst die tocht wusste erst nach elf jahren über den vater. ein gewissenskonflikt bei der tochter besteht überhaupt nicht und der vater hat auch niemals nach häuslichen details gefragt oder das kind nach der mutter befragt, es wurde ihm zugetragen von seiner tochter. sozialbetrug, die fehlende bindungstolleranz, der mißbrauch des kindes kann der vater eindeutig nachweisen. es existieren 6 zeugen die ein ensprechendes zuegnis unterschreiben werden da diese entsetzt sind von den vorgehnsweisen der mutter und dies selbst erlebt haben.

die prioritäten sind dem vater durchaus bewusst, er überlegt nur, da es allgemein bekannt ist, dass familienberatung nichts bringt, er aber grundsätzlich alle möglichkeiten auschöpfen wird und sämtliche beratungen wahrnemen wird. laut aussage der richterin hat die mutter sehr schlechte karten deshalb wurde sie hierzu aufgefordert termine einzuholen. unter anderem hat die mutter eindeutig vor gericht gesagt, dass sie ihre tochter nicht zwingt und wenn sie nicht will dann hat der vater halt pech gehabt. ich glaub schon, dass das gericht mitbekommen hat was da bläuft. der vater hat zu sozialbetrug bisher keine äußerungen gemacht und überlegt ob er diese machen soll, daher hier eine anfrage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 18:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ umgang,

Du kannst hier durchaus in der 1. Person Singular schreiben, wenn Du der betroffene Vater bist.

Zu den Fakten: Ein Familiengericht urteilt in einem Umgangsverfahren über Umgang - sonst nichts. Insbesondere werden dort keine Sorgerechtsentscheidungen getroffen oder die Frage beurteilt, ob dem Kind die nach Deiner Ansicht "richtigen" moralischen Werte vermittelt werden.

Wenn Du der Ansicht bist, Du könntest Missbrauch oder andere Verfehlungen beweisen, kannst Du eine Strafanzeige stellen. Sollte der ermittelnde Staatsanwalt zum Ergebnis kommen, dass der Vorwurf berechtigt ist, kommt das Kind vermutlich in ein Heim oder eine Pflegefamilie; Du selbst kannst das Sorgerecht NICHT einklagen. Die Beweislast für solche Straftatbestände liegt allerdings bei Dir und Deinen Zeugen - und sie sollte wirklich gerichtsfest und belastbar sein und nicht nur aus Hörensagen, Vermutungen oder "weiss man doch" bestehen (siehe Fall Kachelmann); ansonsten hast Du sehr schnell eine Gegenklage wegen falscher Verdächtigung an der Backe. Mit Missbrauchsbehauptungen wird nämlich eine Menge Missbrauch betrieben.

Ich habe allerdings immer noch nicht verstanden, wo Du welche Pluspunkte sammeln willst, indem Du der Ex Sozialbetrug unterstellst. Das geht Dich so viel (oder so wenig) an wie die Nachbarn und hat mit einem Umgangsverfahren nicht das Geringste zu tun - ausser dass es die Kooperationsbereitschaft Deiner Ex tatsächlich gegen Null tendieren lassen wird.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 18:54
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

hallo brille007,

jetzt wird es doch konstruktiv und nun sind wir an dem punkt der entscheident war. das sind zwei untzerschiedliche sachen, sozialbetrug hat also nichts mit dem umgang zu tun. genau deswegen wurden hierzu auch keine fragen vor gericht gestellt, es wurde lediglich mißbrauch als begründung angegeben, der unter angaben von zeugen belgt werden kann.

der sozialbetrug ist nicht gerade fördernt für das kind und genau deswegen wurden hier die gedanken angesprochen. in deine weiteren auführungen hast du mich sehr gut über die folgen aufgeklärt und das ist sehr hilfreich. doch was passiert nach der familienberatung??? vermutlich alles genau so wie vorher und alles war umsonst. wenn die tochter nach der beratung sagt ich den nicht sehen, dann wird das gericht zum wohl des kindes entscheiden oder sehe ich das falsch??? hast du noch mehr nützliche tipps wie diese.

liebe grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 19:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ umgang,

Deine Beschreibungen sind alle sehr vage und strukturlos. Vielleicht schreibst Du zunächst einmal, wer wann welches Gerichtsverfahren angeleiert hat; wer den Missbrauchsvorwurf erhebt und was das Ziel des Ganzen sein soll.

