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Umgangs- und Besuchsrecht

 
(@sunnyp)

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Lesern, die ein ähnliches Problem haben und die mir vielleicht noch einen Hinweis oder Tip geben können. Also erstmal möchte ich mich bei allen bedanken, die dies lesen und mir vielleicht antworten...
Mein derzeitiger Lebengefährte hat einen 1 1/2 jährigen Sohn, dem das Umgangsrecht/Besuchtsrecht durch die Mutter untersagt wird. Die beiden haben sich vor einem Jahr getrennt. Er hat seiner damaligen Lebensgefährtin die Wohnung überlassen...die einzige "Bedingung" war, dass er sein Kind regelmäßig sehen dürfe. Doch leider war dies nicht der Fall. Nach einem Jahr Anwaltsbesuchen weiß er nicht mehr weiter, möchte schon fast aufgeben und einfach warten, bis der Kleine alt genug ist.
Das Jugendamt unternimmt NICHTS: Antwortet nicht auf Mails, Anrufe oder Briefe
Wöchentliche Anwaltsbesuche, Familienberatung...
Bei einer Gerichtsverhandlung im Januar wurde festgelegt, dass er seinen Sohn jeden Sonntag drei Stunden sehen darf. Doch die Mutter öffnet nicht die Tür oder erfindet Ausreden, warum Sie nicht kann. Nach mehreren Schreiben durch den Anwalt an die zuständige Richterin hat er eine Verfahrenspflegerin bekommen. Das ist jetzt schon zwei Monate her. Bisher hat ein Treffen von einer Stunde stattgefunden. Die Verfahrenspflegerin ist seit über drei Wochen nicht mehr erreichbar, Sie geht weder ans Telefon noch ruft Sie zurück.
Und eigentlich war Sie die "letzte Hoffnung" für meinen Lebensgefährten.
Was kann man noch tun ? Die letzte Möglichkeit wäre es, das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, doch ist dies der richtige Weg ?
Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen !!!

Liebe Grüße
Sunny

Zitat
Geschrieben : 31.05.2007 18:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sunnyp!

Mein derzeitiger Lebengefährte hat einen 1 1/2 jährigen Sohn,

Wie ist das Sorgerecht geregelt? Hat die Mutter dies alleine oder gibt es gemeinsames SR?

Nach einem Jahr Anwaltsbesuchen weiß er nicht mehr weiter, möchte schon fast aufgeben und einfach warten, bis der Kleine alt genug ist.

Dein Menne hat nicht gerade den größten Durchhaltewillen, obwohl ich zeitweilige Durchhänger verstehen kann. Hier im Forum findest Du Väter, die 2, 4 oder noch mehr Jahre kämpfen.

Das Jugendamt unternimmt NICHTS

Ungewöhnlich. Zumindest sollte ein Elterngespräch angeboten werden.

Familienberatung

Was für eine Familienberatung und wer ging dort hin?

Bei einer Gerichtsverhandlung im Januar wurde festgelegt, dass er seinen Sohn jeden Sonntag drei Stunden sehen darf.

Gut, hier hat er einen Ansatzpunkt (und offensichtlich den falschen Anwalt). Er soll bei Gericht die Androhung von Zwangsmassnahmen gegen die Mutter beantragen, sofern noch einmal der Umgang vereitelt wird. Vereitelt sie dann trotzdem weiter, dann muss er die Vollstreckung der Zwangsmassnahmen beantragen. Das werden dann bis zu 25.000€ Zwangsgeld, die der Mutter auferlegt werden können bishin zur Zwangshaft.

Doch die Mutter öffnet nicht die Tür oder erfindet Ausreden, warum Sie nicht kann.

Und was macht er dann? Geht wieder nach Hause? Wenn er das nächste Mal vor verschlossener Türe steht und die Mutter den Umgang verweigert, dann verstösst sie gegen einen Gerichtsbeschluss. Er sollte dann die Polizei oder einen Gerichtsvollzieher anrufen und um Hilfe bitten. Den Gerichtsbeschluss muss er dafür dabei haben.

