Erstmal ein Hallo an alle bin neu hier und hoffe man kann mir einige Ratschläge geben.
Erstmal Vorgeschichte ich bin geschieden aus der Ehe ist meine Tochter entstanden die 5 jahre ist aber bald 6 jahre alt wird.
Ich habe mich von der KM getrennt als meine Maus 2 1/2 jahre alt war.
Nachdem ich dann ausgezogen war durfte ich meine Tochter 4 Monate nicht sehen sie verweigerte mir jedlichen Umgang erst mit einer Anwältin und gut zu reden durfte ich meine Maus jeden Sonntag für 4 stunden sehen zuerst bei Ihr in der Wohnung dann durfte ich die kleine für 4 stunden abholen.
Als die Maus dann 3 wurde wollte ich gerne mehr zeit verbringen und fragte nach ob ich die von Samstag auf Sonntag haben dürfe mit Übernachtung,meine EX lehnte ab es ging einige zeit zwischen Anwalt hin und her es wäre nicht üblich das ein 3 jähriges Kind schon auswärzt schlafen würde es wäre erst angebracht in Grundschulalter aber ich dürfe das Kind jeden Sonntag für 6 stunden haben.
OK besser als gar nicht.
In der zwischenzeit verweigerte sie mir nochmal für ein halbes Jahr das Kind, weil ich die kleine mal 5 min zu spät nach Hause gebracht hatte als ich mich entschuldigte bekamm ich eine schallende Ohrfeige und bekam durch ihren anwalt gesagt ich bekomme mein Kind nicht mehr zu sehen.
Dann musste ich vor Gericht ziehen (war aber schon seit der trennung mit dem zuständigen JA in Verbindung) damit ich meine Tochter wieder sehen durfte es kam auch zu keiner verhandlung das Gericht schrieb einfach das ich das recht habe jeden Sonntag mein Kind für 6 stunden holen zu dürfen ich hatte etwas schrieftlich gott sei dank.
Dann als die Maus 4 jahre alt wurde fragte ich nochmal vorsichtig nach ob ich meine Tochter jetzt von Samstag auf Sonntag bekommen würde wieder wurde abgelehnt mit der Begründugn sie wäre noch zu klein und ausserdem hätte sie ängste woanders zu schlafen.
Es kam , aber raus , daß sie bereits bei Oma und Opa geschlafen hat und sogar bei Bekannten.
Ich zog wieder vor Gericht es kam zur verhandlung die kM log ein bisschen rum und dann hiess es ich dürfe meine Tochter alle 14 tage Samstags für 8 stunden holen und Sonntags nochmal für 6 stunden holen also praktisch 4 mal am Tag hin und her fahren und dem Kind so einen stress auszusetzten nur weil die KM sich weigert.
So das habe ich jetzt 1 1/2 jahre gemacht alle 14 tage hin und her gefahren das Kind morgens geholt abends wieder weg und das an 2 tagen.
Die kleine war total aufgekrazt ich konnte nie etwas längeres mit ihr unternehmen weil ich ständig die zeit im nacken habe jetzt habe ich wieder vorsichtig nachgefragt ob ich die kleine jetzt übernacht haben darf nein die kleine hätte immer noch Ängste woanders zu schlafen dabei habe ich mit bekommen (vom Kind selber) das sie öfters mal hier und da schläft ohne KM. bei Oma und Opa 4 tage geschlafen hat ( wo die KM mich noch anrief und fragte ob wir das Umgangswe ausfallen lassen könnten weil sie die gelegenheit hätte mit dem Kind in den schnee zu fahren) dachte an meine tochter und sagte ja.
Hinter her erfuhr ich vom Kind das die KM im Krankenhaus lag und meine Tochter gar nicht im Schnee war sondern nur bei Oma und Opa.
Dann schlief meine Maus noch bei den Nachbarn der Grosseltern ohne Mama.
Jetzt versuche ich gerade wieder vor Gericht endlich zu meinem Recht als Vater zu kommen habe aber tierische angst wieder zu verlieren warum darf ich den mein kind nicht übernacht haben sie wird bald 6 jahre alt und kommt dieses jahr in die schule und wo ist die verprechung das ich sie dann haben dürfe?
