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Umgang verhindert trotz Urteil

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(@wegnachvorn)
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Keiner nen Vorschlag? Mein brain packt das einfach nicht mehr etwas zu verfassen 🙁

Hi,

Du hast nach  den letzten - sehr guten Tipps - eine ganze Woche verstreichen lassen...
Wenn Du wirklich eine verbindliche gerichtsfeste Klärung bzw. Bestätigung willst, brauchst Du SCHNELL einen guten Fachanwalt für Familienrecht am Wohnort der KM bzw. des Kindes!

Du schreibst, dass Du eine Anwältin gefunden hast, die Dich vertreten würde...
Wie ist hierzu der konkrete Stand? Hast Du die Anwältin mittlerweile mandatiert?
Was sagt sie zu der Situation bzw. was ist ihre Empfehlung bzgl. Antwort auf das Geschreibsel der Anwältin der KM?

Übergib das alles einer Anwältin!

Ich würde alles versuchen, damit der Sommerferienumgang wieder stattfindet.
Wenn überhaupt, antworte ganz kurz: Verweis auf den Umgang gemäß Beschluss; mit eigenmächtiger Abänderung bist Du nicht einverstanden; Du behältst Di erneute gerichtliche Bestätigung des bestehenden Beschlusses vor"

Zwei Fragen zum Verständnis:
- Wie ist Dein Verhältnis zu Deinem Kind? Habt Ihr eine gute Bindung?
- Warum hast Du nur Umgang in den Ferien? Auch wenn 500 km viel sind: es gibt Wege, wenn es Dir wirklich wichtig ist. Du könntest  zB alle 4 Wochen den Umgang wahrnehmen...

Viele Grüße
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2015 18:49
(@einfachich07)
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Hallo WNV,

ich habe in dieser Zeit Anwälte abtelefoniert - mit wenig Erfolg. Am Wohnort der KM war kein Anwalt bereit den Fall zu übernehmen. Alle wollten sie direkt Bares bevor sie etwas machen würden, bzw. haben direkt abgelehnt. Die Anwältin die jetzt gesagt hat, das sie es übernimmt ist auch etwas weiter weg. Hier hatte ich nur mit der Assistentin telefoniert. Die Anwältin hat mir am Sonntag eine Email geschickt, das sie sich meinen Fall anhört, jedoch erst am 19.05 mir einen Termin geben kann. - Sie hat noch garnichts zu dem Schreiben der Anwältin der KM gesagt, da sie es noch nicht kennt. Deswegen ja meine Frage hier.

Das Verhältnis zu meinem Kind ist super! Dies haben auch 3 zwischenzeitlich durchgeführte Gutachten (alle wegen der KM) bestätigt.

Ein Umgang, alle 4 Wochen geht leider nicht. Ich hatte, nachdem die KM wieder einmal weg gezogen ist, da ich die 14 tägigen Umgänge nicht mehr wahrnehmen konnte (550KM EIN Weg!), den Vorschlag gemacht, das ich mein Kind zusätzlich zu den Ferienumgängen z.B. an langen Wochenenden oder wenn ich mir den Freitag frei nehmen kann, sehen möchte. Dies hat die KM abgelehnt, mit Hinweis auf den Beschluss: Entweder alle 14 Tage und Ferien, oder eben nur Ferien. Deswegen ist es bei den Ferien geblieben die letzten 3 Jahre. Zusätzlich hatte aber die vorletzte Gutachterin fest gehalten, das ich auf Grund des Wegzugs der KM jeden Montag mit meinem Kind telefonieren darf. Dies wird jedoch seit Januar boykotiert von der KM.

So das zu Erklärung 🙂

Also ihr meint ich soll jetzt auch nicht auf meinen Vorschlag bestehen, den ausgefallenen Frühjahrsumgang am 14.05 bis 17.05 nachzuholen und mein Kind zu mir zu holen, sondern darauf verzichten und nicht auf den Gegenvorschlag eingehen sowie mitteilen, das ich auf den Sommerumgang sowie die weiteren Umgänge wie im Urteil beschrieben bestehe. ? Richtig?

Heißt es dann nicht wieder, das ich der Mutter die Mutterkompetenz abspreche, wenn ich ihr nicht glaube, das meine Tochter psychische Probleme hat?

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2015 19:38
(@einfachich07)
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Ich verfasse heute Abend ein Schreiben und stelle es dann euch vor. Dann bitte ehrliche Meinungen, ob ich es so schicken kann.

