Umgangspfleger untä...
 
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Umgangspfleger untätig

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 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ich benötige Hilfe.

Ich habe einen Umgangsbeschluß, den der Umgangspfleger nicht durchsetzt. Er schiebt vor, meine Tochter wolle mich nicht sehen und seit fast drei Jahren untätig. Was genau muß ich tun, um beim zuständigen Gericht den Umgang einzufordern?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise! 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2010 22:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie lautet denn die konkrete Formulierung im Beschluss, was der UP genau zu tun hat in Eurem Fall?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2010 23:02
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Moinmoin,

laut Beschluß soll er den Umgang regeln... 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2010 23:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich fragte nicht nach Deiner eigenen Interpretation, sondern nach dem ganz konkreten Wortlaut im Beschluss. Der Teufel steckt meist im Detail... den sollten wir hier kennen um Lösungen zu suchen.

Greetz,
Miln

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2010 00:07
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

.."Es wird eine Umgangpflegschaft eingerichtet. Die nähere Ausgestaltung des Umgangs erfolgt durch den Umgangspfleger.."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 12:28
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

lasse es Dir vom UP schriftlich geben das das Kind "nicht will" und dann zum Gericht.
Frage den UP wie eine Lösung herbeigeschaffen werden kann.

Aber im Grunde fehlen Details von Dir.

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 13:45
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke!

Ich formuliere mal präsziser, was ich will: In welcher Form soll ich mich formell an das Gericht wenden?

a) Bescherde gegen den UP
b) Antrag auf Umgang gemäß § 1684 (4) erneut stellen

Es gibt ja wie gesagt einen Umgangsbeschluß. D.H. das Verfahren ist abgeschlossen!

Wer weiß Rat???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 14:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde sagen b) mit der Begründung a).

Also nicht primär gegen den UP vorgehen, denn davon hast du nichts, sondern sein versagen, bzw. seine Weigerung zum Anlass für eine neue Umgangsklage nehmen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Noch ne Frage:Wie alt ist deine Tochter?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:20
 Jeff
(@jeff)
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Mittlerweile 8 Jahre. Seit 5 Jahren wird der Umgang verhindert...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 14:21




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hat seit dem überhaupt kein Umgang stattgefunden?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:23
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

NEIN!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 14:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ziehe ich meine Antwort #7 erstmal wieder zurück, denn dann muss man sich sicher etwas mehr Mühe geben.

Dafür musst du aber noch ein paar mehr Details liefern, sonst wird das nichts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:41
 Jeff
(@jeff)
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Er sagt, daß Kind weigere sich mich zu sehen und gegen deren Willen werde er nichts unternehmen. Dabei hatte ich sogar schon vielversprechende Telefongespräche wieder mit ihr geführt. Doch die hat er dann unterbunden. Dann war sie halt wieder nur dem Einfluß der Mutter ausgesetzt und den Rest kannst du dir ja denken...

Ich werde es aber vermutlich so wie unter 7) beschrieben machen. Das hatte ich mir selber schon so zurecht gelegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 14:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von wann ist denn der Beschluß und wie lange ist der UP untätig oder unwillig?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jeff, ich habe mir mal eben deine bisherigen Fäden durchgelesen und dabei fällt auf, dass du bisher alles in einem sehr knappen Telegrammstakkato geschrieben hast.

Das reduziert nicht nur die Bereitschaft, dir umfassend zu antworten sondern auch die Qualität der Antworten.
Ein Antwort kann nämlich niemals besser als die Frage sein.

Dein Fall klingt nicht gerade einfach und ich fürchte, wenn du auch vor Gericht so agierst wie hier, könnte das Ganze, statt in einer durchsetzbaren Umgangsregelung in einen strikten Umgangsausschluss münden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:57
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey Tina,

der Beschluß ist von 2006. Der Umgangspfleger ist seit 2008 untätig und ignoriert auch alle meine Anschreiben. Er schiebt einen von ihm verfaßten Bericht vor, nach dem ich an mir "arbeiten" solle. Ich habe schließlich so lange Druck gemacht, daß er sich diesen Oktober endlich wieder zu einem Gespräch mit mir getroffen hat. Ich habe ihn gefragt, wie meine Tochter denn begründe, daß sie mich nicht sehen wolle. Darauf wußte er keine Antwort. Nach meinem Eindruck hat er lange nicht mehr mit ihr gesprochen. Er legte mir nahe, ich möge mich bei Gericht über ihn beschweren, doch ich nahm ihn statt dessen in die Pflicht. Es folgten dann Betuerungen, daß er mit Tochter und mutter sprechen wolle. Seitdem ist nichts passiert. Nur im parallel laufenden Sorgerechtsverfahren trat er in Erscheinung, als er als Kindes Belgleitung bei der Anhörung Vor gericht erschien, weil sie sich ohne ihn nicht trauen würde. Natürlich ohne, daß er für das Sorgerechtsverfahren bestallt ist...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 15:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich werde es aber vermutlich so wie unter 7) beschrieben machen. Das hatte ich mir selber schon so zurecht gelegt.

Nach so langer Zeit ohne Umgang wird der Richter sicher fragen, warum das so ist.
Ich denke du solltest den schwarzen Peter doch dem UP zuschieben.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, wie willst du sonst begründen, das trotz ''Bemühungen'' des Up kein Umgang stattgefunden hat?!

Es wird sehr schwierig, denke ich.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 15:31
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey Wedi, was ist schon einfach im Familienrecht????
😉

In jedem Fall vielen Dank für Deine Sichtweise! -

Wie sollte ich das Ganze Deiner Meinung nach denn formell handhaben:

1. Untätigkeitsbeschwerde gegen den UP?
2. Antrag auf Regelung des Umgangs nach §1684 (4) erneut stellen und beantragen, den Umgang geltend zu machen, weil der UP den Umagng nicht fördert?
3....

vielen Dank für sachdienliche Hinweise!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 17:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

1. Untätigkeitsbeschwerde gegen den UP
2. Antrag auf Regelung des Umgangs nach §1684 (4) erneut stellen und beantragen, den Umgang geltend zu machen, weil der UP den Umagng nicht fördert?

3.Km darauf hinweisen, das sie den Umgang zu fördern hat. §1684 BGB(2)
4.Einen anderen UP einsetzen bzw.Umgangspflegschaft über das JA.§1684BGB(3)
So in etwa, denke ich

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 18:46




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