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Umgangsboykott trotz Gerichtsbeschluss - will mich wehren!

 
(@sauer70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin neu hier.
für Hinweise und Tipps in folgendem prekären Fall bräuchte ich Unterstützung.

Meine Exfrau und ich (wohnhaft in NRW) haben ein gemeinsames Kind von mittlerweile 5 Jahren. Bereits kurz nach der initiierten Trennung vor 4 Jahren durch mich, boykottierte Sie den Umgang mit dem Kind. Ich klagte mein Umgangsrecht sehr zeitnah ein. Es wurde ein Vergleich vor Gericht geschlossen. Es sollten dann in Folge aufgrund der bereits fortgeschrittenen Entfremdung über den Kinderschutzbund begleitete Umgänge im Zwei-Wochenrhythmus stattfinden. Dazu kam es jedoch nie, denn meine Ex-Frau verweigerte es, das Kind zu den besagten Terminen zu bringen. Moralische Unterstützung erhielt ich durch das Jugendamt und im Prinzip hatte ich das Gefühl, dass alle Einrichtungen mich unterstützten, bzw. anders ausgedrückt die Interessen im Sinne des Kindes. An eine Vollstreckung des titels habe ich des öfteren gedacht, jedoch riet mir mein Anwalt im Sinne des Friedens davon ab. Aufgrund der Entfremdung hätte es auch wohl zu nichts geführt.

Im Jahr 2009 wurden wir endlich rechtskräftig geschieden. Es wurden Unterhalts-, Sorgerechtsfragen geklärt, der nacheheliche Unterhalt wurde nach neuem Unterhaltsgesetzt bis Ende 2010 befristet. Das Umgangsrecht sollte nochmals in einem gesonderten Verfahren zur Sprache kommen, offensichtlich hoffte man auf Selbstregulierung und Einlenken der Kindesmutter im positiven Sinn; dies war jedoch ein Luftschloss, denn trotz Gesprächsversuchen des Kinderschutzbunds und Jugendamts erreichte man nichts. Im Oktober 2010, nach dem bereits 2,5 Jahre kein Umgang stattfand, habe ich nochmals das Umgangsrecht eingeklagt (hat mich nochmals 900 € gekostet für 20 Minuten Verhandlung).

Es wurde dann über das Familiengericht eine Umgangspflegschaft eingerichtet und Termine im Zwei-Wochenrhythmus am Wochenende für 3 Stunden Samstags entschieden, die ab Dezember 2010, nachdem die Umgangspflegerin die ersten Kontakte zum Kind aufgenommen haben sollte und ein Grundvertrauen hergestellt war, stattfinden sollten. Bei Nichtachtung durch die Kindesmutter legte das Gericht ein Zwangsgeld von bis achtzehntausend EUR fest. Nun haben wir April und es haben lediglich 2 Kontakte stattgefunden. Diverse Termine wurden wegen „Krankheit“ des Kindes abgesagt; auch die Kontakte selbst dauerten bis dato jeweils nur knapp eine Stunde, weil dann Kindesmutter „wichtige Termine“ hatte und schnell wegmüsste. Die Umgangspflegerin scheint auch mit der Situation überfordert zu sein, obwohl sie sehr engagiert ist. Zwei Dinge sind in diesem Zusammenhang nun wichtig.

1. Selbstverständlich hätte ich schneller den zweiten Versuch des Einklagens des Umgangsrechts wagen können, wenn ich das notwendige Kleingeld gehabt hätte. Ich habe zwar jeweils PKH erhalten, aber auch in diesem Fall zählte jeder EUR. Die Kosten für das erste Umgangsrecht 900 €, Scheidung 1440, Sorgerecht 1440 € (Antrag hatte meine Ex-Frau völlig schwachsinnigerweise für sich alleine eingereicht, natürlich ohne Erfolg), etc.. In Summe waren dies um die 5000 €, hinzu kamen über den Zeitraum von Mitte 2007- Ende 2010 monatlich ca. 900 € Unterhalt (Kind+Mutter), sodass man wirklich sagen kann, dass die Zeit der letzten 4 Jahre die Hölle auf Erden war,..brav zahlen aber ohne auch nur den Funken einer Gegenleistung, Solidarität, o.ä. Mittlerweile bin ich wieder (diesmal auch glücklich)verheiratet, habe mit meiner neuen Frau ein gemeinsames Kind auf das ich mich jetzt voll konzentriere.