Nach mehreren Schreiben durch den Anwalt an die zuständige Richterin hat er eine Verfahrenspflegerin bekommen.

Du meinst sicher eine Umgangspflegerin, oder?

Was kann man noch tun ? Die letzte Möglichkeit wäre es, das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, doch ist dies der richtige Weg ?

Ob das der richtige Weg ist liegt daran, ob er gemeinsames SR hat oder nicht. Vorrangig geht es aber hier um Umgang und er hat noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Zuerstmal würde ich vorschlagen, dass er sich einen anderen Anwalt sucht und dann Vollgas gibt.

Umgang ist ein Grundrecht des Kindes nach § 1684 BGB. In 99% enden Umgangsverfahren erfolgreich für den Vater. Er hat rechtlich also beste Chancen - aber er muss sie auch ausschöpfen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 18:50
(@sunnyp)

Hallo Milan.

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort!  :thumbup:
Im Moment ist es wirklich ein kleiner Durchhänger, er wird nicht aufgeben...Aber von Zeit zu Zeit kann man einfach nicht mehr.
Obwohl ich selber eine Frau bin...ich kanns wirklich nicht verstehen...Aber naja.
Beide haben das Sorgerecht. Der Kleine wohnt bei ihr.
Das Jugendamt hat von anfang an nahezu resigniert. Er hatte zu Beginn einen Termin beim Jugendamt. Die Frau meinte, sie könne nichts machen. Anscheinend würde die Mutter ja gut mit dem Kind umgehen und wenn er einen Anwalt eingeschaltet hat, dann müsse man die Gerichtsverhandlung abwarten. Er hat sich dann immer wieder beim Jugendamt gemeldet, die waren dann auch mal bei der Mutter...Und vor Gericht lag dann nur vor, dass er sich bemühen würde.
Selbst ein Brief an die "Vorsteherin" des Jugendamtes ergab NICHTS. Keine Antwort. Wirklich garnichts.

Mit Verfahrenspflegerin meine ich die Frau, die eigentlich dem Vater helfen soll, seinen Sohn sehen zu können. Aber ihre Einstellung ist eher...wenn die Mutter nicht kann, können wir nichts machen. Und vorerst darf er, obwohl das nicht so im Gerichtsbeschluss steht, den Kleinen wenn überhaupt nur im Beisein der Mutter sehen. Also Mutter, Verfahrenspflegerin der Kleine und er.

Mein Freund war bei der Familienberatung. Die haben ihm auch den Tip gegeben, eine Verfahrenspflegerin zu beantragen. Die Familienberatung war in Köln. Dort hat man dann die Möglichkeit, mit Psychologen zu sprechen. Die Familienberatung wollte alle an einen Tisch holen. Das hat die Mutter aber wehement abgelehnt.

Der Anwalt hatte bereits einen Antrag auf Zwangsmaßnahmen gestellt. Diese wurden jedoch abgelehnt.

Zu Beginn hat die Mutter immer behauptet, er wäre nicht dagewesen...Der Anwalt hat uns dann geraten, "Zeugen" mitzunehmen, Fotos zu machen etc. Das ist aber auf Dauer auch keine Lösung.

Wir werden auf jeden Fall weiter kämpfen !!!

Vielen lieben Dank und noch einen schönen Abend !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 23:45
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Beide haben das Sorgerecht.

Das ist klasse. Damit hat er zumindest alle Chancen. Auch wenn die in BRD für Väter nicht immer groß sind.

Der Kleine wohnt bei ihr.

Das ist nicht klasse, denn die KM (Kindsmutter) hat die s.g. Kontinuität auf ihrer Seite. Das mögen mütterlastige Richter.

Die Frau meinte, sie könne nichts machen.

und wenn er einen Anwalt eingeschaltet hat, dann müsse man die Gerichtsverhandlung abwarten.

