Hallo Forum,
ich plane für meine Tochter und mich eine Umgangserweiterung. Momentan hab ich 14tägigen WE-Umgang und 1tägigen Umgang unter der Woche. Damals beim ersten Verfahren hatten wir bzgl. des Umgangs einen Vergleich getroffen, die Anwältin meiner EX hatte betreuten Umgang gefordert und um überhaupt Umgang zu erhalten, da es ursprünglich nur um das ABR ging, wurde dann der oben genannte Umgang festgelegt. Ferner hatte der Richter es uns nahegelegt dies als Eltern verantwortungsbewusst zu klären.
Die damals bestellte Verfahrenspflegerin, hatte ein Gutachten angefertigt, indem sie sich für das Wechselmodell ausspricht. Die Dame vom JA hatte sich auch für mehr Umgang als momentan gegeben ausgesprochen. Wie gesagt bin ich darauf nur eingegangen um überhaupt Umgang zu erhalten, da es eigentlich nur um das ABR ging, welches ich um Kompromißbereitschaft aufzuzeigen meiner EX gegeben hatte.
Lange Rede kurzer Sinn. EX will mir nicht mehr Umgang einräumen und spielt auf Zeit. Ausserdem habe ich diese kindischen Machtspielchen leid und will klare Verhältnisse. VP und Dame vom JA, mit denen ich heute telefoniert habe, sehen keinen Grund warum nicht mehr Umgang eingeräumt werden sollte. Mein Anwalt sagte damals, er hätte noch nie erlebt, das sowohl VP und JA zu dem Vater stehen. Mal sehen ob es hilft.
Folgende Punkte habe ich vor einzuklagen:
1. hälftiges ABR
2. großzügiger Umgang angeleht an das Gutachten
3. hälftige Ferien, Feiertage im jährlichen WEchsel
4. Umgangsausfall wird zeitnah nachgeholt
5. Elternteile dürfen nicht weiter wie max.50km vom jetzigen Wohnort umziehen (Ausland!)
6. Umgangsfahrten werden sich geteilt (EX ist bisher nicht bereit auch zu fahren)
7. Umgangsboykott wird mit Androhung von Strafgeld geahndet
8. Eltern verpflichten sich nicht schlecht über den anderen Elternteil zu reden
Mir ist bewusst, dass das Wechselmodell nur sehr selten richterlich beschlossen wird. Man muss dazu auf Elterneben gut miteinander kommunizieren können. Dies können wir aber eigentlich doch recht gut, was man auch belegen könnte. Wenn es um mehr Umgang geht blockt EX aber ab. Der bisher gelebte Umgang klappt auch prima, Weihnachten und Ferien alles gut gelaufen, gehen zusammen zu den Ärzten, aber EX sagt du bekommst nicht mehr. Ich weiß aber, dass EX es akzeptieren wird, wenn mehr Umgang richterlich beschlossen wird. Daher bleibt mir leider wohl kein anderer Weg.
Bitte eine Meinung zu den von mir aufgeführten Punkten.
Gruss
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Um das Ganze etwas zu präzisieren.
Tochter ist 2.5 Jahre umd fühlt sich hier sehr wohl, hatte sie neulich 1.5 Wochen bei mir.
Umgang geht 14 tägig immer von Samstag 10 Uhr bis Montag 18 Uhr und unter der Woche Dienstag nach Kita bis Mittwoch 18 Uhr.
Der Umgang sollte auf ca.10 Übernachtungen/Monat ausgedehnt werden also + 4 Übernachtungen und allgemein die ganzen Punkte schriftlich fixiert.
EX betreibt keinen Umgangsboykott oder dergleichen, aber ich weiß nicht, ob und wie lange ich mich darauf verlassen kann. Wie gesagt klappt das bisher alles sehr gut.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Moin Mateusz74,
zu den von Dir genannten Punkten folgende Anmerkungen von mir:
1. hälftiges ABR
Man kann kein hälftiges ABR einklagen, nach neuerer Rechtsprechung
aber das GSR. Besitzt Du das GSR bereits, hast Du automatisch das ABR, d.h. ihr müsst Euch gemeinsam über den ständigen Aufenthalt Eures Kindes einigen. Ist dieser denn strittig? In diesem Fall kann man bei GSR das alleinige ABR einklagen.
2. großzügiger Umgang angeleht an das Gutachten
O.K., inwieweit hier das Gericht folgt steht in den Sternen.
3. hälftige Ferien, Feiertage im jährlichen WEchsel
Gibt es denn bisher keine Ferienregelung? Was steht in Deinem Umgangsurteil?
4. Umgangsausfall wird zeitnah nachgeholt
O.K.
5. Elternteile dürfen nicht weiter wie max.50km vom jetzigen Wohnort umziehen (Ausland!)
Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage und ist damit sinnlos.
6. Umgangsfahrten werden sich geteilt (EX ist bisher nicht bereit auch zu fahren)
Auch dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, also kann man auch hier einen Antrag vergessen.
7. Umgangsboykott wird mit Androhung von Strafgeld geahndet
O.K.
