Wer kennt sich aus bei Umgangszeiten.
Ich habe vom Gericht zweimal die Woche 2 Stunde Umgang zugesprochen bekommnen.
Habe mit meinen Anwalt heute noch mal darüber gesprochen er ist der Meinung das die 2 Stunden zählen vom Abholen bis zum bringen.
Das Jugendamt sagt wieder das der Umgang erst beginnt mit dem Eintreffen bei mir zuhause .
Ich muß dazu sagen das ich von den 2 Stunden Umgang zur Zeit 1 Stunde Auto fahre.
Hat jemand hier vielleicht sogar gerichtliche Auslegungen dazu ?
Steht denn im Urteil keine Uhrzeit? von xx Uhr bis yy Uhr? Ansonsten ürd ich sagen, die 2 Stunden sind 2 Stunden. Mußt du denn imer mit dem Kind heimfahren oder kannst du nicht auf nen SPielplatz oder so?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein im Gerichtsurteil steh nur 2 Stunden drin aber das JA sagt es zählt erst bei mir zuhause und der RA sagt ab Zeitpunkt des abholens.
UNd den Standpunkt der KM muß ich nicht schreiben
Der kleine ist erst 5 Monate alt und soll Neurodermitis mit Sonnenallergie haben und darf bei warmen Wetter nicht an die frische Luft laut KM
Hi,
also wenn die vom JA das schon so auslegen, dann würd ich das auch so sehen. Was soll man denn sonst bei noch größeren Entfernungen machen?!
ist das denn Dein Anwalt oder wessen?
Wenn die KM Beschwerden hat kann sie die ja dann beim JA vorbringen.
Ich kann nur sagen so ein Quark, wenn sie sich deswegen aufregt.. :knockout:
Manchmal meine ich so manche Ex hätte kein Problem und arbeitet sich den ganzen Tag Pläne aus wie sie welche machen kann.. zum .... :crash: :knockout:
LG
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
hallo,
quark ist es nicht wenn sie sich aufregt, und sie wird sich aufregen wenn du es so machst merrow; versuche mit der km zu reden, vieleicht stimmt sie zu, das die zeit erst bei dir zu hause beginnt. ein versuch ist es wert.
ich gehe davon aus das im beschluß oder der vereinbarung klar drin steht von XXX uhr bis XXX uhr, da ist die abholzeit mit drin. (ist leider so) dein aw hat recht.
somit hast du grade mal wohl eine stunde mit deinem kind.
aber du hast schon mal zwei stunden bekommen, ich hatte nur zweimal die woche eine stunde, mit abholzeit, da heiß grade mal ca. 40 min. zeit mit dem kind.
gruß leines
Nein im Gerichtsurteil steh nur 2 Stunden drin aber das JA sagt es zählt erst bei mir zuhause und der RA sagt ab Zeitpunkt des abholens.
UNd den Standpunkt der KM muß ich nicht schreiben
Der kleine ist erst 5 Monate alt und soll Neurodermitis mit Sonnenallergie haben und darf bei warmen Wetter nicht an die frische Luft laut KM
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Hallo biker,
hast du über die Neurodermitis und die Sonnenallergie ein Attest vom Arzt?
Gruß Kuwe
Hi Biker68pm,
bei der Umgangszeit muss ich Deinem Anwalt zustimmen. Einem 5-monatigen Kind ist es aber noch recht egal wo der Umgang stattfindet. Die Regelung muss also dem Alter entsprechend angepasst werden. Wenn das Jugendamt die für Dich positive Stellung vertritt, kannst Du nicht mit der Mutter vor dem JA eine Vereinbarung treffen?
Einen Versuch wäre es sicher Wert, alleine auch im Hinblck auf die Anpassung in den nächsten Monaten...
Gruß,
Scorpion
... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...