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Umgangsrecht

 
(@elvis7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Unser Problem ist folgendes. Mein Bruder hat eine 6jährige Tochter. Die Kindsmutter und er haben sich vor ca. 4 Jahren getrennt. Bis vor zwei Jahren hatte mein Bruder noch die Möglichkeit, seine Tochter zu besuchen. Bis die KM umzog. Seitdem hat meine Bruder nicht mehr die Möglichkeit, sein Kind zu sehen, da die KM nicht will, dass er weiß, wo sie wohnt. Nicht einmal die Telefonnummer gibt sie ihm. Gleichzeitig erzählt sie aber jeden, er würde sich nicht um seine Tochter kümmern. Sie behauptet auch, dass auch, dass sich unsere Eltern (Grosseltern des Kindes) sich nicht für die Kleine interessieren. Was  aber nicht stimmt. Meine Mutter leidet sehr darunter, ihre Enkeltochter nicht sehen zu können. Das Mädchen kennt sie nicht einmal, wenn sie sie mal in der Stadt beim Einkaufen trifft. Auch hat die Kleine auch noch Urgrosseltern, die genauso darunter leiden, keinen Bezug zu dem Kind mehr zu haben. Ich  selbst weiß wo die Km und meine Nichte wohnen. Ich fahre zum Geburtstag und Weihnachten regelmäßig hin und bringe meiner Nichte persönlich ihr Geschenk. Ich soll aber meinen Bruder nicht sagen, wo sein Kind wohnt ( ich habe es ihm aber gesagt. Er geht aber nicht hin, damit wenigstens ich die Möglichkeit weiterhin habe, meine Nichte zu besuchen.) Die KM beschwerte sich bei meinem letzten Besuch, dass ja meine Eltern ruhig auch mal kommen könnten. Meine Eltern kommen aber nicht, da man ihnen beim letzten Besuch (3. Geburtstag) das Gefühl gab, sie sind hier unerwünscht. Mein Bruder war mittlerweile am Jugendamt, da er auf sein Umgangsrecht besteht. Meine Frage: Wer hat eigentlich die Pflicht, den Kontakt zu getrenntlebenden Elternteil, in diesem Fall der Vater, und den Grosseltern aufrecht zu erhalten? Die KM ist auf jeden Fall nicht bemüht, da was dafür zu tun. Ich finde es schade. Ich liebe meine Nichte und hoffe durch meine regelmäßigen Besuche darauf, dass das Kind eines Tages den Weg zu mir findet. Ich finde es traurig für meine NIchte, wenn ich sehe, was dem Kind alles entgeht. Ich habe selbst eine Tochter. Sie ist mittlerweile 13. Wenn ich meine Tochter meinem Mann, ihrem Vater entziehen würde, wäre es der Zusammenbruch für beide. Meine Eltern fahren jährlich in den Europapark. Sie haben meine Tochter regelmäßig mitgenommen. Ich brauchte keinen Cent dazu zubezahlen. Jetzt will meine Tochter nicht mehr. Hat andere Interessen. Sie würden aber  auch meine NIchte mitnehmen. Auch hier bräuchte die KM keinen Cent bezahlen. Auch hätte meine Nichte noch viele andere Möglichkeiten. Die selben, wie meine Tochter eben.Als ich es der KM sagte, explodierte sie. Sie würde nie das Kind irgendjemanden von uns mitgeben. Wie sollen wir uns in dem Fall weiter verhalten. Vom Jugendamt haben wir nichts mehr gehört.
Bis bald
Melanie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 00:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Melanie,

erst mal herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für besorgte Tanten 😉

In einem Fall wie dem von Dir beschriebenen empfehlen wir den klassischen "Dreisprung" (auch wenn das Jugendamt sich bislang nicht sehr bewegt): Dein Bruder hat ein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht mit seiner Tochter. Also geht man zunächst zum JA und bittet um ein Vermittlungsgespärch, zu dem auch die KM eingeladen wird. Sie wird zwar - vorhersehbar - nicht erscheinen, aber damit hat Dein Bruder zumindest seine Bereitschaft dokumentiert, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Wenn das mit den letzten Kontakten schon ergebnislos probiert wurde, kann er gleich zu Schritt 2 übergehen:

Man sucht einen guten Anwalt für Familienrecht auf, lässt ihn eine Umgangsklage formulieren und bei Gericht einreichen. Die wird Dein Bruder mit 99-prozentiger Sicherheit gewinnen; üblicherweise lautet das gerichtliche Ergebnis "Jedes zweite Wochenende sowie die hälftigen Ferien und Feiertage". An dieses Urteil hat die KM sich zu halten; es hilft oft, gleich im Umgangsverfahren Zwangsgelder zu beantragen, falls Madame vorhat, sich darüber hinwegzusetzen. Das tun die Damen nämlich oft; dann ist das Kind gerade krank, bei einem Freund oder hat angeblich keine Lust. Dem kann man mit der Androhung von Zwangsgeldern vorbeugen. Überdies wird durch ein Urteil das Ego dieser Damen zurechtgerückt: Das bisherige Bild von der Super-Mom, die mit ihrem Kind alles machen kann, bekommt einen empfindlichen Knacks.