8. Eltern verpflichten sich nicht schlecht über den anderen Elternteil zu reden
Kann man mit aufnehmen oder auch nicht, Relevanz entspricht in etwa dem Reissack in China. Meine Anwältin wollte den allerdings auch drinhaben, nun ja.
Du siehst, was übrigbleibt ist nicht sehr viel. Da Dein Kind noch klein ist, und unter Berücksichtigung der Tatsache, das ein Wechselmodell rechtlich eigentlich gar nicht existiert und aufgrund Deiner Aussage
Wie gesagt klappt das bisher alles sehr gut.
stehe ich einem Antrag hier eher skeptisch gegenüber. Vielleicht ist hier die Politik der kleinen Schritte über JA und Gespräche mit der Ex sinnvoller.
LG,
Mux
zu 1. Hmm da bin ich jetzt verwirrt, im ersten Vergleich habe ich das ABR meiner EX zugesprochen, steht auch so im Urteil, ich möchte das wir beide wieder das hälftige ABR haben.
zu.2. Wie gesagt gab es ein Gutachten, welches sich für das Wechselmodell ausspricht, dies möchte ich ausnutzen um mehr Umgang zu bekommen.
zu.3. Nein es gibt keine Ferienregelung , EX hat aber kapiert, dass sie mir das geben muss, bloss ich will es schriftlich in einem Beschluss haben. Klappt bisher soweit alles prima, aber die Frage wie lange. Neulich als ich sie auf mehr Umgang angesprochen habe, kam von ihr der Spruch: " Sei froh das ich dir ncht komplett den Riegel vorscheibe", dass hat mich hellhörig gemacht !
zu.4. iO (in Ordnung)
zu.5. da würde, dann Punkt 1 greifen denke ich, bzw. gibt es doch Urteile in dem ein Umzug ausgeschlossen wird, denke ich !
zu.6. Doch im Beschluss steht, dass ich fahren muss. Anwalt sagt geht iO, EX kann auch fahren. Sie soll merken was es bedeutet sich zu trennen !
zu.7. iO
zu.8. iO
Politik der kleinen Schritte funktioniert nicht. EX will nicht mehr geben. JA hat versucht zu vermitteln, grad noch mal mit der Dame gesprochen. EX spielt auf Zeit, will Tatsachen schaffen. Ich muss es versuchen für meine Tochter, weniger Umgang wird es nicht geben und wichtige Punkte werden gerichtlich beschlossen. Ausserdem wird es sie Geld kosten, da sie keine PKH bekommt. Die ewigen Machtspielchen bin ich leid, habe 3-4x nachgefragt wie es mit den Ferien und dem ausgefallenen Umgang für die Mutter-Kind-Kur aussieht. Lässt mich warten, antwortet nicht nur um mir wehzutun, bis sie dann doch eingesehen hat, dass es mir zusteht.
Frauen die sich so benehmen kleien wehrlose Wesen so zu instrumentalisieren, sind doch eigentlich voller Selbstzweifel, ganz ohne Selbstachtung und Selbstwertgefühl. Eigentlich kann die Frau mir echt nur leid tun.
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Moin, kleine Anmerkung zu 5. und 6.
"5. Elternteile dürfen nicht weiter wie max.50km vom jetzigen Wohnort umziehen (Ausland!)"
Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage und ist damit sinnlos.
Das ist richtig. Man kann einem Elternteil nicht vertraglich den Wegzug untersagen.
Und zwar nicht, weil es keine Rechtsgrundlage gibt, sondern weil es gegen das Gesetz verstößt.
Man kann aber privatrechtliche Konsequenzen vereinbaren, wie z.B. "Bei Umzug hat der Umziehende die Umgangskosten zu tragen."
"6. Umgangsfahrten werden sich geteilt (EX ist bisher nicht bereit auch zu fahren)"
Auch dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, also kann man auch hier einen Antrag vergessen.
Falsch. Dafür braucht man keine Rechtsgrundlage, weil es, anders als bei 5. einfach kein Gesetz gibt, was das verbietet.
Es gibt bei den Umgangskosten einfach nur schlechte Angewohnheiten der Gerichte. Also quasi ein Gewohnheitsrecht.
Ob der Richter dem dann bei seinem Beschluss folgt ist natürlich dahin gestellt aber inzwischen hat der BGH ja auch schon leise in diese Richtung geurteilt und es hat ja nun auch schon Eingang in die OLG-Leidlinien gefunden.
Also immer ran. Umgangskosten fordern! Grade bei Wegzug.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
nochmals die Frage zu dem Wegzug. Momentan sehe ich dort keine Gefahr, da EX hier in der Nähe eine sichere Arbeitsstelle hat. Aber wie sieht das bei hälftigem ABR aus, darf sie dann einfach wegziehen?
Gab es den nicht schon Urteile die einen Wegzug verhindert haben bzw. einstweilige Anordnungen dazu ?
Generell will ich die ganzen Punkte schriftlich fixiert haben, EX ist bisher nicht bereit dies über eine Elternvereinbarung beim JA festzuhalten. Sie will halt nicht die Macht aus der Hand geben, sonndern immer noch etwas haben, wo sie mir wehtun kann.
