Umgangsnickeligkeit...
 
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Umgangsnickeligkeiten, wie reagieren

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr Lieben,

Ich habe gerade wieder einen Puls von ca. 300 und brauche nochmal taktischen Rat.

Meine Ex hatte mich gebeten morgen, ausser der Reihe meine 3 Kinder zu mir zu nehmen, da sie etwas vor hat.

Ich habe daraufhin meine Weihnachtsfeier in meiner Fa. in NRW sausen lassen und bin nach HH geeilt. 420 km, 5 Stunden Bahnfahrt.

Die Kinder wollen mit mir um 10:30 auf eine Veranstaltung in der Nähe.

Normaler Übergabezeitpunkt ist 9:00.

Ich habe sie gefragt, ob ich dann gegen 10:00 kommen könne, damit wir direkt dorthin können und wir nicht erst wieder mit dem Bus in meine Bude fahren müssen und dann von dort wieder los.

Sie sagte, nein, das ginge nicht da sie bereits um 9:15 los müsse. OK.

Dann habe ich sie gefragt, ob sie mir die Kinder denn mit dem Auto bringen könne, um die langen Busfahrten und das Zeittotschlagen zu vermieden .

Antwort: Nein, das wäre ja (ca. 1.5 KM) in die falsche Richtung und dann müsse sie ja schon um 9:00 los!
Ich glaube es hackt  :gunman:

Dazu ist noch anzumerken, dass im Umgangsvergleich steht, das sie die Kinder zu mir zu bringen und zu holen hat, wenn ich alle 3 habe, was sie aber nur 3 oder 4 mal gemacht hat und seitdem nicht mehr.

Als ich dann sagte, das wäre ja wohl nicht zu viel verlangt, schliesslich bin ich extra auf ihren Wunsch hier, sagte sie: "Wenn du die Kinder nicht abholst, dann nehme ich sie eben mit und sie sei dazu sowieso nicht verpflichtet, das JA sähe das genauso!"

Da sie mir vorher schon angekündigt, mir die Kinder auch wieder Heiligabend vorzuenthalten obwohl auch das im Umgangsvergleich anders geregelt ist, frage ich mich wieder: Wie gehe ich damit um?

Ich will mich zum einen nicht verkackeiern lassen und nach ihrer Pfeife tanzen, zum Anderen aber auch nicht die, für mich gute und wichtige Umgangsregelung gefährden.

Taktische (und moralische) Unterstützung herzlich erbeten!

Auch wenn das natürlich nur ein relativ kleines Problem, ist nagt das an mir.

Vielen Dank im Vorraus,

Beppo.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2007 23:08
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo beppo,

wenn exe nunmal nicht bereit ist, dir -wie erbeten- entgegen zu kommen,
wie wär´s, du holst die kids, wie von dir angedacht, um 10:00 ?

eine 3/4 stunde ohne aufsicht, sind sie alt genug dafür?

die drohung der ex, sie mitzunehmen, würde ich dann nicht ernst nehmen, denn

Die Kinder wollen mit mir um 10:30 auf eine Veranstaltung in der Nähe.

die kids werden ihr schon einen erzählen  😉

sich an einem unnormalen umgangstermin (und dann auch noch von ihr erbeten)
auf einen normalen übergabezeitpunkt zu versteifen, ist unnormal  :knockout:

die hat sie doch nicht alle  😉

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2007 23:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lupus singularis,

Danke für deinen Beistand.

wenn exe nunmal nicht bereit ist, dir -wie erbeten- entgegen zu kommen,
wie wär´s, du holst die kids, wie von dir angedacht, um 10:00 ?

eine 3/4 stunde ohne aufsicht, sind sie alt genug dafür?

die drohung der ex, sie mitzunehmen, würde ich dann nicht ernst nehmen, denn

Doch, die ist ernst zu nehmen. In solchen Dingen ist sie sehr konsequent.
Zumal sie sich ja nicht darauf verlassen würde, dass ich wirklich um 10:00 komme.
Da würde sie die Kids niemals alleine in der Bude lassen.
Auch könnte es dann ja sein, dass die Kinder mich in ihre Wohnung lassen und das darf auf keinen Fall passieren!  :knockout:

Die Kinder haben ihr aber anscheinend auch schon einen erzählt!  :thumbup:

Sie hat inzwischen nochmal angerufen und gesagt, dass sie die Kinder ausnahmsweise um 9:00 bringt, da sie sich darauf gefreut haben :frech2:

Hat aber dann nochmal angekündigt, gegen die Umgangsregelung vorzugehen.  :puzz:

Soll ich da lieber vorpreschen und die Durchsetzung der Regelung verlangen, oder soll ich mich lieber zurückhalten und auf ihren Antrag nur reagieren?
Da bin ich total unsicher, was bei Gericht eher gewürdigt wird.
Ich denke ja, es ist besser zu agieren aber dann ist die Büchse der Pandora auf.  :exclam:

