Umgang wenn Kind ke...
 
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Umgang wenn Kind keine Lust hat - was macht Ihr ?

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(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Umgang und mich würde interessieren wie Ihr das macht bzw wie Ihr damit umgeht .
Da unser Umgang gerichtlich festgelegt wurde , wurde auch ein Umgang unter der Woche festgelegt . Nun ist es allerdings so das ich immer öfter eine Nachricht der KM bekomme " die Kleine hat morgen keine Lust zu Dir zu kommen " wenn ich dann nachfrage kommt " ich zwinge die Kleine zu nichts - wenn Sie nicht will dann braucht sie auch nicht " . Ich weiß aus erzählungen meiner Kleinen das sie eben oft gelockt wird ( sie ist 6 ) mit Dingen wie " morgen wollen wir was tolles unternehmen , aber Du bist ja bei Pappa " oder " morgen wollte ich dein Lieblingsessen machen , aber Du bist ja bei pappa " usw . Auf meine Frage nach einem Ersatztag ist die kleine natürlich " ausgebucht " . Habe auch schon mit der Dame des JA gesprochen und die sagte auch zu mir das es nicht sein könne das ein Kind bestimmt wie es läuft - es sind feste Regeln und diese sollten auch eingehalten werden - dann das Beispiel mit der Schule - was macht die KM wenn die Kleine nicht zur Schule will - darf sie dann auch daheim bleiben ?
Ich habe beim stöbern auch den Text über das Wohlverhaltenspflicht gelesen und finde das die KM alles andere tut um dieser nachzukommen . Ich weiß jetzt aber auch nicht ob ich soweit gehen soll und auf mein Umgangsrecht bestehen soll ? gespräche mit der KM bringen garnichts und im umgekehrten Fall ist es so , wenn die Kleine mal länger bei mir bleiben will es die KM nicht interessiert was sie möchte . Was würdet Ihr mir raten ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 13:42
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Havanaman,

und wenn die Kleine dann sagt, dass sie Morgen keine Lust auf die Schule hat, dann zwingt sie KM auch zu nichts, oder?

Der Umgang ist gerichtlich geregelt, und daran haben sie KM und Du zu halten.
Ein

" ich zwinge die Kleine zu nichts - wenn Sie nicht will dann braucht sie auch nicht "

gibt es da einfach nicht!

Steht im Gerichtsbeschluss die Androhung von Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft drin?

Mach KM einfach klar, dass sie verpflichtet ist, die Umgänge zu ermöglichen und positiv zu begleiten.
Und am Umgangstag unter der Woche kommst Du zur Festgelegten Zeit und holst die Kleine ab.
Funktioniert das nicht, dann gehst Du wieder zu Gericht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 13:47
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Havanaman,

ganz klar: auf Dein Umgangsrecht bestehen und selbst was Tolles mit der Kleinen machen. Außerdem KM auf ihre Wohlverhaltenspflicht hinweisen.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 13:48
(@ThreadStarter)

Hallo,

ich halte den Verweis auf die Schulpflicht immer für etwas daneben. Betreffs der Schule besteht tatsächlich eine Pflicht - die Schulpflicht. Betreffs des Umgangs hat das Kind jedoch nach § 1684 BGB lediglich ein Recht und keine Pflicht.

Die Frage, die sich bestenfalls stellt, ist, ob das Kind über die Wahrnehmung seiner Rechte bereits frei entscheiden kann oder ob es in seiner Entscheidungsfindung beeinträchtigt ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch guten Zuspruch von außen liegt nicht vor. Aber sage doch deinem Kind, dass es nächstes Mal, wenn die KM das Lieblingsessen kochen will, das Kind sagen soll, dass es zum KV geht, um sich dort das Lieblingsessen kochen zu lassen. Dann hat das Kind zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen - es hat sein Essen und seinen KV.

