Umgangskosten gerin...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangskosten geringhalten ?

 
(@dimart)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, liebes Forum,

ich habe lange nichts veröffentlicht, da lange kein Bedarf bestand. Nun aber mal wieder eine Frage zum Thema Umgangskosten. Folgende fiktive Sachlage. KV muß, da kein KFZ vorhanden, Kind mit Bahn abholen. Soweit alles in Ordnung. Mich würde interessieren, ob zwecks Geringhaltung der Kosten, dem Elternteil, bei dem das Kind ständig lebt, zugemutet werden kann, das Kind vom Wohnort zum Bahnhof zu bringen. Die Kosten für Taxifahrt vom Bahnhof zur Wohnung des Kindes und zurück sind nicht unerheblich. Öffentlicher Nahverkehr ist nicht verfügbar. KM weigert sich, Kind zu fahren.

Danke im Voraus für das Interesse.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 20:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Genau dafür gibt es ein ziemlich deutliches BGH-Urteil.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 20:38
(@dimart)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank für das Interesse und die schnelle Rückmeldung. Könnten Sie mir evtl. die Nr. des Urteils mitteilen.

Vielen Dank und viele Grüsse

dimart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 21:09
(@rb777)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo das Urteil würde mich auch interessieren.

rb777

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 22:02
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

gemeint ist wohl folgendes Urteil: BGH vom 17.06.2009, Az.: XII R 102/08.

Hilft aber nicht viel weiter. Grundsätzlich hat der umgangsberechtigte Elternteil die gesamten
Umgangskosten zu tragen. Ausnahmen gibt es nur unter besonderen Umständen; diese sind jedoch
stark einzelfallabhängig, die Beteiligung der KM ist dann eher marginal.

Aufgrund der nur oberflächlichen Angaben des TO kann hier keine konkrete Einschätzung gegeben werden.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 23:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Aufgrund der nur oberflächlichen Angaben des TO kann hier keine konkrete Einschätzung gegeben werden.

Gemeint ist: Wer hat die Entfernung geschaffen und aus welchem Grund. Ebenso, gibt es vielleicht besondere Umstände zu beachten, die z.B. in der Vergangenheit liegen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 23:08
(@dimart)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke erstmal für die Antworten. Ich kann leider nicht täglich antworten, da ich keinen eigenen PC habe.

Gruß und danke nochmals

dimart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2012 10:45