Umgang verweigert: ...
 
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Umgang verweigert: Ich kann nur alle acht Wochen hin - ist Klagen riskant?

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(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

wir leben nicht unter existenzminimum, das sind alles keine themen, denke ich.
aber ich muss mit meinen ressourcen für die meine drei aufkommen, was mich halt sehr einschränkt in meinen möglichkeiten. auch und gerade zum umgang bei den realen reisekosten etc. hard fact.
die neuen drei wuppt meine frau. wir haben allerdings den fakt, dass wir uns das jahr elternzeit teilen. mit elterngeld ist es knapp, ja. die knüppel, die km wirft helfen auch nicht sehr, dass ich meine rolle als vater und so weiter und mich hier durchsetze und so weiter.
unsere kleine muss jdf nach einem jahr in den hort, damit wir das alles stemmen und ich meine unterhalt zahlen kann. und wir ebenfalls leben können. ohne zwei vollgehälter geht das nicht wirklich in ffm.
ich versuche etwas wieder in gang zu bringen an kontakt. das empfinde ich besser als garkeinen. km macht allerdings nicht mit. punkt.
ich versuch heute mittag oder abend mal mit zeit in die antworten reinzulesen. das hier ist nur zwischen tür und angel.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 08:59
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt Wohngeld und neben dem Kindergeld noch eine Kinderzulage. Wie du so schön schreibst, ist das ganz schön schwierig bzw. knapp mit dem Elterngeld usw.

Klar ist der Umgang wichtig, wichtig ist auch die neue Familie und dass ihr leben könnt.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 09:24
(@engel211)
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Guten Morgen dw!

Auch wenn vielleicht gleich Steine fliegen, Elternzeit muss man sich finanziell leisten können.

Aber als Vater von 4 Kindern, davon drei Kindern Barunterhaltspflichtig, dann Elternzeit als Vater zu nehmen, finde ich auch in Anbetracht, dass Dir vorher schon klar war, dass Dein Umgang mit Deinen drei Kindern auf diese Entfernung einiges an Umgangskosten erfordert, echt makaber.

Kann es vielleicht sein, dass Deine Ex genau aus diesem Grund jetzt dicht macht. Eben weil Du die nun zu hohe finanzielle Belastung als Argument für den achtwöchigen Umgang anführst?

Dass Deine Ex, Dir auch deshalb den PKW nicht mehr gibt, ( Wertverminderung des PKW durch Mehrkilometer, höhere Abnutzung der Verschleißteile, Reifen ect., Kosten welche hierdurch entstehen), weil sie nicht einsieht hierdurch Deine Elternzeit mit zu finanzieren?

Du schreibst das Wort Fakt. Aber Fakt ist auch, dass es Deine Ex nicht zu interessieren braucht, wie Du Dein neues Leben auf die Reihe bekommst.
Fakt ist, Du bist weggezogen und hast Deine hohen Umgangskosten selbst heraus gefordert und Fakt ist, je seltener der Umgang von Dir wahrgenommen wird umso weniger Umgangskosten hast Du.

Vielleicht denkt Deine Ex hier nun, dadurch dass Du an Euren Kindern sparst, finanzieren diese hierdurch Dein neues Leben?

Nun dass müsste Dir doch verständlich sein, da auch Deine neue Partnerin nicht einsieht Dein altes Leben finanziell mit zu finanzieren.

Du hast in einem vorherigen Post geschrieben, dass Du Deiner neuen Frau doch das Recht auf ein gemeinsames Kind mit Dir nicht verwehren kannst, nur weil Du schon drei Kinder aus erster Ehe hast.
Das stimmt. Dennoch bin ich der Meinung, dass auch in ganz normalen "Familienkonstrukten" bei weiteren Kindern, auch schon beim ersten Kind gerechnet werden muss, damit nichts und niemand auf der Strecke bleibt.

Ich verstehe Dich, dass Du nicht möchtest, dass Deine neue Familie auf der Strecke bleibt, doch ist es richtig, dass deswegen Deine anderen drei Kinder auf der Strecke bleiben?

