Hallo,
nachdem ich hier im Forum zu Anfang des Jahres in Sachen SR und Gutachten geschrieben hatte und Inos und gute Tipps bekommen habe, ist bei mir nun auch das leidige Thema Umgangsrecht ein Thema.
Hintergrund: SR wurde im Januar auf KV übertragen. Derzeit bin ich im Beschwerdeverfahren beim OLG und laut RA aufgrund diverser Nachweise gute Chancen, daß AG-Beschluss einkassiert wird, Termin bald.
Da seit Kind beim KV lebt, der Umgang entweder komplett ausgesetzt oder so weit wie möglich reduziert wurde, wurde im Februar ein Umgangspfleger installiert. Dieser soll die Umgänge festlegen und organsieren. So weit so gut. KV bestand und besteht auf BU. Daher die ersten Wochen nur BU. Umgang in der Regel 2-3 Std, im Schnitt ein Mal die Woche.
Problem: Ausdehnung und Intensivierung des Umgangs findet nicht statt - nicht ganze Tage am Wochenende, keine Übernachtungen. Das obwohl Umgangpfleger alles bei den Umgängen o.k.. findet. Umgangstermine für einen Tag am WE werden vom Umgangspfleger vorgeschlagen bzw. vereinbart und dann kurz- oder langfristig vom KV mit lapidaren Begründungen abgesagt. Und Umgangspfleger tut nichts dagegen, außer dann Alternativtermine zu setzen, die aber dann jeweils nicht am Wochenende (also ganzer Tag), sondern an einem Wochentag liegen (2-3 Std. nach Kiga). Selbst mein RA versteht das Verhalten des Umgangspflegers nicht mehr ganz.
Meine Fragen an Euch:
Warum läßt der Umgangspfleger das zu ? Natürlich könnt Ihr nicht in seinen Kopf schauen, aber was sind Eure Erfahrungen bzw. was ist Eure Einschätzung ?
Wie wirkt sich das Verhalten des KV bzgl. Umgang auf die SR-Entscheidung aus ?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruß, xyz
Hallo xyz,
wurde im Februar ein Umgangspfleger installiert. Dieser soll die Umgänge festlegen und organsieren. So weit so gut. KV bestand und besteht auf BU. Daher die ersten Wochen nur BU. Umgang in der Regel 2-3 Std, im Schnitt ein Mal die Woche.
Ein Umgangspfleger/in hat ein Teilsorgerecht. Er/sie bestimmen den Umgang und haben diesbezüglich Verantwortung für das Kind zu tragen.
Problem: Ausdehnung und Intensivierung des Umgangs findet nicht statt - nicht ganze Tage am Wochenende, keine Übernachtungen.
Umgangspfleger braucht auch Zeit sich die ganze Akte durchzulesen und muss zudem die Elter und das Kind kennenlernen. Seit Februar ist noch nicht viel Zeit vergangen.
Umgangstermine für einen Tag am WE werden vom Umgangspfleger vorgeschlagen bzw. vereinbart und dann kurz- oder langfristig vom KV mit lapidaren Begründungen abgesagt. Und Umgangspfleger tut nichts dagegen, außer dann Alternativtermine zu setzen, die aber dann jeweils nicht am Wochenende (also ganzer Tag), sondern an einem Wochentag liegen (2-3 Std. nach Kiga).
Es müsste ein Gerichtsbeschluss vorliegen in dem steht, wonach/zu welchen Zeiten der Umgangspfleger dem Kind Umgang zu gewähren hat.
Wie sieht deine Umgangsvereinbarung aus?
Warum läßt der Umgangspfleger das zu ?
Das hängt von einer Vereinbarung ab. Grundsätzlich hat ein Umgangspfleger dem Kind Umgang zu beiden Elternteilen zu sichern.
Wie lautet der Umgangsbeschluss?
was ist Eure Einschätzung ?
Umgangspfleger will kein Risiko eingehen.
Wie wirkt sich das Verhalten des KV bzgl. Umgang auf die SR-Entscheidung aus ?
Das hängt von der Beurteilung des Umgangspflegers ab und die ist vor Gericht sehr viel wert.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Kuno,
danke für Deine Antworten.
Ein paar Dinge muß ich noch konkretisieren:
Der Umgangspfleger ist gleichzeitg seit Dez. 08 Verfahrenspfleger, er kennt also die Akte und Beteiligten schon länger.
Es gibt zum UR nur den Beschluss, daß ein Umgangspfleger installiert wird, daher keine Umgangsvereinbarung oder eine Umgangsbeschluss im eigentlichen Sinn mit Häufigkeit, Zeiten, Dauer etc. des Umgangs. Denn: Im Vordergrund steht ja derzeit des SR-Beschwerdeverfahren.
Du schreibst, der Umgangspfleger will kein Risiko eingehen. In diese Richtung gehen meine Gedanken auch. Nur: Um welches Risiko geht es denn ? :phantom:
Daß die Beurteilung des Umgangspflegers vor Gericht sehr viel wert ist, sagt mir der RA immer wieder. Ich habe ihn daher auch immer gut gepflegt. Allerdings fällt das immer schwerer, wenn nach wie vor die Umgänge letztendlich doch nur so dürftig stattfinden, wie dder KV es will. Habe den Umgangspflger auch schon gefragt, ob er nicht sieht, was das läuft (Kind wird instrumentalisiert, Machtspiele, etc.). Antwort: Ja, sieht er. Dann kann ich ja nur hoffen, daß er dies in seiner Beurteilung mtieinbezieht.
Würde mich freuen, nochmal von Dir zu lesen.
Gruß, xyz
Hallo xyz,
der Umgangspfleger will kein Risiko eingehen. In diese Richtung gehen meine Gedanken auch. Nur: Um welches Risiko geht es denn ?
Solltest du bei einem Umgang zB.mit Übernachtung/ohne Begleitung dem Kind etwas antun so kann der Umgangspfleger dafür verantwortlich gemacht werden da er deine Akte lesen muss und in deiner steht recht viel (hab gestern noch dein Thema in Sorgerecht bis spät in die Nacht gelesen).
Ein Umgangspfleger soll/muss begründen können wenn er die Zügel für Umgang locker lässt, denn er kann auch wegen Fahrlässigkeit bestraft werden oder seinen Job los werden.
Umgekehrt muss er dem Kindeswohl entsprechen und dem Kind Umgang ermögichen und auch fördern, d.h. er muss an Kind und Eltern arbeiten und das eigendlich nur zum Wohl des Kindes. Weil die Eltern es eben nicht können/machen.
Je mehr schlechtes in deiner Akte steht um so mehr muss Umgangspfleger auf Gefahr führ das Kind prüfen.
Habe den Umgangspflger auch schon gefragt, ob er nicht sieht, was das läuft (Kind wird instrumentalisiert, Machtspiele, etc.). Antwort: Ja, sieht er. Dann kann ich ja nur hoffen, daß er dies in seiner Beurteilung mtieinbezieht.
Er kann es auch negativ für dich auslegen.
Ist dein Pfleger Freiberuflich oder von einem Amt?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
