Hallo,
ich habe bisher alle zwei wochen meinen 13-jährigen sohn sonntags morgens abgeholt und abends zurückgebracht. nun hat mich meine ex-frau angerufen und gesagt ich darf ihn nicht mehr holen. seidem ist funkstille. wie kann ich mein umgangsrecht (besuchsrecht?) durchsetzen ohne bei meiner exfrau betteln zu müssen?
besten dank für die hilfe
vater110
Hat sie eine Begründung genannt?
nein, es geht ihr ums geld, am liebsten wäre ihr wenn ich für jeden besuch noch was zusätzlich zum unterhalt bezahle
Hallo Vater110,
erst mal noch ein paar Fragen:
Warum hattest du ihn bisher nur so wenig (nur einen Tag)?
Wie ist das Verhältnis zwischen dir und deinem Sohn?
Was meinst du, wie dein Sohn darüber denkt?
Was hat mehr Geld mit weniger Umgang zu tun?
Gruß AJA
hallo aja,
ich hatte ihn bisher nur einen tag, da mir meine ex nicht mehr zugestehen wollte und ich bisher die konfrontation vermeiden wollte. wenn sie selber was vorhatte hat sie kurzfristig abgesagt...oder auch nicht, stand auch schon vor verschlossener tür, was bei 55 km einfache fahrt nicht so schön ist (das geht so seit 1996) um ehrlich zu sein muss ich aber auch zugeben, dass ich anfangs auch noch beruflich sehr eingebunden war und oft auch samstags arbeiten musste.
das verhältnis zwischen meinem sohn und mir ist eigendlich ganz entspannt, ich denke ihm wird sowieso nur gesagt dein vater holt dich das wochenende nicht weil er keine zeit hat obwohl das natürlich voll gelogen ist. ich denke er würde ganz gerne alle 2 wochen mal zu mir, vor allem da sein verhältnis zum neuen ehepartner meiner ex eher gespannt ist.
zum geld: meine ex hat sich mit ihrem neuen mann vor kurzem ein Haus gekauft und da zählt jetzt wohl jeder euro sie hat die letzten drei monate gemeint, ich solle ihr den unterhalt bar geben, da das konto etwas klamm sei, jetzt hat sie über das jugendamt sich den unterhalt nochmal geholt, da ich mir keine quittung habe geben lassen....so hat sie schnell mal tausend euro zusätzlich gemacht......ich weiss, dass ich doof war aber ich hatte halt noch ein gewisses restvertrauen....jetzt überweis ich den unterhalt ans jugendamt!
die rache folgt sofort...entzug des besuchsrechtes!
ich kann und will mit dieser frau nichts mehr zu tun haben, wie kann ich meinen sohn besuchen ohne mit ihr sprechen zu müssen? kann ich mir von irgend einem gericht eine einstweilige verfügung oder sowas holen, die die polizei dann durchsetzt?
ich weiss nicht mehr was ich machen soll, denn ich will mir den umgang nicht erkaufen müssen
Moin,
Standardprozedur: Versuche, mit der Ex zu reden. Kommt da nix rum, ab zum JA. Wird keine Absprache getroffen oder Ex hält sich nicht dran, ab zum Gericht. Zeitrahmen 3 Monate.
Umgang ist ein Recht des Kindes und Pflicht der Eltern (§ 1684 BGB).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was hat mehr Geld mit weniger Umgang zu tun?
Welch Frage!
Hi Vater110, um den Rat von Deep wirst Du nicht herum kommen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Vater110,
wie wurde denn nach der Trennung der Umgang geregelt? Habt ihr den Umgang unter euch gegeregelt oder gibt es eine schriftliche Vereinbarung über einen Anwalt z.B.?
Du willst zwar nichts mehr mit dieser Frau zu tun haben aber der Versuch den Umgang zu klären beim JA oder bei einer anderen Beratungsstelle wäre angebracht.
Wenn dieser Vermittlungsversuch nichts bringt, kannst du erst einmal einen Anwalt aufsuchen und den Umgang einfordern.
Mit dem Gedanken einer einstweiligen Verfügung, die dann polizeilich durchgesetzt wird, solltest du erst einmal nicht spielen.
Denke das doch mal bis zum Ende durch. Was meinst du, wie euer Sohn sich fühlt, wenn 2 Uniformierte vor der Türe stehen ?
Gehe erst einmal die anderen Wege. Auch wenn du nichts mit der Frau zu tun haben willst, so bleibt es doch die Kindesmutter. Somit werdet ihr als Eltern wohl miteinander zu tun haben müssen.
Gruß
Tina
Hab jetzt erst Deeps Beitrag gesehen und schließe mich hiemit an.
[Editiert am 7/11/2005 von DieMystiks]
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Vater110,
Umgang ist völlig "entkoppelt" vom Unterhalt. Wenn sie die Gleichung "Mehr Unterhalt = mehr Umgang" offen ausspricht, zeigt sie ja was für eine bescheidene Einstellung sie hat. Und damit steigen dann auch automatisch deine Chancen, deinen Sohn öfter zu sehen.
Also: Deeps "Standardprozedur" starten, und zwar sofort!