Vielleicht hat Deine Ex genau dieses Gefühl und pocht deshalb auf vierwöchigen Umgang?
Umgang auch deshalb vor der Haustüre der Kinder, damit diesen Kindern das Signal vermittelt wird, schaut Kinder ihr seit mir genauso wichtig wie mein neues Leben, also nehme ich alle Umstände in Kauf um Euch zu sehen?

Weißt Du, hier kämpfen so viele Väter um Umgang so viel wie möglich mit Ihren Kindern. Ich gehöre zu den Müttern hier, die für viel Umgang für Ihre Kinder kämpft.
Auch zwischen meinem Ex und mir liegen ein paar etliche Kilometer, nicht so viele wie bei Dir, ebenfalls neue Partnerin mit gemeinsamen Kind, aber er führt die gleichen Totschlagargumente an wie Du.

Und weißt Du was mich so ankotzt?!! (Sorry für den Ausdruck) Das Gejammere ums Geld! Wie die Kinder mit dem wenigen Umgang klar kommen interessiert nicht, immer nur kann ich mir nicht leisten...weil neue Partnerin neues Kind!

Du schiebst Deine Kinder ab!! Und zwar aufs Wartegleis!!! 

Das Folgende formuliere ich mal mit Absicht extrem überspitz:
Wie würdest Du reagieren, wenn Deine Frau mit einem neuen Partner ein Kind bekommt, dieser sagt er sieht nicht ein für Eure auch nur einen Euro mit zu finanzieren, Deine Ex aber mit Elterngeld/ Unterhalt zuwenig für alle hat und Deine Ex nun Eure Kinder als Kinder zweiter Klasse behandeln würde???

Gell, Du würdest dann sagen, ist ja ok so, weil der neue Partner und das neue Kind, eben deren Befindlichkeiten und finanzielle Absicherung sind nun vorrangig!?

Lieber dw, auch wenn Du jetzt wegen meinen deutlichen Worte,nicht gut auf mich zu sprechen bist. Doch wenn Kinder leiden, platzt mir die Hutschnur.
Und bevor Du jetzt wieder schreibst, aber die KM.......
Fang bei Dir an was zu ändern, denn die Ex ändern kannst Du nicht.

LG Engel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 10:48
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
das ist ein guter Grund, weniger Details zu liefern, weil´s kaum je ausreicht, um Mutmaßungen zu verhindern.
Ohje, das ist jetzt wieder zu lang, um alles zu beantworten. Nur mal so ein, zwei Dinge:
Der Pkw (Wert ca. 20K) wurde zur Ehezeit angeschafft, um die Kinder zu transportieren, ich habe ohne Wertausgleich drauf verzichtet. Die Aussage war, dass ich ihn bekomme um die Kinder zu transportieren. Insofern kotzt es mich auch irgendwo an, wenn ich die Kinder an der Haustür abholen muss - eine Stunde hin, eine Stunde her vom Bhf. Vielleicht nachvollziehbar.
Meine drei, die ich nicht holen darf, wohnen ganz nett im Häuschen samt Garten. Ich zahle mehr als den vollen Unterhalt, wie oben gechrieben ist der Mehrbedarf vom Grunde her weggefallen, aber nicht wirtschaftlich abänderbar. Materiell sollte es ihnen nicht völlig schlecht gehen.
Ums Geld: Es ist eine Ressource, die ich nicht beliebig verfügbar habe, aber die für´s Reisen notwendig ist. Und v.a. während der betreffenden sechs Monate noch knapper.
Die Krankheitsgeschichte der letzten sechs Monate will ich hier auch nicht breit treten.
Meine Ex finanziert genau garnichts mit bei mir (siehe weggefallener Mehrbedarf), sondern ihr Haus.