Damit hat sie völlig recht und es war nicht resignierend gemeint. Ein JA (Jugendamt) darf nichts tun, ausser Beratungsgespräche anbieten. Sie dürfen zwar die KM bequatschen aber müssen ihre Entscheidung hinnehmen und an den KV (Kindesvater) ohne Kundtun der eigenen Meinung weiter geben.

Wann dürfen sie etwas tun?

Wenn sie durch das Gericht zu -was auch immer- beauftragt werden. Ein Gericht rückt aber nur in das Spiel, wenn der KV es anruft. Also Dein LG muss erst dafür sorgen, dass das JA etwas tun darf. Und nach meinen Erfahrungen tun die dann auch was.

Anscheinend würde die Mutter ja gut mit dem Kind umgehen

Sie sagt damit: Solange keine Gefahr in Verzug ist für das Kindeswohl, dürfen wir nichts tun.

Mit Verfahrenspflegerin meine ich die Frau, die eigentlich dem Vater helfen soll, seinen Sohn sehen zu können.

Dann meinst Du eine Umgangspflegerin.

Und vorerst darf er, obwohl das nicht so im Gerichtsbeschluss steht, den Kleinen wenn überhaupt nur im Beisein der Mutter sehen. Also Mutter, Verfahrenspflegerin der Kleine und er.

Er ist selbst schuld, wenn er das Spiel mitspielt. Ich würde raten auf Einhaltung des Beschlusses bestehen.

Der Anwalt hatte bereits einen Antrag auf Zwangsmaßnahmen gestellt. Diese wurden jedoch abgelehnt.

Mit welcher Begründung wurden sie abgelehnt?

Der Anwalt hat uns dann geraten, "Zeugen" mitzunehmen, Fotos zu machen etc. Das ist aber auf Dauer auch keine Lösung.

Doch, selbstverständlich ist das DIE Lösung. Vorläufig hat er keine andere Wahl um zu belegen, dass er tatsächlich dort war.

Setze Deinen LG mal einen Abend vor den Rechner und lass ihn hier durch vatersein.de browsen. Ich denke dann kriegt er seinen Hintern hoch...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2007 01:14
(@sunnyp)

Hallo Milan,

nochmal vielen Dank für Deine Antworten.
Man weiß wirklich oft nicht was man darf und möchte natürlich auch keine Fehler machen.
Er hat natürlich auch Angst, dass der Kleine etwas mitbekommt, wenn er mit der Polizei oder einem Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Aber eigentlich sind das nachher auch die neutralsten Zeugen.
Ob der nächste Termin am Sonntag stattfindet wissen wir nicht.

Der Anwalt seiner Ex hat sein Mandat niedergelegt. Heute hat mein LG einen Brief von der neuen Anwältin bekommen.
Es wurde Unterhalsklage eingereicht. Er zahlt aber schon die ganze Zeit den gesamten Unterhalt. Das wurde so berechnet. Als er vor einem Monat einen neuen Job bekommen hat, hat er alle Unterlagen zur Neuberechnung dem Jugendamt zur Verfügung gestellt. Die Anwältin möchte die Unterlagen über das Einkommensverhältnis haben.
Es ist also ehrlich gesagt langsam etwas lächerlich...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2007 12:40
(@sunnyp)

