Du kannst das vorschlagen, es dürfte aber auch nicht funktionieren, weil Du als Umgangselternteil für holen und bringen zuständig bist. Bei 40 min Entfernung muss der Umgang bei Dir mindestens 4 Stunden dauern um sinnvoll zu sein.
U.u. findet das JA eine Lösung, der Umgang könnte in Räumen des JA stattfinden oder bei einer karitativen Einrichtung, z.B. in der Nähe der KM.
VG Susi
Mit der Einschaltung von Gericht und JA möchte ich ihr ja genau diese Druckmittel nehmen (Geldforderungen, Umgangsverweigerung, Informationsausschluß) -- in der Hoffnung, daß sich danach die ganze Situation entspannen kann.
Also ich muss sagen, ich bin einigermaßen entsetzt über die von Dir geschilderte Vorgehensweise.
Einer Mutter, die vor wenigen Wochen ein Kind verloren hat und die jetzt mit der Sorge um das verbleibende Kind vollauf beschäftigt ist (meine beste Freundin hatte ein Frühchen und das war ein Rund-um-die-Uhr-Job; ich habe mich seinerzeit gefragt, wie ein Mensch mit so wenig Schlaf auskommen kann wie sie es musste), mit Jugendamt und Gericht zu kommen, da muss man schon sehr abgebrüht sein.
Natürlich willst Du nur "was Dir zusteht", allerdings setzt Du das ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit Deiner Exfrau durch und das in einer Situation, da sie alle Schonung der Welt bräuchte.
Wenn Du sie in dieser Zeit, da sie eigentlich all ihre Energie für ihr Kind zur Verfügung haben sollte, zusätzlich belastest, weil Du ja unbedingt Dein Recht durchsetzen willst, wird das Euer Elternverhältnis bestimmt nicht verbessern.
Und was das Finanzielle betrifft, da nimmst oder gibst Du ihr kein Druckmittel. Was KU und BU betrifft, da gibt es ziemlich klare Regeln.
Ich würde Dir dringend etwas mehr Zurückhaltung empfehlen.
Moin
Natürlich willst Du nur "was Dir zusteht", allerdings setzt Du das ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit Deiner Exfrau durch und das in einer Situation, da sie alle Schonung der Welt bräuchte.
Wie kalt muss man eigentlich sein, um die Belastbarkeit von Schmerz und Entbehrung offensichtlich nur 'Frauen' zuzubilligen, Kinder und Väter aber zu ignorien? Zumal auf dieser Seite?
Ich würde Dir dringend etwas mehr Zurückhaltung empfehlen.
Nun ja. Wie wäre es, wenn Du etwas mehr Gleichberechtigung und Ausgewogenheit predigen würdest, statt ständig Männer zu ermahnen: Klappe halten, zahlen, auf Umgang verzichten. Zum Wohle der Frau.
Gruss oldie
PS: Da gibt es sicher ein Dutzend Beiträge von Dir mit dieser Stossrichtung. Profil aufrufen, unterhalb dessen auf "Zeige die letzten Beiträge des Benutzers." klicken und staunen. Gib Dir doch bitte mal Mühe, dem Anspruch von Elternteil zumindest ein klein wenig zu entsprechen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Tina,
Einer Mutter, die vor wenigen Wochen ein Kind verloren hat und die jetzt mit der Sorge um das verbleibende Kind vollauf beschäftigt ist (meine beste Freundin hatte ein Frühchen und das war ein Rund-um-die-Uhr-Job; ich habe mich seinerzeit gefragt, wie ein Mensch mit so wenig Schlaf auskommen kann wie sie es musste), mit Jugendamt und Gericht zu kommen, da muss man schon sehr abgebrüht sein.
