und genau deshalb muss Deine Strategie jetzt sein, auf Zeit zu spielen und rauszubekommen, was sie wirklich will.
D.h: morgen früh um 8 Uhr hast Du einen Termin bei einem Anwalt.
Den Tag heute verbringst Du damit, Deine Post durchzusehen, evtl. hast Du ja was übersehen, einen Antrag der gegeneite oder soetwas in der Art. Genau wie Du schreibst, wird es ein schlimmes ende nehmen, wenn angefangen wird, schmutzige Wäsche zu waschen.
Dabei kann man sich um Kopf und kragen reden.
lies Dir das hier durch:
http://www.trennungsfaq.de/nachtrennung.html#gemeinsamesorge
und
http://www.trennungsfaq.de/umgang.html
Du darfst nicht glauben, dass sich da "am Donnerstag alles aufklärt" und der Richter sagt "Ach so ghobou, wenn das so ist, wie sie sagen, alles klar, natürlich behalten sie das GSR, alles wird gut"
Also verhalte Dich vernünftig: Das wichtigste, um einen Krieg zu gewinnen ist die Aufklärung. Und da scheinst Du momentan ein erhebliches Informationsdefizit zu haben, und kannst deswegen auch nicht sagen, was für eine Strategie Du fahren wirst. Und um vor gericht nicht plötzlich eine Niederlage zu kassieren, weil Du aus unwissen irgendwelche Formfehler begangen hast, oder in von der Gegenseite gestellte Fallen gelaufen bist:
Morgen früh um 8 hast Du einen Termin beim Anwalt. Ggf. musst Du halt auf der Arbeit einen Tag fehlen. Geht halt nicht anders.
Gruß, PP
Hallo danke fuer deinen rat. ich habe die kinder gerade weggebracht deshalb schreibe ich vom handy aus.die km schrieb mir eine sms das sie nicht zuhause ist und ich die kinder bei einer fr. abgeben soll.die frau kenne ich nicht und habe meine grosse gefragt und sie sagte das sie diese frau nicht kennt und deswegen nicht zu ihr will.und gegen den willen der kinder gebe ich sie nirgendwo ab. und schon garnicht wenn ich die ich frau nicht kenne.ich rief die km an und sagte sie solle kommen.die km sagte ok ich komme aber das werden wir vor gericht klaeren.ich bin der meinung das ich richtig gehandelt habe. kann sie damit vor gericht etwas bewirken??
ich habe seid monaten keinen brief mehr erhalten auch die aktennummer habe ich mit allen briefen verglichen leider vergeblich das heisst es ist ein neuer fall oder? ich habe mir meine finanzen durchgerechnet und habe das geld nicht fuer einen anwalt.meine ra hat eine notfall nummer und da habe ich angerufen und sie sagte ich wuerde keine verfahrenskosten hilfe bekommen weil ich es schon hatte und es warscheinlich wieder um umgang geht. jetzt weis ich echt nicht mehr weiter hab voll angst die kinder zu verliehren
gruss
Moin,
ich würde jetzt mal ganz ruhig bleiben! In dem Verfahren geht es um den UMGANG mit dem Kind und um die unterschiedlichen Vorstellungen der Eltern darüber. Wenn das Gericht jetzt fordert, dass Mediationen o. ä. gemacht werden, dann zeigst Du Dich natürlich kooperativ. Aber selbst der größte Dödel unter der Richterschaft wird erkennen, dass Du nicht Deine Arbeitsstelle riskieren kannst, weil KM so ihre eigenen Umgangsvorstellungen hat.
Alternativen kannst Du ja anbieten, sofern vorhanden:
- Deine neue LG holt die Kinder
- Deine Eltern holen die Kinder
Und wenn Du solche Alternativen nicht hast, hast Du sie eben nicht. Natürlich kannst Du ja zur Entlastung der KM einen anderen Tag unter der Woche anbieten oder dass Du sie dann montags nach der Schule auch noch mal einsammelst und erst Dienstag nach der Schule KM wieder dran ist. Deutlich sollte werden, dass Du Dich mitnichten gegen die Ausdehnung der Umgangszeit wehrst, aber keine Zeiten übernehmen kannst, in denen die Betreuung nicht sichergestellt ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Lg habe ich nicht und eltern auch keine mehr. sie verbietet es mir die kinder unter der woch zu sehen oder sie von der kita abzuholen. alle cersuche meiner seits werden abgelehnt. ich soll sputen wie sie es will. von JA oder der richterin hat sie ihr willen immer bekommen
Tja. Ich würde ihr vor Gericht konkrete Vorschläge machen, dass Du dann und dann gern die Kinder nimmst, damit sie Zeit für x und y hat, aber während Deiner Arbeitszeit geht es eben nicht.