Hallo nochmal,

mein LG ist gerade von einem "Besuchstermin" bei seinem Sohn gekommen.
Also, er wird dabei ja von der Mutter des Kindes und einer Umgangspflegerin beobachtet.
Im Januar wurde laut Gerichtsbeschluss vereinbart, dass er den Kleinen jeden Sonntag von 3-6 sehen darf. Die ersten beiden Monate unter Aufsicht der Mutter, danach darf er den Kleinen holen.
Die Mutter hat die Termine verweigert. Wir haben seit einem Monat eine Umgangspflegerin.
Zwei Termine haben bisher stattgefunden. ALso jedesmal eine Stunde, weil die Mutter den Kleinen nicht schlafen lässt und er spätestens um 4 müde wird.
Die Umgangspflegerin bricht den Termin dann ab. Sie möchte jetzt noch bei einem Termin dabei sein. Danach soll sich mein LG mit der Mutter des Kindes wieder alleine treffen. Die Mutter muss aber dabei bleiben...
Das das nicht funktioniert haben wir ja schon seit einem Jahr gesehen. Ich finde es unmöglich. Er soll jetzt noch drei Monate zusammen mit seiner Ex die Sonntage verbringen und dann vielleicht irgendwann mal seinen Sohn holen dürfen ???
Was können wir tun? Haben wir ein Recht, auf das Gerichtsurteil zu bestehen ?
Ich bin mal wieder völlig verzweifelt...

LG Sunny

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2007 18:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Moin,

wenn es einen gerichtlichen Entscheid oder Vergleich gibt, dann ist der durchzusetzen. Ggf. wäre ein Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln geeignet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2007 18:54
(@sunnyp)

Hallo zusammen,

wie von mir schon einmal berichtet sieht mein LG seinen Sohn trotz Gerichtsbeschlusses nicht.
Lediglich zwei kurze Treffen haben stattgefunden, bei denen er vor der Mutter des Kindes und einer Umgangspflegerin zeigen soll, dass er mit dem Kleinen umgehen kann. Eigentlich sollte die Mutter im Februar – März dabei sein. Ab April sollte er seinen Sohn sonntags für drei Stunden holen können. Die Mutter hat alle Termine abgesagt oder einfach nicht die Tür geöffnet. Jetzt meint die Umgangspflegerin, die Termine haben sich einfach nach hinten verschoben. Nachdem sie dreimal dabei gewesen ist, soll er sich mit der Mutter des Kindes 1 – 2 Monate alleine treffen, bis wieder ein Vertrauensverhältnis aufgebaut ist. Da frage ich mich, wie realitätsfern kann man sein. Das ist doch genau die Situation, die wir schon seit einem Jahr haben…
Nachdem mein LG gestern von dem einstündigen Besuch zurück kam, ist er völlig zusammengebrochen. Mir geht es auch nicht besser. Wir haben jetzt gesagt, dass wir noch einen Monat warten, bis der Antrag auf Zwangmaßnahmen durch ist. Wenn das auch alles nichts bringt, dann werden wir warten bis der Kleine alt genug ist. Die Mutter ist regelrecht besessen und ich frage mich, selbst wenn es jetzt einmal im Monat funktioniert, sie wird versuchen, den Kleinen ständig gegen uns aufzuhetzen (sie erzählt überall mein LG wäre gefährlich und sie hätte Angst, dass er ihr und dem Kleinen etwas antut).
Wird man damit wirklich leben können ?
Ich weiß es nicht…

Viele liebe Grüße
Sunnyp

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 10:08
(@gudrun)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sunnyp,

ich kann mir vorstellen, dass das alles wahnsinnig viel Kraft kostet. Leide sitzen die Mütter da am längeren Hebel.

Wie alt ist denn der "Kleine"?

Liebe Grüße und viel Kraft schickt

Gudi

... ich habe den Glauben in das deutsche Rechtssystem längst verloren ...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 11:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Könntest du bitte im Topic bleiben, wenn es das identische Thema betrifft. Danke.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 13:24




(@sunnyp)

Hallo Gudrun,

der Kleine ist 1 Jahr und 2 Monate alt.
Vielleicht müssen wir warten, bis er wirklich älter ist und auch selber mitreden kann.
Da die Mutter einen neuen LG hat und dieser als Vater agiert und auch dargestellt wird, wird dies noch lange dauern.
Wie soll so ein kleines Kind denn verstehen, dass doch ein anderer der Vater ist ???
Für die Mutter wird das in der weiten Zukunft auch nicht leicht werden...

