Umgangspfleger untä...
 
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Umgangspfleger untätig

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 Jeff
(@jeff)
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Hey Wedi,

vielen Dank.

Die KM darauf hinzuweisen, daß sie den Umagng zu fördern hat, ist natürlich clever, weil man da den UP indirekt kritisieren kann. Trotzdem hat er immer noch die Möglichkeit, sich zu bewegen. Ich werde einmal drüber nachdenken.

Du bist ja ein echter Fuchs!  🙂

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Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 19:03
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hmmm..., so ganz blick ich noch nicht durch (Sorry!!).

Ist es jetzt ein "Umgangspfleger" ,eine "Umgangsbetreuung" oder eine "Umgangspflegschaft".

Klingen tut es als wäre es "nur" eine Umgangsbetreuung.
Allerdings klingt es auch so als sei der UP befangen.

Was sagt das JA dazu??? In meinem Fall ist es so das im JA eine Umgangspflegschaft sitzt an die ich mich zu wenden habe wenn der Umgang nicht stattfindet, diese "muß" auch mit dem UP/Gericht mal sprechen oder eine Mitteilung abgeben, aber nicht erst nach fast drei Jahren.

MfG Dibaa

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Geschrieben : 12.12.2010 22:14
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch was:

Meiner Meinung nach bringt es nicht das geringste die KM darauf hinzuweisen die Umgänge zu fördern, denn mit Sicherheit wird KM behaupten das sie ja aaaaaaalles dafür tun würde, aber leider "will" das Kind einfach nicht.

MfG Dibaa

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Geschrieben : 12.12.2010 22:17
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meiner Meinung nach bringt es nicht das geringste die KM darauf hinzuweisen die Umgänge zu fördern, denn mit Sicherheit wird KM behaupten das sie ja aaaaaaalles dafür tun würde, aber leider "will" das Kind einfach nicht.

Gut, man kann auch da sitzen und die Daumen drehen, erst rechts dann links herum und dabei sich selber sagen:
lieber Gott ich bin nicht dumm, ich kann auch noch anders rum.

Natürlich muss KM darauf hingewiesen werden,
1.wegen spätereren Sanktionen
2.damit überhaupt weiss, das sie ''Unrecht''tut.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 12.12.2010 22:27
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich, mein Fehler!

Ich sollte genauer lesen, das darauf hinweisen sollte natürlich stattfinden, nur halt über AW, Gericht, usw. nicht nur persönlich!

MfG Dibaa

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Geschrieben : 12.12.2010 23:46
 Jeff
(@jeff)
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OK. Vielen Dank!

Ich habe genügend Anregungen gefunden und eine Doppelseite runtergeschrieben, die ich als "Antrag, die Mutter daraufhinzuweisen, daß sie den Umgang zwischen Tochter und Vater fördern soll" bei Gericht einreichen werde. Klingt tatsächlich blöd, aber ich habe schon so lange mit Juristen zu tun, daß mir das kaum mehr auffällt. Unter dem 13.12. werde ich es einreichen. Vielleicht bringt das Datum ja Glück!

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 00:25
 Jeff
(@jeff)
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Das hier klingt als Opener eigentlich noch besser:

"...wird nach § 1684, Abs.3, Satz 2 BGB beantragt, die bisherige Umgangsregelung vom ..... um die Anordnung zu ergänzen, daß die Mutter ... den Umgang zwischen dem Vater ...... und der gemeinsamenTochter ..... fördern soll."

:knockout:

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 21:49
(@Inselreif)

Hi,

In Sachen
<Rubrum>
beantrage ich,

"...wird nach § 1684, Abs.3, Satz 2 BGB beantragt, die bisherige Umgangsregelung vom ..... um die Anordnung zu ergänzen, daß die Mutter ... den Umgang zwischen dem Vater ...... und der gemeinsamenTochter ..... fördern soll."

Unabhängig davon, ob der Antrag als solcher sinnvoll ist: aktiv schreiben. Und eine materielle Anspruchsgrundlage gehört, wenn überhaupt nötig, in die Begründung. In den Antrag kommen höchstens Verweise auf prozessuale Vorschriften.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 13.12.2010 23:30
 Jeff
(@jeff)
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Gruß zurück auf die Insel - hast Du noch einen Platz frei?  🙂

Im Ernst: Ich habe mir das Ganze selber zusammen gereimt. Mit normalem Menschenvertand. Meinst Du, daß er funktionieren würde?

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 23:41
 Jeff
(@jeff)
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Habe das Ganze jetzt doch noch ganz anders gemacht. Die oben angedachte Lösung wäre nach hinten los gegangen  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 23:20




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