Wie gesagt, ich glaube nicht mal in unserem merkwürdigen Staat spricht ein Richter ein Umgangsurteil aus, dass den Umgangspflichtigen in die Arbeitslosigkeit treibt. Sollte das so kommen, wäre die nächste regionale Zeitung mein bester Freund.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich bin auf montage das ist die problematik das heisst ich tage lang nicht zuhause nur an den we und da muss ich auch ab und an mal ein samstag ran. ich glaube es auch nicht das die richterin mich in die arbeitslosigkeit treibt.aber vieleicht bringt mein vorschlag ja das ich die kinder bei mir wohnen hab etwas. dann gehe uch nur noch auf 400 euro arbeiten
Moin ghobuh,
aber vieleicht bringt mein vorschlag ja das ich die kinder bei mir wohnen hab etwas. dann gehe uch nur noch auf 400 euro arbeiten
das ist ein schlechter Plan, der nicht funktionieren wird: Du hast keine Möglichkeit, Dein Einkommen einfach zu reduzieren und Dir Deine Rolle auszusuchen. Und Deine Ex wird von sich aus kaum sagen "ach, ghobuh, lass uns doch die Rollen tauschen: Du kümmerst Dich um unsere Kinder und ich gehe arbeiten und den Unterhalt verdienen."
Insofern: Kümmere Dich um eine saubere Regelung der Umgangsfragen und nicht auf Hirngespinste.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Habe ich es überlesen, dass der TE mittlerweile die Antragsschrift seiner Ex hat?
Dem TE sei gesagt, dass es absoluter Unsinn ist, dass er keine Verfahrenskostenhilfe bekomme, weil er diese schon einmal erhalten habe. Offensichtlich scheint die Gute keine Lust zu haben, für die geringen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das rund € 800,00 Umsatz brutto, nicht Verdienst, gewährt), sich das Verfahren "ans Bein binden" zu wollen, was durchaus verständlich sein kann, wenn man bedenkt, wie viel Arbeit ein solches Verfahren macht. Stundenlöhne von € 5,00 bis € 10,00 sind in solchen Verfahren nicht unrealistisch, wenn man bedenkt, dass schon alleine die aufmerksame Lektüre eines gut und gerne 100 Seiten starken Sachverständigengutachtens nebst der Bearbeitung desselben in der Regel einen halben Arbeitstag beanspruchen kann. Legt man hierfür eine durchschnittliche Handwerkervergütung von € 80,00 bis € 100,00 zu Grunde, sind für die Bearbeitung des Gutachtens schon bis zu € 400,00 verbraucht worden, ohne dass man ein einziges Mandantengespräch geführt, einen einzigen Schriftsatz geschrieben, ein Telefonat geführt oder gar einen Gerichtstermin wahrgenommen hat.
Das diese Anwältin aber den TE in dem falschen Glauben lässt, er bekomme keine Verfahrenskostenhilfe, weil er hierfür nur einmal einen Anspruch habe und dieser bereits verbraucht sei, ist haarsträubend und einer Beschwerde bei der RA-Kammer Wert.
Der TE sollte also schnellstens einen anderen RA aufsuchen und die Angelegenheit mit ihm besprechen, wenn dieser auf Basis der Verfahrenskostenhilfe arbeitet. Dieser wird sodann sofort Akteneinsicht beantragen, damit man überhaupt weiß, welchen Antrag die Kindesmutter gestellt und wie sie diesen begründet hat.