na ja, ich würde eher mal sagen, hier waren bei der KM schon die lieben Einflüsterinnen am Werk, die ihr schon aufgezeigt haben, wie sie Umgangsversuche aktiv verhindern kann. Wenn es der KM um Entlastung gehen würde, könnte sie ja einem Umgang in ihrer Wohnung oder sogar Umgang ausserhalb ihrer Wohnung beim KV zustimmen. Das leht sie jedoch komplett ab. Somit kann es auch mit dem Thema "alle Schonung der Welt brauchen", nicht weit her sein. Ein Punkt, der aus der Forenbeobachtung übrigens bei fast keiner Kindsbesitzerin zieht. Wo andere Mütter sich über ein kinderfreies Wochenende oder Zeit mit dem neuen Partner freuen, muss die Kindsbesitzerin "ganz doll weinen, weil Du jetzt zu Papa gehst". Gruß Ingo
Ich bin mir tatsächlich auch nicht sicher, ob eine gerichtliche Lösung der richtige Weg. Aber mit einem vermittelnden JA wäre ein erster Schritt getan...
Einer Mutter, die vor wenigen Wochen ein Kind verloren hat und die jetzt mit der Sorge um das verbleibende Kind vollauf beschäftigt ist (meine beste Freundin hatte ein Frühchen und das war ein Rund-um-die-Uhr-Job; ich habe mich seinerzeit gefragt, wie ein Mensch mit so wenig Schlaf auskommen kann wie sie es musste), mit Jugendamt und Gericht zu kommen, da muss man schon sehr abgebrüht sein.
Natürlich willst Du nur "was Dir zusteht", allerdings setzt Du das ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit Deiner Exfrau durch und das in einer Situation, da sie alle Schonung der Welt bräuchte.
Wenn Du sie in dieser Zeit, da sie eigentlich all ihre Energie für ihr Kind zur Verfügung haben sollte, zusätzlich belastest, weil Du ja unbedingt Dein Recht durchsetzen willst, wird das Euer Elternverhältnis bestimmt nicht verbessern.
Also wenn KM wirklich Unterstützung benötigt, da scheint ja jmd. gerne und "kostenlos" und vermutlich auch spontan, rund-um-die-Uhr bereit zu sein...
Der Umgang verschlechterte sich mit der gerichtlichen Auseinandersetzung zusehends, schließlich durfte ich meinen Sohn (im öffentlichen Raum Krankenhaus) nur zweimal die Woche für 1-2 Std. "betrachten", ich hatte ihn bis heute erst zwei Mal(!) auf dem Arm. Mein Wunsch nach mehr Umgang führte zu offen ausgetragener Aggression am Krankenbett, darum habe ich darauf verzichtet.
Inzwischen sind Mutter und Kind zu Hause, seit mehr als einer Woche bitte ich um meine beiden Umgangstermine, keinerlei Reaktion bis gestern. In einem Brief teilt mir die KM mit, daß sie nicht bereit ist, mich in ihrer Wohnung zu empfangen und begründet das mit den Spannungen zwischen uns (die von ihr so wahrgenommen werden, obwohl ich ihr gegenüber nie einen negativen Gedanken hege oder äußere). Die Spannungen würden sich eventl. legen, wenn ich ihr ausreichend Geld bezahle (mehr als ich kann), so interpretiere ich ihr Schreiben. Dann erst könnte man über regelmäßige Besuche reden.
Tina, ich finde es schon unverschämt, dem TO zu unterstellen, er wolle nur, was ihm zusteht. In erster Linie will er sich kümmern, um und für das Kindchen und davon kann auch die KM profitieren. Und offensichtlich braucht es eine Instanz, die der KM dies vor Augen führt (und leider wird das am Ende ein Gericht sein müssen). Ob das Verhalten der KM ihrer Krankheit zu zuschreiben ist oder solchen gewissenlosen Einflüsterinnen wie auch Dir, die offensichtlich umgekehrt das wollen, was ihnen (nicht dem Kind!) zusteht und dann vielleicht bereit sind gnädigerweise Kontakt zu gewähren, sei dahin gestellt.
Aber der Tenor dieser Seite ist die gemeinsame Elternschaft auf Augenhöhe zum Wohle der Kinder. In wenigen, sehr drastischen Fällen wird dies nicht möglich sein. Warum dies in diesem Fall nicht so sein soll, das erschliesst sich mir überhaupt nicht. Und dementsprechend auch nicht Dein emphatieloser Post!