Gruß TS

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich halte den Verweis auf die Schulpflicht immer für etwas daneben. Betreffs der Schule besteht tatsächlich eine Pflicht - die Schulpflicht. Betreffs des Umgangs hat das Kind jedoch nach § 1684 BGB lediglich ein Recht und keine Pflicht.

das ist ein Irrtum - ein Gerichtsurteil ist bindend und nicht von Mutter oder Kind nach der Devise "heute kein Bock" auszuhebeln. Schon gar nicht mit Kind als Muddis Sprachrohr.

Ansonsten könnte man sich gerichtliche Umgangsregelungen auch gleich schenken, wenn nur Lust und Laune über den Umgang entscheiden. Der Vergleich ist absolut angebracht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 14:00
(@ThreadStarter)

Hallo brille,

wenn du dir die Gerichtsentscheidungen anschaust, steht dort immer ganz oben "KM ./. KV" oder "KV ./. KM". Das heißt, dass das Verhältnis zwischen "KV" und "KM" zugunsten des "K" geregelt wird. Eine Pflicht des "K" ergeht daraus allerdings nicht per Entscheidung, sondern die Eltern sind gegenseitig verpflichtet. Rein rechtlich gesehen ist die Umgangspflicht des "K" ein menschlicher Irrtum. Eine solche ist gesetzlich nicht geregelt. Daran kann auch eine Gerichtsentscheidung zwischen "KV" und "KM" nichts ändern. Die Rechtsprechung und die Legislative sind zwei getrennte Gewalten. Die Legislative hat offensichtlich eine Umgangspflicht des "K" nicht vorgesehen, sonst wäre sie benannt worden - wie das Recht und die Pflicht der Eltern in § 1684 BGB ja auch benannt wurde.

Aber wie bei der "Geschäftsunfähigkeit" bzw "beschränkten Geschäftsfähigkeit" stellt sich die Frage, ob die Willensbildungsfähigkeit des "K" bereits hinreichend ausgereift ist, um die Wahrnehmung seiner Rechte als rechtsfähiger Grundrechtsträger in solchem Ausmaß zu übernehmen, dass "K" auch auf seine Rechte verzichten kann.

Mal ganz juristisch betrachtet. Dass ihr emotional zu einer Umgangspflicht des "K" tendiert, das ist klar.

Gruß TS

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 14:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ThreadStarter,

ein menschlicher Irrtum

Ja, ein menschlicher Irrtum; und zwar auf deiner Seite der Ladentheke: Die KM hat die Pflicht, den Umgang zu fördern. Im vorliegenden Fall tut die KM das exakte Gegenteil, indem sie sich hinter dem tatsächlichen oder vorgeblichen Kindeswillen verschanzt - und genau das gilt es zu unterbinden!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 14:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus ThreadStarter,

ebenso wenig gibt es für geschäftsunfähige Kinder eine gesetzlich festgeschriebene Pflicht zum regelmäßigen Baden, zum Socken anziehen und auf`s Klo gehen, oder gar zum Mittagessen.

von Eltern wird trotzdem jeder erwarten, dass sie sich um diese Dinge sorgen und kümmern.
Was Umgänge angeht sehe ich es genauso. Und auch Gerichte sprechen ihre Urteile vor diesem Hintergrund.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 14:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TS,

niemand behauptet, dass bei einer gerichtlichen Umgangsregelung eine Umgangspflicht des Kindes ausgeurteilt wird; das wäre wegen dessen beschränkter Geschäftsfähigkeit auch weder möglich noch Sinn der Sache. Ausgeurteilt wird dort allerdings, dass beide Elternteile die Verpflichtung haben, den Umgang zu fördern und zu ermöglichen. Wozu unter anderem gehört, dass es kein Schlupfloch von der Sorte "wenn Du nicht willst, musst Du auch nicht" gibt.

Die Sicherstellung der Schulpflicht ist ebenfalls Sache der Eltern und nicht des minderjährigen Kindes. Und auch dort spielt das "Lustprinzip" keine Rolle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 14:44
(@ThreadStarter)

Hallo Martin,

die Sicherstellung der Schulpflicht ist im Zweifel Sache des Staates. Der Zwang zum Umgang wird allerdings nicht gegen das Kind, sondern den Elternteil gerichtet, der das Kind zu diesem Zweck herausgeben muss. Dadurch wird das Problem, dass das Kind sich weigert, allerdings nicht gelöst.