Ferner will ich zumindestens versuchen über das Gutachten, welches sich eindeutig für das Wechselmodell ausspricht mehr Umgang zu holen. Der Umgang muss dann ja nicht zwingend "Wechselmodell" heißen, sondern ist halt ein Umgang der zufälligerweise fast bei 50% liegt, damit EX noch ihren Unterhalt bekommt.
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Moin,
Beppo, Du hast natürlich recht! Man sehe mir meine morgentliche unpräzise
Ausdrucksweise etwas nach. Ändert aber nichts.
Zu 6) Ich bin von normalen Umgangsfahrten ausgegangen. Wenn Madame weggezogen ist und die Entfernung erheblich ist, kannst Du unter Umständen Deine Ex zu etwas verpflichten. Wenn nicht, dann nicht. Im Rahmen eines Vergleiches kann natürlich alles mögliche vereinbart werden. Alle Urteile, die mir bekannt sind (und ich habe ziemlich eingehend recherchiert, da ich in diesem Fall selbst betroffen bin), sehen die Hol-und Bringlast ausschließlich beim umgangsberechtigten Elternteil, so nicht oben genannte Umstände zutreffen.
LG,
Mux
Alle Urteile, die mir bekannt sind (und ich habe ziemlich eingehend recherchiert, da ich in diesem Fall selbst betroffen bin), sehen die Hol-und Bringlast ausschließlich beim umgangsberechtigten Elternteil, so nicht oben genannte Umstände zutreffen.
Und genau dagegen muss man mit aller Kraft anstinken.
Diese Urteile gingen alle davon aus, dass der Mann seinen KG-Anteil dafür aufbrauchen soll.
Im Mangelfall oder im Falle von EU bleibt ihm aber (fast) kein KG-Anteil.
Und wie oben schon gesagt, hat der BGH ja schon anders entschieden und die Leitlinien sagen auch was anderes.
Also ran.
Auch und grade, um einen Umzug mit der Androhung der Umgangskosten zu verhindern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja aber wie sieht das bei normalen Umgangsfahrten aus? Im Freundeskreis, wo die KM nicht ganz so beschränkt sind wie meine, wird sich dies auch geteilt, oder sagen wir die KM fahren auch "mal". Mein Anwalt sagt, hat er schon gerichtlich so erwirken können.
Ich meine ist doch echt schizophren. Frau trennt sich, erhält KU, EU, setzt sich zu Hause mit ihrem fetten Arsch aufs Sofa und läßt sich von EXmann und Staat bedienen. Ich werde auf Steuerklasse 1 herabgestuft, muss aber weiterhin für ne Familie sorgen und trage auch noch alle anderen Kosten.
Gott wie lange wird das noch dauern bis diese Gesetze hier in Deutschland abgeändert werden? Meine VP ,die da sehr vorschrittlich ist, meinte ca.5-10 Jahre und hat mich heute nochmals darin bestärkt vors Gericht zu gehen allein um schon den Schwarzkitteln zu zeigen, dass dringend etwas an den Gesetzen geändert werden muss.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Genau.
Habe ich doch oben schon 2mal gesagt.
Es ist Usus, dass du die Umgangskosten alleine tragen musst.
Und solange niemand dagegen aufbegehrt, bleibt das auch so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So grad vom Anwalt wieder zurück. Er meint die Chancen auf mehr Umgang stehen nicht schlecht, allerdings kann er bei den deutschen Gerichten nichts garantieren...
Wir wollen jetzt nochmal den Vermittlungsversuch vom JA abwarten, ich soll mich dort Montags melden. Vielleicht können die etwas erreichen. Anwalt meinte allerdings gleich, dass als Retourkutsche von EX der EU-Unterhalt wieder zum Thema gemacht wird. Auf den letzten Birief von meinem Anwalt, der noch um die letzten 2 Monate Gehaltsabrechnung gebeten hat, kam von EX nichts mehr, dies ist mittlerweile schon 3 Monate her.
Damals meinte ich noch zu EX, hör mit dem Scheiß auf lass die Anwälte da raus, wir können das schaffen. EX hatte, dass alles dermaßen eskaliert und ließ lange überhaupt nicht mit sich reden. Kurz vor ihrer Mutter-Kind-Kur hatten wir uns auch schon wieder umarmt und fast verziehn, einen Tag später war sie wieder wie ausgetauscht. Dies war im November.
Ich bin echt hin und hergerissen. Ich weiß nicht, ob diese Ehe noch zu retten ist und ob ich überhaupt mit so einer Frau noch zusammenleben kann. Hoffnung habe ich zwar noch, aber die wird immer weniger. Definitiv wird die Umgangserweiterung meinerseits unserer Ehe den Rest geben, falls die nicht eh schon kaputt ist. Aber ich denke mir, wenn EX überhaupt etwas an dieser Familie liegen würde, hätte sie schon lange ein Zeichen in die richtige Richtung setzen können.
Nachdenklich Grüße
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)