Fassungs- und sprachlos, toto
Hallo,
ich denke auch, dass Azael mit der neuen Situation erst einmal klar kommen muss. Im Prinzip befinden sich hier alle Beteiligten in einer Ausnahmesituation, es ist sehr viel Neues, Kompliziertes und Unerfreuliches.
Aus dieser Sichtweise ist es sinnvoll beim JA um Vermittlung nachzusuchen. Trotzdem wird es für Azael nicht einfach seinem Kind ein guter Vater zu sein. Letzlich könnte auch sein (Kurz)Umgang die KM entlasten, sie könnte z.B. Schlafen oder sich zumindest ausruhen, wenn die KM sich aber gegen alles sträubt, dann wird es für beide sehr schwer.
VG Susi
In erster Linie will er sich kümmern, um und für das Kindchen und davon kann auch die KM profitieren. Und offensichtlich braucht es eine Instanz, die der KM dies vor Augen führt (und leider wird das am Ende ein Gericht sein müssen).
Wenn sie überzeugt ist, dass es für das Kind nicht am besten ist, dann wird sie auch davon nicht profitieren.
Es mag rein logisch schwer nachvollziehbar sein, aber in einer solchen Sondersituation handelt die Mutter wohl eher nach ihrem eigenen Beschützerinstinkt und der gebietet ihr nun einmal, sich Tag und Nacht um diesen Säugling zu kümmern.
Ich habe das, wie gesagt, selbst einmal als beste Freundin einer Frau mit einem Frühgeborenen mitgemacht. Ich bot ihr damals auch an, dass ich zwei Runden der Prozedur (wickeln, Baby wiegen, Gewicht in die Tabelle eintragen, Fläschchen füllen und wärmen, Baby füttern, getrunkene Menge in die Tabelle eintragen, Baby in den Schlaf wiegen) übernehme, damit sie einmal mehr als zwei Stunden zusammenhängenden Schlaf bekommt. Ich war bei ihr in der Wohnung und hätte sie jederzeit wecken können, wenn es Probleme gegeben hätte. Die Antwort war nein, sie muss das selber machen.
Gut, sie hat mir leid getan mit ihren dunklen Augenringen, aber es war halt ihre Entscheidung.
Wenn es dem TO also um das Kind geht, dann soll er die Versorgung der Mutter überlassen, und nicht krampfhaft versuchen, sich in diesen ersten Monaten in die Mutter-Kind-Bindung zu drängen.
Moin,
Fassungs- und sprachlos, toto
... so am I.
Gut, sie hat mir leid getan mit ihren dunklen Augenringen, aber es war halt ihre Entscheidung.
Diese Entscheidung kann man einer Mutter gegenüber einer Freundin gerne freistellen.
Darüber hinaus fühle ich mich nicht in der Lage, einen oberhalb der Gürtellinie liegenden Kommentar zu verfassen.
Gruß
United
@Tina 10. Der TO ist der VATER des Kindes und nicht irgendeine Freundin 😡
Im übrigen hat nicht nur die Mutter ein Kind verloren. Der Vater hat dieses Kind genauso verloren. Die einzigen Unterschiede sind, dass er sich vermutlich noch nicht einmal von diesem verstorbenen Kind verabschieden konnte und auch nicht - wie die KM - sich um das verbliebende kümmern kann.
Einer Mutter, die vor wenigen Wochen ein Kind verloren hat und die jetzt mit der Sorge um das verbleibende Kind vollauf beschäftigt ist (meine beste Freundin hatte ein Frühchen und das war ein Rund-um-die-Uhr-Job; ich habe mich seinerzeit gefragt, wie ein Mensch mit so wenig Schlaf auskommen kann wie sie es musste), mit Jugendamt und Gericht zu kommen, da muss man schon sehr abgebrüht sein.
ich erlaube mir, das mal passend zu formulieren:
Einem Vater, der vor wenigen Wochen ein Kind verloren hat und der jetzt mit der Sorge um das verbleibende Kind - über das er keine Informationen erhält und welches er noch nicht einmal sehen darf - vollauf beschäftigt ist, den Umgang und die Informationen vorzuenthalten, da muss man schon sehr abgebrüht sein.