Der Threaderöffner soll doch seinem Kind einfach sagen, dass es gefälligst mitzukommen hat. Dann wird er sehen, was er auf lange Sicht davon hat. Der Lösungsansatz ist doch der diplomatischere Weg, nicht die Brechstangenmethode. Es gibt genügend Beispiele für Elternteile, die mit der Brechstangenmethode genau das Gegenteil erreicht haben und irgendwann im kompletten Aus gelandet sind. Also was reden wir hier von Pflichten, wenn es sinnvollere Wege gibt?

Was hat denn übrigens die KM für ein Problem, weshalb sie sich hier gegen den KV richtet?

Gruß TS

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 14:55




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TS,

kann es sein, dass Du nach gerade einmal einer Woche in diesem Forum (was nicht verwerflich ist) noch nicht so richtig in der Realität des deutschen Familienrechts auskennst? Insbesondere damit, dass man einer Hardcore-Umgangsbokotteuse mit dem Werfen diplomatischer Wattebäuschchen nicht beikommt, sondern ihr damit im Gegenteil nur eine Bestätigung liefert, genauso weiterzumachen?

Vielleicht solltest Du Dich erst einmal ein wenig einlesen, bevor Du Dich zum Thema äusserst. Das ist nämlich deutlich komplexer als ein "weil es verboten ist, bei Rot über die Strasse zu gehen, macht das natürlich auch niemand..."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 15:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du völlig richtig erkannt TS,

und um die Schulkpflicht durchzusetzen kann der Staat gegen die Eltern ein Ordungsgeld verhängen, wenn diese ihr Kind nicht zur Schule schicken oder zwingen dort hinzugehen.

Ebenso hat der Saat das Mittel des Ordnungsgeldes gegen eine KM, wenn sie das Kind nicht zum vor Gericht verinbarten Umgang zwingt. Somit ist der Vergleich gar nicht mehr so weit hergeholt 😉

Ebenso wenig wie ein 6 jähriges Kind die Weitsicht hat, das die Schule wichtig ist, hat es auch nicht die Einsicht, das der Kontakt zu Papa ebenso wichtig ist und nicht das Lieblingsessen doer der Kinonachmittag wichtiger ist.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 15:03
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Threaderöffner soll doch seinem Kind einfach sagen, dass es gefälligst mitzukommen hat.

Das ist einfach der völlig falsche Blickwinkel.

Es ist hier nicht Aufgabe des Vaters, den bösen Buben zu mimen.
Es ist Aufgabe der Mutter, die Umgänge positiv zu begleiten und das Kind entsprechend darauf vorzubereiten.

die Sicherstellung der Schulpflicht ist im Zweifel Sache des Staates

Der diese auf die Eltern deligiert hat.
Zumindes in Bayern bekommen das Eltern zu spüren, deren Kinder regelmäßig nicht zum Unterricht erscheinen.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 15:04
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

So , jetzt melde ich mich wieder zu Wort .

Als erstes möchte ich mich bei all denen bedanken die hier auf einem vernünftigen Niveau Ihre Meinung sagen und auch Ihre Hilfe anbieten - weiter so .

