Umgangs wird nach d...
 
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Umgangs wird nach dem Ex neuen Partner hat, eingeschränkt.

 
(@bambi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen, nach dem das Jugendamt noch immer die Zuständigkeit prüft!

Also, ich bin seit 3 Jahren getrennt und seit 11/2009 geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn 4 Jahre alt.

Bisher war der Umgang mit meinem Sohne récht einfach geregelt. ICh habe meiner Ex die freien Tage genannt und ich habe ihn dann meistens abgeholt.Hin und wieder hat sie auch gebracht.
Da ich bis zu 260 Stunden im Monat arbeiten muss um genug geld zu vertdienen , ist es nicht immer einfach freie Zeit zu finden. Daher haebn wir es so gehandhabt, das ich meinen Sohn vom Kindergarten abgeholt habe und am nächstzen Morgen vor meiner Arbeit wieder in den Kindergarten gebracht habe. Wenn ich dann mal frei an WE hatte, oder auch mal 2 Tage, dann ist auch schon mal, in Absprache der Kindergarten ausgefallen und ich heb die Zeit mit dem Kleinen verbracht.

Nun kam es wegen einer lapalie zu einer Geldstreitiugkeit ( keine Unterhaltssache) zu einem sperrenden Verhalten meiner Ex . Da sie der meineung war das ich Gekd von Ihr iun betrügerischer Absicht unterschlagen haben soll. Dabei stellte sich herraus das es sich um eine Fehler der Telekom handelt. ICh beschwor meine Ex diese Thema nicht auf den Kleinen zu projezieren, doch  leider ohne Erfolg. Erst nach langem hin und her ging sie darauf ein. ICh habe inzwischen einfach den Differenz beterag ( 100€) an meine Ex gezahlt um das nicht weiter zum Thema zu machen. Sie hat seit 10/2009 einen neuen PArtner und möchte mit IHm Familie machen, wo ich nichts gegen habe.  Mein Sohn äuissert immer häufiger den Wunsch mit mir zusammen zu sein. Da es kaum möglich ist, versuche ich täglich mit ihm zu telefonieren.( wir wohnen 15 KM auseinander) .

Nun, da meine Frau sich gerade selbstständig gemacht hat , als Zahnärztin, hat auch sie wenig Zeit für den Jungen und sollte froh sein, dass ich ihn jede frei Minute zu mir nehman möchte.
Leider wird sie nun immer zickiger. Sie unterbindet die Anrufe von mir und verbietet Ihrer Schwester( dort ist mein Sohn während sie arbeitet) mich mit IHm sprechen zu lassen. Angeblci weil es seinen Tagesablauf stört und er zu verstört ist. Ihre Schwester sowie Ihr mann bestätigen das nicht, würden aber nicht vor Gericht aussagen, da sie in einem gegenseitigen Abhängikeitsverhältnis stehen.(Sie wohnen in einem Haus)Lassen mich aber dennoch mit ihm sprechen wenn sie zur Arbeit ist.

Seit neustem besteht sie nun darauf, das ich ein halbés Jahr im Vorraus die Wochenenden benenne an denen ich den Kleine beabsichtige zu nehmen.
Meine Ex kenn meinen Beruf zur genüge und weiß das ich gerade 6-8 Wochen im vorraus sagen kann wie ich arbeite und das es sich am wenigsten um Wochenenden handelt an denen ich frei habe. Wenn es viel ist ein WE im Monat. Daher würde diese regelung einem Kontaktabbruch gleich kommen.

Zu dem habe ich mal nachgeforscht wie oft der kleine bei mir ist. es sind 4 bis 5 Tage im Monat.. sollte ich Ihn jedes WE von FR bis So abend haben, dann wären es ebenso 5 Tage!!! es sei denn es ist ein Monat mit 5 WE dann kann es auh mal 7,5 Tage sein.

Was sie am meisten stört, ist das sehr enge Verhältnis das ich zu meinem Sohn habe. Er liebt mich und ich Ihn und fragt bei jedem Anruf sofort wann er wieder zu mir darf. Es ist ihm alles zu lange und er will mit mir, seiner Mutter und dem neuen Partner zusammen wohnen. Das versuche ich ihm natürlich zu erklären, wie man es einem 4 Jährigen erklären kann.