Sleepy
Tina,
und wie unwichtig ist in deinen Augen die Vater-Kind-Bindung 😡
Ich weiss nicht, wie du es mit dem Vater deines Kindes hälst, aber für moich disqualifiziert sich jede Mutter als Mutter, wenn sie die Bedeutung der Vater-Kind-Bindung verleugnet und meint, dass eine Mutter für ein Kind wichtiger ist als der Vater. Irgendwie scheinen viel zu viele Frauen zu vergessen, dass sie ohne Väter/Männer keine Kinder hätten (und ja auch bei künstlicher Befruchtung muss zwingend irgendein Mann beteiligt sein, Zellteiliung und Klonierung funktioniert beim Menschen nicht)
Und nebenbei frage ich mich ,was du überhaupt hier willst. muttersein, vatersein, elternsein. Auf dieser Seite geht es darum Kindern von getrennt lebenden Eltern beide Elternteile möglichst gleichberechtigt zu erhalten. Denn beide sind wichtig für die gesunde Entwicklung eines Kindes (auch wenn sie sich nicht mehr mögen). Dir geht es aber um die Ausgrenzung des männlichen Elternteils, bzw. dessen Degradierung zum Zahlesel mit evtl. ab und zu Besichtungsterminen, damit das Muttertier sich möglichst ungestört um die Aufzucht des Kindes kümmern kann 😡
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jetzt fehlt mir grade der "bedanken-Button" @ sleepy.
Du hast es gut getroffen. Genau das waren auch meine Gedanken
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für eure Ansichten. Ich möchte dazu bemerken, daß ich in großer Sorge bin, das andere Kind auch noch zu verlieren, nämlich den Kontakt zu ihm. Ich habe lange gezögert, das Familiengericht einzuschalten, aber die Situation war nur so in den Griff zu bekommen. Das Druckmittel Kontaktverweigerung, Informationsvorenthaltung und dann immer die Verknüpfung, wenn ich nicht das mache, zahle oder sage, was die KM sich vorstellt, ... Ich wußte mir nur so zu helfen und ich bin auch ganz froh, daß ich es so gemacht habe. Daß ich ihr dabei Druck gemacht habe, ist mir durchaus bewußt.
Wenn es dem TO also um das Kind geht, dann soll er die Versorgung der Mutter überlassen, und nicht krampfhaft versuchen, sich in diesen ersten Monaten in die Mutter-Kind-Bindung zu drängen.
Naja, ich dränge mich ja nicht zwischen die Mutter-Kind-Beziehung, sondern möchte meine Vater-Kind-Beziehung wiederherstellen bzw. aufrecht erhalten. Das ist für das Kind genauso wichtig, wie ich jetzt durch die ganze Situation erfahren habe. Kinder ohne Vater haben es angeblich sehr viel schwerer im Leben, und das erscheint mir schon plausibel.
Die Entwicklung ist im Moment erfreulich positiv. Die KM wird nun doch dem gSR zustimmen, das ist überraschend. Auch beim Umgang gibt es Grund zu Optimismus. Ich rechne aber jederzeit mit Rückschlägen. Beim Unterhalt werde ich mich mit Sicherheit nochmal melden.
Die Entwicklung ist im Moment erfreulich positiv. Die KM wird nun doch dem gSR zustimmen, das ist überraschend. Auch beim Umgang gibt es Grund zu Optimismus. Ich rechne aber jederzeit mit Rückschlägen. Beim Unterhalt werde ich mich mit Sicherheit nochmal melden.
Das freut mich zu lesen, ich wünsche Dir, dass alles in diese Richtung für Euch so weitergeht :thumbup:
Versuche das zu festigen bevor es zu großen Auseinandersetzungen zum Thema Unterhalt kommt und trenne diese Themen strikt voneinander. Vernunft lässt sich nicht erkaufen....
Es ist interessant, nach Monaten wieder zu lesen, was mich damals beschäftigt hat. Ich möchte mir jetzt einige Dinge von der Seele schreiben und um Meinungen dazu bitten.
