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Umgangsklage - Mutter und Kinder in Italien - fitter Anwalt gesucht

 
(@arne-feddersen)
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Guten Tag zusammen,

ich bin seit 2008 geschieden, bis Sommer 2010 habe ich mich mit der Kindesmutter fifty-fifty bei der Betreuung der Kinder abgewechselt (wir wohnten in der selben Straße). Seit Sommer 2010 ist sie mit meiner leiblichen Tochter (jetzt 10 1/2) und unserer Pflegetochter (heute 9 geworden) nach Italien umgezogen, wie es mündlich hieß, für zwei Jahre. Das JA, bzw. die Pflegestelle, wusste Bescheid.
Besuchsregeleung war mehr oder weniger wechselseitiger Besuch einmal im Monat, was durch Billigflieger auch zu machen war.

Seit der Jahreswende habe ich die Kinder nun nur einmal gesehen, mehrere Besuche der Mutter und der Kinder bei mir in Lübeck sind vorüber gegangen, ohne dass ich die Knder zu Gesicht bekommen habe. Zum Teil wurde mir bei Ankunft in Lübeck per SMS gesagt, dass sie früher fahren würden, zum Teil habe ich erst im Nachhinein vom Jugendamt davon erfahren. Im Februar wurde mir außerdem von der Kindesmutter gesagt, dass ich nicht mehr bei Besuchen in die Wohnung dürfe. Ein Besuch in Bergamo mit Zimmeranmietung auf eigene Kosten war mir finanziell nicht möglich.

Nun stand der Geburtstag der Pflegetochter an, ich habe mir ein Zimmer besorgt (in Bergamo nicht leicht und billig). Vorgestern wurde mir dann per Mail mitgeteilt, dass, da ich die Kinder nicht komplett nehmen würde (also auch über Nacht), sie mit den Kindern über diese Zeit wegfahren würde, da sie nicht den Babysitter mache. Die Kinder wollen mich sehen und haben Sehnsucht nach mir, das zumindest haben sie bei einer Befragung durch das Jugendamt geäußert (ich war bei dem Treffen nicht dabei)

Als zusätzliche Info kann ich noch sagen, dass ich seit Herbst letzten Jahres wieder (seit der Scheidung) liiert bin; die Kinder kennen meine Freundin und wir alle waren schon zweimal zusammen unterwegs letztes Jahr, was genossen wurde. Nach den Ausflügen, zurück bei Muttern, wurde dann aber bei den wöchentlichen Telefonaten das Gegenteil gesagt. Dass die Kinder "fremdbeschallt" werden, ist Fakt. In diesem Jahr ist es allerdings extrem geworden. Vorher habe ich ca. zwei Mal die Woche mit den Kindern telefoniert, dann hat meine Pflegetochter nicht mehr sprechen wollen und mittlerweile will auch meine leibliche Tochter nur noch unregelmäßig Sonntags telefonieren und ist sehr einsilbig geworden.

Weil diese Entwicklung immer desaströser wird, wollte ich nun auf geregelten Umgang klagen und auch die geografische Distanz mal kritisch durch das Gericht beäugen lassen.  Kennt jemand von euch einen guten Anwalt/gute Anwältin in Hamburg oder Lübeck, der/die sich auch mit der grenzüberschreitenden Materie auskennt? Es war eigentlich eine Mediation angedacht gewesen, die die Mutter allerdings nicht annimmt, das Jugendamt unterstützt mich. (Die bereuen mittlerweile, dass sie im Frühjahr meiner Ex die Vormundschaft für die Pflegetochter übertragen haben.

Für eure Hilfe danke ich euch. Wenn es noch Fragen gibt, dann los.

Grüße,
Arne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2012 17:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Arne,

schwierige Kiste. Ich kann den Reflex gut verstehen, eine nicht (mehr) funktionierende private Umgangsregelung durch eine gerichtliche zu ersetzen. Nur: Was würde sie Dir nützen? Selbst wenn Deine Ex dazu verurteilt würde, den Umgang zu gewähren (was sie bei Deiner Pflegetochter sowieso nicht muss; da bist Du höchstens "sozialer Vater") und selbst, wenn Verstösse mit irgendwelchen Sanktionen wie Ordnungsgeld belegt werden, kann sie in Italien folgenlos dagegen verstossen, denn dort ist eine solche Umgangsregelung in der Praxis nicht durchsetzbar: Niemand wird sie zwingen, die Kinder in ein bestimmtes Flugzeug zu setzen oder sie Dir bei Deinen Aufenthalten in Italien "auszuhändigen".