Wenn es einen begründeten Missbrauchsverdacht (gegen wen soll sich dieser eigentlich richten?) gäbe, wäre das Kind längst aus der Familie herausgenommen worden. Den Umkehrschluss kannst Du selbst ziehen. Und ja: Wenn ein 12-jähriges Kind, das seinen Vater 11 Jahre lang nicht gekannt, gesehen oder gesprochen hat, im Umgangsverfahren erklärt, keinen Kontakt haben zu wollen, wiegt diese Äusserung schon ziemlich schwer. Wie soll man sie zum Umgang zwingen - vor allem, wenn der neu aufgetauchte Vater plötzlich alles auf den Kopf stellen will?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 19:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Umgang, tue dir und uns doch bitte noch den Gefallen, die Handelsübliche Groß-/Kleinschreibung.
Uns, weil das Lesen dann weniger anstrengend ist und dir, weil das dann mehr Leute lesen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 19:27
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

Na dann will ich mir mal Mühe geben und ordentlich schreiben.

Also das Verfahren habe ich eingeleitet im Dezember 2009. Alle außergerichtlichen Einigungsversuche unter anderem auch mit dem Jugendamt sind gescheitert. Das Jugendamt hat mir geraten einen Anwalt zu nehmen. Das Habe ich natürlich nicht. Den Umgangsantrag nach gem. §1684 BGB, §52 FGG habe ich ohne Anwalt gestellt, dass Geld kann ich mir sparen. Am 30.03 War die erste Verhandlung. Es begann mit den üblichen Fragen was ich für ein Problem habe was ich dann schilderte. Ich gab lediglich verbal zu verstehen, dass ich meine Tochter seit ca. einem Jahr nicht mehr sehen kann. Jeglicher Kontakt wurde abgebrochen und von der Mutter absichtlich unterbunden. Es existieren Schreiben von der Mutter usw. daher nachweislich unterbunden. Meine Tochter war mit mir gemeinsam letztes Jahr ostern bei den Großeltern. Ostersonntag kam sie plötzlich zu mir und wollte nach Hause. Ich fragte nach den Grund und Sie sagte zu mir das es eben halt so ist. Sie hatte den ganzen Tag im Garten meiner Eltern gespielt, wir waren gemeinsam mit den Großeltern  Eis essen und es war alles in allem ein harmonisches Ostern.

Ich fuhr Sie dann nach Hause und von dem Tag habe ich nie wieder was von ihr gehört. Gelegentlich hat Sie angefufen ob ich Sie noch lieb habe(auch SMS) und Sie wollte jetzt nur noch alle 14 Tage zu mir. Hierzu kam es aber nicht. weil die Mutter sich über mich beschwert hat, dass sie nur noch von mir redet und sie habe meine Tochter an den Tag als ich Sie nach Hause brachte die Tochter ins Zimmer geschickt, weil die Tochter ihr den ganzen Abend versaut hat und nur noch von Ostern gesprochen hat. Das wars.

Jetzt verweigern beide den Kontakt zu mir. Ist doch verständlich, dass ich weiterhin Umgang mit meiner Tochter wahrnemen möchte und ich die Gründe wissen will, was da los ist. Die KM sagt zu mir sie wüsste es nicht und ich müsse es halt hinnehmen. Außerdem geht ihr das nichts an, ich solle mich mit der Tochter einigen. Sie wirkt aber auch nicht in einer geeigneten pädagogischen form auf unsere Tochter ein, da ist der Haken. Sie weigert sich. Meine Kontaktversuche werden als lästig bezeichnet und aufdringlich. Die Verweigerungshaltung meiner Tochter kam erst in nachhinein und nicht vorher. Sie hatte mich nach ihren Aussagen lieb und wollte eigentlich von sich aus (nicht weil ich sie gefragt hatte) zu mir ziehen. Naja, so schnell hätte ich natürlich nicht ja gesagt, aber auch nicht nein.