Grüße
Sunnyp

@DeepThought : Werde im Topic bleiben...Sorry!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 13:32
(@LadyAlexx)

Hallo Gudrun,

der Kleine ist 1 Jahr und 2 Monate alt.
Vielleicht müssen wir warten, bis er wirklich älter ist und auch selber mitreden kann.
Da die Mutter einen neuen LG hat und dieser als Vater agiert und auch dargestellt wird, wird dies noch lange dauern.

Hallo Sunny,

was meint ihr wohl, was passiert, wenn dein LG jetzt wirklich "aufgibt" und wartet, bis der Kleine selbst mitreden kann? Wenn die KM jetzt schon einen neuen LG hat, der als Vater agiert und dargestellt wird, dann ist der KV mit Sicherheit "vergessen", bis der Kleine auch nur ganze Sätze bilden kann. Die KM wird ihn wohl nicht daran erinnern, dass ihr LG nicht der eigentliche KV ist, wenn sie sich jetzt schon so quer stellt. Was wird Sohnemann wohl in ein paar Jahren denken, wenn er realisiert, dass da ja noch dein LG ist, dieser aber die ganze Zeit sich nicht hat blicken lassen? Glaubt ihr wirklich, dass die KM ihm fleissig von seinem Papa erzählen wird, der anfangs so viel versucht hat, um ihn regelmässig zu sehen?  :question:

Dem Vorschlag, regelmässig zu den vorgesehenen Besuchsterminen mit einem Zeugen zu erscheinen, kann ich nur zustimmen! Auch wenn es (erstmal?) jeweils nur für kurze Zeit ist, hat er trotzdem weiterhin den Kontakt und zeigt damit, dass er für den Kleinen da ist! Bleibt am Ball - für den Kurzen!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 18:24
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

der Kleine ist 1 Jahr und 2 Monate alt.
Vielleicht müssen wir warten, bis er wirklich älter ist und auch selber mitreden kann.

:knockout: :knockout: :knockout:

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:13
(@sunnyp)

Hallo Milan,

Du hast natürlich Recht...
Aber das ist echt kein Dauerzustand...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:16
(@sunnyp)

Hallo nochmal.

Ich habe noch eine Frage. Mein LG hat zu Verfahrensbeginn nicht viel verdient. Deshalb hatte er Glück und kann Prozesskostenhilfe beziehen.
Wir sind ja beide der Meinung - und das habe ich hier bei Euch auch schon mehrfach gehört - dass wir den Anwalt wechseln sollten.
Weiß einer von Euch, ob das bei einem laufenden PHK-Verfahren möglich ist, oder was bei einem Anwaltswechsel evtl. für zusätzliche Kosten auf uns zukommen?

Wünsch Euch ein schönes Wochenende !

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2007 15:50
(@angy3004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin Mutter eienr nun 18 Monate alten Tochter.
Leider gibt es probleme mit dem Vater und dem Umgang.
Bisher kam er am MI von 17.30 Uhr -19 uhr und am FR nahm er sie für 1,5 stunden mit am Nachmittag.
Nun möchte cih gerne mit der Kleinen am FR Nachmittag zum Babyschwimmen gehen.
Leider will der Vater das nicht.
Da er nicht den Besuchstermin verschieben will.
Begründung von Ihm:
Samstagsvormittag Lehrgänge vom Job ( verständlich)
Samstagnachmittag Bundesliga (erfährt selber ins Stadion)
Samstagabend Party oder Kegeln
Sonntagvormittag Ausschlafen
Sonntagnachmittag haben wir keine Zeit da dann meine Eltern aus 90 km entvernung zu besuch kommen oder ich dort hin fahre.

Mein Frage muß ich mein Leben mit meinem Kind nach seiner Freizeit planen??
Wir waren nicht verheiratet haben auch nicht zusammen gewohnt.
Die Elterlichesorge liegt alleine bei mir.
Freue mich über jede Antwort oder auch hilfe.
Gerne auch dort:
Angy30041974@aol.com

Danke ANgy

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2007 16:54