Insofern ist die Frage zu stellen, was eine Klage Dir ausser einem (teuren) Stück Papier bringen würde.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2012 18:05
(@arne-feddersen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ja, da hast du recht. Recht haben und Recht kriegen... Ich will aber nicht tatenlos zusehen wie mir meine Kinder entfremdet werden und zum anderen will ich den Kindern in späteren besseren Zeiten zeigen können, dass ich um sie gekämpft habe (was wahrscheinlich im Moment der mütterlichen Geschichtsschreibung widerspricht). Ich muss das Verfahren jetzt einfach anstoßen. Was danach kommt, wird sich zeigen. Die Lütte (Pflegetochter) ist bei uns, seit sie 3 Monate ist und bis zum Umzug nach Italien habe ich immer Teilzeit gearbeitet, um den Kindern als Vater präsent zu sein. Aufgeben kann ich da jetzt nicht.

Viele Grüße,

Arne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2012 18:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Arne,

die meisten user dieses Forums verstehen Dein Anliegen sicher mehr als gut. Mach Dich allerdings frei von der Idee, den Kindern "später" mal was beweisen zu wollen: Das ist reines Erwachsenen-Denken; ich kann Dir mit fast hundertprozentiger Sicherheit prophezeien, dass die Mädels sich in zehn Jahren einen feuchten Dreck darum scheren werden, wer damals woran welche Schuld hatte und wer genau was falsch gemacht hat.

Selbst wenn Du jetzt das dollste Gerichtsverfahren aus dem Hut zauberst (zu dem Deine Ex vermutlich nicht einmal anreisen wird), kriegst Du vielleicht ein Versäumnisurteil, das Du Dir anschliessend auf's Klo tackern kannst, weil es nicht umsetzbar ist. Und die Mutter kann den Mädels noch viel besser verklickern, was ihr Vater "für einer" ist: Macht in Deutschland dicke Backen, aber kümmert sich in Italien nicht. Beweis: Er ist jahrelang unsichtbar.

Die "wenn die Kinder mal gross sind, kann ich alles beweisen"-Masche ist einer der grössten Trugschlüsse, denn die wahrscheinlichste Reaktion in vielen Jahren (sofern es dann überhaupt wieder zu einem Kontakt kommt) ist ein "lass uns bloss in Ruhe mit dem alten Sch***!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2012 19:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Brille hat völlig recht, dass es schon eine Uphill Battle ist, ein Umgangsrecht auf internationaler Ebene ausfechten zu wollen.

Wenn du dir das wirklich tun willst, solltest du vielleicht doch eine Umgangsklage samt Auferlegung der erhöhten Umgangskosten und evtl. eine Klage wegen Verstoßes gegen HKÜ anstoßen und dann erstmal die Zahlung von KU einstellen, bzw. diesen mit den Umgangskosten zu verrechnen.
Das ist zwar nach deutschem Recht nicht zulässig aber das ist das eigenmächtige Verschleppen ins Ausland auch.

Vielleicht bekommst du sie damit ein wenig aus der Deckung.

Die Erfolgsaussichten sind allerdings nicht sehr hoch.
Die deutsche Familienjustiz steckt wesentlich mehr Energie in die Durchsetzung und Maximierung von Umgangsforderungen, als in die Durchsetzung von Umgang.

Im Übrigen solltest du wegen Unterkunft mal ein wenig außerhalb von Bergamo suchen.
Da ist es meistens deutlich besser und billiger.

Ich bin z.B. im Antico Borgo La Muratella billiger gelandet als in einer Muffbude in Bergamo.
Und das obwohl es da schon recht gediegen ist.
Ist allerdings rund 10 Km außerhalb.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2012 01:43
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Die "wenn die Kinder mal gross sind, kann ich alles beweisen"-Masche ist einer der grössten Trugschlüsse, denn die wahrscheinlichste Reaktion in vielen Jahren (sofern es dann überhaupt wieder zu einem Kontakt kommt) ist ein "lass uns bloss in Ruhe mit dem alten Sch***!"

das kann ich voll - und ganz unterschreiben! Tochter ist jetzt 18, Trennung war vor 11 Jahren. JETZT ist sie froh, wenn über die ollen Kammellen blos nichts mehr gesprochen wird! Sagt sie so der Mutter (hab ich schon mitbekommen), wenn die mal wieder irgendwelchen Stunk von früher hochholen und mich schlecht dastehen lassen will. Mit Recht haben die Kinder später kein Interesse an dem Mist den die Erwachsenen miteinander haben/hatten.

Gruß
Matthias

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2012 09:54