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umgangsprobleme

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(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Und zwar lässt mich die KM seit letzten Dienstag nicht mehr zu meinen Sohn!! Ich war mit ihm spielen im Garten und da hat er einen Eimer mit Wasser umgeworfen und war etwas Nass und seitdem verweigert die KM den Umgang. Sie möchte jetzt betreuten Umgang beim Jugendamt anmelden für mich. Nur ich müsste das auch unterschreiben, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Aber das halte ich nicht für nötig.
Mein Sohn wird am 9.5.2013 2 Jahre alt, am Telefon werde ich abgewimmelt oder es geht keiner ran und wenn ich vor der Haustür steh macht auch keiner auf.
Ich hab letzte Woche einen Antrag auf Umgang beim Gericht gestellt.
Kann ich sonst noch was tun oder muss ich jetzt solange warten bis die sich vom Gericht melden?

mfg chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2013 18:08
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Womit will die KM einen betreuten Umgang begründen? Weil das Kind bei Dir gespielt hat? Also dann hätte ich wegen der Herausgabe eines Schmutzfinken oder wegen nasser Schuhe schon lange betreuten Umgang. Warum willst Du so einen Quatsch unterschreiben? Gibt es eine Umgangsregelung?

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2013 18:29
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

Nein ich unterschreibe das natürlich nicht. Vom Jugendamt hatten wir ein Protokoll mit Umgangszeiten und der Umgang hat soweit auch immer geklappt. Nur von meiner ex die mutter ist vor kurzen auch genau in die gleiche Strasse gezogen und seitdem gibt es diese Probleme. Ich vermutte auch das die mutter von meiner ex mit dahinter steckt.
Ich hab beim Gericht jetzt einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.

Und ich wollte halt jetzt wissen ob ich noch was unternehmen kann um meinen Sohn zusehen, ich weiß ja nicht wie lange ich da warten muss bis sich das Gericht meldet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2013 18:35
(@jeanswilli)
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Genau der richtige Weg. Warst Du vorher beim Jugendamt?

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2013 18:38
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

ja Jugendamt war ich schon 5 mal und sie war zu keinen gemeinsamen Gespräch bereit. Und die Woche haben glaub alle Urlaub beim Jugendamt, da gehen nur überall Anrufbeantworter ran.
Und die wechseln da auch immer die Mitarbeiter das ist schon 3. in der zeit wo ich da war.

Ich hab halt angst das er entfremdet wird da er noch so jung ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2013 18:41
(@jeanswilli)
Registriert

Wenn Du den Antrag bei Gericht schon gestellt hast sind keine Fragen mehr zu beantworten, weil Du alles richtig machst. Die Sorge der Entfremdung ist berechtigt, aber Du gehst ja genau den richtigen Weg und hast auch nicht lange damit gewartet.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2013 18:54
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Ich hab letzte Woche einen Antrag auf Umgang beim Gericht gestellt.

Mit oder ohne Anwalt?

Für Umgangsverfahren gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot, d.h. das Gericht soll (eigentlich) innerhalb von vier Wochen terminieren.
Das klappt allerdings nicht immer.

Zur Not kannst Du noch eine EA zur Herstellung des Umgangs stellen. Du hast dann aber zwei Verfahren laufen, und die Frage ist, ob das was
bringt, da - wenn Dein Gericht zügig terminiert - die EA eigentlich überflüssig ist. Wenn sich das Verfahren aber durch Einschaltung von Beiständen
und ggf. Gutachtern in die Länge zieht, kann durch eine EA der Umgang erst mal wieder hergestellt werden.

LG,
Mux 

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Geschrieben : 03.05.2013 19:35
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

ich hab das ohne anwalt gemacht

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Themenstarter Geschrieben : 03.05.2013 19:42
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab eben nochmal mit dem Jugendamt telefoniert und die haben der KM einen Familienhelfer angeboten.
Was meint ihr dazu, sollte ich das noch mit in Anspruch nehmen oder warten bis sich das Gericht meldet ?

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2013 11:36
(@jeanswilli)
Registriert

Hat das JA der KM wegen der Umgangsprobleme einen Familienhelfer angeboten? Das kann ich mir nicht vorstellen. Warum sollte KM eine Hilfe annehmen wenn sie bisher zu keinem Gespräch bereit war? Zieh den gerichtlichen Weg durch!

Gruß Willi

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Geschrieben : 06.05.2013 16:35




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Familienhilfe wird dann gewährt, wenn erzieherischer Bedarf = Überforderung des betreuenden Elternteils vorhanden ist. Das hat mit Dir rein garnichts zu tun. Du kannst da nichts in Anspruch nehmen noch befürworten oder ablehnen. Das ist allein ein Ding zw. KM und JA.

Geh Deinen gerichtlichen Weg. Die Familienhilfe könnte da eher ein Hinweis darauf sein, dass es im Interesse des Kindeswohls sein könnte, mal beim anderen ET (mehr) Zeit zu verbringen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2013 17:50
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

also die KM war nicht zu einen Gespräch bereit und hat auch erst die Familienhelfer verweigert. Und seit dem mir das mit meinen Sohn im Garten passiert ist, also wo er komplett nass geworden ist weil er da so ein Wassereimer umgeworfen hat, ist sie der Meinung ich kann keine kinder erziehen.
Und dann hat sie beim Jugendamt heute auf einmal angerufen das sie einen Familienhelfer möchte. Ich schätze mal sie hat noch versucht mich schlecht zu machen beim Jugendamt.
Vielleicht soll der Helfer jetzt auch für mich bestimmt sein keine Ahnung.