2. Meine Ex-Frau hat den nach neuem Unterhaltsgesetz zeitlich befristeten Unterhalt erhalten, da sie Ende 2010 nach eigener Aussage mit dem Studium (Staatsexamen) fertig sein sollte; (sie studierte schon 14 Jahre!) Außerdem führten wir eine Kurzzeitehe von einem Jahr bis zur engültigen Trennung. Nach Abschluss Ihres Studiums hat sie unmittelbar eine Stelle in Bayern gefunden, wo sie nach den Sommerferien mit den Kindern (meines und ein Kind aus ihrer ersten Ehe)hinziehen möchte. Mir ist bewusst, dass ich das nicht verhindern kann( oder kann ich es??), jedoch sehe ich ganz und garnicht wie dann ein Umgang realistisch stattfinden soll.

Das Kind kennt mich von bis Dato 2 Terminen (bis Juli 2011, dem Datum des geplanten Umzugs kann man sich die noch realistische Anzahl an Terminen ausrechnen)und wird wahrscheinlich und auch verständlicherweise nicht mit mir kommen wollen auch wenn ich ihn abholen möchte; darauf spekuliert meine Ex-Frau selbstverständlich und bis dato war sie mit ihrem gesamten Verhalten über Jahre ja zugegebenermaßen sehr erfolgreich, ob Gerichtsbeschlüsse hin oder her. Zudem kommen nicht unerhebliche Kosten für Reisen nach Bayern auf mich zu und meine neue Frau hat auch gelinde gesprochen eine enorme Wut auf die Ex-Frau, die uns letztendlich wirtschaftlich seit Jahren sehr stark ausgebremst hat.

Was ich nun hier sage, ist sehr unnagenehm für mich jedoch die ultima ratio, aber ich weiss aus sehr sicherer Quelle, dass meine Ex-Frau mit ihrem Vater, der Kunstmaler ist, vor 6 Jahren einen Studienschein gefälscht hat, um damals den Zugang zur Zwischenprüfung zu erhalten, nachdem Sie immer wieder mangels Lerneifer durch die schriftliche Prüfung zum Erwerb des Scheins gefallen ist.

Ich spiele nun mit dem Gedanken, sie wegen Erschleichung des Unterhalts anzuklagen, da ja der Unterhalt für Sie nach neuem Unterhaltsgesetz nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes hätte gezahlt werden müssen und nur aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Studiums der nacheheliche Unterhalt bis Ende 2010 großzügig festgesetzt wurde. Eine Erstausbildung hatte sie schließlich bereits vor 18 Jahren in einem kaufmännischen Beruf erworben. In Summe geht es um 15.000 € seit dem 3. Lebensjahr gezahlten Trennungs-nachehelichen Unterhalts, aber das Geld wäre nicht wichtig für mich, sondern sie endgültig in die Schranken zu weisen. Im Prinzip steht hier mein Entschluss bereits fest, nicht zuletzt um hier endlich Gerechtigkeit walten zu lassen, jedoch brauche ich hier einen Anwalt, der nicht wie mein jetziger so gutmütig ist und den Frieden will und niemals mit mir diesen Weg gehen würde.

Mein primäres Ziel ist es selbstverständlich, dass ihr die Mittel fehlen, um überhaupt umzuziehen, da ihr vermutlich nach Bekanntwerden eines solchen Vorfalls sofort die Berechtigung zur Ausübung des Berufs entzogen werden würde, somit auch ein Umgang leichter realistisch durchzusetzen wäre.
Unterhaltsansprüche von ihr an mich würde ich unabhängig von der bereits abgelaufenen Frist vehement von mir weisen, da sie letztendlich in betrügerischer Weise gehandelt hat und somit der Unterhaltsanspruch per se erloschen sein sollte (ist es nicht so??).

Ich brauche nun dennoch 1. einen Hinweis bezüglich eines guten Anwalts, der die notwendige Mischung aus Intelligenz, Boshaftigkeit und List mitbringt, damit alles risikolos für mich läuft und es nicht am Ende heißt, ich solle nun wieder Unterhalt an die Ex-Frau zahlen.
2. Hinweise, was ich in der Umgangsproblematik tun kann. Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch allen Behörden auf der Nase rumtanzt und seinen Willen durchdrückt, komme was wolle.

