Hallo Foris,
dieses Thema starte ich nicht da ich gerade Probleme mit dem Umgang habe. Über Umgang mit Umgangspflegschaft ist im Forum wenig zu finden und somit schreibe ich, informiere und erhalte bestimmt mal Hilfe und kann auch geben.
Allgemeine Information:
Tochter: 5Jahre
Mutter: brasilianisch
Familienstand: verheiratet, geschieden
Sorgerecht: gemeinsam, 2007 Antrag von KM auf alleiniges Sorgerecht, 2009 Antrag auf Sorgerecht bei OLG.
Umgang:
- Mitte 2006 mein Antrag bei Gericht wegen fehlenden Umgangs.
- Ende 2006 vom Gericht begleiteten Umgang erhalten.
- Anfang 2007 erstmals T. nach Monaten für 2 Stunden gesehen
-Sommer 2007 Übergabe bei BU und Umgang für 6 Stunden.
-Sommer 2008, BU sagt Übergabe ab, es soll wie mit Gericht vereinbart ein Umgangpfleger eingesetzt werden, Umgang brach im September 2008 ab und JA war nicht fähig Umgang zu gestalten. Sagte JA ,dass ich Eilverfahren zur Herrausgabe von T. einleiten werde.
-2009 nach Gericht mit Beschluss; Sorgerecht gemeinsam, Umgang mit Umgangspfleger/in, KM erhält brasilianischen Pass für T. ohne meiner Unterschrift verlängert aber eine Auslandsreise besteht doch nur mit Zustimmung vom Gericht.
-T. sah mich erst wieder Anfang 2009.
-RA von KM beantragte vor Gericht diese Pflegerin die vor ca. 20 Jahren nach Deutschland zog und ich war anfänglich besorgt darüber. Die Pflegerin ist etwa zäh aber der Umgang funktioniert für T. und mich unbeschwert wenn auch nur bisher für ca. 2x8 Stunden im Monat.
Die Pflegerin ist für T. eine wichtige Bezugsperson, ist mit Sicherheit Grundlage, und somit verschaffte mir die Pflegerin über Ostern Umgang mit
2 Tagen Übernachtung über 150 KM von KM entfernt. War aber nicht ganz einfach, KM und meine Eltern wollten nur für einen Tag zustimmen. Ich sagte der Pflegerin den gesamten Kleinurlaub ab. Die Pflegerin war betroffen und setzte dann doch auf Wunsch von T. den Urlaub durch. T. übernachtete auf diesen Landhof schon ca. 20 mal und ich arbeitete schon mehrere Wochen mit Gesprächen, Fotos usw. vor.
Die Pflegerin erteilte schon vorher meinen Eltern vor Umgang mit T. 2Tage Kontaktverbot.
Pflegerin sagte mir, sie müsse mit T. sprechen, da sie schwer enttäuscht sein wird mit meiner Absage. Zur Pflegerin sagte ich, dass ich schwer sauer bin, insbesondere da T. sagte, sie will natürlich 2 Nächte bleiben und das vor Pflegerin.
Na, bei dem Wetter konnte es nur ein unvergesslicher Urlaub für T. und mich werden. 🙂
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
.Na Hallo,
seit ein paar Tagen weis ich schon dass die Kleine Anfang Mai zu OLG Gericht geladen ist. Eine Woche vorher hab ich sie.
Glaube, dass ich ihr nichts anderes sagen kann als dass wir uns schon nach einer Woche mit anderen Leuten im Zentrum Münchens sehen und ich mich freue dass wir uns schon so schnell wieder sehen.
Was KM machen will ist mir nicht unbekannt.
Sie will das Sorgerecht. Begründungen:
-Das Erstgericht hätte bei der Ankündündigung bleiben sollen mir das Sorgerecht zu entziehen.
-Ich sei nicht fähig weiterführende Entscheidungen für das Kind treffen können; Ein weiterer Streit mit Prozesskostenhilfe sei vorprogrammiert.
-Ich bin nicht kommunikationsbereit und die Kommunikation könne nur über Dritte erfolgen.
-Keine Verantwortung für das Kind und und....
Nun Ende 2008, es ist eigentlich ein Hammer,
vor Gericht war ich mit einer Vertretung meiner Kanzlei und die Richterin sagte, wenn ich nicht den Brasilianischen Pass unterschreibe nimmt sie mir das Sorgerecht, nach Beratung mit RA erführ ich, dass Richterin das ernst meint. Danach fragte ich alle anwesenden vor Gericht, ob mir jemand Garantie geben könne, dass ich nichts schlechtes mit meiner Unterschrift meiner Tochter an tun könne; Alle schweigen. Das Ganze nennt sich versuchte Erpressung!