Gross- und Urgrosseltern haben übrigens in eigenständiges Umgangsrecht. Aber wenn Dein Bruder das o.a. Verfahren erst einmal durch hat, wird auch genügend Zeit für die Pflege sonstiger verwandtschaftlicher Beziehungen sein. Wichtig ist übrigens auch: Was Dein Bruder und seine Angehörigen an den Umgangstagen machen, geht die KM nichts an; es ist ihr auch niemand Rechenschaft darüber schuldig. Ein ganz schrecklicher Gedanke, an den sich manche dieser Kinderbesitzerinnen nur sehr schwer gewöhnen...

Das Ganze wird am Anfang ein bisschen beschwerlich sein, weil das Mädel in der Vergangenheit natürlich jede Menge Müll über seinen Vater und dessen Familie gehört hat und eine ganze Weile keinen Kontakt hatte. Aber da würde ich einfach das Gegenteil vorleben und locker sein, dann legt sich das schnell.

Also: Morgen soll er einen Termin beim Anwalt machen. Umgangsboykotteusen haben bei deutschen Familiengerichten nämlich nicht unbedingt einen guten Stand.

Grüssles
Martin
(der solche selbsternannten Kinderbesitzerinnen zum K***findet)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 01:14
(@hausgeist)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melanie,

eine Frage hätte ich gleich: Warum hat dein Bruder nur so lange gewartet und sich nicht darum gekümmert, seine Tochter zu sehen? Das ist mir ein absolutes Rätsel!!! Zumal du ja in der Zwischenzeit erfahren hast, wo die KM wohnt und die Kleine bereits mehrmals besucht hast.

Zu deinen Fragen: sind alle perfekt von brille007 beantwortet. :thumbup:

Liebe Grüße

Kris

Und ich hörte eine Stimme von oben: "Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen".
Und ich lächelte und ich war froh.....UND ES KAM SCHLIMMER!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 02:06
(@elvis7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kris,

Deine Frage ist berechtigt. Mein Bruder hatte lange Zeit keine Arbeit. Da er Schwierigkeiten hatte, den Unterhalt für seine Tochter aufzubringen, glaubte er, er habe keine Rechte. Nachdem er das mit dem Unterhalt geregelt hatte, fand er den Mut aufs Jugendamt zu gehen, um sich zu informieren. Mein Bruder informierte trotzdem aber regelmäßig das Jugendamt über seine wirtschaftliche Lage.

LG

Melanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 12:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Melanie,

es gibt wenige Bereich im Leben, in denen so viel (auch Falsches) "geglaubt" wie im Umfeld von Trennung und Scheidung. Dein Bruder hat geglaubt, sein Umgangsrecht habe mit Geld zu tun (etwa so, als müsse man "Eintritt" bezahlen, um sein Kind sehen zu dürfen), und Deine "Schwägerin" glaubt bis heute, dass sie alleinige Kinderbesitzerin sei und somit alle Rechte an diesem Kind habe, etwa so wie an einer Puppe.

Den ersten Irrtum haben wir nun aufgeklärt; der zweite steht kurz davor. Die einzelnen Schritte habe ich Dir gestern abend schon benannt; jetzt geht es um ihre Umsetzung. Wichtig dabei ist, dass Dein Bruder nicht herumeiert; das muss jetzt Schlag auf Schlag gehen und ganz stringent durchgezogen werden. Du weisst jetzt, wo Ihr das zugehörige Wissen bekommt (nämlich hier); also müsst Ihr nichts mehr glauben. Schon gar nicht irgendwelchen Unsinn von der Sorte, dass es einem Kind schade, wenn man Umgang gerichtlich geltend macht und durchsetzt - das ist kompletter Humbug, auch wenn es immer wieder gerne erzählt wird. Einem Kind schadet es nur, wenn es aus dem Leben eines Elternteils ausgeblendet wird.

Also: haut rein. Vielleicht empfiehlst Du Deinem Bruder, sich selbst hier anzumelden; dann geht manches einfach direkter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 13:04
(@elvis7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Vielen Dank für die  Ratschläge. Habe meinen Bruder und meine Eltern schon informiert. Er wird es schnellst möglichst in die Wege leiten. Ich habe ihm diese Seite auch schon empfohlen.  :thumbup:

LG

Melanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 13:22