Nun plant sie einen Urlaub von 10 Tagen im nicht EU Ausland. ICh habe mich erkundigt und weiß das sie dafür meine Genehmigung braucht.diuese solle ich Ihr nun binnen 3 Tagen erteilen, ansonsten wird sie sich die vom Gericht holen. Auf meine Frage, ob ich dan , wie vorher schon abgesprochen auch meinen Urlaub mit Ihm verbringen darf( 2 Wochen) kam nur: ja, eine Woche oder 10 Tage mit einem WE Unterbrechung. ICh werde nun die zustimung nur geben wenn ich ddas gleich reccht bekomme mit Ihm in Urlaub zu fahren und hoffe mal das sie darauf einwilligt und das ein Gericht, falls sie nicht einewilligt es genauso sieht.

Was ich nicht wollte, ist alles mit einem Anwalt zu regeln, aber ich denke ich komme nicht darum hin ...
Bleiben auch noch solche Dinge wie Weihnachten und Ostern .. MEine Ex meint das er solche Tage bei siener Familie verbringen muss. Auf meine Frage was ich denn sei, kam die Antwort: blos der Vater...

Nun Meine Fragen,
1.hat sie Chance  per einstweilige Anordnung beim Familiengericht die Reise genehmigt zu bekommen wenn ich ablehne? Achso!! Sie war bis letztes Jahr Russin und hat nun die deutsche Staatsbürgerschaft und fährt also nach Hause zur Familie und Freunden mit dem neuen Partner.

2. kann sie solch eine Umgangsregelung verlangen wenn sie weiß das ich nie in der Lage sein werde sie zu erfüllen?

3. darf sie mir untersagen bei meinem Sohn anzurufen?

4. ist es Ratsam eine Umgangsrelung beim Gericht zu erwirken?

ISt viel, aber ich hoffe das mir hier wer helfen kann.

LG

Thomas

PS: Bitte Schreibfehler ignorieren ich bin in Eile und sehr aufgebracht und emotional´. ICh will mich doch nur um meinen Sohn kümmern

Edit: Absätze eingefügt

Gutes zu tun macht einen nicht unbedingt glücklich,
aber unrecht zu tun mit Bestimmtheit unglücklich
(L. Tolstoi)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2010 22:01
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Thomas,

willkommen bei vs.de!

ich weiß, Du bist in Eile. Aber dennoch ist es einfacher für alle zu lesen, wenn Du wenigstens Absätze einfügst.

Ganz wichtig: Habt Ihr GSR (gemeinsames Sorgerecht), bzw. liegt das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei Euch beiden? Denn die Antwort auf diese Frage:

1.hat sie Chance  per einstweilige Anordnung beim Familiengericht die Reise genehmigt zu bekommen wenn ich ablehne?

...hängt ganz entscheidend davon ab.

2. kann sie solch eine Umgangsregelung verlangen wenn sie weiß das ich nie in der Lage sein werde sie zu erfüllen?

Sie kann natürlich viel verlangen. Ich verlange z. B. auch gerne mehr Geld bei meinem Chef. Oder bei Petrus, dass die Sonne scheint.

3. darf sie mir untersagen bei meinem Sohn anzurufen?

Meines Wissens nach nicht. Aber da können die Profis hier sicher mehr zu sagen.

4. ist es Ratsam eine Umgangsrelung beim Gericht zu erwirken?

Ratsam wäre das gemeinsame Gespräch und eine Einigung mit der Mutter.
Wenn das nichts bringt, bitte das JA (Jugendamt) um Vermittlung.
Wenn auch das nichts bringt stelle eine Umgangsklage bei Gericht.
Und zwar in dieser Reihenfolge.

ich hoffe hier kann mir jemand helfen, nach dem das Jugendamt noch immer die Zuständigkeit prüft!

Was denn für eine Zuständigkeit?

Grundsätzlich würde ich sagen, dass eine solch flexible Umgangsregelung die Ihr bisher praktiziert, auf Dauer nicht umsetzbar ist. Natürlich muss jeder von Euch die Möglichkeit haben, zu planen. Es geht auf Dauer nicht, dass man das Kind heute mal für zwei Stunden holt, dann evtl. am Sonntag nochmal nachmittags und kommende Woche vielleicht dienstags und freitags. Eine gewisse Regelmäßigkeit sollte schon gegeben sein.

VG
Echo²

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2010 23:08
(@bambi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die schnelle Antwort,

also, wir haben gemeinsames SR und damit auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht , laut meinem Anwalt von der Scheidung.