Am liebsten sind mir, gern wiederholt, einfache Tipps zur ursprünglichen Frage. Meine Ex boykottiert meine Besuchswünsche seit Monaten, egal wie es mit der Menge steht. Das gefällt mir halt nicht. Von Ausgangspunkt Null ist es ein weiterer Weg irgendwohin als von alle zwei Monate oder sonstwas. Ich kanns ja auch lassen, statt mich psychisch damit zu quälen.
Eins noch: Die Kinder sehen mich am Bahnhof genauso gern, wie vor der Haustür. Oder glaubst Du, sie findens irgendwann toll, dass ich immer sieben Stunden unterwegs war? Sie würden vermutlich lieber zwei Stunden mehr mit mir verbringen und mit der gewonnenen Zeit was anfangen.
Ich erinner hier mal an ein voriges Posting, in dem richtigerweise stand, dass Kinder weder mit den monetären noch sonstigen Restriktionen was am Hut haben, sondern nur mit dem, was sie an Zuwendung bekommen.

Wie auch immer, in der Annahme, dass sie mich gern sehen wollen, versuche ich grad einen Weg dorthin zu finden, der mir nicht "ins Gesicht explodiert". Die Ex ist ziemlich aggressiv, ihre RA ebenso.
EZ etc. lass ich mal raus, das Baby ist da. Wir tun alles, damit beide Familien ihren Unterhalt bekommen, ich denke, dass das mehr ist als manch anderer tut. Und wenn der KM wieder was einfällt, das Knete bringen könnte, gibts vermutlich auch keinerlei Boni für vorheriges Wohlverhalten meinerseits.
Der neue Partner meiner Ex dürfte ansonsten sorgenfrei leben: Ich bezahle die Lebenshaltungskosten der Kinder, es gibt dazu ein Haus plus Auto. Ist doch nett. Nach meiner Rechnung hat sie bei halbtags ca. 2800-3000 netto nach Annuität, eigentlich ein guter Deal.
Nummer vier war ansonsten sicherlich eine Entscheidung von mir und meiner Frau und ist extrem süß. Nummer eins bis drei vermisse ich, dankeschön.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 15:10
(@engel211)
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Hi dw!

Irgendwie reden wir aneinander vorbei, vielleicht drücke ich mich falsch aus oder verstehe Dich nicht richtig.

Das ist ja aber auch egal.

Also, um eine richtige Umgangsregelung musst Du Dich selbst kümmern. Hierfür wendest Du Dich an das Jugendamt. Macht Deine Ex-Frau hier dicht, dann kannst Du Umgangsklage einreichen.

Hierfür brauchst Du keinen Anwalt, da dieser in Umgangsangelegenheiten keine Pflicht ist.

Denk dran, hier aber auch schon einen Umgangsvorschlag mit zu reichen.

LG Engel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 15:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dw,

Du beklagst Dich trotz allem über hausgemachte Probleme; das wird kein einziges davon lösen. Deine Ex ist nicht mehr Deine Vertraute und Deine Freundin; die muss nicht in Deinem Sinne agieren. Welches Haushaltseinkommen sie zur Verfügung hat, ist ebenfalls nicht Dein Bier; Deine Unterhaltshöhe richtet sich nach Deinem Einkommen und nicht nach ihrem oder dem ihres neuen Partners. Überschlägig 600 EUR für drei Kinder sind nicht eben viel. Hättest Du Dir statt einer neuen Frau und einem weiteren Kind einen Porsche angeschafft, dürftest Du Dich auch nicht darüber beklagen, dass der soviel teuren Sprit braucht.