Daher mein Antrag auf Umgang. Klar das meine Aussagen für dich nicht keine beweislast haben, weil du die zusammenhänge nicht verstehn kannst und diese hier den Rahmen sprengen würden. Was den Mißbrauch betrifft, geht es hier um Mißbrauch als Gegenstand. Meine Tochter wird von der Mutter als Gegenstand Mißbraucht. Ich wollte Der Mutter den Unterhalt persönlich vorbeibringen mit einen Zeuge. Meine Tochter erschien und sollte das Geld an sich nehmen. Ich machte ihr bewusst, dass ich eine Unterschrift brauchte von der Mama, aber die weigerte sich an die Tür zu kommen usw. die Mutter nahm das Geld nicht an und gab mir das schriftlich weil es ein freiwilliger unterhalt ist und die Unterhaltssumme noch nicht fest steht. dann wurde ich regelrecht gehasst und so zog sich das fort.

So ich hoffe einen kleinen Einblick verschafft zu haben und das ist noch nicht alles, aber ich möchte hier keinen Roman daraus machen. Mir ist nur wichtig zu wissen, wie geht es nach der Familienberatung weiter. Der Sozialbetrug wurde ja sachlich geklärt. Was habe ich noch für Möglichkeiten????

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 20:03




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Umgang

Wichtig ist, das du in Kontakt mit deiner Tochter bleibst, Briefe, Telefon, Mail, SMS, damit sie weiss das dir an ihr etwas liegt.

Wie brille007 schon schrieb, hast du wenig Möglichkeiten, wenn deine 12 Jährige Tochter sagt, das sie nicht zu dir kommen will, auch wenn die Aussage vieleicht nicht von ihr stammt.

Ich verstehe deinen Eifer, aber du musst auch verstehen, das nach 11 Jahren plötzlich Jemand auftaucht, der versucht alles, oder etwas umzukrämpeln.

Gehe die Sache mit etwas mehr Ruhe an, es braucht Zeit.

Wie gesagt, bleibe in Kontakt, wenn es mit der Klage nicht funz.

Viel Glück Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 20:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ umgang,

Du hättest wohl besser auf den Rat gehört, Dir einen Anwalt zu nehmen. Es hätte Dir erspart, eindeutig besetzte Begrifflichkeiten nach Belieben umzudeuten oder Dich mit Fragen zu beschäftigen, die familienrechtlich ohne Bedeutung sind.

Grundsätzlich ist es unklug, Kinder als Boten einzusetzen; egal, ob für Worte oder für Geld. Aber "Missbrauch als Gegenstand" ist in diesem Kontext eine Deutung, mit der Du Dich nur lächerlich machst. Zum eindeutigen Beleg für einen Geldtransfer gibt es das Mittel der Überweisung auf ein Girokonto; da braucht's auch keine Unterschrift und keine Zeugen. Warum machst Du ohne Not solche Fässer auf? Deine Ex ist nicht verpflichtet, mit Dir zu reden oder irgendwas zu quittieren.

Deine Tochter kann zwar den Umgang verweigern (und wird dabei auch gehört) - aber selbst entscheiden wo sie wohnen will, kann sie genau ab ihrem 18. Geburtstag; bis dahin trifft ihre Mutter diese Entscheidung für sie. Es ist nicht zielführend, ihr hier etwas anderes in Aussicht zu stellen. Wenn Du es trotzdem tust, stehst Du in ihren Augen als Schwätzer da. Und ob oder wie Deine Ex "pädagogisch" auf Eure Tochter einwirkt, kannst Du genauso wenig wissen und beweisen wie das Gegenteil.