Das JA habe ich zusammen mit meinem Sohn aufgesucht und dort vor Ort um Hilfe gebeten .. sie seien gerade in der Umgestaltung der Zuständigkeitsbereiche , daher könne man nicht sagen welcher Sachbearbeiter zuständig ist. Als ich mich dann hingesetzt habe und bekundet habe, dass ich nur gehe wenn meine Situation aufgenommen und bearbeitet wurde... hat sich letztendlich die Teamleiterin meiner Sache angenommen. Das war vor einer Woche.. leider ist bisher nichts passiert. Ich will das Gespräch., aber die Sachen die ich oben angegeben habe kommen von Ihrer Anwältin schriftlich an mich mit einer Beantwortungsfrist von 3 Tagen( ab Posteingang..gestern) da sie schon am 05.07. fliegen will.. Ich habe somit nur noch Mo Zeit zum Antworten und erreiche meinen Anwalt nicht um das professionell zu klären.. Sie wird dann am Mo einen Gerichtsbeschluss erwirken wollen bzw. eine Einstweilige Anordnung ...

Ich habe meinen Sohn immer über Nacht, oder einige Tage gehabt und nicht für einige Stunden. Es wurde bisher immer abgesprochen 6-8 Wochen im Vorraus.

Als ich heute anrief, hat meine Ex mich weg drücken wollen am Handy, hat aber auf den falschen Knopf gedrückt. Dann konnte ich einiges mithören. Mein Sohn fragte: Ist das Papa?. und meine Ex antwortete: NEIN.. geh weiter spielen...
Ich könnte Ko... vor Wut.. wenn ich nicht auf der Arbeit gewesen wäre, würde ich hinfahren. Ich kann ihm ja nun auch schlecht sagen, das ich jeden Tag versuche anzurufen, seine Mutter das aber verhindert... fände ich nicht so gut.. das würde Ihn sicher verwirren.. und das will ich auch nicht.

ICh will es im Guten versuchen, aber ich denke ich werde das nicht schaffen.. nur aufgeben werde ich nicht.. ich darf Ihn gnädiger weise dann am Di vom KiGa holen und Mi Morgen wieder hin bringen..

Danke erst mal

Thomas

Gutes zu tun macht einen nicht unbedingt glücklich,
aber unrecht zu tun mit Bestimmtheit unglücklich
(L. Tolstoi)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2010 23:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bambi

herzlich Willkommen bei vs

Mal ganz grundsätzlich gesagt. Gleiches mit Gleichem zu vergelten steht vielleicht in den 10 Geboten, ist aber eines Elternteils unwürdig. Damit verschaffst Du Dir nirgendwo Freunde - vor allem nicht beim Kind (langfristig!! denken). Auch wenn Du vor Wut kochen tust (richtig interpretiert :wink:) empfehle ich Dir danach zu urteilen, was Du für das Kind jeweils am besten empfindest. Das mag manchmal für Dich unbequem oder unangenehm sein, aber dieser Grundsatz sollte Dich leiten.

Beim Umgang werden in der Regel feste Termine festgelegt, z.B. Umgang an den geraden Kalenderwochenenden, die ersten (letzten) 3 Wochen der Sommerferien etc., oftmals mit Nennung von Datum. Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, wonach auf den flexiblen und unbestimmten Arbeitsablauf des Umgangselternteils eingegangen wurde. Dies liegt nunmal in der Entscheidungshoheit des Richters.

Jeden Tag anrufen würde mich als Betreuungs-ET wahrscheinlich auch irgendwann nerven. Ein Gericht würde dies mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit ebenfalls ablehnen. Hier solltest Du Dich einschränken. Viel schöner wäre die Regelung, dass Sohn Dich anrufen kann und darf, wann er Lust dazu hat (jedenfalls vom Grundsatz her). Doch dies muss zwischen euch erst einmal vermittelt und dann akzeptiert werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2010 23:48
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wir haben gemeinsames SR und damit auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dann darf sie ohne Deine Einwilligung nicht mit dem Kind in der Welt herumreisen wie sie will.

sie seien gerade in der Umgestaltung der Zuständigkeitsbereiche , daher könne man nicht sagen welcher Sachbearbeiter zuständig ist.

Achso. Umgestaltung der Zuständigkeitsbereiche also. Ist das Dein Problem? Die sollen zusehen, dass sie das auf die Reihe kriegen.

die Sachen die ich oben angegeben habe kommen von Ihrer Anwältin schriftlich an mich mit einer Beantwortungsfrist von 3 Tagen( ab Posteingang..gestern)

Anwälte setzen gerne Fristen. Noch lieber rasseln sie mit den Ketten, um Väter wie Dich zu verunsichern. Drei Tage Fristsetzung ist ein Witz! Ruhe bewahren! Die Frage ist natürlich, welche Konsequenzen Dein Zuwarten haben könnte. Nicht selten strafen die Personen, bei denen das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dieses Verhalten mit Umgangsboykott. Besteht denn die Gefahr, dass sie aus dem "Urlaub" nicht mehr zurückkehrt?

