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Umgang mit meinem Sohn

 
(@lars-71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen ,

ich bin neu hier und hab eine Frage . Mein Sohn ist 2J und 4 Monate . Ich habe Ihn alle 14 Tage und ab und zu Abends , weil ich im selben Ort wohne wie meine Ex . Dadurch sehe ich meinen Sohn regelmäßig das ist alles gut so .
Nur jetzt hat meine Ex einen neuen Freund und verlangt jetzt von mir wenn Papawochende ist das ich ihn da abhole , das ist ungefähr 40 km weg von mir ! Da sie jetzt jedes Wochenende bei ihrem neuen ist .

Muss ich meinen Sohn da abholen und muss ich ihn an seinem Wohnsitz abholen ? Sie meint ich muss meinen Sohn abholen wo sie gerade ist !!!

Vielleicht kann mir Jemand helfen hier ?
Wäre Nett !!!

Gruß Lars

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2015 21:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lars,

ich habe Deinen Beitrag von dem des anderen Users abgetrennt. Bitte eröffne selbst immer neue Beiträge in der jeweiligen Kategorie (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht), zu der Du Fragen hast.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2015 21:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lars,

als Umgangselternteil bist Du verpflichtet Dein Kind abzuholen und zurück zu bringen. Zwar kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass das doch wohl eher die Wohnung ist, aber auch andere Orte sind möglich.
Geht der Kleine schon in den Kiga? Dann wäre eine Möglichkeit, dass Du Dein Kind z.B. vor Ort aus dem Kiga abholst und dann Montag früh dort auch wieder hinbringst. U.U. kannst Du ihn sowieso am Freitag abholen und erst Montag früh zurück bringen.

Ansonsten solltest Du Dir Gedanken darüber machen, dass die KM sehr wohl zu Next ziehen kann und musst Du ihn dort abholen und hinbringen.
Wenn ihr das gemeinsame SR habt könntest Du versuchen den Umzug des Kindes zu verhindern und die KM zumindest an Kosten des Umgangs zu beteiligen. Ich sehe aber wenig Hoffnung, dass das bei 40km funktioniert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2015 22:03
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo Lars,

als Umgangselternteil bist Du verpflichtet Dein Kind abzuholen und zurück zu bringen.

Das stimmt so nicht ganz. Richtig ist, dass normalerweise kein Gericht den betreuenden Elternteil dazu verpflichtet das Kind zu holen und/oder zu bringen.
Du kannst allerdings auch nicht verpflichtet werden euer Kind abzuholen und zurückzubringen. Du kannst auch sagen, dass du das Kind von dort nicht abholen kannst oder willst und es dann eben da bleibt wo es ist. Vielleicht ist die KM ja auch an kinderfreier Zeit interessiert, die sie dann nicht mehr hätte. So manche KM wird etwas kompromissbereiter, wenn die Alternative heißt in Zukunft Null Unterstützung zu bekommen.
Falls sie keine kinderfreie Zeit haben will, hast du ohnehin schlechte Karten mit dem Umgang, denn du wirst beim Umgang immer nach der Pfeife der KM tanzen müssen.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2015 01:40
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Ich favorisiere im Interesse des Kindes grundsätzlich folgende Regelung:

Beim wem sich das Kind befindet, besorgt das Verbringen des Kindes zum anderen ET.
Wer Entfernung schafft, beteiligt sich zumindest zur Hälfte an den Wege-Mehraufwand.

In diesem Fall finde ich es schon dreist, die Entfernung vom gewöhnlichen Wohnort partiell gerade zur turnusmäßigen Umgangszeit zu schaffen, sollte es dafür nicht doch nachvollziehbare Gründe geben.

Die Tatsache, dass der neue Freund 40 Kilometer vom Wohnort entfernt wohnt und sich die Mutter dort mit dem Kind am Wochenende aufhält, bedeutet ja noch nicht, dass es dafür nicht auch andere nachvollziehbare Gründe als nur den neuen Freund gibt.

Hierfür könnte es ja auch andere Gründe geben (z.B. berufliche), so dass sich das nicht anders koordinieren lässt und eben nicht willkürlich erfolgt, sondern den besonderen Umständen geschuldet ist.

Die Aussage der Mutter, dass der TE das Kind jeweils dort abzuholen habe, an dem Ort sie sich gerade aufhält, ist so jedenfalls nicht ohne weiteres zu akzeptieren.

Gegen derartige Willkür könnte sicher eine entsprechend konkrete Umgangsvereinbarung Abhilfe schaffen.

Möglicherweise fühlt die Frau Kindesbesitzerin sich irrtümlich frei, den TE am Nasenring durchs Dorf zu ziehen. Möglicherweise will sie beim Kind den Eindruck erwecken, wenn Papa-Wochenende ist, stehen lange Wege an, ggf. mit der Hoffnung, dass das Kind früher oder später negative Gefühle damit verbindet.

Also: Wehre den Anfängen !

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2015 08:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Am Ende des Tages werdet ihr Euch einigen müssen - weder die Einstellung der KM, dass das Kind immer abgeholt/ gebracht werden muss, egal wo sie sich befindendet ist zielführend. Noch die eines UET der "Lieferung frei Haus". Es gilt eine Lösung zu finden, bei der insbesondere der offensichtlich funktionierende  Umgang nicht drunter leidet (eher ausgebaut wird)!

Hast Du eine Ahnung, was die KM antreibt? ist es ihre Bequemlichkeit oder der Versuch denUmgang zu verkomplizieren/ einzuschränken?

40km ist keine unüberwindliche Distanz (insb. wenn es mit dem Auto geschieht). Allerdings macht es die (spontanen?) Umgänge unter der Woche deutlich schwerer. Versuch mit ihr eine praktikable Lösung (einen Kompromiss!) im Guten zu finden. Verhärtung der Fronten und ein "du musst" führt nicht zu einer Lösung!

Gruß , Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2015 10:28
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

Ebenso Moin.

Faktisch urteilen Gerichte aber im Streitfall regelmäßig, dass der Umgangselternteil die Umgangskosten zu tragen hat, inkl. Fahrtkosten. Die dürften bei 40km pro Strecke aber wohl kaum ins Gewicht fallen (vor allem dann nicht, wenn der Vater ein Auto hat...). Um eine gerichtliche Umgangsregelung zu vermeiden, die dann recht starr wäre und dem Umgangselternteil auch noch zusätzliche (unnötige) Kosten einbringt, sollte die Kindesmutter davon überzeugt werden, dass sie selbst einen Vorteil davon hat, wenn das Kind zu Hause abgeholt wird, bevor sie zum neuen Freund ins Wochenende geht. Mehr Freizeit, weniger Koffergepacke etc.

Gruß Kitefan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2015 12:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch ne Ergänzung von mir:

Nutze dies

Versuch mit ihr eine praktikable Lösung (einen Kompromiss!) im Guten zu finden.

um eine

konkrete Umgangsvereinbarung

schriftlich zu fixieren.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2015 12:42
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich möchte nochmal die Variante aufgreifen, die sinngemäß schon von susi64 angesprochen wurde:

Könntest Du ihn früher holen, also bevor KM mit ihm zum neuen Freund fährt?

Da KM ja anscheinend nur am WE beim neuen Freund ist sollte sich der Umgang unter der Woche ja (noch?) nicht verändern.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2015 19:05