Dies muss dringend geschehen, denn der TE wird wie der Ochse vor dem Berg stehen, wenn er sich im Gerichtstermin möglicher Weise plötzlich einem Umgangsausschlussantrag gegenüber stehen sieht - und das ohne Anwalt.
Sicher, mein Hinweis auf einen möglichen Umgangsausschlussantrag stellt eine Worst-Case-Situation dar, ausgeschlossen ist ein solcher aber nicht.
Also: nicht lange mutmaßen und sich ins Bockshorn jagen lassen, sondern sich informieren und auf den Gerichtstermin vorbereiten!
Wenn das alles ohne Anwaltr gehen soll, dann muss der TE sofort selbst Akteneinsicht schriftlich beantragen, mit dem Hinweis, dass ihmn der mütterliche Antrag nicht bekannt ist, und entwedfer darum bitten, dass er die Gerichtsakte auf dem Geschäftszimmer des zuständigen Familiengerichts lesen darf, oder dass ihm eine Kopie der Akte kostenpflichtig übersendet wird!
Viele Grüße,
Marcus Gnau
So habe gerade mit meiner anwältin noch mal telefoniert.und sie sagte die verfahrenskosten bekommt man so oft man die braucht.sie hatte mir schon letzter woche einen antrag zu geschickt der aber noch nicht da ist. ich gehe heute abend in der kanzlei und fülle den aus. sie sagte wenn die den antrag ablehnen dann wurd sie mich trotzdem vertretten und das finanzielle dann in raten.aber sie sagte das werde ich bekommen. Und sie lässt mich da nicht alleine stehen.bin ich froh aber trotzdem etwas angst.
@ghobuh,
wenn der Verfahrenskostenhilfeantrag (VKH-Antrag) abgelehnt werden sollte, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der Beschwerde zum OLG. Als Antragsgegner bekommt man nämlich immer VKH, wenn man finanziell bedürftig ist, d.h. wenn zu wenig Einkommen und kein Vermögen vorhanden ist. Die weitere Voraussetzung für Gewährung von VKH, nämlich dass das Verfahren nicht mutwillig erhoben sein darf, erübrigt sich, wenn man auf der passiven Seite des Verfahrens steht, man also "verklagt" worden ist.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Danke markus fuer deine schnelle antwort. weisst du wieviel man verdienen muss damit es bgelehnt wird?? habe ca 1100 euro auf der hand bekomme ich es doch oder ?
lg
Servus ghobuh,
wichtig ist eher, was nach Abzug aller relevanten und fixen Kosten von den 1.100 übrig bleibt! 😉
Ich gehe davon aus, dass Dein Antrag höchstwahrscheinlich bewilligt wird, nur ... Du solltest ihn endlich stellen (lassen), anstatt Deinen Kopf über "was-wäre-wenn" zu zerbrechen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus marco.
ich bin heute abend bei der anwältin und dann fülle ich den schein aus.und sie sagte den koennte sie auch der richterin in hand druecken. wenn alles kosten abgezogen sind bleiben mir noch 250 euro.davon muss ich fahrkarte bez. um zur arbeit zu kommen
Hallo
bin gerade aus dem gericht raus und muss voll ko.... .
die km hat mir vorgeworfen das ich mich nicht bemühe die kinder zusehen.ich haette nie gesagt das ich samstags arbeiten muss. ich habe dann gesagt das ich immer eine sms geschrieben habe und dies auch belegen kann da ich mein handy dabei habe aber es abgeben musste.das war der richterin egal. Due richterin hat mir dann nahe gelegt das icg es fruehzeitig sagen soll. dann hat die km mir vorgeworfen das die kinder keine hygiene bei mir haetten also sie keine zaehneputzen und auch nicht baden gehen.das stimmt natuerlich nicht.aber die richterin glaubte ihr .dann sagte die km das die kleine (3) noch windeln umhat wenn ich sie zu der km bringe. da sagte ich,wenn ich mit den kindern uebers we weg fahre und wir eine 2stündige auto fahrt haben und ich keine toilette finde auf der autobahn und bevor das in die hose geht mache ich ihr eine windel um. wur machen alle 30min pause von 10 min.und wie es immer so ist muessen die da nicht. die richterin sagte.das es natuerlich nicht geht das sie eine windel um bekommr. Ich hatte bei den letzten verhandlungen gesagt.das wir wenn ich arbeuten muss einen babysitter besorge.und heute wurde mur das vorgeworfen das ich nie gesagt haette wegen babysitter. und ich dann den babysitter zahlen soll.aber als ich sagte das ich eine beauftrage wenn ich arbeiten muss kam nur das wird die km schon machen.