Sie wird dann am Mo einen Gerichtsbeschluss erwirken wollen bzw. eine Einstweilige Anordnung ...

Sicher nicht wegen eines Urlaubs. Abwarten! Und falls ja: schnell nochmal hier melden!

Ich könnte Ko... vor Wut.. wenn ich nicht auf der Arbeit gewesen wäre, würde ich hinfahren.

Mach' bloß keinen Mist! Dann hättest Du auf ganzer Linie verloren. Ruhig bleiben, gelassene Freundlichkeit zeigen!
In der Ruhe liegt die Kraft!

VG
Echo²

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 00:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dann darf sie ohne Deine Einwilligung nicht mit dem Kind in der Welt herumreisen wie sie will.

Das stimmt so nicht. Wenn die KM dort ihre Familie besucht hat das Kind sogar ein Recht, diese zu besuchen und vielleicht sogar überhaupt kennenzulernen. Das SR bzw. ABR schränkt meines Wissens nicht die Entscheidungshoheit für alltägliche Dinge ein, worunter ich einen Besuch/Urlaub bei der Familie (Grosseltern??) einordne. Im umgekehrten Fall, wenn der Umgangselternteil (zumal oft ohne SR) Urlaub mit Kind und LP im Ausland machen möchte (ohne Familienzusammenführung) raten wir hier auch dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen. Urlaub ist nun mal was ganz normales.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 00:24
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die KM dort ihre Familie besucht hat das Kind sogar ein Recht, diese zu besuchen und vielleicht sogar überhaupt kennenzulernen.

Das sehe ich auch so. Und das ist auch sicher richtig so. Aber...

Das SR bzw. ABR schränkt meines Wissens nicht die Entscheidungshoheit für alltägliche Dinge ein, worunter ich einen Besuch/Urlaub bei der Familie (Grosseltern??) einordne.

...ich bin mir nicht sicher, ob eine Reise ins Nicht-EU-Ausland zu den alltäglichen Dingen gehört. Vorallem wenn die (vom TE bisher ja nicht bestätigte und von mir spekulativ in den Raum gestellte) Gefahr besteht, dass die KM den "Urlaub" nicht mehr beenden wird.

Eine Stellungnahme von Bambi dazu würde sicher mehr Klarheit bringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 01:00
(@bambi)
Schon was gesagt Registriert

Also.. die KM hat nur noch ein Mutter die allerdings der Zeit hier in Deutschland ist.. und hier Urlaub macht. Ihre Schwester lebt ebenso hier in Deutschland und mit Ihr in einem Haus. Nein, da seitens der Anwältin gefragt wird ob ich zustimme , wird d schon ein rechtlicher hintergrund sein und ich denke das sie nicht einfach nach Russland fahren kann. Sicher wird SIE zurückkommen, aber ob sie meinen Sohn mitbringt...? Sie hat Freunde dort und ich traue Ihr mittlerweile alles zu.

Ich habe das JA ja auch noch angerufen und sie wollen die KM anschreiben.. seit 1 Woche.. ..meine Dringlichkeit scheint denen nicht so wichtig zu sein.

zu dem "Gleiches mit Gleichem vergleichen" wir hatten vor dem Streit wegen belanglosen 100 Eu abgesprochen das ich auch Urlaub machen möchte mit Ihm..das wird nun verneint.Nun ist er angeblich zu klein für so eine lange Zeit ohne seine Mutter!!! Aber ohne Vater darf er länger sein oder wie??? Ich verstehe das nicht. er will doch zu mir.... Ich denke und so sieht es einfach aus, dass sie mir den kleinen entfremden will um mit Ihrem neuen Partner Familie zu sein... und will mich nicht mehr dabei haben. Ich bin zu sehr "präsent" hatte sie mir gesagt.

Zu den Anrufen: Ich rufe nie bei Ihr an, immer nur bei meinem Freund und Ex Schwager und spreche mit meinem Sohn. Da auch ich sie nicht unnötig sprechen will. seit Wochen schon.

