Umgangsausfall da K...
 
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Umgangsausfall da Kind krank

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Hallo,

dieses WE wäre mein Umgangs-WE und dazu noch mein Geburtstag am Sonntag. Nun schrieb mir KM, dass Zwerg krank ist und laut Arzt Ruhe braucht, hat wohl Fieber und entzündete Mandeln, bekommt Penecillin. Mir klingt das zwar alles sehr nach Ausrede aber was soll man machen. Ich würde ihn ja wenigstens gern zum Geburtstag da haben wollen 🙁 .

Wir wird das bei euch geregelt???Bekommt ihr dann ein Ausgleichswochenende???Oder hab ich jetzt echt Pech und muss wieder 14Tage warten 🙁

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2017 15:32
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bei uns ist das alles per gerichtlichem Vergleich geregelt.

Darin enthalten ist folgendes enthalten:

1. Umgang wegen Krankheit fällt nur aus wenn die Krankheit ärztlich attestiert ist,

2. ausgefallener Umgang wird am folgenden Tag bzw. Wochenende nachgeholt, ist das ohnehin ein Umgangstermin, so wird am nächstmöglichen Termin nachgeholt.

Diese beiden Regelungen verhindern, dass KM aus irgendeiner Laune heraus Umgang absagt, erstens müsste sie dann zum Arzt rennen und zweitens bringt es nichts, weil der Termin sowie nachgeholt wird.

Gruß

PS: Wieso eigentlich 14 Tage warten? Warum nur alle 2 Wochen Umgang und nicht mehr? Wenn Dir das zu wenig ist, wie es aus Deiner Frage ein bisschen rausklingt, dann solltest Du mehrt fordern. Es sind schließlich auch Deine Kinder und Umgang ist ein Recht der Kinder und nicht ein Gnadengeschenk der KM.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2017 16:32
(@nadda)
Registriert

Grüß Dich,

das hängt jetzt vor allem davon ab wie euer Umgang geregelt ist, gibt es einen Gerichtsbeschluss, einen gerichtlichen Vergleich, oder habt ihr das immer einfach so unter euch abgesprochen?

Prinzipiell kann man argumentieren, das ein Kind das transportfähig ist auch beim Vater gesund werden kann. Mandelentzündung wird mit Antibiotika normalerweise innerhalb von 2 Tagen deutlich besser. Somit würde ich da wenig bis gar kein Problem sehen. Du musst dich dann halt um ein krankes Kind kümmern und mit ihm zu Hause bleiben.

Erzähl doch bitte mehr, dann kann man auch besser sagen wie es weiter gehen sollte.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2017 17:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Frage hat eigentlich verschiedene Komponenten. Wie alt ist denn der "Zwerg"?

Der erste Teil wäre ob Du mit dem Umgang so wie er bisher geregelt ist i. Allg. zufrieden bist und ob es überhaupt eine Umgangsvereinbarung gibt. Hier würde ich raten, dass Du Dir Gedanken machst wieviel Umgang Du möchtest und wie eben z.B. Krankheit geregelt werden soll, auch eine Regelung bzgl. Urlaub/Ferien und Feiertage ist sinnvoll. Schreib es auf, schicke es an die KM und versuche eine Regelung zu finden, klappt das nicht, dann kann das Jugendamt hier beraten. Letzte Möglichkeit wäre eine gerichtliche Festlegung.

Der zweite Teil ist die aktuelle Lage. Es kann durchaus so sein, dass es dem Zwerg wirklich nicht gut geht und die KM ihn deshalb nicht mitgeben will. Aber als erstes kannst Du erklären, dass Du Dich auch bei Krankheit um ihn kümmern willst. Alternativ wäre ein verkürzter Umgang möglich oder auch einfach ein Besuch von Dir beim ihm bei der KM. Alles das ist verhandelbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2017 18:21
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Update:

Sie schrieb ja eigentlich nur, dass er Fieber hat und Ruhe braucht, also fragten wir, ob wir ihn trotzdem holen können und dass wir uns um ihn kümmern werden und zur seiner Genesung beitragen werden( meine Frau ist Krankenschwester, was mich sicherer macht). Erstaunlicherweise antwortete sie gegen unsere Erwartung, dass wir ihn holen können , wenn das Fieber heute runter ist. Keine Ahnung, vielleicht dachte sie, dass wir ihn dann nicht nehmen, wenn er krank ist, weil meine Frau ja auch noch Kids hat. Wir warten ab, wie es ihm heute geht, ansonsten klappt es dann vielleicht morgen.

Wir haben eine schriftliche Umgangsvereinbarung aber nicht vom Gericht festgelegt. Die beinhaltet Krankheit leider nicht.

Er wird im April 3 Jahre alt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2017 10:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist doch eine gute Nachricht und es siht auch nicht so aus als würde die KM alles daran setzen den Umgang zu verhindern. Eine Umgangsvereinbarung muss nicht alles regeln, es sollte eben auch möglich sein mal etwas anders zu machen. Es wird immer wieder mal Situationen geben wo ihr euch einfach freundlich einigen solltet ohne auf irgendwelche Rechte und Pflichten zu schauen sondern einfach auf das Kindswohl und die Tatsache, dass auch ihr ein Leben habt, wo es auch auf Kompromisse ankommt. Viel Glück.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2017 10:21