Vorweg: ich habe noch immer kein gSR. Es fand ein persönlicher Termin beim JA statt, bei dem eigentlich Unterhalt, Sorgerecht und Umgang geklärt werden sollte. Zum Glück erkannte die Mitarbeiterin, daß von der KM alles drei zu einer wüsten Gemengelage vermischt werden sollte. Gegenüber der Urkundsbeamtin erkärte die KM, daß sie nur gezwungenermaßen das gSR abzugeben bereit sei, weil sie "erpreßt" würde. Es kam nicht zur Unterschrift. Unterhalt ist immerhin jetzt nach drei Monaten im Sinne der KM geklärt.
Zum Umgang: die Vermittlung bezüglich einer Regelung ist gescheitert. Ich wollte 3x/Woche, die KM nicht mehr als 1x. Das JA riet mir zur Klage, sie könnten nichts mehr tun. Beim Gespräch machte die KM deutlich, daß es ihr egal sei, ob das Kind und ich eine Beziehung zueinander aufbauen könnten.
Ich habe mich zunächst darauf eingelassen und besuchte beide bei ihnen zu Hause einmal die Woche. Die Treffen in den letzten Monaten verliefen ausgesprochen und überraschend harmonisch, die KM ließ mich gegen Ende hin sogar alleine mit ihm Spazierengehen. Das Kind entwickelt sich sehr gut und ist gesundheitlich stabil.
Die Lage hat sich jetzt allerdings wieder extrem zugespitzt: nach zweimaligem Ausfallenlassen (ohne Begründung) der KM habe ich ihr angeboten, daß der Umgang ja auch mal bei mir stattfinden könnte. Es war nur ein Angebot, weil sie das Kind inzwischen auch bei fremden Leuten alleine läßt (ok, es sei nur einmal gewesen, aber dann sollte es beim Papa auch möglich sein, meiner Meinung nach).
Die KM ist aktuell (durch dieses Angebot) in eine Krise gestürzt, hat panikartige Verlustängste und sieht mich (wieder) als Bedrohung für sie und das Kind an. Einem Umgang bei mir würde sie niemals vor ca. 3 Jahren zustimmen, sie möchte ihm erst erklären können, in welche "gefährliche, angstvolle und unheimlich-fremde Umgebung" er nun müsse, und daß die Mama auf ihn wartet und er bald wieder zurück in die schützende und bekannte Wohnung kann. Eine Übernachtung schließt sie vor dem Alter von 7 Jahren bei mir aus.
Das ganze gipfelte nun beim letzten Besuch in der Aussage, daß sie sich wünschte, ich würde sterben. Erst dann könne sie und das Kind wieder glücklich und in Ruhe leben.
Vielleicht kann man sich vorstellen, wie mir vor dem nächsten Umgangstermin graust und ich möchte diese Termin auch nicht mehr alleine und unbegleitet wahrnehmen. Mein erster Impuls nach diesem Schock war:
- alleiniges Sorgerecht beantragen
- Umgang nur noch mit professioneller Begleitung durch einen Psychologen
- Unterhaltszahlungen an sie, nicht an das Kind, einstellen wegen Verwirkung
Ich bin momentan sprach- und ratlos. Da sitzt die Mama mit ihrem Kind auf dem Arm, füttert ihn und wünscht mir den Tod, daß er als Halbwaise aufwächst. Was kann/sollte ich tun, was würdet ihr machen? Sie meint das übrigens vollkommen ernst!
Ich bin inzwischen auch in psychologischer Behandlung, mir hilft das, sie zu verstehen, aber ich sehe was passiert, wenn ich ihr keine Grenzen setze. Natürlich könnte man mit ihr daran arbeiten, ihre Ängste nicht auf das Kind zu projizieren, zu erkennen, welche Emotionen er hat, und daß diese sich von ihren unterscheiden. Aber bei mir ist jetzt irgendwo eine Grenze erreicht, wo ich kein Verständnis mehr aufbringen kann.
Ich möchte dazu sagen, daß sie trotz allem sehr reflektiert ist, und selbst erkannt hat, daß sie bindungsintolerant ist. Sie hat mich ausdrücklich gewarnt, vor Gericht/JA diese Karte zu spielen.
Moin.