Wenn Du den Sozialmissbrauch im Haushalt Deiner Ex (der Dich nicht die Bohne angeht) in Gegenwart einer 12-Jährigen thematisierst, ist es nicht verwunderlich, dass der Kontakt zu Dir als "lästig und aufdringlich" empfunden wird; Du nimmst damit ohne Not die Rolle des nölenden, besserwisserischen Nachbarn am Gartenzaun ein. Es gibt auch keine Verpflichtung, einem Teenie, den Du bis vor kurzem nicht einmal kanntest, jetzt plötzlich Deine moralischen Werte als die einzig richtigen vermitteln zu müssen.

Vielleicht lässt Du die ganzen Nebenkriegsschauplätze mal beiseite und kümmerst Dich ausschliesslich um Umgang (und währenddessen um kindgerechte Gesprächsthemen)? Ansonsten hilft auch keine Familienberatung; ein verantwortungsvoller Richter wird tatsächlich kein Kind zum Umgang zwingen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 20:38
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

@brille007

Hervorragend, dann habe ich mich ja bisher richtig verhalten. Deine Ausführungen sind sehr sachlich, es gefällt mir wie du hier argumentierst. Ich gebe ungern zu, dass du in gewissen Punkten wirklich sehr genau den Punkt bei mir getroffen hast, doch sind es nur Gedanken und auf keinem Fall durchgeführte Handlungen. Ich war bisher sehr zurückhaltend und meine Tochter habe ich aus Allem heraus gehalten, doch die Mutter lässt Sie daran absichtlich teilnehmen und das ärgert mich natürlich, doch vor Gericht werde ich kaum ein Wort darüber verlieren, jedoch lasse ich mir auch nicht alles gefallen und gelegentlich mache ich auch mal den Mund auf.

Kindgerechte gesprächsthemen gibt es meinerseits genug. Es geht mir nicht darum den Willen des Kindes zu brechen. Ich glaube viel ehr und das habe ich der Mutter und auch vor Gericht klar und deutlich gesagt und dass ist auch mein Standpunkt: Die Konsequnz daraus ist nicht, di Umgangsbefugnis auf Wunsch meiner Tochter zu versagen, sondern vielmehr diese Fehlhaltung zu erkennen, zu korrigieren, abzubauen und für die Zukunft neue Perpektiven zu eröffnen. Es geht also nicht darum den Willen meiner Tochter zu brechen, sondern um eine einfühlsame Besprechung der gesamten Situation.

Aber das will die Mutter halt nicht und das macht die Sache so schwierig. Ist es das was du mir vermitteln wolltest??? Es ist und war mir immer egal was die Mutter tut und wie sie über mich redet, doch es ist mir nicht egal wie das ganze abläuft und wie meine Tochter unter dieser Situation leidet. Ich weis ganz sicher was passieren wird. Irgendwann hat sie den Wunsch bei  mir mal wieder vorbei zu kommen, doch dann ist es zu spät, weil der wichtige Vater allein schon elf Jahre vorenthalten wurde. Ich garantiere dir, dass wirkt sich auf ihr gesamtes Leben aus und habe es selbst an mir erlebt, der Vater wird ihr fehlen. Spätestens dann, wenn Sie ihre eigenen Kinder bekommt...... usw.

Gruß Umgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 21:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ umgang,

Hervorragend, dann habe ich mich ja bisher richtig verhalten.

nein, das hast Du nicht. Die jüngste Schilderung Deiner Absichten passt auch nicht zu Deinen vorigen Einlassungen. Fakt ist (und das war der Tenor meiner Postings): Das einzige, was Du hast und durchsetzen kannst, ist ein Umgangsrecht. Du hast nicht das Recht und auch nicht die Möglichkeit, jetzt plötzlich in der Erziehung der Tochter "herumzupfuschen" (und ganz ehrlich: Schon allein mangels Erfahrung auch keinerlei Qualifikation dafür). Du hast keinen Einfluss darauf, in welcher Umgebung sie aufwächst. Du zerdepperst aber eine Menge Porzellan, wenn Du Dir die Aufgabe anmasst, den Erziehungsstil ihrer Mutter zu kritisieren oder ihr irgendetwas "klarmachen" zu wollen; die ist schliesslich 11 Jahre problemlos ohne Dich zurechtgekommen.