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2015 20:06
(@einfachich07)
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So hier nun mein Brief. Ist länger geworden als gedacht. So ist das wenn man am schreiben ist. Kann ich den so schicken? Oder nicht? Ich habe mich jetzt mal von allen Posts hier inspirieren lassen.

Sehr geehrte Frau XXZZ,

ich schreibe Ihnen auf Bitten der KM, obwohl ich eine Kommunikation über die anwaltliche Ebene ausdrücklich ablehne und in allen Angelegenheiten die Mutter von KIND als die Ansprechpartnerin ansehe.

Ihr Schreiben bezüglich des Ersatzumgangs zu Pfingsten habe ich erhalten. Dieser Umgang ist von meiner Seite aus so unter keinen Umständen denkbar. Eine Begleitung des Umgangs durch KM ist nicht vorstellbar, da KIND kein Kleinkind mehr ist, und es hier eher scheint, als ob KM Zeit mit mir verbringen möchte. Da ich mich in einer sehr glücklichen Beziehung befinde, lehne ich dies aber ab. Schade auch, das sie in keinerleiweise auf meinen Ersatzumgangsvorschlag eingegangen sind. Die einzig vorstellbare Lösung wäre jetzt, dass KIND am 21.05.15 von mir an der Schule abgeholt wird, und am 26.05.15 wieder morgens zur Schule gebracht wird. Das entspräche einer sinnvollen Lösung, welche es möglich macht die zur Verfügung stehende Zeit voll auszunutzen, so dass eine tatsächlicher Ersatz für den entfallenen Frühjahrsumgang entsteht. Dass Kinder von den getrennt lebenden Elternteilen von der Schule abgeholt und auch wieder dorthin gebracht werden ist eine bewährte Praxis in vielen Umgangsregelungen. Selbstverständlich kann hier die Kindesmutter gerne zugegen sein.

Wie Sie bereits in Ihrem ersten Schreiben erwähnten, besteht zum Umgang ein gerichtliches Urteil. Da ich außer Ihrem Schreiben bisher immer noch keine weiteren Informationen und Belege über den gesundheitlichen Zustand meines KIND erhalten habe, bzw. die Kindesmutter mir weder auf meine konkreten Fragen geantwortet hat, noch meiner Bitte nach der Schweigepflichtentbindung der Lehrerin, der Kinderärztin sowie der Therapeutin nachgekommen ist (was zu 100% dem Kindeswohl entspräche mich als Vater in diesen Prozess aktiv miteinzubeziehen), teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich bezüglich des Sommerumgangs auf ebendiese gerichtliche Regelung in vollem Umfang bestehe.

Des Weiteren möchte ich Sie bitten, dass Sie der KM ihrerseits nochmals mitteilen, dass es eine Verpflichtung zur aktiven Umgangsförderung gibt. Dies gilt auch für Telefonate. Die Aussage, dass KIND mich nicht sprechen möchte, darf hier kein Hinderungsgrund für die Telefonate darstellen. Was geschieht denn, wenn KIND sagt, dass sie nicht zur Schule möchte? Selbst, wenn lediglich das Telefon ans Ohr gehalten wird, so dass mein KIND zumindest meine Stimme hört.

Einige abschließende Bemerkungen seien mir an dieser Stelle nun noch gestattet: Für mich stellt es sich so dar, als ob Sie, RA XXZZ, die Erschwernis der Umgangskontakte für die Verhandlung des GSR missbrauchen. Der Umgang klappte jahrelang reibungslos und kaum klage ich das GSR ein und Sie erscheinen auf der Bildfläche wird der gesamte Kontakt des KINDS zu mir in Frage gestellt und erschwert wo es nur geht. Dies betrachte ich als reine Provokation Ihrerseits, auf die ich definitiv nicht eingehen werde. Es bestehen Gutachten in ausreichender Zahl, die belegen, dass KIND während der Umgänge immer gut in unserer Familie aufgehoben war und sich stets wohlfühlte. Zudem wurde auch von den Gutachterinnen immer wieder betont, das KIND eine sehr enge Bindung zu mir hat. Sollten Sie mit KM dennoch dahingehend beraten, dass der Kontakt unterbunden werden sollte, dann kennen Sie sämtliche Wege, die Ihnen offen stehen. Ich werde mich an den bestehenden Beschluss halten, und sehe keinerlei Gründe, die für eine Abänderung des selbigen sprechen.