Ich ging aus dem Gerichtsaal, hatte mit meiner RA-Vertretung nichts mehr zu besprechen und glaubte nun vor das OLG zu Müssen.
Aber siehe da, nach extra Ankündigung vom Gericht innerhalb 14 Tage den Pass von T. beim Konsulat zu unterschreiben sonst folgt Sorgerechtsentzug erhielt ich mit Bescheid von Anfang 2009 das Sorgerecht und ersparte mir auch noch den steinigenden Weg zum Konsulat.
Natürlich ist nicht zu vergessen, dass ich vorher alle Anschuldigungen bezüglich eines gestörten Umgangs mit Tochter widerlegte. Auch das JA konnte mir keine Fehler nachweisen.
Nun zurück zur Umgangspflegschaft, vor Wochen schon meinte mein RA, dass die Pflegerin nichts mit Sorgerecht zu tun hat, sie wird vom Gericht oder JA aufgefordert einen Bericht abzugeben.
Ich aber möchte die Pflegerin die eine gute Beziehung zu T. hat unbedingt mit am OLG haben um eine Neutralität gegenüber KM zu gewährleisten.
Mein neuer RA hat mir sämtlichtliche Handlungen wie Briefe an JA und Gericht zu schreiben. An JA gingen Beschwerdebriefe an Vorgesetzte auch mit Video ein, Alles sehr Wagemütig, eben riskannt
Nun Hab ichs , durchs Denken und Schreiben hab ich mir eine Lösung gegeben:
Ich aber möchte die Pflegerin die eine gute Beziehung zu T. hat unbedingt mit am OLG haben um eine Neutralität gegenüber KM zu gewährleisten.
Besser, eine Vertrauensperson muss vorhanden sein.
Kuno
Kunoi
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo,
hatte heute die Verhandlung wegen Sorgerecht vor OLG.
Ich unterschrieb heute, vom Gericht notariell bestätigt, eine Aus- und Einreisegenehmigung für 3 Wochen Urlaub im August 09 für KM mit Tochter mit nochmaligen Hinweis auf das Haager Übereinkommen vom Richter.
Der RA von KM zog schon vorher mit dieser Abmachung den Antrag auf ASR zurück.
Ich hatte/konnte so nichts einwenden da die Zeit in den Ferien liegt, nur von kurzer Dauer ist, einmalig und es nicht mehr Absicherung gibt. Auch konnte ich nicht Sorgerecht mit Umgangsrecht vermischen (davor warnte mich mein RA eindringlich) da der Umgang mit Umgangspflegerin gerade ganz nett funktioniert. Also ich konnte nicht in die verbotene Versuchung kommen zu argumentieren, dass KM der Urlaub/beliebige Ausreise/Rückkehr wesentlich wichtiger ist als der Umgang des Kindes zu mir.
Mein RA wunderte sich dass RA von KM darauf einging, meinte aber, es sei noch nicht zu Ende da KM das Sorgerecht will.
Die Kleine war nicht geladen, sehr Unverständlich vom Gericht geschrieben aber mein RA sagte es mir vor einigen tagen.
Da Sorgerecht nichts mit Umgangsrecht zu tun hat wurde der Bericht von Umgangspflegerin an JA gesendet und dort mit der Beurteilung von JA zusammengeschrieben und ans Gericht weitergeleitet. Die Beurteilung kam durch Fehler des JA zu spät.
In dieser Beurteilung sprechen beide positiv für mich.
Vielleicht gefällt es der Kleinen in Brasilien und hat auch mal nach drei Jahren eine Woche in den Sommerferien des KIGA mit mir.
Nun Pfingsten könnte auch noch schön sein…..
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo an alle Leser,
der Umgang mit meiner Tochter unter Leitung der Umgangspflegerin gestaltet sich positiv. Die Kleine hat mich in den letzten Monaten
nur 2Xmonatlich für ca. 11 Stunden gesehen aber der Umgang gestaltet sich zunehmend positiv und insbesondere angenehm
für die Kleine bei den Übergaben.
KM machte schon immer Druck auf T. (die Kleine), damit sie nicht mit mir gehen will. BU bestätigte das schon.
Eine Übergabe ohne Umgangspflegerin schlug fehl, T. wollte (eigentlich KM) nicht mit mir kommen.
