Umgang mit Tochter ...
 
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Umgang mit Tochter soll in einem Restaurant stattfinden

 
(@illusion)
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hallo,

meine tochter ist jetzt 9 monate alt. bis jetzt fahre ich alle 2 wochen zur KM um die kleine zu sehen. nach einem streit - es ging darum das sie die termine ständig abgesagt hat - sagte sie sie wolle nicht mehr das ich zu ihr komme um die kleine zu sehen. stattdessen sagte sie mir das wir uns ab sofort in einem SB restaurant treffen.

nun meine frage, muss ich es hinnehmen meine tochter nur in einem restaurant zu sehen? es ist mir schon sehr recht das ich nicht mehr zur KM muss um die kleine zu sehen - das verhältnis ist derzeit mehr als schlecht - aber halte ich ein restaurant auch nicht für die richtige umgebung. was würde das jugendamt vorschlagen wo man den umgang vornehmen kann? bzw. welche alternativen gäbe es?

nur zur info, es besteht ein GSR.

viele grüsse illusion

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2008 14:08
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin illusion,

noch einmal vielen dank für eure zahlreichen tipps und denkanstösse.

also nachdem ich der KM jetzt gezeigt habe welche rechte mir zustehen hat sie sofort eingewilligt das ich die kleine einmal pro woche für 4 stunden sehen kann. ich habe ihr klipp und klar gesagt das wenn sie es sich wieder anders überlegt ich den weg übers jugendamt gehen werde.

was denkt ihr, also für mich ist diese reglung akzeptabel, solange sie diese einhält. meint ihr ich sollte es auf einen letzten versuch ankommen lassen? also solange sie sich an diese reglung hält die füsse stillhalten?

so wie ich das jetzt sehe, hast du es auf den Versuch ankommen lassen??
Is schiefgegangen!
Und nu?
Wieder klipp und klar sagen, was Du und eurer Kind für Rechte habt, woraufhin sie vielleicht wieder einknickt und den stehste in abermals 4 Monaten mit dem gleichen Thema wieder hier?

In die Hufe kommen, aber schleunigst, die tanzt Dir auf der Nase rum und spielst die ganze Zeit schön mit!

Gruß
Jo

P.S.: das mit dem Kopieren aus dem alten thread hat irgendwie nich so doll geklappt :redhead:

*** edit: Quoting korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 14:21
(@PhoeniX)

Moin

Es besteht ein GSR oder kein GSR? Ist aber irrelevant für die Frage des Umgangs.

Nein du mußt das nicht hinnehmen. Ab zum JA. Umgang ab jetzt unbegleitet. Wieso lassen sich alle auf BU mit der KM ein??

Sollte das beim JA nicht fuchten: Ab zum RA und auf Umgang klagen.

>Hier mal reinlesen<

Si vis pacem, para bellum.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 14:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus illusion!

Deinem anderen Thread entnehme ich, dass KM einseitig Umgangsintervalle und -dauer nach Belieben ändert ... und dass Du Dich nicht wirklich dagegen wehrst!
Ergo ists an der Zeit, dass Du KM enschieden und in aller Freundlichkeit aufzeigst, wo der Papst zum Beten geht (oder wo der Hammer hängt).
Eure Tochter hat Recht auf regelmäßigen Umgang, in ihrem Alter neigen viele Gerichte zu "relativ häufige Umgänge während der Woche, dafür aber kürzere Dauer".

Ob Umgang im Restaurant statt findet oder woanders ist letztendlich wurscht, das entscheidest Du ganz alleine (muss KM den Umgang "betreuen"?).

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 14:30
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

So is es!

Du kannst sehr wohl Umgang mit deinem kind OHNE die KM haben..wozu auch mit?!?! Gut, weil sie ss will, er schön, oder schade für sie, da es nunmal nicht darum geht was sie will..
Hier wird es wohl Zeit, ihr wirklich die Grenzen auf zu zeigen!

Also notfalls ab zum JA um eine Regelung dort zu schaffen, klappt das nicht, ab zum RA, damit es eine gerichtliche Regelung gibt..

Auf jeden Fall lass dich nich von der KM an der Nase herumführen..du mußt weder bei ihr zu Hasue den Umgang durchführen, noch in einem SB-Restaurant ihrer Wahl, noch überhaupt mit ihr zusammen!!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 14:33
(@illusion)
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danke für eure ratschläge, ich glaube es gibt kein anderen weg als die sich an das JA zu wenden. ich habe halt angst das ich sie, sollte es zu einem streit kommen, sie gar nicht mehr sehe.

wohin beim JA muss ich mich wenden? ich hatte bis jetzt immer nur kontakt zu der stelle die den unterhalt berechnet. könnt ihr mir hierzu einen tipp geben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2008 14:50
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Wenn Exe dir dadurch den Umgang komplett verwehrt schießt sie sich selber ins Aus, dann würde ich umgehend Antrag bei Gericht stellen und zwar 2 mal die Woche für 3-4 stunden. (lasse mich auch gerne vom Fachmann verbessern  :wink:)
Sollte sich Exe an ein Gerichtsurteil auchnich thalten kannst du ein Zwangsgeld an KM beantragen.

