Hallo zusammen,
im Juli 2024 bin ich ungeplant nach sehr kurzer Beziehungsdauer nochmals Vater geworden.
Im Anschluss folgte der Versuch, einer Familiengründung, der Anfang Dezember 2025 scheiterte. Im Vorfeld ist die KM ohne Abstimmung 9 Wochen verreist - vereinbart waren drei Wochen. Die ganze Beziehung war von Chaos geprägt - keine Struktur, keinerlei Verbindlichkeit, einseitig abgebrochene Therapien (auf Paar- und Kindesebene).
Meine Partnerin ist daraufhin aus unserem Hausstand (sie war dort nie offiziell gemeldet) mit unserem jetzt 19 Monate alten Kind an ihre Meldeadresse gereist. Ihre Meldeadresse ist über 200 km und 2 Stunden einfache Fahrtzeit von meinem Wohnort entfernt. Seitdem gewährt sie mir wöchentlich Samstags Umgang von 8-10 Uhr vormittags. Mittlerweile haben 9 unproblematische Umgänge stattgefunden.
Sorgerecht:
Bereits während unserer Beziehung hat die KM mehrmals das gemeinsame Sorgerecht abgelehnt. Ich habe in der Folge nach der Trennung einen gerichtlichen Antrag gestellt. Wie schätzt ihr die Erfolgswahrscheinlichkeit aus eigener Erfahrung ein?
Umgangsrecht:
Seit der Trennung lehnt die KM jeden Ausbau des Umgangs ab. Sie verweist auf Regulationsstörungen des Kindes, Stillen und eine nahende Eingewöhnung in die Kita (keine Info zur Kita-Anmeldung an mich, widersprüchliche Angaben zum Startzeitpunkt). Im Gespräch mit dem Jugendamt hat sie sowohl meinen Vorschlag auf fünf Stunden auszubauen als auch die Vorschläge des Jugendamts um 1,5 Stunden auszubauen abgelehnt. Sie möchte die Eingewöhnung in der Kita abwarten. Hierzu habe ich ebenfalls einen gerichtlichen Antrag zu einer Umgangsregelung gestellt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitnahen Ausbau? Wie erfolgt dieser im Regelfall?
Die gerichtlichen Anträge habe ich sehr kurz nach der Trennung gestellt, da während der Beziehung keine Verbindlichkeit und Struktur zustande kam und ich ohne äußere Form von einer Fortsetzung dieses Musters ausgehen muss.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Ratschläge!
Servus JSAK,
das mit dem SR bei "größeren" Entfernungen ist m.E. etwas knifflig, zumal die Anzahl der Entscheidungen für Euer Kind, die zwingend Deine Zustimmung erfordern würden, eher gering sind.
Dass gemeinsames SR für den Fall, dass KM aus welchen Gründen auch immer dieses nicht wahrnehmen kann, besser für Euer gemeinsames Kind wäre, steht außer Frage.
Ich würde versuchen, den Umgang so gut es geht "kindgerecht" auszuweiten.
Das Argument "Eingewöhnung in KiTa" mag zwar Bedeutung haben, sollten Umgangszeiten mit KiTa-Zeiten "kollidieren"; ansonsten bedeutungslos.
Da Du sowohl mit KM als auch übers JA eine einvernehmliche Lösung erfolglos gesucht hast, bleibt Dir nichts anderes als das Familiengericht um Regelung zu bitten. Beachte hier etwaige Ersatztermine für ausgefallene Umgangszeiten (idealerweise mit ärztlichem Attest belegt) und/oder Ordnungsgeld für wiederholt "vereitelte" Umgangstermine.
Wenn nicht mehr gestillt wird wären über das Wochenende auch Übernachtungen bei Dir denkbar.
Wie schnell das geht hängt natürlich von der Auslastung bei Gericht ab; wenn aber seit mehreren Wochen/Monaten keine Umgangszeit stattgefunden hat würde ich einen Eilantrag in Betracht ziehen.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
danke für Deine Antwort.
Die letzten 9 Wochen haben schon Umgänge stattgefunden, allerdings begrenzt auf 2 Stunden. Angesichts der Fahrtzeit (4-6 Stunden) und des unproblematischen Umgangs erscheint mir das sehr unausgewogen - eine Ausweitung wird abgelehnt.
Hinsichtlich des Sorgerechts sehe ich es so, dass man sich unabhängig von der Distanz zu wesentlichen Entscheidungen (Schule, medizinische Behandlung,...) abstimmen sollte. Entscheidungen des täglichen Lebens trifft sowieso die KM selbstständig, da das Kind bei ihr lebt.
Viele Grüße
Du wirst etwas mehr Druck ausüben müssen, um eine Ausweitung der Zeiten zu erreichen. Andernfalls wird sie behaupten, deine Tochter bis zu ihrem achtzehnten Lebensjahr stillen zu müssen. Ich habe vor einigen Monaten eine Gerichtsentscheidung gesehen, bei der ein sechs Monate altes Baby Übernachtungen beim Vater verbringen durfte. Die Begründung lautete, dass das Stillen nicht mehr die Hauptnahrungsquelle darstellt, sobald das Kind beginnt, feste Nahrung zu sich zu nehmen.
