Umgang ungerecht!
 
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Umgang ungerecht!

 
(@ladolcetim)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,
wollte mal Wissen was Ihr darüber sagt.
Also ich und KM leben in Trennung und haben gemeinsames Sorgrecht meine Tochter ist 2 Jahre alt.
Der Umgang läuft so ab, das ich jeden Sonntag meine Tochter von 10 bis 13 Uhr abholen darf und dann mit ihr in dem Ort wo
die KM wohnhaft ist den Umgang ausüben darf. Ich muss dazu sagen das ich seid dem meine Tochter 7 Monate ist, im begleiteten Umgang mich befand, weil die KM behauptete, das ich schlecht fürs Kind wär und es mir nicht um Sie ginge sondern nur um mein Recht, deswegen war laut Gerichtsbeschluss, der Umgang vorerst bis meine Tochter etwas älter wird eben begleitet. Dies wurd nun geändert aber dennoch finde ich 3 Std und dann noch in der Stadt wo die KM wohnhaft ist, etwas wenig. Laut JA geht es darum, das die KM mir wohl nicht vertrauen würd und sie erst Vertrauen zu mir aufbauen soll, was aus meiner Sicht unmöglich ist, weil es Ihr also der KM garnicht um Vertrauen geht, sondern Sie versucht mich schon seid der Geburt meiner Tochter los zuwerden.
Lg Tim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2011 17:30
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

es wäre gut, wenn Du den genauen Wortlaut des geänderten Beschlusses mal hier einstellen würdest.
Aber ohne Klarnamen versteht sich.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2011 17:34
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tim 

Vertrauen zu deiner EX bzw zur KM musst du nicht aufbauen. Das hat nichts mit UG zu tun.
Wichtig wäre zu wissen was im Beschluss vom Gericht steht.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2011 21:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi jenpa,

les doch bitte etwas genauer. Es geht darum d,as die KM kein Vertrauen zu Tim hat. Und wenn KM kein Vertrauen haben ist es leider oft so ,das das JA sie darum unterstützt und der KV Verrenkungen amchen muß, damit die arme Mama Vertrauen fassen kann und dann evtl. den Umgang zulässt.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2011 21:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn es bereits seit weit über einem Jahr begleiteten Umgang gibt - was bitte steht in beiden Gerichtsbeschlüssen? Das Festmachen des begleiteten Umgangs am Alter des Kindes ist verfassungswidrig (Art.6 Abs.3 in Verbindung mit Abs.5). Nur konkrete Anhaltspunkte können hiervon ein Abweichen möglich machen. Aus Deiner Beschreibung kann ich das aber nicht erkennen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2011 23:51