Auch sämtliche Anspielungen auf meine vergangenen gesundheitlichen Beschwerden verbitte ich mir zukünftig, denn KM wurde im Beisein von Gutachterin und in mehrfacher Form auch schriftlich, vollständig über diese aufgeklärt. Außerdem wurde der Sommerumgang 2014 trotzdem durchgeführt und auch im Herbst und an Weihnachten sprachen nicht Zweifel an meiner Betreuungsfähigkeit, sondern die Bewältigung der enormen Wegstrecke gegen einen Umgang, da KM sämtliche Vorschläge von meiner Seite, wie z.B. ein Entgegenkommen auf die halbe Wegstrecke, Abholung durch andere Bezugspersonen ( z.B. meine Mutter) oder betreute Beförderungen in öffentlichen Verkehrsmitteln (welche ja ab sechs Jahren vorgesehen sind) durchweg ablehnte.  In Bezug darauf stellt sich mir wiederum die Frage, weshalb die Kindesmutter so großen Wert auf meine persönliche Anwesenheit in Gera legt.

Mit freundlichem Gruß

------------------------------------------------------------------------

und?

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2015 22:12
(@Inselreif)

dann schreib doch einfach, dass Umgang wie im Beschluss festgelegt stattfinden wird und dass mit dem Vorschlag der Gegenseite keine Einverständnis besteht.

und die restlichen 90% Deines Schreibens streichst Du bitte ersatzlos. Du musst die Anwältin von nichts überzeugen und wirst damit keinen Blumentopf gewinnen. Im Gegenteil - jeder überflüssige Satz liefert ihr unnötig neue Munition.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2015 22:29
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

und die restlichen 90% Deines Schreibens streichst Du bitte ersatzlos. Du musst die Anwältin von nichts überzeugen und wirst damit keinen Blumentopf gewinnen. Im Gegenteil - jeder überflüssige Satz liefert ihr unnötig neue Munition.

@einfachich:
Das sehe ich genauso wie Inselreif!
Dein Schreiben klingt nach Rechtfertigung...das ist völlig unnötig.

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2015 22:45
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehe ich ebenso.

Bestehe auf dem Beschluss und gut ist. Alles andere wird Dir irgendwann nur um die Ohren gehauen und fällt Dir anschließend unsanft auf die Füße.

Anwälte machen aus Fakten Futter für ihre Mandanten und legen sie so aus, dass es ihnen nutzt, aber nicht Dir.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2015 22:55
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, wenn ich halt im Schreiben bin kommt alles raus ...

Dann gibts jetzt zwei Varianten würde ich sagen. Da ich mein Kind ja schon gerne sehen würde, einmal mit Vorschlag - einmal ohne. Was mein ihr jetzt?

So:

Sehr geehrte Frau XXZZ,

ihr Schreiben bezüglich des Ersatzumgangs zu Pfingsten habe ich erhalten. Dieser Umgang ist von meiner Seite aus so unter keinen Umständen denkbar. Eine Begleitung des Umgangs durch KM ist nicht vorstellbar, da KIND kein Kleinkind mehr ist, und es hier eher scheint, als ob KM Zeit mit mir verbringen möchte. Da ich mich in einer sehr glücklichen Beziehung befinde, lehne ich dies aber ab. Schade auch, das sie in keinerlei weise auf meinen Ersatzumgangsvorschlag eingegangen sind. Die einzig vorstellbare Lösung wäre jetzt, dass KIND am 21.05.15 von mir an der Schule abgeholt wird, und am 26.05.15 wieder morgens zur Schule gebracht wird. Das entspräche einer sinnvollen Lösung, welche es möglich macht die zur Verfügung stehende Zeit voll auszunutzen, so dass eine tatsächlicher Ersatz für den entfallenen Frühjahrsumgang entsteht. Dass Kinder von den getrennt lebenden Elternteilen von der Schule abgeholt und auch wieder dorthin gebracht werden ist eine bewährte Praxis in vielen Umgangsregelungen. Selbstverständlich kann hier die Kindesmutter bei den Übergaben gerne zugegen sein.

