Umgangspflegschaft ...
 
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Umgangspflegschaft im Bereich zwischen Waiblingen und Ludwigsburg

 
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Jungs und ich haben betreuten Umgang. Die Mutter ist eine Totalverweigerin. Deshalb finde ich den Begleiteten Umgang im Moment gar nicht sooooo schlecht. Sonst würden meine Jungs und ich uns gar nicht sehen.

Allerding hat die bisherige Umgangspflegschaft Ihren Job schlecht, sehr schlecht gemacht. Irgendwann war das Faß voll. Ich habe Klage auf unbetreuten Umgang, ersatzweise Austausch der Umgangspflegschaft (das war eigentlich mein Ziel) eingereicht.

Heute Morgen war Verhandlung. Ergebnis Umgangspflegschaft wird ausgetauscht.

Kennt jemand eine Umgangspflegschaft im genannten Bereich die was taugt und sich auch gegen die unkooperative Art der Mutter durchsetzen kann. Mit einem gewissen Konzept an die Sache rangeht und auch nicht die Interessen der Kinder ignoriert.

Evtl. habe ich die Möglichkeit eigene Vorschläge einzubringen.

Gruß
LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2011 20:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LD!

Du hast keinen Einfluss auf die Wahl der VP. Jedoch ist es vollkommen ungewöhnlich, dass eine VP durch das Gericht ausgetauscht wird. Ich glaube das habe ich in 5 Jahren VS zuvor kein einziges Mal erlebt. Muss ja übles vorgefallen sein.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2011 21:21
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@Milan
Die Frau ist unfähig, hat sich von der blockenden Mutter einlullen lassen und auch keine Zeit und Lust sich um meinen/unseren Vorgang zu kümmern.
Ich denke das was jetzt nachkommt kann nur noch besser werden

LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 09:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Eine VP abzusägen ist sicher nicht vorgesehen.
Sie ist schließlich im "Auftrag" des Kindes unterwegs.
Da brauchen sie die Interessen und Meinungen des Vaters nicht zu interessieren.

Bei einer UP sieht das schon anders aus.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 10:04
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

das mein ich doch, wenn die Kinder eindeutig sagen, sie möchten mit dem Vater Geb.tag feiern, sie möchten den Opa besuchen, sie möchten mehr Zeit mit dem Vater verbringen. Dann darf die Umgangstante das nicht abwiegeln: Das geht nicht, weil die mutter das nicht möchte

Umgangspflegschaft - Verfahrensbeistand? Ich höre immer wechselweise beide Begriffe. Wo ist der Unterschied. Bei mir ist/war es eine vom Gericht bestellte Tante die den Aufpasser spielt und den Umgang organisiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 10:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Umgangspflegschaft - Verfahrensbeistand? Ich höre immer wechselweise beide Begriffe. Wo ist der Unterschied. Bei mir ist/war es eine vom Gericht bestellte Tante die den Aufpasser spielt und den Umgang organisiert

Die vom Gericht bestellte Tante, die den Aufpasser spielt ist die Umgangspflegschaft, die Tante, die man Verfahrensbeistand nennt (man könnte auch Rechtsanwalt des Kindes sagen), vertritt die Interessen des Kindes vor Gericht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 10:49
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Danke.

Wir sind aber total vom Thema abgekommen. Kennt im genannten Gebiet eine Umgangspflegschaft die was taugt?

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2011 12:45