Was spricht denn dagegen, samt neuer Familie zumindest in die Nähe Deiner drei grösseren Kinder zu ziehen? Zwischen Augsburg und Frankfurt gibt es ja sicher noch ein paar in Frage kommende Arbeitsplätze. Um Deine Kinder nur ein paar wenige Male im Jahr für einen oder zwei Tage zu sehen hättest Du nicht ihr Vater werden müssen. Vater-Sein ist manchmal eben kein Wunschkonzert. Ganz abgesehen davon ist nichts für ewig: Was passiert, wenn Deine jetzige Partnerin irgendwann viele Kilometer zwischen Dich und Dein jüngstes Kind legt, weil sie Dich nicht mehr sehen mag? Neues Spiel, neues Glück?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 15:55
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Hausgemacht: stimmt. Agiert sie wirklich nicht, aber ich dachte (und denke immer noch), man sollte im Optimum den Umgang dennoch fördern (natürlich weils mir zugutekäme). Wünschdirwas. Etat KM: Der Part stresst mich halt und die finanzielle Lage KM wurde von E. thematisiert. Etwa tausend Euro KU treffens bislang eher. Das zahl ich ja weitgehend klaglos, sozusagen Kindersprit.
Dagegensprechen? Ich brauche schlicht zwei Arbeitsplätze: für Frau und mich, oder halt einen, der das doppelte abwirft. Ich nehme an, das sollte nun auch kein Problem sein, nicht? Einfach mal suchen und finden. Mag sein, dass es mir an Selbstvertrauen fehlt, aber so lange der Unterhalt fällig ist, scheue ich zugegeben das Risiko des doppelten AP-Wechsels. Ach ja, plus dann Kita-Frage plus Ortswechsel und doppelter Haushalt bis beide einen Job am neuen Ort haben. Aber das Leben ist halt kein Ponyhof, und ja, danke, ich hab die Entfernung geschaffen.
Ansonsten: Zugegeben, falsche Partnerwahl (beim ersten mal, beide). Schuldig.
Viele kilometer: wir habens nicht vor.

Ja, Engel, das scheint so. Dann mach ich den Umgangsvorschlag via einschreiben und bei null antwort JA, bzw. dann U-Klage. Sollte meine Befürchtung wegen Gegenklagen mit (sorry, aber das Thema bleibt) erweiterten finanziellen Folgen dann eintreffen, kann ich mich ja wieder melden. Sollte meine zweite Ehe daran irgendwann auch mal zerbrechen halt dann übers Mangelfallforum, falls es das gibt.
So. Aufraffen, und weiter...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 16:29
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi dw!

Das mit dem Auto, dem Haus usw wurde doch bei der Scheidung geregelt. Entweder vor Gericht als Beschluss, Vergleich oder geurteilt oder wie auch immer.
Über wie viel Geld Deine Ex verfügt ist auch unwichtig.

Der Kindesunterhalt steht den Kindern zu, fertig da gibts ebenfalls ein Beschluss, Titel o.ä.

Verschwende doch in diese Richtung keine Energie mehr!!
Das ist alles VERGANGENHEIT!

Hör bitte endlich auf zu jammern, wie schwer (Strecke, Zeit, Geld) Dein Umgang zu stemmen ist.

Nochmal, in die Schwierigkeiten hast Du Dich selbst durch Schaffung der großen Entfernung gebracht und mit der Wahl Deines jetzigen Lebensmodells.

Verantwortlich hierfür eine Lösung zu finden bist DU!

Mach es für die ZUKUNFT

LG Engel

PS: Dass Deine Kinder zwei Stunden mehr von Dir hätten, wenn sie Dich am Bahnhof treffen, hört sich gut an ??!! Sie hätten wesentlich mehr von Dir, wärst Du in der Nähe verblieben. Das sag ich jetzt nur noch, weil ich Deine Argumentation streckenweise abenteuerlich empfinde!

So jetzt bin ich raus aus dem Strang 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 16:31
(@fruchteis)
Registriert

dw,

Du hast mE überhaupt nicht begriffen, daß Du in der Nähe eines Mangelfalls längst sozialhilfebedürftig bist.

Wie sollen 6 Personen, eine Mutter mit kleinem Kind (evtl Teilzeit), wie sollen Lebenshaltung, Wohnung in FFM, KU von 766 € und Umgangkosten aus 1600 € finanziert werden?

Ich habe mal überschlagen, was Dir und Deiner Truppe nach SGB II zustehen könnte:

Angenommen:
Du (ET1): Netto 1600 €
Deine Frau (ET2) bleibt zu Hause.

