Umgang/ Sorgerecht
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang/ Sorgerecht

 
(@Unbekannt)

Hi,

habe in den nächsten Tagen einen GFesprächstermin mit Ex/ Anwalt und meinem Anwalt.
Zur Zeit kommt bei mir die Frage hoch, ob alles nur Taktik ist, damit sie das alleinige Sorgerecht bekommt.

Erklärung:
Bekomme meine Tochter nur alle 2 Wochen, bespr. war auch einmal die Woche.
Kind ist seit Anfang des Jahres immer wieder krank, Schwiegereltern wohnen im gl. Haus, kümmern sich um es, wenn Ex arbeitet.
Wenn ich es telefonisch spr. will, legt Ex- Schwiegervater auf, meine Frau läßt ein Telefonat auch nicht zu.

Wir haben keine schr. Regelung, wird beim Gespräch angestrebt, von meiner Seite.
Habe heute gelesen, daß wenn die Eltern Streß haben, die Frau das alleinige Sorgerecht beantragen kann, zum "wohle des Kindes"

Ist das wirklich so ?? Sie macht Streß, ich will mich gütlich einigen und trotz alle dem bekommt sie das Sorgerecht, kann ihre Rechnung aufgehen ???
Termin vor 1,5 Monaten beim JA hat sie abgebrochen, war von mir vorgeschlagen!

gruß
Quark

Zitat
Geschrieben : 27.01.2004 16:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Quark,

ein 14-tägiges Umgangsintervall ist normal und wird von den Gerichten durchgängig als ausreichend angesehen. Wenn zuvor die Absprache bestand, den Umgang wöchentlich zu ermöglichen, so hat dieses erst einmal keine rechtliche Bindung.

Nicht ganz erkennen kann ich den Sinn des Treffens aller Partei-RAs.

Bzgl. der Aufrechterhaltung des GSr würde ich mir keine Sorgen machen. Solange du einem entsprechenden Antrag nicht zustimmst, muss deine Ex schon ganz schon harte Vorkommnisse hervorkramen um den Richter zu einer entsprechenden Entscheidung zu veranlassen.

Lass deinen RA einen Schriftsatz der Gegenseite zu kommen, in der die Umgangsregelung schriftlich fixiert ist (inkl. Telefonate) und um Zustimmung bitten. Sollte dies in angemessener Frist nicht erfolgen oder wird trotz dessen der Umgang boykottiert, bleibt dir nur der Klageweg. Hierbei ist auch ein Zwangsgeld festzusetzen gegen jede den Umgang behindernde Person.

Wichtig ist, dass du am Ball bleibst. Stecke ganz klar deine Grenzen ab und lasse nicht mit dir spielen. Es geht um dein Kind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2004 18:39
(@butzemann)
Rege dabei Registriert

Führe Umgangstagebuch; wann und wie lange du dein Kind hast, wann es krank ist und was es hat, wann du anrufst inkl. Uhrzeiten, was gesprochen wird, wer wann auflegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2004 22:58
(@Armagedon)

Hallo Quark,
über die Sache mit dem Sorgerecht würde ich mir an deiner Stelle auch keine Sorgen machen. So einfach ist es nicht. Aber du hast doch auch was vorzuweisen: Der Termin beim JA, den du vorgeschlagen hast, wurde von ihr abgesagt. Des weiteren kannst du eventuell sogar gegen das vorgehen deiner Ex oder ihrem Vater vorgehen. Der Kontakt zu deiner Tochter muss dir ermöglicht werden. Ein Auflegen haut so einfach auch nicht hin.

Und tu das, was Butzemann vorgeschlagen hat. Könnte dir später hilfreich sein. Und veranlasse deinen RA auch das zu tun, was Deep vorschlägt. Mach sowieso alles schriftlich, zur Not per Einschreiben.

Lass dich nicht kleinkriegen, hab auch sowas durchgemacht. Und denk immer dran: Kinder brauchen Ihr Väter, und Väter Ihr Kinder.

Armagedon

[Editiert am 28/1/2004 von Armagedon]

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2004 15:36