Lasse dir nich tmehr soviel zeit die zeit ist immer gegen einen Vater.
Achso ruf doch einfach mal bei der Frau an die für den Unterhalt zuständig ist und frage nach ob sie dich mal an eine passende stelle verbinden könnte.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 14:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus illusion!

ich habe halt angst das ich sie, sollte es zu einem streit kommen, sie gar nicht mehr sehe.

Die Angst ist fehlam Platz,es geht um das Recht Deiner Tochter auf Umgang nach BGB § 1684. Wenn Du Dich mit aller Macht dafür einsetzt, wird Deine Tochter das Recht erhalten, wenn es sein muss,  gerichtlich zugesprochen!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 15:03
(@PhoeniX)

Moin

ich habe halt angst das ich sie, sollte es zu einem streit kommen, sie gar nicht mehr sehe.

Wenn es zu einem Boycott kommt, ist dieser a) nur krutzfristig und b) hilfreich für einen Zwangsmittelbewährten Beschluß.

Gerade bei GSR: Außerdem würde ich an deiner Stelle hingehen und der Mutter klip und klar sagen, das du ihre Erziehungsfähigkeit an offizieller Stelle in Frage stellen würdest, wenn sie weiterhin die Bindungstolleranzen verkennt.
Sollte die KM daraufhin einen ASR oder ABR Antrag stellen, kannst du diesen mit einem Zweizeiler abschmettern und die KM trägt die Kosten.  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 16:37
(@illusion)
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also ich habe jetzt mal bei  der erziehungs- und familienberatung des jugendamtes angerufen, dort wurde mir nach kurzer schilderung des falls mitgeteilt das diese für mich zuständig sind. die dame war sehr freundlich und bat mich mal in der sprechstunde vorbeizukommen. naja bin ja mal gespannt ob das was bringt. ...

danke für die viele ratschläge!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2008 17:30




(@ariba)
Registriert

Moin!

Da mich aus persönlichen Gründen alle Fälle mit Kleinstkindern interessieren, zwei Fragen:

Eure Tochter hat Recht auf regelmäßigen Umgang, in ihrem Alter neigen viele Gerichte zu "relativ häufige Umgänge während der Woche, dafür aber kürzere Dauer".

Habe ich vor Monaten akribisch und verzweifelnd gesucht - doch nicht ein Beschluss bei Kindern unter einem Jahr gefunden. Evtl. weil kaum KV in diesem Alter Klage auf Umgang angehen.
Aber gibt es solche Beschlüsse mit "relativ häufige Umgänge während der Woche, dafür aber kürzere Dauer", dann bitte mal reinstellen - im voraus mit bestem Dank!

also ich habe jetzt mal bei  der erziehungs- und familienberatung des jugendamtes angerufen, dort wurde mir nach kurzer schilderung des falls mitgeteilt das diese für mich zuständig sind. die dame war sehr freundlich und bat mich mal in der sprechstunde vorbeizukommen. naja bin ja mal gespannt ob das was bringt. ...

Auch ich bin gespannt, was Dir(illusion) die Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes mitteilen.
Mir wurde dort der Umgang mit KM gemeinsam angeraten. Meine Argumente für einen unbetreuten Umgang konnte die Mitarbeiterin der EFB bedauerlicherweise noch(!) nicht teilen - da Baby erst 6 Monate alt.

Viel Erfolg!

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 20:48
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Ariba du auch wieder da freut mich.

Das hört sich aber gar nicht gu tbei dir an.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 23:02
(@PhoeniX)

Moin

Duo cum faciunt idem, non est idem.

Vor allem wenn man bedenkt, das bei illusion scheinbar GSR besteht. Eigentlich für den Umgang unerhablich, aber wie gesagt, nur eigentlich.

Außerdem ist es irrelevant was eine EFB oder sonst wer denkt (vor allem wenn die Gesetze in ignoranter Weise übergehen und Vorläufige Beschlüsse ignorieren - aber solange man ich das gefallen läßt und dem Irrglauben unterliegt, das die dem Richter erzählen wie er zu Urteilen hat.....). Zuletzt entscheidet der Richter.

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 01:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ariba und @all!

Aber gibt es solche Beschlüsse mit "relativ häufige Umgänge während der Woche, dafür aber kürzere Dauer", dann bitte mal reinstellen - im voraus mit bestem Dank!

Damit kann ich nicht dienen, das sind Infos, die ich vom JA bzw. von meinem RA habe...
Abgesehen davon:
Solange der Umgang nicht gesetzlich geregelt ist, wird IMHO jedes Gericht nach eigener Auffassung beschließen/urteilen.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 12:47