Kinder 2 bis 4 ein WE Umgang/Monat = 3 Tage (mehr wird nicht darstellbar sein)
Mehrbedarf, Reisekosten Umgang: 200 € (geschätzt)

Miete, warm ohne Strom 750 € (geschätzt)
Strom: 80 € (geschätzt)

1. Bedarfsberechnung
391 €  ET1
353 €  ET2
229 €  Kind 1, <5
23 €   Kind 2, 4J
26 €   Kind 3, 6J
26 €   Kind 4, 6J
200 €  Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
750 €  Warmmiete
(80 €)  Strom (ist aus den Regelleistungen zu zahlen)
---
1.998 € Bedarf

2. Einkommensberechnung
ET1
2.400 € Brutto
- Standardabgaben
1.600 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
-766 € Kindesunterhalt, Pflicht
---
504 € Einkommen, anrechenbar

ET2
0 €

182 € Kindergeld, Bezug
---
686 € Gesamt-Einkommen, anrechenbar

3. Leistungsberechnung
1.998 € Bedarf
-686 € Einkommen, anrechenbar
---
1.312 € Leistung, 'Aufstockung'

4. Ergebnis
3.094 € Zufluß (Gesamtnetto + Aufstockung)
-1.796 € Abfluß (Miete, Strom, Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
1.298 € zum Leben

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 16:57
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

dw,

Du hast mE überhaupt nicht begriffen, daß Du in der Nähe eines Mangelfalls längst sozialhilfebedürftig bist.

Wie sollen 6 Personen, eine Mutter mit kleinem Kind (evtl Teilzeit), wie sollen Lebenshaltung, Wohnung in FFM, KU von 766 € und Umgangkosten aus 1600 € finanziert werden?

Ich habe mal überschlagen, was Dir und Deiner Truppe nach SGB II zustehen könnte:

Angenommen:
Du (ET1): Netto 1600 €
Deine Frau (ET2) bleibt zu Hause.

Kinder 2 bis 4 ein WE Umgang/Monat = 3 Tage (mehr wird nicht darstellbar sein)
Mehrbedarf, Reisekosten Umgang: 200 € (geschätzt)

Sorry, hier werden nur volle 24 h gerechnet, bzw mehr als 12 Stunden. Sprich, werden die Kinder am Freitag 15 Uhr abgeholt und am Sonntag um 18 Uhr nach Hause gebracht, sind es nur 2 Tage.  Also die Kinder müssen für drei Tage am Freitag schon bis 12 Uhr abgeholt werden und am Sonntag erst relativ spät nach Hause gebracht werden.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 17:21




(@fruchteis)
Registriert

Das mit den min 12 Std. wird nicht einheitlich gehandhabt, ändert die Überschlagsrechnung auch nicht wesentlich.
Oder? 😉

Wenn doch streng ausgelegt wird, dann fährt er halt Fr morgens los und übernimmt Schlag 12.
Oder die Kids setzen sich dann ohne Vater aber begleitet als Kids on rail in die Bahn, oder früh und billig gebucht in den Flieger. 

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 17:28
(@psoidonuem)
Registriert

Du bist ein sturer Bengel und ich habe ein wenig den Eindruck deine Ex behandelt dich genauso wie du es verdient hast. "Beantwortet nur meine Fragen, weitere Tipps sind nicht erwünscht" - ich glaube es hackt.

Mal abgesehen davon dass mit nicht klar ist, wieso "ein Weg" 7 Stunden dauert von F nach A, fährst DU mit dem Fahrrad? - DU hast die Distanz hergestellt, sieh zu, wie du damit zurechtkommst, du hast unbedingt eine neue Partnerin mit Kinderwunsch haben müssen und auch gleich noch ein neues Kind dazu. Damit, dass du mit dem Finger auf deine Ex zeigst hilfst du weder dir noch deinen Kindern. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du von deiner Next ferngesteuert bist, erst musstest du wegen ihr deine Familie verlassen, dann 350 km wegziehen, dann ihr ein Kind machen - und jetzt meinst sie auch noch sich reinhängen zu müssen in deinen Umgang?