aber jetzt frage ich euch was sind das fuer vorwuerfe? das kann man doch ohne gericht klaeren oder?
gruss
Hi ghobuh,
wir beten Dir hier nicht umsonst schon länger vor, dass Du Dir einen Anwalt nehmen sollst. Das war eine typische Situation, was rauskommt, wenn unerfahrene Parteien meinen, das alleine machen zu müssen.
Du hast Dich mit Kleinkram zureden lassen aber das essentielle, was rausgekommen ist, was überhaupt beantragt wurde, das ist alles auf der Strecke geblieben.
Sorry, aber das hast Du selbst verbockt.
Gruss von der Insel
ich hatte eine anwältin an meiner seite, aber sie hat nichts gesagt, auch anwalt von der gegenseite hat nichts gesagt
Ops, sorry, dann hast Du eine sehr schlechte Anwältin ausgesucht. Das kommt vor.
Ist denn wenigstens klar geworden, was die KM beantragt hat? Wenn Dir das nie zugestellt war, wäre erst mal Schriftsatznachlass angesagt gewesen.
Und wie geht es jetzt weiter? Was ist das Ergebnis? Das Gericht wird ja kaum einen Beschluss gefasst haben, der Dir verbietet Windeln anzuziehen...
Gruss von der Insel
Es geht weiter wie bisher.nur das wenn uch arbeiten muss ein babysitter bezahlt werden muss.
es ging ja um den umgang wie ich es schon gedacht habe.
wenn das so nicht klappt dann wird die richterin sagen wie der umgang geregelt wird und ich bekomm ei.ne ordnungsstrafe.war ja klar das die kerle schuld sind wieso sollte es auch anders sein??
Hi,
war ja klar das die kerle schuld sind wieso sollte es auch anders sein??
Schön, du hast also alles richtig gemacht?
Sorry, seh ich nicht so.
Wer den Kopf in den Sand steckt und sich nicht wirklich darum bemüht rauszukriegen was los ist und auch nicht wirklich an einer sinnigen Lösung mitarbeitet muss auch bei sich selbst Schuld suchen. Aktiv werden hilft oft weiter. Ja du hast vermutlich einen recht doofen Anwalt dabei gehabt, aber meiner Erfahrung nach muss man sich einfach schon selber kümmer um rauszukriegen was passiert. Und das wäre auch Zeitnah klüger als ewig abzuwarten.
Es ist stark davon auszugehen, dass du vor dem Brief den du hier gepostet hast schonmal Post bekommen hattest. Und wenn dem wirklich nicht so war, dann hättest du das bei Gericht feststellen lassen müssen. Hätte deine Lage zumindest verbessert.
Es hilft dir auch weiterhin nichts zu sagen, dass immer nur die Männer schuld sind. Ja unser Familienrecht ist oft sehr mütterlastig, meiner Theorie dazu ist aber das es vor allem dem hilft der besser jammert.
LG
Nadda
(die heute ganz deutlich von einer UP zu hören bekommen hat das sie an allem schuld ist)
Servus ghobuh,
dies hier jetzt:
es ging ja um den umgang wie ich es schon gedacht habe.
passt so gar nicht zu dem post:
hallo
ich habe am donnerstag den 14.6 einen gerichtstermin wieso weis ich nicht,
Dass Du von einer Anhörung/Verhandlung zu Umgang berichtest, die Dich voll ank....., ist ja schon bezeichnend. Dass Dich ggfs. eine Ordnungsstrafe treffen soll, gleich umso mehr, zumal Deine Anwältin zu alldem angeblich nichts gesagt hat.
Weisst Du eigtl. sicher, was da gestern überhaupt abgelaufen ist?
Dem "Lob" von @inselreif u. @nadda kann man sich nur anschließen...
Viele Grüsse