Ich würde umgehend den Umgang vor Gericht geltend machend. JA hat Dich ja quasi dazu aufgefordert, Du hast sogar bewiesen, dass es darüberg hinaus außergerichtlich zu nichts führt und sollte die KM nicht andere,"gute" Argumenten auspacken (die mir spontan nicht einfallen wollen), dann bin ich gespannt, ob sie sich traut, ihr Geblubber vor Gericht zu wiederholen und damit ihre Bindungsintoleranz offen zu zeigen. Was das Gericht daraus macht kann keiner vorhersagen. Wie ein etwaiger Umgangsbeschluss durchzusetzen sein wird ebenso wenig. Du solltest auf Ordnungsgeld bei Umgangsverstößen achten. Und auf einen Beschluss drängen, wenn ein Vergleich (Kompromiss) Dir eine solche Handhabe nicht gibt.
ASR macht mE überhaupt keinen Sinn.
Wozu Du für Umgang einen Psychologen brauchst erschließt sich mir nicht (das könnte nach hinten losgehen...)
BU einstellen wg Verwirkung?? Ich weiß nicht... Ob das Argument der Verwirkung überhaupt greift?? Und ob Du die todeswünsche überhaupt beweisen kannst?.
Gruß, Toto
Hallo,
wenn sich die Dinge so entwickelt haben, dann wird sich an der Einstellung der KM kaum etwas ändern. Der friedliche Weg ist zwar der bessere und auch stabilere Lösung.
Eine Frühgeburt und dann der Tod eines Kindes sind dramatische Ereignisse, die schon zu massiven Verlustängsten führen können.
Trotzdem oder gerade deshalb ist es wichtig, dass die KM lernt los zu lassen. Eigentlich bräuchte sie eine Therapie (aber das solltest Du nicht vorschlagen!)
Wie ist denn der Entwicklungsstand? Entspricht die Entwicklung jetzt schon der normalen? Wird das Kind noch gestillt?
Sicher müsste man diese Fragen noch mit berücksichtigen.
Trotzdem hilft Dir und Deinem Sohn nur den Umgang vor Gericht klären zu lassen, jedes 2. Wochende und einen Nachmittag (ggf. bis zum nächsten Morgen) sind auch bei einem 1jährigen Kind möglich. Das ist normal und im Prinzip auch erreichbar. Wenn Du eine sinnvolle Umgangsregelung hast, die halbwegs funktioniert, solltest Du auch die Sorgerechtsfrage nochmals angehen.
VG Susi
Der Entwicklungsstand ist angeblich altersgerecht und normal. Gestillt wird nicht mehr, er ißt jetzt sogar "feste" Mahlzeiten mittags. Sobald ich ihn zu mir nehmen will, ist er aber schwer krank und man kann ihm die Angst vor einer fremden Umgebung ohne die Mutter nicht zumuten. Die KM glaubt, sie würde von der behandelnden Neurochirurgin ein Attest bekommen, daß das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zu mir kann.
Verwirkung nach § 1579 BGB, oder zumindest Beschränkung: ich finde, eine Person, die mir den Tod wünscht, hat jegliche Ansprüche, von mir unterhalten zu werden, verwirkt. Das wäre mein Rechtsempfinden.
Ein auf Kinder spezialisierter Therapeut könnte z.B. beim Umgang sowohl mir als auch ihr erklären, wie unser Sohn Empfindungen non-verbal äußert, so daß die KM erkennen kann, was seine und was ihre projizierten Gefühle sind. Diese Wahrnehmung des Abgetrenntseins wäre sehr hilfreich. Und er könnte mir Sicherheit geben, da ich ja angeblich ohne sie mit dem Kind überhaupt nicht zurecht komme. Und ich möchte keinen Umgang mehr alleine mit ihr wahrnehmen.
Hallo,
mit der Beschränkung des BU wirst Du so nicht durchkommen.
Du solltest aber zum Gericht und um Umgang kämpfen, auch das Gericht wird versuchen eine gewisse gütliche Einigung zu erreichen, aber der KM muss hier ganz klar gesagt werden was geht und was nicht. Ich würde es darauf ankommen lassen, dass es ein Attest gibt, dagegen kann man dann nämlich wirklich vorgehen.
Mit der Drohung versucht sie Dich doch wieder nur unter Druck zu setzen.