Such Dir eine Zweizimmerwohnung in AUGSBURG und gestalte dort den Umgang mit den Kids. Oder lass es, wenn es Dir nicht wichtig ist. An deiner Ex jedenfalls liegt es nicht.

Ich sehe, Wildlachs, im Übrigen kein bisschen ein, dass solche Leute etwas aus den Sozialtöpfen bekommen. Soll er sich doch einen Nebenjob suchen. Hat ja an den Wochenenden jede Menge Zeit.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 17:33
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Das mit den min 12 Std. wird nicht einheitlich gehandhabt, ändert die Überschlagsrechnung auch nicht wesentlich.
Oder? 😉

Naja, dreimal 8,30 € mehr in der Tasche find ich nicht wenig (soviel sind es nämlich dann bei uns). Aber das muss man halt sehen, wie das entsprechende JobCenter handhabt.   😉
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Handhabungen gibt und man da mal schauen muss  🙂

Aber ansonsten kann ich dir nur zustimmen, bei drei Kindern kommt schon mehr raus. Und tatsächlich sind diese Kinder dann auch im Mietanteil enthalten und damit wäre selbst eine größere Wohnung drin

Und beim Elterngeld muss man auch schauen, da nur 300 € bei Erwerbstätigen Aufstockern frei sind.    🙂


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 17:39
(@fruchteis)
Registriert

Hexe, schon klar, 😉

das ist alles recht komplex und an allen Ecken und Kanten gibt es Ermessenspielräume.
Und gut, wenn viele mit draufschauen und ergänzende Hinweise geben.

Ich wollte dem TO nur überschlagsmäßig zeigen, wie sich der Sozialgesetzgeber das vorstellt.
Das müßte am Detail natürlich noch viel genauer gerechnet werden.

Daß der TO die Distanz verusachte, wirkt sich 'nur' auf die Fahrtkosten aus und reduziert -wegen des reduzierten Umgangs- sogar den Lebenshaltungsbedarf der Umgangskinder beiihm. Mit 'Papa vor Ort' könnten aus den 2/3 schnell 8 oder 10 Umgangstage oder gar 15 bei Wechselmodell werden.

Ein 4. Kind in die Röhre zu schieben, ist punktuell mutig.  😉 Aber demografisch sinnvoll.  

Nachtrag: Es sind 100 € Grundfreibetrag (kann mächtig steigen!) plus maximal 230 € Erwerbstätigen-Freibeträge.
Stufe 1 und 2 plus Stufe 3 wenn ein Kind im Haushalt ist. (SGB II, § 11b Absetzbeträge)  
Is 'n bisl knifflig. 😉

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 17:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ein 4. Kind in die Röhre zu schieben, ist punktuell mutig.  😉 Aber demografisch sinnvoll.   

das ist etwa so sinnvoll wie die Aussage "ohne Einkommen einen Neuwagen zu kaufen ist Ausdruck gelebter Verantwortung für Steuern und Arbeitsplätze - man kann sich das Geld ja leihen, es gibt ja Banken".

Demografisch sinnvoll sind Kinder vor allem dann, wenn man sie sich leisten kann. Irgendwer muss die Steuern für die ganzen Sozialleistungen nämlich erst einmal verdienen. Und dass es für viele Familien heute nicht mehr möglich ist, mit einem einzigen Einkommen auszukommen, hat seinen Grund nicht zuletzt hier.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 18:04
(@fruchteis)
Registriert

Martin,

magst Deinen Ansatz mal rechnen?
Was kommt die Gesellschaft letztlich teurer:
Kein Kind oder ein Kind aus aufgestockter Familie?

Womöglich noch Mädchen, dann topausgebildet und mit Quote für Vorstandsjobs.
🙂

W.    


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 18:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moralisch mag man über weitere Kinder denken was man will.
Rechtlich ist es nicht verboten.
Auch nicht sozialrechtlich und noch nicht mal unterhaltsrechtlich, wo sonst eigentlich alles verboten ist, was den Pflichtigen daran hindern könnte, maximalen Unterhalt zu erwirtschaften.