Jedenfalls meinte die Tante vom Jugendamt das ich dann auch mit zustimmen muss bei diesen Familienhelfer und da was unterschreiben soll wegen gemeinsamen Sorgerecht. Und sie würde mir die Tage das zuschicken zum unterschreiben.

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 01:49
(@patricia)
Zeigt sich öfters Registriert

Denk daran - den Jugendamtschrieb von den Profis hier kontrollieren lassen...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 15:24
(@jeanswilli)
Registriert

Das Schreiben vom JA ist nur der Antrag auf Familienhilfe, und der muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Viel interessanter wird der fertige Plan sein, dort wirst Du lesen können warum eine Familienhilfe eingesetzt ist und welche Ziele diese Hilfe haben wird.

Allerdings werden dort eher solche Dinge wie Haushaltsführung, Erziehungskompetenz und Strukturen für das Kind zu finden sein. Sind Dir denn Probleme bei der KM bekannt?

Hier musst Du aufpassen, dass Du nicht völlig ausgeschlossen wirst. Ich habe zumindest den Antrag im JA unterschrieben und konnte kurz mit der Mitarbeiterin sprechen.

Noch einmal: Diese Familienhilfe hat nichts mit der Umgangsproblematik zu tun, könnte Dir allerdings im Notfall bei einer Verhandlung helfen. FH heißt immer im Haushalt des Kindes läuft etwas schief und diese Probleme sind dem JA bekannt. Ob KM selbst um Hilfe gebeten hat oder ob es Kinderschutzmeldungen gab wirst Du im Plan lesen können.

Gruß Willi

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Geschrieben : 07.05.2013 16:02
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

ich habe jetzt das schreiben zur Familienhilfe, und dort steht drin.

Kindsvater benötigt Unterstützung im Kindgerechten und Verantwortungsvollen Umgang um eine Bindung aufzubauen und zu festigen.

Sollte ich sowas unterschreiben ??? oder warten bis zum 30.5 da habe ich den Gerichtstermin.
Der Umgang lief von Anfang an nur noch den willen der KM und seit den 23.4 wird mir der Umgang verweigert, wie soll ich da eine richtige Bindung aufbauen zu meinen Sohn, und wenn ich das nicht unterschreibe verweigert sie weiterhin den Kontakt.
Und meine EX hat schon alles eingetragen in diesen Antrag mit mit fertigen Briefumschlag lag das alles heute in meinen Briefkasten, ich müsste nur noch unterschreiben und abschicken.

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Themenstarter Geschrieben : 13.05.2013 17:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde das Teil auf keinen Fall unterschreiben und mit zur Verhandlung nehmen.

Du hast ja schließlich nichts beantragt und deine Ex kann nicht entscheiden was du ihrer Meinung nach zu beantragen hast. Und eine Familienhilfe, von welchem Träger auch immer, müsste sich erstmal mit dir in Verbindung setzen, um überhaupt feststellen zu können, ob Handlungsbedarf besteht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2013 18:13
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

hier ist mal dieser Antrag

/

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Themenstarter Geschrieben : 13.05.2013 19:30
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin
also ich würde beim Jugendamt mal anfragen wieso du ihrer Meinung nach so einen Antrag stellen sollst, so ganz unverbindlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass die der Ex einen Antrag auf Familienhilfe für dich mitgegeben haben
Die zweite spannende Frage ist aber, hat deine Ex den kompletten Antrag ausgefüllt mit der Begründung? Wenn ja würde ich den Wisch schön bei mir behalten, da es für Dich dann belegen kann, dass die KM in deine Umgangszeiten einwirken will. Macht sich für später eventuell gut, da etwas in der Hand zu haben, wer weiß wie es weitergeht.

Gruß Zwergnases Mama
PS.: Und natürlich das Ding in keinem Fall unterschreiben

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2013 19:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*lach*

Es gibt also einen Titel über den KU und gleichzeitig ist die Vaterschaft nicht festgestellt.

Ist das die Schrift deiner Ex oder hat das ein MA des JA geschrieben? Dann würde ich dort mal höflich frage, warum du über die KM einen Antrag zugesendetbekommst. Oder ob es nicht mehr üblich ist sich mit dem vermeintlichen Antragsteller persönlich zu einem Gespräch zusammenzusetzen, um den vermeintlichen Förderungsbedarf festzustellen.

Wenn das Kreuzchen bei "lebte zuletzt in meinem Haushalt" ist für wenn ist denn dan nderAntrag. Das Kind lebt ja nunmal nachweislich beider KM und nicht bei dir?Sehr seltsam. Und warum hat deine Ex nicht unterschrieben. Da steht eindeutig das bei GSR (was ja angekreuztsit) beide Elternteile zu unterschreiben haben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2013 20:00
(@chrise)
Schon was gesagt Registriert

also die Vaterschaft hatte ich anerkannt, wozu brauchen die überhaupt eine Kopie von meinen Unterhaltstitel ? wer bezahlt diesen Familienhelfer überhaupt ?

Also meine EX hat nur die namen und Adresse eingetragen und extra für mich einen Briefumschlag mit Adresse fertig gemacht, also ich brauch nur unterschreiben und eine Briefmarke aufkleben und abschicken, also das ist nicht mit der Post gekommen.
Und die Begründung hat glaub die Tante vom Jugendamt geschrieben, da muss ich morgen mal anrufen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2013 20:13




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