Gruß
Martin
Hallo Vater110 (bist Du eigentlich beim Trachtenverein, oder warum die 110?),
zu dem Standardprozedere: Ex - JA - Gericht.
Ich habe das genau so durch und habe auch die 3 Monate gebraucht. Jetzt habe ich meinen Kurzen 3,5 Stunden und beim letzten Umgang redete meine Frau von Übernachtumgang. Wie war sie dazu gekommen?
Ganz einfach. Ich wollte erweitern, auch weil das im Gerichtsbeschluss stand. Daher:
- fragte ich meine Ex, die nicht wollte
- schrieb ich das JA an (die Perle da kennt und 'liebt' mich)
Nun aber lenkte mein Exchen ein. Warum wohl? Rate mal, wovon sie ausgehen konnte.
Also bei mir lief das gleiche Spiel, wie bei Dir und ich bin jetzt nur anscheinend daraus, weil ich berechenbar geworden bin. Meine Ex hat langsam verstanden, dass bzgl. des Kurzen weder Kosten noch Mühen gescheut werden. Zero Tolerance.
Das geht natürlich nur, wenn Du nicht so ein Chaos-Kommando als Ex hat, bei dem das Kind dann immer 'krank' wird. Dafür gibt es aber auch Lösungen.
Frage und recherchiere lieber nach dem 'wie' und nicht nach dem 'was'.
Gruss,
Michael
Und übrigens: Die meisten Schritte habe ich von Deepthought und teilweise anderen absegnen lassen. Für die Hilfe bin ich dankbar und biete mich, mit erweitertem Erfahrungsschatz, gerne dazu an.
[Editiert am 7/11/2005 von Weisnich]
Welche Lösungen gibt es denn wenn die kinder "krank" werden?
Ich schließe mich auch Deep's Worte an, weil ich genau diese Erfahrungen hinter mir habe.
Mein Ex wollte mir mein Kind irgendwann auch nicht mehr geben (hat regelmäßig KU erhalten). Daraufhin gab es eine Aussprache mit ihm, die erfolglos blieb. Dann bin ich zum JA, was mir dann einige Zeit unregelmäßig wieder ein Wochenende bescherrte. Irgendwann ging es wieder los, von ihm auferlegte Kürzungen grundlos. Dann bin ich zum Anwalt und übers Gericht Umgang eingeklagt und erhalten. Nun habe ich meinen Sohn alle 14 tage (freitags bis sonntags).
Was anderes wird dir auch nicht übrig bleiben, wenn du nicht betteln willst.
Warte damit nicht mehr.
Gruß Trine
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Was hat mehr Geld mit weniger Umgang zu tun?--------------------------------------------------------------------------------
Welch Frage!
Umgang ist völlig "entkoppelt" vom Unterhalt.
Dass das eine blöde Frage ist, auf die aber zum Glück ein Mann geantwortet hat 😉 , weiß ich selber. Obwohl ich diese Frage nur deswegen blöd finde, da viele Frauen die Antwort von Schmusepapa nicht kennen, und ich der Meinung bin, dass in dieser Richtung VIEL mehr getan werden müsste.
Aber - Vater110 - das darf sie beim JA nicht laut sagen, dann hat sie schon fast verloren. Auch ein Jugendamt ist bestrebt dem Kind sein Recht auf Umgang zu ermöglichen, und da hat Geld an dieser Stelle überhaupt nichts zu suchen.
Das weitere Vorgehen wurde ansonsten mehrfach erläutert 😉
Gruß AJA
Welche Lösungen gibt es denn wenn die kinder "krank" werden?
Ersatztermin, ganz klar. In Abhängigkeit von Umgangshäufigkeit und anderen individuellen Faktoren wie Entfernung, Kindesalter usw. der nächste Tag, das nächste WE, ... Nur wenn es Ersatztermine gibt, treibt man einer Ex die Kindkrankumgangfälltaushurrateritis aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep
Kindkrankumgangfälltaushurrateritis
wirklich ein schönes Wort für eine so schwere Krankheit :thumbup:
LG
Biga
Welche Lösungen gibt es denn wenn die kinder "krank" werden?
Ersatztermin, ganz klar. In Abhängigkeit von Umgangshäufigkeit und anderen individuellen Faktoren wie Entfernung, Kindesalter usw. der nächste Tag, das nächste WE, ... Nur wenn es Ersatztermine gibt, treibt man einer Ex die Kindkrankumgangfälltaushurrateritis aus.
Das ist bei solch speziellen Terminen wie Weihnachten aber keine Lösung. Es gibt leider keine "Ersatzweihnachten". Und ich habe das Problem das da 450km zwischen liegen. Und da ich die Kinder eh meist nur in den Ferien sehen kann, bedingt durch die Entfernung und meine finanziellen Engpässe, nutzt mir das wenig.
Gruss HaS
UUUUUFFFFFFF
ganz schön viele beiträge zu meinem problem, hätte nicht gedacht, dass das andere so interessiert bzw. ich so viel tipps erhalte, daher erstmal allen herzlichen dank!!!!!
ich denke ich werde das so machen und erstmal zum JA gehen und fragen was die für mich tun können.
nochmals vielen dank, ich denke ich werde hier öffters mal reinschauen.
bis dann.