Hallo.
Ich hab ja letztens schon wunderbare Tips erhalten und verspreche mir nun wieder etwas Hilfe in meinem Chaos :heu:
Manchmal hab ich das Gefühl das mich die "Gegenseite" vera... will oder das die wirklich maßlos dumm sind. Nun aber,...
Heute, nachdem der Umgang mal wieder ausgefallen ist, rief mich der Amtsvormund etwas entgeistert an. "Stellen Sie sich mal vor,..."
Nachdem die KM und die Mama des derzeitigen LG der KM den Amtsvormund vor 2 Wochen beim Amtsleiter in die Pfanne gehauen haben (Siehe http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-5373.html ), wurde heute von der KM vom AV telefonisch gewünscht, den ohnehin nur sehr sporatisch stattfindenden Umgang, mit Übernachtungen zu erweitern. Ein entsprechender Antrag sei schon bei Gericht eingereicht worden (Mein RA wird sich freuen). Der AV ist kategorisch dagegen,...
Mal abgesehen das sie damit wohl nicht durchkommen wird, möcht ich mal in die Runde fragen inwiefern Übernachtungen überhaubt möglich wären? Die Kleine ist jetz fast 18 Monate alt und lebt seit April 05 bei mir. Sie hat einen regelmäßigen und guten Schlafrythmus und auch sonst sind die Tage gut duchstrukturiert,...
Zu berücksichtigen wäre das überhaubt kein Bezug zu Mutter mehr besteht, da Mama zu 80 % die mittlerweile gerichtlich auferlegten Umgänge (3x die Woche, je 3 Stunden) ausfallen läßt,...
Vieleicht kann mir jemand helfen!?
Gruß, Stefan
[Editiert am 2/3/2006 von Muckebruder]
Hallo Muckebruder,
ich denke, die Gegenargumente hast du schon selbst geschrieben.
Es besteht keine Kontinuität in Bezug auf den Umgang. Die Km sagt gerichtlich festgelegten Umgang ab, lässt ihn platzen. Dem Kind wird seitens der Km nicht die Möglichkeit gegeben, einen Bezug zur Km aufzubauen.
Das ansich schließt doch für den gesunden Menschenverstand zu diesem Zeitpunkt die Übernachtungen schon aus. ( ich weiss....was ist beim Familienunrecht schon gesund..)
Bei meinem LG hieß es damals beim Kinderschutzbund: Die Umgangserweiterung bis hin zu Übernachtungen beim Kv wird dem Tempo der Kinder angepasst.
Bei eurer Tochter wäre das sicher auch angebracht, statt sie ins kalte Wasser zu schubsen.
Dein RA müsste das aber ausreichend begründen können, m.E.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