Standardumgang ist heute Standard, wenn das Kind klein ist, kann es auch anders sein, aber es wird keine Entscheidung geben, die Umgang nach Gutdünken der KM regelt.
VG Susi
Moin
Auch wenn es sich blöd anhört, die sofortige Einsetzung einer Umgangspflegschaft (durch Intervention des JA oder per EA) halte ich für sinnvoll. Da wird vermutlich auch jede Menge Zeit gespart, welche später bei der Beurteilung einer angemessenen Umgangsbemessung fehlt und nachgeholt werden muss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen
Den thread ist etwas alt, aber vielleicht kann mal einem andern blinkwinckel vielleicht anderen in einer ahnlichen situation helfen.
Die Situation mit der KM ist bei weitem nicht schon... ich frage mich nur in wie weit diese hartere fronten vermieden konnen hatten. Ich finde es echt unglaublich schade wie wenig verstandnis der KM entgegengebracht wird
a - die Dame musste in die ss eine trennung durchstehen. Eine ss ist sowas wie einem internen tsunami. Bei so einer trennung wird oft ein schuldgefuhl entwickelt «ich bin eine schlechte mutter, ich kann mein kind keine familie anbien»
B - in der ss wird sehr viel druck auf die werdende mutter ausgeubt,... darfst das und jenes nicht machen, muss auf zig tausende sachen achten.... wenn irgendwas mit dem Kind nicht stimmt »» entwickeln viele mutter ein riesen schuldgefuhl: ich bin eine schlechte muttermutter ich hatte das oder jenes machen mussen.... in dem fall ist einer der kinder gestorben. Die schuldgefuhle werden da noch multplziert und der beschutzerinstinkt fur den uberlebenden noch starker
C - in der ss entwickelt die mutter auch einer beziehung zum kind. Das kind stirbt, die mutter hat es nicht beschutzen konnen Damt der KV sich de schmerz und schuldgefuhl vorstellen kann.... es ware so ahnlich wie schrecklich unfallen, wo man das kind noch bei der hand halt und es wird von einem auto umgerannt.
Natjrlich ist es fjr der kv auch schrecklih aber die mutter hat in diesem fall noch grosseree schuldgefuhl
D - den gut gemeinte angebot die mutter im kh zu ersetzen kam in dem moment bei uhr sicher eher so an« du bist eine schlchte mutter und das kind braucht dich nicht»
E - ein Geburt ist fur eine mutter an sich ein traumatisierende erlebnis. Wenn dese nicht wie gewunscht verlauft, entwicklen frauen oft ein schuldgefuhl zb.. ich musst ein kaiserschnitt haben, deswegen bin uch eine schlechte mutter
In diese schlechte psychologische verfassung, hatte die dame eher unterstutzung gebraucht und bestatigung in ihre fahigkeiten als mutter damit sie mit diesen schuldgefuhle fertig wird. In einer artnerschaft i st es oft der hauptrollee des vaters in den ersten wochen. Denn in den ersten paar wochen ist zumal die hauptbezug personn, der rolle des vaters besteht dann eher darin diedie mutter zu beruhigen und starken damit es dem kind auch gut geht. Bei getrennte paare ist es naturluch etwas schwieriger... ich bin trotzdemnder meinung dass es geht... wenn verstarkung nicht moglich ist, ware es vom kv auch sinnvoll sich in den ersten zeiten etwas zuruckzuhalten.
Die besgate dame hat (zu mind was man da lesen kann) keinerlei solche unterstutzung bekommn. Im gegenteil wurde noch eine «darauf gehaut» in dem sie sich noch vor gericht gerechtfertigen musdten
Ihre schuldgefuhle und ihre angste sind dadurch noch verstakrt geworden..und sie blockiert dann alles so weit es geht...
Das ergebnis ist zwar nicht schon aber nachvollziehbar. So schwer es klingt, ware in so einer situation geduld und verstandnis gegenuber der frau auch zielfuhrender....denn wenn sie sich bedroht fuhlt kann sich auch leichter dem vater ein platz beim kind lassen.
Es kann sein das einige papas aufregen, ich hoffe anderen konnten da was fur sich mitnehmen
Vg