Vielen Dank im Voraus für sinnvolle Tipps!

Leerzeilen eingefügt


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 16:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um ein langes Posting kurz zu beantworten: Mit Deinem Ansinnen bist Du auf dem Holzweg. Ob Du Deine Behauptung mit dem erschlichenen Schein gerichtsfest beweisen kannst ist eine Sache; warum Dir das erst jetzt, nach 6 Jahren, "einfällt", eine zweite. Beides kann bei einer entsprechenden Anzeige allerdings ein böses Eigentor werden.

Geld bekommst Du trotzdem nicht zurück, denn den nachehelichen Unterhalt hast Du zunächst wegen eines Kleinkindes bezahlt (da gibt es dann keine Kurzzeit-Ehe mehr) und wegen Eurer selbst gewählten, ehelichen Rollenverteilung (Du erwerbstätig, sie Studentin/Hausfrau/Mutter). Im Übrigen ist Deine Argumentation nicht stringent: Mit dem "falschen" Schein hätte sie ja erst recht keinen Abschluss und damit auch in den vergangenen Jahren kein Erwerbseinkommen gehabt; zumindest nicht im studierten Beruf. Das würde daher auch nachträglich an ihrer (zwischenzeitlich ausgelaufenen) Unterhaltsberechtigung nichts ändern, denn diese war durch Euer Kind und Eure Ehe indiziert.

Bleibt die Rache. Möglicherweise mit dem Effekt, dass ihr Studienabschluss nicht anerkannt wird, sofern Deine "sichere Quelle" sich als gerichtsfest erweist und auch der zuständige Staatsanwalt nicht davon ausgeht, dass es sich um eine Racheaktion handeln könnte (was bei der Anzeige durch einen ehemaligen Mitwisser, der jetzt sein Gewissen entdeckt haben will, ja nicht unwahrscheinlich ist). Vorhersehbare Folge: Einstellung des Verfahrens, ggf. weitere Anwaltskosten für Dich. Else Kling würde sagen: "Wenn's schee macht..."

Was den Umgang angeht: Den realisieren andere Väter sogar über die Distanz Chiemsee-Nordsee und noch weiter. Vielleicht nicht alle zwei Wochen, aber durchaus regelmässig. Das hängt allerdings vom eigenen Engagement ab; wenn man da zweieinhalb Jahre einfach untätig ins Land gehen lässt, war sicher nicht der Anwalt daran schuld.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 17:42
(@sauer70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für diese erste  Einschätzung.
Ich möchte nur kurz 2 Dinge richtigstellen.
1. Natürlich sind Unterhalt und Umgangsfragen getrennt zu sehen und selbstverständlich geht es mir wie bereits geschrieben nicht um das Geld, sondern um Mittel und Wege, die mal den unfairen Gepflogenheiten der Gegenseite in nichts nachstehen, im übrigen ein Stil, den ich für gewöhnlich nicht pflege. Ja, nenne es ruhig Rache, sofern der Ausdruck hier nicht verpönt ist. Andere Väter, die wie ich seit Jahren verzweifelt für den Umgang kämpfen, wissen sicherlich um solche Gefühle und können zumindest fiktiv die mittlere Überlebenslänge Ihrer Exfrau in einem gemeinsamen Raum auf wenige Minuten einschätzen.
2. Des Weiteren habe ich nicht Zeit ins Land streichen lassen, sondern meine Ex-Frau geschickt sämtliche Prozesse in die Länge gezogen. Die entsprechenden Stellungnahmen durch die Ämter bestätigen mir dies auch. Auch hier weiss sicherlich der ein oder andere Betroffene, welche Methoden es gibt, auch über Jahre hinweg den Umgang zu vereiteln, trotz Beschlüssen und Gerichtsurteilen. Mit mangelndem Engagement meinerseits hat dies überhaupt nichts zu tun, es stellt sich bloß irgendwann die Frage, ob man sich aufreibt für ein vor jetziger Konstellation relativ unrealistisches Ziel oder irgendwann einen Brief schreibt an seine Ex mit dem Tenor:"Toll, Gratulation, hast Du prima gemacht, hast gewonnen, wenn der Kleine groß ist, wird er von alleine kommen und dann hole ich die dicken Leitz-Ordner zur gemeinsamen Lektüre vor, sollte es dann heißen, ich hätte mich nicht gekümmert."
In Ergänzung zum Gesagten: Wie stellt man sich denn einen kontinuierlichen Umgang vor, der mitten in seiner Maßnahme als zunächst begleiteter Umgang durch die Ex-Frau in Form eines Umzugs torpediert wird? Muss ich dann erneut klagen? Also Klage Nummer 3, übernimmt dann ein anderes Gericht?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 18:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

solltest du die Studiengeschichte anleiern, wird es dir auf die Füße fallen:

