Hallo zusammen,
im Juli 2024 bin ich ungeplant nach sehr kurzer Beziehungsdauer nochmals Vater geworden.
Im Anschluss folgte der Versuch, einer Familiengründung, der Anfang Dezember 2025 scheiterte. Im Vorfeld ist die KM ohne Abstimmung 9 Wochen verreist - vereinbart waren drei Wochen. Die ganze Beziehung war von Chaos geprägt - keine Struktur, keinerlei Verbindlichkeit, einseitig abgebrochene Therapien (auf Paar- und Kindesebene).
Meine Partnerin ist daraufhin aus unserem Hausstand (sie war dort nie offiziell gemeldet) mit unserem jetzt 19 Monate alten Kind an ihre Meldeadresse gereist. Ihre Meldeadresse ist über 200 km und 2 Stunden einfache Fahrtzeit von meinem Wohnort entfernt. Seitdem gewährt sie mir wöchentlich Samstags Umgang von 8-10 Uhr vormittags. Mittlerweile haben 9 unproblematische Umgänge stattgefunden.
Sorgerecht:
Bereits während unserer Beziehung hat die KM mehrmals das gemeinsame Sorgerecht abgelehnt. Ich habe in der Folge nach der Trennung einen gerichtlichen Antrag gestellt. Wie schätzt ihr die Erfolgswahrscheinlichkeit aus eigener Erfahrung ein?
Umgangsrecht:
Seit der Trennung lehnt die KM jeden Ausbau des Umgangs ab. Sie verweist auf Regulationsstörungen des Kindes, Stillen und eine nahende Eingewöhnung in die Kita (keine Info zur Kita-Anmeldung an mich, widersprüchliche Angaben zum Startzeitpunkt). Im Gespräch mit dem Jugendamt hat sie sowohl meinen Vorschlag auf fünf Stunden auszubauen als auch die Vorschläge des Jugendamts um 1,5 Stunden auszubauen abgelehnt. Sie möchte die Eingewöhnung in der Kita abwarten. Hierzu habe ich ebenfalls einen gerichtlichen Antrag zu einer Umgangsregelung gestellt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitnahen Ausbau? Wie erfolgt dieser im Regelfall?
Die gerichtlichen Anträge habe ich sehr kurz nach der Trennung gestellt, da während der Beziehung keine Verbindlichkeit und Struktur zustande kam und ich ohne äußere Form von einer Fortsetzung dieses Musters ausgehen muss.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Ratschläge!