@ThreadStarter

Ich bin der Meinung , wenn Dir dieses Forum nicht passt und Du nur durch dumme , hirnlose Komentare meinst Deinen Senf dazu zu geben dann halt doch einfach die Schn.......  :gunman:
Meinst Du wirklich das ein normal denkender Mensch zur KM geht und einfach das Kind wegzieht ?
Du würdest die Ursache beim KV suchen , warum ?
Welches Problem die KM hat sich gegen den KV zu stellen ? Das wüßte ich auch gerne . wahrscheinlich die selben Gründe die Sie hatte als sie mich beschuldigte ich hätte Ihr die Kleine entzogen und Sie wisse nicht wo ich bin und wann ich wieder komme ( obwohl alles mit Ihr abgemacht war ) . Ich kann es mir selbst nicht erklären warum Sie der Meinung ist , mir Steine beim Umgang in den Weg zu legen und Ihr im umgekehrten Fall der Wunsch der Kleinen egal ist .
Mir ist es einfach nicht klar warum Sie versucht den Umgang auf diese Art zu unterbinden zumal die Kleine 2 Tage vorher noch sagt das Sie sich auf Dienstag freut .
Ich gebe Staengler vollkommen Recht - wenn ich einfach hingehe und die Kleine abhole und ihr wurde etwas versprochen gibt es Tränen und ich bin der böse Papa . Wo liegt also das Problem der KM die Umgänge positiv zu begleiten und den Umgang zu fördern ? Zumal , wenn man bedenkt wieviele Frauen es gibt die sich freuen würden , wenn sich der KV nur einen Teil um seine Kinder bemüht wie es hier Leute machen und versuchen über das Forum Hilfe zu bekommen .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 19:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Havanaman,

mach Dir keine Gedanken; der besserwisserische Herr (?) ist bereits wieder verduftet...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 19:48
(@bagger1975)

Hallo havannaman,

ich habe beim Umgang zwar gottlob nicht das von Dir angesprochene Problem, habe mich jedoch schon gefragt was wäre wenn...

Auf den Umgang zu verzichten kann definitiv keine Lösung sein. Das hilft weder Deiner Tochter noch Dir, sondern schafft im Gegenteil nur eine noch größere Kluft in Eurer Beziehung. Und dann hat die KM was sie will bzw. hat es dann noch leichter.

Ich denke, auch wenn Du schreibst dass es nichts bringt, dass Du ein ernstes Wörtchen mit der KM reden solltest und sie ganz bestimmt auf die elterliche Wohlverhaltenspflicht hinweisen solltest. Diese ist ja schließlich keine Einbahnstrasse...

Es ist vollkommen klar, dass das Kind bei solcher Vorgehensweise eines Elternteils leidet bzw. massiven Loyalitätskonflikten ausgesetzt ist. Hierbei würde ich KM "packen" und sie fragen, ob sie dass denn wirklich will...

Und ansonsten würde ich es halten wie von @sleepy empfohlen. Schöne Dinge unternehmen und 6-jährige lassen sich ja bekanntlich schon noch recht gut begeistern.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 20:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Havanaman!
Vlt. hilft das ein bisschen weiter, um es der Kleinen zu erklären: ein Richter hat angeordnet, dass Umgang so und so stattzufinden hat.
DAS sind die Regeln, an die sich ALLE Beteilgte halten müssen. Da gibt es kein "ich mag nicht"!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 20:39
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

es ist sehr schwer, ich habs auch mit biegen und brechen versucht. Selbst mit Hund (die beiden kennen sich), aber sobald ein Kind sieht, was KM für ein Gesicht zieht wenn auch nur der KV ansatzweise in die Nähe kommt, hat man "NULL" Chance.

Weiß ja nicht genau wie die übergaben stattfinden, vielleicht kann man ja versuchen den übergabe-Termin nach der Schule :question: zu machen.

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 21:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du kannst Muddi ja mal fragen, ob es ihr lieber wäre, wenn du zukünftig die Umgangsmodalitäten direkt mit Töchting besprichst, wenn sie sich selbst außerstande sieht, den Umgang durchzusetzen.
Könnte allerdings auch zur Folge haben, dass Töchting dann Dinge verabredet die Muddi nicht schmecken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 01:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Havanman!
Wenn KM dieses angebliche  "ich-mag-nicht" nicht unterbindet, könnte das ihr im Zweifelsfalle als mangelnde Erziehungsfähigkeit ausgelegt werden. Dibaa kann sicherlich mehr dazu berichten... 😉
nur so ein Argument, das Du bei Gelegenheit in den Ring werfen könntest!

Grüßung
Marco

*edit: Teppfihler

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 10:07




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