Handlung der Umgangspflegerin:
Auf erhöhten Verdacht der Abschiebung von T. durch KM zu meinen Eltern wurde das Umgangsverbot erweitert:
- zwei Tage vor meinem Umgang kein Kontakt von meinen Eltern zu T.
- T. hat täglich ab 19.00 Uhr bei der Mutter zu sein, Ausnahmen kann es geben, z.B. Krankheit.
Vorbereitung zur regelmäßigen Übernachtung von T. bei mir:
- normale Gespräche vor T. zwischen den Eltern.
- Freundlicher Empfang von KM zu T., wenn ich T. zurückbringe. Gestern fand der erste als freundlich zu nennende Empfang der KM bei der Rückgabe statt.
- KM gab auf Anordnung von Umgangspflegerin Kleidungsstücke mit die mit T. eingepackt wurden und die ich mit T. zusammen bei mir in ihren Schrank eingeräumte.
Genau der Letzte Punkt mit der Kleidung gibt mir über einem professionellen positiven Handeln der Umgangspflegerin am meisten Aufschluss. Zwei Wochen vorher sagte ich ihr schon, dass wenn Kleidung fehlt, dass ich notwendiges einfach kaufe aber sie sagte,
KM gibt Kleidung mit. Einen Tag vor Übergabe sagte ich zu Begleiterin nochmals, dass ich es für besser halte wenn KM nur Bekleidung für den Bedarf mit gibt und ich diese dann mit T. wider zurückgebe, aber Begleiterin sagte, Mutter hat Kleidung im Überfluss und ich soll sie mit T. in den Kleiderschrank einräumen. Ich dachte mir, dass dann nur Kleidung kommt der T. sowie so zu klein ist, wie es schon fast immer war mit der Kleidung die T. bei der Übergabe zu mir an hatte.
Aber es kam anders,
Wir räumten einige nette Kleidungsstücke in den Kleiderschrank die T. alle mag und T. sagte, dass sie das nächste Mal dann über Nacht bleibt. Bei der Rückfahrt sagte sie noch, dass sie nicht weis bei wem sie denn nun bleiben soll?
Ich sagte, du übernachtest eben bei beiden, mal bei mir und dann wieder bei Mama.
Bei der Rückgabe brauchte es nur einen kleinen Gesprächsanstoß und T. sagte, dass die Johannis/Erdbeeren für Mama sind und Mama freute sich und sagte noch ein paar Worte.
Ich vermute, Umgangsbegleiterin war in der Wohnung anwesend und KM konnte nicht anders.
Ich habe seit monaten eine gerichtliche Vereinbarung dass ich T. jedes zweite Wochenende auch über Nacht habe. Vermutlich wundert sich niemand dass ich das nicht mit Gewalt durchsetze.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo,
melde mich mal.
Es fanden nun schon 4-5 Übernachtungen statt und die Übergabe läuft für die Kleine mit immer weniger Belastung ab.
Maßnahmen der Pflegerin:
KM packt Spielsachen ein die zum Zimmer von T. bei mir gebracht werden. KM gab auch weitere nette Kleidungsstücke mit die aber auch
mit der Rückgabe wieder zurückkommen.
Gepflegter Umgangston zwischen den Eltern in Anwesenheit von T.
KM macht keinen Urlaub und somit verbrachte die Kleine mit mir auch das letzte Wochenende.
Ich finde so eine Umgangspflegschaft ganz toll aber finanziert wird es von den Steuerzahlern.
Ein Smiley kommt doch rein 🙂
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin,
danke für das Update.
Ist ein Zeitraum für die Umgangspflegschaft festgelegt? Sind Folgemaßnahmen nach Beendigung der Umgangspflegschaft vereinbart?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
Schön zu hören das es bei dir klappt. Ich glaube ich will auch eine Umgangspflegerin
hallo,
freut mich auch das es bei so gut funktioniert, liegt wohl an die umgangspflegerin.
furbie30, das ist denke ich je nach situation und hängt auch ein wenig vom einsatz der umgangspflegerin ab.
aber auch an einen einsehen der ex.
denn in manchen fällen funktioniert das auch nicht. ein beispiel: einschaltung einer verfahrenspflegerin im juni 08,
gerichtstermin anfang nov.08, verfahrenspflegerin soll die umgänge begleitein, erster umgangstermin im juni 09 (1,5 std.);
zweiter termin voraussichtlich im sep.09. . das mal als beispiel.
lg leines
Hallo Deep Thought,
es ist kein Zeitraum für die Umgangspflegschaft festgelegt und es gibt auch keine Vereinbaung danach.
