Hallo,
kurz meine Geschichte: 2009 wurde meine Tochter geboren, die Trennung von der Mutter erfolgte schon vor der Geburt auf ihren Wunsch. Nach der Geburt begann der Klagemarathon:Unterhalt, Sorgerecht, Umgang... Dabei habe ich das Sorgerecht erst zum Teil, dann ganz verloren. Umgang wurde mir 1h in der Woche am Sonntag bei der KM zugesprochen. Das hab ich wahrgenommen bis ich 2010 für 6 Monate in Afghanistan war. Danach verhinderte die KM jeden Umgang. Auch Vermittlungen über das JA und Erziehungshilfe waren erfolglos. Überall hatte sie bereits ihre Geschichte erzählt. Ich war der Böse. Also wollte ich etwas warten, in der Hoffnung das die KM sich "beruhigt". In der Zeit habe ich immer wieder Karten und Päckchen geschickt (natürlich ist nie was angekommen). Nun versuche ich per email seit 2 Monaten eine neue Umgangsvereinbarung mit der KM zu finden. Dabei hab ich eine langsame Anbahnung vorgeschlagen: gemeinsam mit der KM auf den Spielplatz in der Nähe ihrer Wohnung, dann allein mit unserer Tochter auf den Spielplatz, dann mit der KM bei mir zu Hause, usw. Nun kam Post von ihrem RA: Es wird nur ein Umgang stattfinden, nachdem ich mit der KM bei einem Kinderspsychologen zum Gespräch war und auch die Treffen sollen nach Wunsch der KM nur unter Aufsicht des Psychologen stattfinden. Natürlich war sie auch schon beim JA und laut dem RA Schreiben sieht die zuständige Bearbeiterin keine andere Möglichkeit für einen Umgang ohne Psychologen.
Ich halte das für unnötig und überzogen, denn ich stell ja auch nicht den Anspruch direkt als Vater wahrgenommen zu werden. Ich vermute es ist eine weitere Strategie der KM den Umgang zu verhindern, denn ich könnte mir die Stunden nicht leisten. Was kann ich tun? Wie sollte meine Strategie beim JA sein?
Hallo,
Es wird nur ein Umgang stattfinden, nachdem ich mit der KM bei einem Kinderspsychologen zum Gespräch war und auch die Treffen sollen nach Wunsch der KM nur unter Aufsicht des Psychologen stattfinden.
Womit wird das denn begründet, evtl. mit Deinem Dienst in Afghanistan ?
Natürlich war sie auch schon beim JA und laut dem RA Schreiben sieht die zuständige Bearbeiterin keine andere Möglichkeit für einen Umgang ohne Psychologen.
Das würde ich mir aber in einem persönlichem Gespräch beim JA bestätigen und gegebenenfalls dann auch begründen lassen.
Ich halte das für unnötig und überzogen, denn ich stell ja auch nicht den Anspruch direkt als Vater wahrgenommen zu werden.
Das verstehe ich nicht - entweder Du willst aktiv Deine Vaterrolle leben, oder eben nicht.
Irgendwas dazwischen wird nicht funktionieren.
Hallo,
schließe mich diskurso an, den Umgang in Begleitung eines Psychologen zu machen halte ich für kreuzgefährlich. Schließlich ist der ja von ihr beauftragt und wird irgendwas finden, was Dich "umgangsuntauglich" macht.
Bestimmen kann so eine Art Umgang weder das Jugendamt und noch viel weniger der gegnerische Rechtsanwalt.
Ich würde mich dringend darum kümmern, darauf zu dringen die vorige gerichtliche Umgangsregelung wieder aufzunehmen und anzukündigen, dass Du notfalls erneut vor Gericht gehst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."