Die Lösung Deines Problems liegt in der ausschliesslichen Fokussierung auf den Umgang mit Deiner Tochter. Du wirst in der kurzen Umgangszeit keinen anderen Menschen aus ihr machen und auch nichts an sie "dranerziehen" können - also lass es doch einfach und sorge dafür, dass Ihr während des Umgangs eine gute Zeit habt. Vorkommnisse im Haushalt der Mutter müssen dabei nicht im Geringsten thematisiert werden; schon gar nicht mit dem Etikett "das ist aber falsch!" oder "das könnte ich aber besser!". Sollte Töchting von sich aus damit anfangen, genügt ein knappes "das besprichst du am besten mit deiner Mutter und nicht mit mir".

Ganz ehrlich: Wäre ich in der Rolle Deiner Ex und es käme plötzlich ein Vater aus dem Off, der sich nach 11 Jahren kompletter Abwesenheit als der bessere Elternteil zu positionieren versucht (inklusive des juristisch gar nicht realisierbaren Angebots eines Wohnortwechsels für die Tochter), wäre ich auch ganz schön stinkig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 22:00
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

@brille007

Das einzige, was Du hast und durchsetzen kannst, ist ein Umgangsrecht.

Nichts anderes mache ich.

Möglichkeit, jetzt plötzlich in der Erziehung der Tochter "herumzupfuschen" ....

ja, da hast du wirklich recht.

Die Lösung Deines Problems liegt in der ausschliesslichen Fokussierung auf den Umgang mit Deiner Tochter.

Nun, das ist mir durchaus bewusst.

Du wirst in der kurzen Umgangszeit keinen anderen Menschen aus ihr machen

Auch hier sind wir einer Meinung

Den rest deines Posting musst du wohl mit einem anderen verwechseln oder so. Naja dass kann ja mal passieren meine Rechtschreibung ist ja auch nicht so gut und Groß- oder Kleinschreiben sind auch nicht meine stärken.

Das Problem ist, ich kann zwar das Umgangsrecht dursetzen, doch was nützt es mir wenn Tochter und Mutter nein sagen? Nämlich überhaupt nichts. Ich stelle mir die Frage, warum tuhe ich das Ganze. Abgesehen davon, wass soll ich mit Tochter wenn sie sagen wir mal wiederwillig bei mir ist, glaubst du ich habe was davon? Also, ich gehe immer wieder ins Nirvana und stelle mir die Frage warum ich mir das antuhe. Es wäre durchaus einfacher, wenn ich alles so lassen würde wie es ist, da habe ich wesentlich weniger Ärger und lebe mit meiner Partnerin und ihrem 12 jährigen Kind wesentlich ruhiger.

Also was soll der ganze Kram den ich da mache, warum mache ich das. Warscheinlich weil ich der Vater meiner einzigen Tochter bin. Ich tuhe Dinge, die von vornherein scheitern werden und ich will hier niemanden den Mut nehmen, doch ist es frustrierend zu wissen, dass alles umsonst ich was man tut und trotzdem tut man es. So ne Kacke aber so ist es eben.

Gruß Umgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 09:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Umgang

Problem ist, ich kann zwar das Umgangsrecht dursetzen, doch was nützt es mir wenn Tochter und Mutter nein sagen? Nämlich überhaupt nichts. Ich stelle mir die Frage, warum tuhe ich das Ganze. Abgesehen davon, wass soll ich mit Tochter wenn sie sagen wir mal wiederwillig bei mir ist, glaubst du ich habe was davon?

Nein, du hast ascheinend nichts davon, aber vieleicht deine Tochter.

