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Umgangs Verweigerung

 
(@thomas08)
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Hallo zusammen hier mein Problem
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 11 Monate alte Tochter nach langen hin und her trafen wir vor und mit dem Jugendamt Mitarbeiter für mich besuch bzw. Umgang
Für unsere gemeinsame Tochter das lief bis auf wenige ausnahmen immer recht gut ich holte sie aus der Krippe oder direkt zuhause ab nun kam es jetzt vor das sie zu dem besagten tag abholen wollte stand vor der Tür klingelte keiner macht auf Handy raus kurz geschrieben was den los sei keine Antwort als ich das Grundstück verlasse taucht ihr erstgeborener auf mit Papa er war das Wochenende  bei im plötzlich steht sie hinter mir ich drehe mich um wo ist meine Tochter sie sagt zu mir das ich sie nicht bekomme nahm ihren Sohn und ex und ging ins Haus daraufhin bin ich nach Hause nun folgte der Montag gut rufst mal beim Jugendamt an und fragst mal nach wie es ist mit dem verhalten der nette Jugendamt Mitarbeiter ja das kann sie so machen ich darauf wozu ist dann diese Vereinbahrung die wir mit ihnen getroffen haben er sagte sie muss sich nicht dran halten darauf ich das ist eiso im Wohle des Kindes das sie machen kann was sie möchte er ja könnte zum Gericht gehen und es dort einklagen den Umgang  des weiteren können nicht nur Familien Mitglieder unsere Tochter aus der Krippe abholen sondern auch welche wo sie keinen Bezug zu hat  das wäre laut Jugendamtmitarbeiter
Auch in Ordnung ist das alles so richtig ???????

Muss ich doch übers Gericht gehen und so lange warten bis ich sie wieder sehe!!!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2018 16:54
(@papahochx)
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Auch Hallo

Deine Tastatur ist kaputt. Zumindest funktionieren offensichtlich weder "." noch ",". "ENTER" und "SHIFT" funktionieren auch nicht. So macht das Lesen keinen Spaß. Und den Sinn hinter dem Buchstabensalat zu suchen ist auch ziemlich mühsam.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2018 17:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine bessere Aufteilung hilft garantiert, um die Antwortenquote zu erhöhen.
ich vermute mal, dass heir mit dem Smarthphone geschrieben wurde, frei nach einem Messanger-Verlauf.

Ich versuche mal dennoch so zu antworten, wie ich es verstanden habe.

Die Kindesmutter hat den Umgang ausfallen lassen. Eine Rückfrage beim Jugendamt ergab, dass er bestätigte, dass sie dies so machen kann!

Grundwätzlich ist zu sagen, dass Familiengerichte davon ausgehen und Eltern sich wie erwachsende Menschen verhalten können und sich auf einen Umgang einigen können. Dies ist eine freiwillige Vereibarung, die "leider" straffrei jederzeit ausgesetzt werden kann. Da hat der Mitarbeiter des Jugendamtes recht. Es wird ihr jetzt keiner die Daumenschrauben ansetzen, weil sie dien Umgang hat ausfallen lassen.
Was Du tun kannst ...
Du kannst erneut ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt versuchen.
Sollte Sie hierzu kurzfristig nicht bereit sein, dann gibt es nur noch die Möglichkeit einen Umgang beim Familiengericht zu beantragen und dieser wird aller voraussicht nach auch beschlossen werden. Ordnungsgelder gleich mit beantragen, dann ist er auch sanktioniert und die KM muss sich daran halten.
Da es bereits eine Umgangsregelung gab, die gelebt wurde, wird voraussichtlich auch so eine ähnlich beschlossen. Was mich nur aufhorchen lässt ist:

(...) Tochter das lief bis auf wenige ausnahmen immer recht gut ich holte sie aus der Krippe oder direkt zuhause (...)

Was soll das heißten? Was lief denn schief und warum? Hat die KM geäußert, warum sie jetzt keinen Umgang mehr zulassen möchte?

Neben der Kindesmutter und Dir, holen auch (Dir) fremde Eure Tochter aus dem Kindergarten / Krippe ab. Auch hier bestätigt der Mitarbeiter des Jugendamtes, dass die Kindesmutter es so machen kann!

Ja. Die Betreuung und auch das Abholen liegt in der Verantwortung der KM und sie kann das Kind abholen lassen, von wem sie möchte ... Gelinde gesagt, geht Dich das nichts an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 29.10.2018 19:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir ist nicht klar, ob der Umgang nun erstmals und einmalig ausgefallen ist, oder ob das schon mehrfach passiert ist und ob die KM angekündigt hat im Zukunft keinen Umgang mehr zuzulassen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2018 19:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell müssen sich die Eltern auf Umgang einigen. Das Kind hat gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern.
Gibt es Probleme bzw. ist man sich nicht einig, dann kann das JA vermitteln und versuchen eine Lösung zu finden.

Gibt es eine feste Umgangsregelung? Wenn nicht, dann sollte man eine aufsetzen: Standardumgang, Urlaub, hohe Feiertage.
Hält sich jemand nicht daran, dann ist das in aller Regel ohne Konsequenzen, es sei denn es gibt eine gerichtliche Entscheidung, die mit einem Bußgeld versehen ist.

Nicht immer wird der Umgang so stattfinden wie vereinbart, das ist normal. Nicht normal ist, wenn es oft passiert und der Umgang sehr unregelmäßig stattfindet. Findet gemeinsam eine Lösung, wenn das nicht klappt, kann das JA vermitteln, wenn das auch nichts bringt, dann bleibt nur der Gang zum Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2018 19:57
(@thomas08)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.

Wir haben eine feste Regelung bezug auf den Umgang feste Zeiten mit dem Jugendamt zusammen ausgearbeitet so das es für beide passt .Klar ist auch wenn die Maus krank ist das nicht geht.

Sie verkraftet die Trennung nicht uand aus der Laune hinaus gab sie mir unsere Tochter nicht.Dies kam jetzt schon mehrmals vor ohne Ankündigung einfach nicht wie besprochen unsere Tochter runter gebracht zum Auto.

Der Jugendamtmitarbeiter hat sie als sie selbst noch ein Kind Wahr betreut mir kommt es so vor als er auf ihrer Seite steht und nicht ohne vorbehalte handelt zum wohle unserer Tochter.

Den Gerichtsweg wollte ich mir eigentlich ersparen weil es so lange dauert bis ich meine kleine wieder sehe !!!!!

Ich kann es nicht verstehen das das auf dem rücken unserer Tochter ausgetragen wird ...

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2018 22:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe es so verstanden, dass es eine Umgangsvereinbarung gibt, die vor dem JA getroffen wurde. Weiterhin dass der Umgang nun erstmalig ausgefallen ist...

Aber der TE sollte hier nochmal einiges besser beschreiben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 29.10.2018 22:09
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Wenn ich richtig verstanden habe, es ging immer gut, aber jetzt ist es erstes mal ausgefallen und zusätzlich in der Zukunft will die Ex komplett Umgang verweigern? Ich würde sagen, dass sie entweder vor WM Angst hat (bezahlst Du Unterhalt?) oder sie will umziehen (kann es in Frage kommen? ). Aus irgendwelchem Grund, Du störst jetzt.
Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2018 13:25
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Thomas08 Ich habe zweites message von Dir nicht gesehen, sorry

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2018 17:34