Wie Ihnen bekannt ist, besteht zum Umgang ein gerichtliches Urteil. Deswegen teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich bezüglich des Sommerumgangs und weiterer Umgänge auf ebendiese gerichtliche Regelung in vollem Umfang bestehe.
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oder so:

Sehr geehrte Frau XXZZ,

Wie Ihnen bekannt ist, besteht zum Umgang ein gerichtliches Urteil. Deswegen teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich bezüglich des Sommerumgangs und weiterer Umgänge auf ebendiese gerichtliche Regelung in vollem Umfang bestehe. Der von ihnen angebotene Ersatzumgang über Pfingsten entspricht nicht meinem Vorschlag zum Ersatz für den Frühjahrsumgang somit kann ich diesem leider nicht zustimmen.
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Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2015 23:51
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr geehrte Frau XXZZ,

Wie Ihnen bekannt ist, besteht zum Umgang ein gerichtliches Urteil. Deswegen teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich bezüglich des Sommerumgangs und weiterer Umgänge auf ebendiese gerichtliche Regelung in vollem Umfang bestehe. Der von ihnen angebotene Ersatzumgang über Pfingsten entspricht nicht meinem Vorschlag zum Ersatz für den Frühjahrsumgang somit kann ich diesem leider nicht zustimmen.
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Das ist ok

Das andere ist zu lang

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr geehrte Frau XYZ

Es besteht eine gerichtliche Umgangsregelung. Diese ist auch von Ihrer Mandantin einzuhalten. Ich werde daher W, am X. um Y. Uhr in Z. abholen und erwarte, dass mir W. reisebereit und pünktlich übergeben wird.

MfG, einfachich07.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 00:27




(@einfachich07)
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Hi beppo,

auch auf den Ersatzumgang bezogen an Pfingsten jetzt? Oder meinst du das für den Sommerumgang?

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 00:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So wie du es brauchst. Wenn du 2 Termine abdecken willst, gibst du eben 2 Termine an aber lass diese ganze Schnörkel weg.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 00:44
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke!

Ich schreibe es jetzt so:

Sehr geehrte Frau XYZ

Auf den von ihnen gemachten Vorschlag werde ich nicht eingehen. Es besteht eine gerichtliche Umgangsregelung. Diese ist auch von Ihrer Mandantin einzuhalten. Ich werde daher Kind, (Sommerumgang) abholen und erwarte, dass mir Kind reisebereit und pünktlich übergeben wird.

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danke euch wirklich. Es ist schwer klare kurze Worte zu finden, wenn man betroffen ist.

Soll ich noch etwas schreiben wegen den wöchentlichen Telefonaten? z.B. wie: Ich erwarte zudem, das ich Kind wieder regelmäßig am X um Y Uhr sprechen kann, wie im Gutachten festgehalten?

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 00:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es nur im Gutachten steht hat es keine Rechtskraft.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 01:01
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

ne in einem Urteil steht das nicht. Im Gutachten steht:

"Als Ersatz für die 14 tägigen Umgänge die zur Zeit nicht mehr möglich sind, erklärt sich die Kindsmutter damit einverstanden, jeden Montag Kind mit KV telefonieren zu lassen und dies auch zu unterstützen."

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 01:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 01:20
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

ok gemacht.

jetzt mal auf die antwort warten. Wer will wetten? Ich wette darauf, das RA+KM jetzt klagen  :exclam:

ist dann nicht mehr familiengericht oder? geht dann vors Landesgericht?

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 01:27
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

jetzt mal auf die antwort warten. Wer will wetten? Ich wette darauf, das RA+KM jetzt klagen  :exclam:

Die Gegenseite muss das Gericht aber erst mal davon überzeugen können, die bestehende Umgangsregelung abzuändern.
Welcher objektiv nachvollziehbaren Argumentation sollte es denn folgen?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 11:26
(@nadda)
Registriert

Hi,

nein, die klagt hier nicht so einfach. Wenn hier einer klagen sollte dann wohl eher du.

Auf eine vernünftige Regelung, alle 4 Wochen das Wochendende Kind von der Schule abholen und Montag dorthin zurück (eben um keinen Kontakt mit KM zu haben).
Und zusätzlich die Hälfte der Ferien. Dadrauf würde ich klagen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

nein, die klagt hier nicht so einfach. Wenn hier einer klagen sollte dann wohl eher du.

Warum sollte der TO klagen? Er hat doch einen Beschluss ... KM hält sich (bis jetzt folgenlos) nicht daran, ergo sollte der TO konsequent für die Durchsetzung des Beschlusses, welchen er erwirkt hat, sorgen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 12:46




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