Achso.. ich mache sicher keine unkontrollierten Sachen.. im Gegenteil.. ich habe mir zu viel gefallen lassen. So lange sie einen brauchen... darf man(n) die Kinder immer nehmen , aber wenn sie merken die Kinder gehen gerne  dahin und auch der Vater hat seinen Spaß, dann schnell zurück ohne zu bedenken was das Kind überhaupt will. Schlimmer noch reden sie ihnen Sachen ein und manipulieren sie ..und die Richter machen das oft auch noch mit .
Der Dumme ist der zahlende Vater und leiden tut nur das Kind.. was für eine Welt..

Ich kämpfe für meinen Sohn und wenn ich aufhöre zu arbeiten und von Hartz 4 leben muss.. ich werde nicht zulassen das er ohne mich auf wächst. Aber andersherum auch nicht zulassen das er ohne seine Mutter auf wächst. Mich würde es FREUEN wenn er bei mir wohnt und sie jeden Tag einmal mit Ihm spricht am Telefon...

Gutes zu tun macht einen nicht unbedingt glücklich,
aber unrecht zu tun mit Bestimmtheit unglücklich
(L. Tolstoi)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2010 03:50
(@carina777)

Hallo,

wenn du Pech hast, stellt sie einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn du durch die Verweigerung der Zustimmung faktisch den Umgang mit der russischen Seite der Familie des Kindes ausschließt. Dass du Angst hast, dass dein Kind nicht zurückkommen könnte, das kann ich gut verstehen, aber bisher hast du nichts erzählt, was darauf hindeutet, dass deine Ex das Kind verschleppen will. Ich glaube auch nicht, dass das Sinn ergäbe. Die KM scheint keine Ambitionen zu haben, nach Russland zu ziehen. Da sie mit dem Kind zusammen sein möchte, "auf Familie machen" möchte, spricht aus ihrer Sicht auch nichts dafür, das Kind fernab von ihr abzusetzen und wegzugehen. Eine Entführung dieser Art würde nur Sinn für sie ergeben, wenn sie auf lange Sicht plant, zum Kind zu ziehen. Aber ich nehme an, dass sie tatsächlich schlichtweg ihre familiären Beziehungen pflegen möchte, zumal wichtige Bezugspersonen wie die Mutter und Schwester in Deutschland leben. Wenn du das boykottierst, kann es dir schnell auch mal um die Ohren fliegen.

Zum anderen verhärten sich die Fronten zwischen dir und der KM, wenn sie übers Gericht gehen muss, um die Familie besuchen zu können. Das wird sie so schnell nicht vergessen. Das wirst du dir noch Jahre anhören dürfen, wenn du weiterhin bockst, weil du meinst, sie so kontrollieren zu können.

Stimme besser der Reise umgehend zu. Wenn sie das Kind bei der Familie lässt, findest du es ja wahrscheinlich auch zeitnah wieder. Und wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann noch hast, kannst du es mitnehmen. Verlierst du aber jetzt in einem Prozess dieses Recht, hast du ein noch viel größeres Problem, wieder an dein Kind zu kommen.

Lass' sich jetzt erst einmal die Wogen glätten, bevor es komplett eskaliert.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 07:09
(@carina777)

Übrigens ist sie nicht "deine Frau", wie du oben sagst. Ihr seid geschieden. Diese Tatsache solltest du verinnerlichen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 07:16




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carina,

Übrigens ist sie nicht "deine Frau", wie du oben sagst. Ihr seid geschieden. Diese Tatsache solltest du verinnerlichen.

Ich lese in Bambis ersten Beitrag einmal "meine Frau" und sechsmal "meine Ex", in seinen weiteren Beiträgen nur noch "meine Ex" - wenn du schon Erbsen zählen möchtest, dann wenigstens richtig!

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 10:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch von mir eine Anmerkung: Wer es geschafft hat, seinen Wohnsitz aus Russland nach Deutschland zu verlagern (zum Beispiel als Spätaussiedler o. ä.), hat dafür erheblichen Aufwand betrieben und seinen persönlichen Lebensstandard massiv gesteigert. Letzteren wird er/sie sich unbedingt erhalten wollen; das funktioniert aber nur in Deutschland: Nach einem Umzug des Kindes nach Russland bestünde bestenfalls noch ein Kindesunterhalts-Anspruch (in reduzierter Form); alle anderen (reichhaltigen) Segnungen unseres Sozialwesens wären Mutter und Kind dagegen verwehrt.

Allein das halte ich praktisch schon für eine Garantie, dass sie nach einem Verwandtenbesuch zurückkehrt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 12:23