Hallo Leute,
Hi Milan (als Moderator),
ich lebe ja mit meiner noch Ehefrau in Trennung in der gemeinsamen Wohnung.
Wir haben bisher noch keine offiziellen Vereinbarungen über Umgangsformen getroffen und ich betreue die gemeinsame Tochter (4 Jahre) überwiegend.
Von den Kindergartenferien (3 Wochen) hat sie 2 Wochen für sich genommen und ich die restliche.
Nun hat sie mir ihren Entschluss mitgeteilt, dass sie in der einen Woche der Herbstferien mit der Tochter zu Ihren Eltern nach Polen fahren möchte.
Und dazu auch noch Weihnachten und Silvester (ebenfalls nochmal nach Polen zu ihren Eltern). 😡
Ich könne ja dann die restlichen Kindergartenferientage im neuen Jahr haben.
Habe ich auch jetzt (ähnlich wie nach der Scheidung) schon das Recht, dass meine Tochter zumindest Weihnachten oder Silvester bei mir in der Wohnung ist ?
Dann müsste ich Ihr das mal langsam sagen, damit sie evtl. andere Termine buchen muss.
Gruß
koala
Guten Abend Koala,
Ihr habt keine gerichtliche Umgangsvereinbarung? Dann müsst ihr euch einigen oder der "Stärkere" setzt sich eben durch. Wenn du nicht gegensteuerst und ihr jetzt schon klar machst, dass das euer gemeinsames Kind ist und das Kind ein Recht darauf hat auch mit dem Vater Zeit oder hier explizit Feiertage zu verbringen, dann gibst du Boden ab, ohne dass du das müsstest.
Ich würde sagen, entweder bleibt sie über die Herbstferien da oder über Weihnachten/Silverster, nächstes Jahr könnte man es dann z.B. umdrehen. Nur nicht vergessen, das steht so für dich einklagbar noch nirgens geschrieben, das musst du wohl mit ihr verhandeln und dass ggf. später per Gericht in einer Umgangsvereinbarung, falls es nicht ohne klappt, zementieren lassen.
LG
das Schwarzwaldmädel
Hi Koala!
In der Theorie seid Ihr beiden noch vollkommen gleichberechtigt da GSR und gemeinsames ABR. Keiner von Euch beiden darf dem anderen irgendetwas aufdiktieren. Alle Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden.
In der Praxis sieht das etwas anders aus. Derjenige Elternteil, der gegen den Willen des anderen für vollendete Tatsachen sorgt, hat meist die juristisch besseren Karten.
Sollte also keine Einigung in Umgangsfragen möglich sein, solltest Du über gerichtliche Schritte nachdenken. Meiner Meinung nach sollte das ein ABR-Antrag sein und - hilfsweise - eine gerichtliche Umgangsregelung.
Greetz,
Milan