Der Staat scheint also auch nichts gegen Kinder armer Leute zu haben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 18:24
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Das hab ich, glaub ich, mehrfach gesagt: Ich wäre sicherlich in einem anderen Forenbereich richtiger, wenn ich aufstocken wollte oder könnte. Ich ernähre meine drei Kinder, das bleibt auch so. Dafür arbeite ich mE nicht wenig, auch wenns mir selbst nicht viel bringt. Nur mal so.
Durch meine Frau ist auch die "neue" Kleine gefüttert ernährt und wird entweder mal Vorstand, Dachdecker oder was immer sie werden will. Und Steuern zahlen wir auch. Und genau diese Frau musste es sein, exakt.
Nach wie vor ist sicher, dass ICH keine Zweitwohnung bezahlen kann. Weder in Augsburg, noch in Ffm.

Nun gut. Und zum Fahrrad: Die sieben Stunden waren inklusive Restweg zu den Eltern. Realer Wert Haustür Haustür über fünf Stunden wegen SEV in A, dann mit einladen - und da noch immerhin kurzem Dialog zu den Kids - fast zwei Stunden weiter.
Klar, konkreter Rat ist mir lieber, als Schläge und Ratschläge, die ich erstmal nicht umsetzen kann. Eins nach dem anderen. Aber ich hab in den Diskussionen andererseits ein paar Sachen mitgenommen, denk ich.
Danke für die vielen Hinweise.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 18:49
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi dw!

Nachdem Deine Angelegenheit meinem Kopf keine Ruhe gelassen hat, hab ich mich mal ein bisschen schlau gemacht.

Folgendes könnte (nur für die erste paar Mal) klappen , setzt allerdings bei Dir und Deiner neuen Partnerin Kompromissbereitschaft vorraus.
Du nimmst die ersten Umgänge alleine war. Solltest eben auch an diesen Freitagen einen halben Tag Urlaub nehmen.

Würdest Du als Beispiel, kommenden Freitag um ca. 14 uhr in Frankfurt in den Zug steigen, Ankunft in Augsburg kurz vor 17 Uhr,
Rückfahrt Sonntag Augsburg 19 Uhr, Ankunft Frankfurt 22 Uhr, würde Dich das Hin- und Zurück 90,-- Euro kosten. (Selbst ohne Bahncard), Bahnkarte ist besser, da dann die Öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos sind.

Punkt Übernachtung: Trete in den Jugendherbergenverband als Familie ein, kostet 21,--Euro im Jahr

Übernachtung würde in der Jugendherberge mit Frühstück für Dich und Deine drei Kids 60,-- Euro pro Nacht kosten. Halbpension ca. für Euch 17,-- mehr. (Familienzimmer) pro nacht.

Also sind wir jetzt bei 90,-- plus 120,-- = 210,--

plus knapp 40,-- Euro für sonstiges (ein paar Lebensmittel finden sicherlich in Deinem Reisegepäck Platz)

sind dies 250 Euro für das Wochenende.

Das so alle 8 Wochen praktiziert, bis der Umgang gerichtlich oder wie auch immer geklärt ist, würde für Dich eine monatliche Mehrbelastung von 125,-- Euro bedeuten.

Ich denke für den Wiederanfang des Umgangs müsste dies doch von allen Seiten praktikabel sein 😉

Schreibe dies (mit Deinem gewünschten Datum des Umgangswochenendes) an Deine Ex, setze ihr eine Frist zur Beantwortung und warte was da kommt von ihr.
Diesen Umgangsvorschlag würde ich zeitgleich an das zuständige Jugendamt mit Bitte zur Vermittlung im Falle einer ablehnenden Haltung Deiner Ex schicken.

so jetzt habe ich meinem Kopf genüge getan

LG Engel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 21:22
(@fruchteis)
Registriert

Ich kann billiger: 🙂

Mitfahrgelegenheit 2x 10 €
Hotel ibis budget 2x 37 €, Kinder frei

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 21:41




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