Bist du dir sicher, dass das ''Nein'' von deiner Tochter kommt?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2010 12:23
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

@wedi

Bist du dir sicher, dass das ''Nein'' von deiner Tochter kommt?

Aus meiner Sicht bin ich mir absolut sicher. Jedoch hat die Mutter ein Jahr Zeit gehabt meine Tochter zu bearbeiten. Es werden schleichende Allianzen eingeführt und somit wird der Tochter ein aufwertentes Gefühl sowie Anerkennung der Mutter übermittelt. Ich könnte die Erlebnisse fortführen bis hin zu liebesentzug der Mutter und Erpressung. Meine EX ist allergisch auf Tiere und sie hat zu mir gesagt wenn ich der Tochter irgenein Tier Kaufen würde, rastet Sie aus und jetzt plötzlich hat meine Tochter einen Hund.

Ich habe bisher zu all dem nichts gesagt, sei es zu meiner Tochter noch zu meiner EX, aber brille007 hat recht, es ärgert mich und ich koche auch manchmal vor Wut, jedoch habe ich mich mich sehr gut unter Kontrolle.

Gruß Umgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 13:10
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Aus meiner Sicht bin ich mir absolut sicher. Jedoch hat die Mutter ein Jahr Zeit gehabt meine Tochter zu bearbeiten.

Wenn die Mutter das Mädel ''bearbeitet'' hat, dann kommt diese Aussage nicht von ihr, aus ihrem eigenem Entschluss, sondern von der Mutter.
Wie du selbst schreibst, durch z.B. Liebesentzug wird deine Tochter bestraft und sie kann nicht anders reagieren, denn ihr Lebensmittelpunkt ist bei der Mutter.Gegen diese Übermacht kommt die Kleine nicht an, und fügt sich einfach dem gewollten der Mutter.

Wie kannst du dir dann sicher sein?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2010 13:23
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

@wedi

Wie kannst du dir dann sicher sein?

Die Richterin hat meine Tochter ein wenig befragt warum weshalb und gab ihr zu verstehen, dass der Vater sie lieb hat und nach elf jahren jetzt plötzlich ein Kind... bla bla ...und meine Tochter meinte das es ihr egal ist und sie will nie wieder was mit mir zu tun haben. Die Richterin fragte warum denn? Meine Tochter meinte ich würde sie wie ein Baby behandeln. Die Richterin fragte wie das gemeint ist und mein Tochter antwortete naja, halt wie ein Baby. Es klang für mich sehr überzeugend was ich bisher auch nicht wusste, hatte meine Tochter doch eindeutig und immer wieder zu mir gesagt sie hätte mich lieb und das tat sie auch mit SMS. Sie rief bei mir an wenn es Probleme (Streit) mit der Mutter gab usw.

Dann wurde ihr Haase geschlachtet, den der Opa aus versehen verwechselt hätte usw. Ich sollte aber nicht sagen, dass Töchterchen bei mir angerufen hat. Und jetzt gab sie halt aus meiner Sicht sehr überzeugend vor Gericht zu verstehen, dass sie mich nicht mehr sehen möchte. Die Richterin hat da was "gerochen", doch weis ich nicht inwieweit sie dahinter Blickt und ob sie es versteht was da abläuft. Ich halte mich möglichst zurück und lasse sehr viel über mich ergehen, damit ich ruhig bleibe. Dennoch mache ich an geeigneter Stelle auch mal den Mund auf.

Gruß Umgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 14:06
(@umgang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann man einen Verfahrenspfleger beim Gericht beantragen, auch wenn die Tochter sowie Mutter sich weigert den Vater zu sehen? Was ist eigentlich mit dem Vater, er hat ja auch ein Umgangsrecht? Ich gehe mal davon aus, dass das Kind an erster stelle steht und es egal ist, ob der Vater den Umgang warnehmen möchte oder nicht. Entstehen für den Vater kosten, wenn er einen Verfahrenspfleger beantragen kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 20:49