  • Sofort, weil du der böse Papa bist und die Mama nun kein Geld hat. So wird es eurem Kind erzählt werden.
  • Sofort, weil du u.U. für längere Zeit Unterhalt auch für die Ex zahlen musst. Du ahnst nicht, wie betreuungsintensiv "plötzlich" ein Kind werden kann. Oder eine verschütt geglaubte Erkrankung kommt in den Genuss ihrer Re-Inkarnation. Gerade der XII-Senat des BGH hat aktuell einen unglaublichen Erfindungsreichtumg bei der Auslegung der Gesetzgebung.
  • Später, weil euer Kind vielleicht doch nicht die Suche nach dir startet.

Rache ist ein schlechter Ratgeber. Es mag für den Moment beruhigend sein, sich die Auswirkungen auszumalen (Psychohygiene). Von Erfolg wird es eher nicht sein.

Umgang kann nur durch konsequentes Handeln durchgesetzt werden. Die Problematik des Umziehens und damit Verlagerung des Gerichtsortes plus Zuständigkeitswechsel des JA ist hier bekannt, aber irrelevant. Ein Beschluss/Urteil/Vergleich entfaltet seine Wirkung bundesweit. Es ist dann halt nur am neuen Gerichtsort ein Ordnungsgeld zu beantragen.

Letzte Waffe in Umgangsverfahren ist der Antrag auf Übertragung des SR mind. des ABR wegen erwiesener Erziehungsunfähigkeit. Manchmal wachen Exen erst dann auf. Und klar ist uns allen hier auch, dass viele Verfahren tatsächlich nur aus Gründen späterer Beweisführung geführt werden ("Ich habe mich gekümmert - Deutschland wollte nicht, dass wir uns sehen").

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 19:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sauer70

was ist denn dass für eine negative Herangehensweise? Mein Gott. Unterhaltstechnisch läuft es doch recht gut, wenn du eine Befristung hast.

Deine Rachegelüste erscheinen mir etwas juvenil, um es positiv auszudrücken. Lass sie ihr Ding machen und mache du deins. Was willst Du in welcher Währung bezahlt haben? Welche VVorteile hat dein Kind unter dem Strich.

Es gibt so ein Prinzip, was ich mir, in einer ähnlichen Sitution zu Eigen machte: Das LoLa-Prinzip. Google danach, und vertraue ihm.

Es gibt kein richtiges Leben im Falschen. Auch nicht für Mausi. Vertraue darauf.

Ich hatte auch einen Boykott trotz Urteil. Ich hatte keinen Cent übrig und bekam keine PKH. Und trotzdem habe ich geklagt und dafür Schulden gemacht (Ich zahle immer noch dran). Und? Die Sache war nicht lustig, aber jeden Cent wert. Meinen Sohn sehe ich jedes 2. Wochenende.
Dafür habe ich mir aber auch zig Male in den Arsch treten lassen und bin in die eine oder andere Falle getappt. Aber ich bin 1x häufiger aufgestanden als hingefallen. Und dafür Danke ich den VS-Veteranen und dem lieben Gott.
Mit ein wenig Glück klappt es irgendwann doch...

Arsch hoch und ran an den Umgang. Warum lässt du dich ausmanövrieren?

Nicht Bellen, sondern beißen. Meine Ex hat nach einigen Tausend Euro Invest gemerkt, dass ich nicht lange mit ihr diskutiere, sondern sie die nächste Klage am **** hat. Sie kriegt zwar PKH, aber auch Lohn. Und dann nervt es, wenn manvon dem wenigen was abgeben muss.
Seitdem sie diese Erkenntnis hat, läufts.

Gruß,
Michael

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 20:36