Aber in solchen Momenten wird dann doch wieder deutlich, dass sie selbst auch einen an der Murmel hat und nicht nur ihr RA. Mit denen werde ich doch noch länger Spass haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2007 00:45
(@beate2006)
Schon was gesagt Registriert

hallo

also erstmal muss ich sagen, dass ich es klasse finde, dass du ihr überhaupt aus der patsche hilfst und die kinder ausser der reihe betreust. :thumbup:

ich würde an deiner stelle auf die regelung im umgangsrecht pochen. sie hat sich genauso daran zu halten wie du. erst pocht sie darauf, dass du dich an die uhrzeit hälst, dann will sie sich nicht an die abmachungen halten.

ich währe froh wenn mein ex nur halb so viel intresse hätte....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2007 23:55
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wenn es nur eine Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern ist, vergiss es. Die ist das Papier nicht wert. Die kann jederzeit einseitig aufgehoben werden.

Ich hatte sowas sogar im Beisein des JA gemacht, Mama hat sich nicht an eine, der dort getroffenen Rgelung gehalten.

Durchsetzen ( theoretisch!!!!) kannst Du nur einen gerichtlichen Umgangsbeschluß, und auch nur dann, wenn er Zwangsgeldbewehrt ist.

Ich habe aber das Gefühl, daß bei euch noch "Kommunikationsspieraum" ist, ihr das evtl. noch so hinkriegt.

Auch würde ich jetzt schon den ständigen Kontakt zum JA suchen, denn, ist die Büchse der Pandora auf, kommst Du an denen eh nicht vorbei und das Gericht zieht die ohnehin mit ins Boot. Zuständig ist das JA am Wohnort der Kids.

Wenn die KM schon angekündigt hat, die Umgangsregelung zu kippen, dann mach Dich auf einiges gefasst. Das wird so ätzend, wie Du dir das nur vorstellen kannst.

Raten würde ich Dir unbedingt einen Anwalt zu nehmen, und zwar schon jetzt. Ich hatte das am Anfang auch ohne gemacht, die erste Gerichtsverhandlung war wie meine Hinrichtung. Das erspare Dir.

Auch wenn ihr das mal anders vorhattet, es wird schmutzige Wäsche gewaschen. Nicht von euch vielleicht, aber von den Anwälten.

Es gib t dieses "Coburger Modell." Evtl. solltest Du Deinen RA darauf ansprechen. Da werden die Anwälte gemeinsam mit dem Gericht ohne langes Zanken eine verbindliche Lösung finden. Entweder hier in der Suchleiste, oder bei Google mal " Coburger Modell" eingeben.

Wenn ihr das hinkriegt, sparst Du ne Menge Geld, schonst die Nerven und, ganz wichtig, die Kids werden nicht im Streit zerrieben.

Viel Glück!!!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2007 13:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hesse,

ich hatte hier jetzt nicht ganze Vorgeschichte nochmal aufgerollt, daher hier noch nachträglich ein paar Fakten:

Es ist keine private Umgangsvereinbarung sondern ein gerichtlicher Vergleich. Etwas mehr Gewicht sollte er damit schon haben auch wenn er nicht Zwangsgeld bewehrt ist.

Richtig ist, dass es bei uns noch, oder besser wieder, Kommunikation gibt, vielleicht hat sie ja auch deswegen dann doch nachgegeben und die Kinder gebracht.

Ich habe Kontakt zum JA.
Meine Erfahrung mit der SB ist etwas zwiespältig aber nicht ganz schlecht.
Zum Einen bekomme ich von ihr ab und zu Post in der sie mir die Sorgen meiner Ex weiterreicht und letztes Jahr die Weigerung meiner Frau mir die Kinder Heiligabend zu überlassen durchgesetzt hat, andererserseits hatte ich mit mit ihr schon 2 ganz vernünftige Gespräche und ich glaube, dass sie meine Ex auch etwas dämpft.

Einen Anwalt habe ich schon und der Umgangsvergleich ist ja auch mit ihm zusammen zustande gekommen nur will ich den eben auch nicht wegen jeder Kleinigkeit bemühen.

Das Coburger Modell kenne ich nicht, wenn du das Cochemer Modell meinst, wäre das in unserem Fall sicher vergebliche Liebesmühe. Der gegnerische RA kennt nur den gröbsten Holzhammer. Wenn meine Ex und ich zu irgendwelchen Verinbarungen gekommen sind, dann immer nur, wenn er sich nicht eingemischt hat.

Aber ich denke auch, dass ich zufrieden sein sollte, das meine Ex sich bisher zu 90% an die Vereinbarung hält und es ihr überlassen sollte, wenn sie daran rumfummeln will.

Dank und Gruss

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2007 20:02