Und da der Umgang funktioniert will ich die Pflegerin für lange Zeit.
Der Richter am OLG sagte, die Eltern haben sich zu einigen/verständigen. Die Eltern müssen es zustande bringen ohne Umgangspflegschaft für das Kind zu sorgen da diese nur von kurzer Dauer ist.
@ Furbie30
Hallo
Schön zu hören das es bei dir klappt. Ich glaube ich will auch eine Umgangspflegerin
Nun, das ist nicht ganz so einfach, das dauert einige Jahre.
Vielleicht sind eine böse KM und ein perfekter KV der Schlüssel.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo!
Umgangspflegschaft hatte ich auch beantragt und auch vom Gericht erhalten. Es konnte mir damals nix besseres passieren. Bei mir ist das durch das JA durchgeführt worden, je nach Sachbearbeiter hat das auf die Mama einen nachhaltigen Eindruck gemacht 😉 Die Umgänge haben damals recht unproblematisch stattgefunden. Heute nun -unter anderen Bedingungen- habe ich die gleichen drei SB, mit denen läuft es regelrecht perfekt.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Hessentom,
bei mir hat BU die Umgangnspflegschaft beantragt/empfohlen, danch hat JA zugestimmt und auch das AG.
Ich hab aber eine Freiberufliche und sie ist Landsfrau von KM.
Sie zieht ordendlich an Ohren und Mund von KM.
Ich hoffe dass nachhaltig wie bei dir der Umgang weiter besteht.
Leider habe ich keine Zeit bei dir nachzulesen.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Nun Hallo,
alles Glück mit Umgang hat seine Grenzen,
wenn man Zwangsgeräumt wird und Wohnung, Büro, Werkstatt, Lager und Kinderzimmer verliert.
Es gibt keine Mietrückstände oder unbezahlte Rechnungen.
Auch das LG München II hat der Vollstreckung nicht wiedersprochen, aber Berufung läuft.
Ich bin postraumatisiert, arbeitsunfähig geschrieben und habe Sozialhilfe beantragt.
Kurz nach der Zwangsräumung nach § 885 zpo (in meinem Fall unzulässig) konnte ich mit letzer Kraft die Kleine
in München abholen.
Sogleich erfuhr ich von ihr, dass die Oma ihr verbot aus dem Auto zu steigen als diese das Baby meiner Schwester abholte,
ebenso bei der Rückgabe. Ich gehe mit ihr oft dort hin und sie geht gerne bei Onkel und Tante ein.
Danach stellte ich fest (war mir schon vorher bekannt dass Geld fehlt), dass meine Kleine Geld nehmen soll um zu Mama bringen.
Das einzige was mir Freude am diesem Umgangswochenende bereitete war, dass wir vom 3 Meterbrett gesprungen sind und sie
das nun auch alleine kann.
Ich war absolut am Ende mit meinen Nerfen und voll erleichtert als ich sie zur KM übergab.
Ich habe keine Freude. Nur Probleme und Angst auch das kommendes Wochenende mit ihr zu verbringen.
Nun, ich schreibe von einer Leitung meines Schwagers.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Nun da bin ich wieder.
Nach der größten Niederlage in meinem Leben gab es dennoch regelmäßig Umgang mit der Kleinen die schon ganz gross ist.
Die Umgangspflegschaft wurde erneut verlängert für 2011 in Übereinstimmung mit Sozialbürgerhaus.
Die Umgangspflegerin hat sich beim Sozialbürgerhaus 2010 mehrfach beschwert, dass die Sachbearbeiter schon wechseln bevor diese ihre Arbeit aufnehmen.
Das hat sich vermutlich geädert. Im Gespräch Ende Dezember wurde der Mutter vermittelt dass sie das Kind zu versorgen hatt, Oma hat nur Hilfestellung zu leisten. Mutter hat alle Hilfestellungen zur Ausübung des Sorgerechts anzunehmen.
Neue Auflage von Umgangspflegerin: Oma hat T. nur noch 1x pro Woche zu sehen. Gemeinsam ist Familienberatung wahrzunehmen.
Bisher konnte ich nicht erreichen dass ich regelmäsig Informationen von der Schule erhalte, aber Einschulung 2010 fand trotz groben Klagen von Oma und Opa nur mit Kind , Mutter und mir statt.
Fast jeden 2.Freitag hol ich T. in der Schule ab und bring sie am Sonntag zur Mutter.
Für T. ist die Übergabe zunehmen angenehmer und darf sich schon seit langem auf meine Anrufe oder Übergabe freuen.
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