War auch schon mit meiner EX bei einer Erziehungsberatungsstelle wo man versuchte das ich meine Tochter bekomme aber selbst da hat die KM alles abgeschlagen was man ihr vorgeschlagen hat selbst eine Nacht zur Probe hat sie sofort abgelehnt.
Warum dürfen Bekannte oder die Nachbarn meine Tochter übernacht haben, aber ich als eigener Vater nicht?
Wie stehen meine chancen?
Sorry lang geworden.
Danke fürs lesen
Hallo Furbie30,
jetzt wird es aber höchste Zeit, dass die Kleine bei Dir übernachtet. Bei mir wurde das mit einem gerichtlichen Gutachter über die Bühne gebracht. Da konnte die KM nicht mehr dagegen halten.
Hier ein Urteil vom BVG
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1200.html
Danach wird es höchste Zeit!!
Schicke das Urteil zur KM und zu Gericht! Jetzt dürftest Du nicht mehr verlieren!!!!!
Gruß und Kraft
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Furbie30,
in Anbetracht der Umstände kann ich nur zu einer Klage raten.
14-tägiger Umgang mit Übernachtung ist ein "Standard", und ich sehe keine Gründe, warum jetzt nicht endlich mal eine Übernachtung stattfinden könnte.
Auch wenn du jetzt bei Gericht noch warten willst, bis euer Kind in der Grundschule ist um dann noch "sicherer" zu sein, würde ich bereits heute klagen. Das dauert eh und wird wohl kaum in 1 - 2 Monaten entschieden.
Zudem liefert das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wohl schon ziemlich viel "Futter".
Gruß
Martin
Das dauert eh und wird wohl kaum in 1 - 2 Monaten entschieden.
Mein Antrag stellte ich im Mai 2005 (!!!!!!!), und jetzt erst kommt der Gutachter, also nach fast zwei Jahren. ;(
:phantom:Es kann dauern!!
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo
Vielen Dank für eure antworten.
Um es kurz aufzu klären ich habe bereits zum dritten mal geklagt am 19.02.2007 hat meine Anwältin ein Klage schreiben ans Gericht geschickt.
2 Wochen lag es darum , dann hat das Gericht der gegenseite eine frist von 3 Wochen gegeben zur stellungnahme tja und jetzt warte ich, das es endlich mal weiter geht.
Die stellungname von der gegenseite habe ich noch nicht bekommen.
Natürlich möchte ich NICHT warten bis meine grosse zur schule kommt deswegen habe ich ja auch geklagt.
Aber ich habe angst das es wieder nichts wird wie gesagt habe schon 2 mal auf Übernachtung geklagt und jetzt kommt das dritte mal dran.
Hallo
Ichhatte hier schon mal geschrieben, daß ich meine Tochter nicht Übernacht haben darf.
Bisher ging nur Briefe hin und her und ein termin beim JA hatte ich mit meiner EX wo sie über 1 1/2 std gesagt hat das ich meine Tochter nicht Übernacht bekomme.
Der JA Mitarbeiter war schon etwas leicht sauer und meinte zum schluss das er einen Verfahrenspfleger vorschlägt.
Ich äusserte meine bedenken,daß meine EX die kleine so dermaßen Manipulieren wird,daß es für mich darauf hinauslaufen wird, das ich meine Tochter auch jetzt nicht Übernacht bekommen werde.
ICh frage mich warum mir so viele felsbrocken in den Weg gelegt werden ich frage mich ständig warum meine EX sowas abzieht und ich frage mich warum der Richter nicht mal so langsam merkt das meine EX einfach nur ein spiel treibt immerhin kennt er unsere geschichte schon seit 3 Jahren.
Ich bin echt verzweifelt ich möchte doch einfach nur eine normale Umgangsregelung wie jeder andere Vater auch, verlange ich da zuviel?
*zusammengeführt*
Moin,
die Hinzuziehung eines Verf.-Pfl. bedeutet nur noch mehr Verzögerung. So das Gericht sich in diese Richtung nicht äußert, würde ich evtl. Anträge ablehnen unter Hinweis darauf, diese unnötigen Kosten vermeiden zu wollen.
Ansonsten versuche nicht, deine Ex zu verstehen. Nimm's wie's ist und das war's dann auch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
Ich kann doch nicht einfach sagen das ich den verfahrenspfleger abschlage das sind doch bestimmt 100 minus punkte für mich oder?