Guten Tag Allerseits !
Aus leider aktuellem Anlass wäre ich über eure Hilfe bezügl. realistischer und durchsetzbarer Umgangsregeln in folgendem Fall sehr dankbar.
Trennung vor 2 Jahren, einvernehmliche Scheidung anhängig, 2 Kinder (Tochter 4 und Sohn 8 Jahre alt), bisheriger Umgang bei gutem Kontakt zur Mutter: WE alle 14 Tage, je ein Nachmittag mit einem Kind einzeln unter der Woche, der beim älteren Sohn auf seinen Wunsch in eine Übernachtung unter der Woche erweitert werden sollte. Damit begann der KM-Stress. "Kinder sollen nicht getrennt werden", obwohl selbst meine kleine Tochter es mit den Worten verstanden hatte: "immer wenn ... (älterer Sohn) bei dir ist, hab ich die Mama ganz alleine und freu mich dann auch auf unseren Nachmittag", erfolglose Moderation über das (auch vaterverstehende) Jugendamt.
Dann schwerer Unfall des Vaters, seit dem katastrophaler (menschl.unterirdischer,herz- und rücksichtsloser, ja ich weiss, dass es keine "juristische Moral" gibt ) Elternumgang seitens der KM, 3 Monate kein Kinderkontakt während Krankenhaus und Reha, seit 3 Monaten bin ich wieder in der (ehemals gemeinsamen Wohnung ) , wöchentl. Verhandeln um 2 2h-Nachmittage mit jedem Kind einzeln und fast jedes WE für ein paar Stunden, auch manchmal mit Übernachtung, wenn mir Freunde helfen, da noch weitere Operationen und Reha, Krankengymn. und Ärzte anstehen-gut das hat mit dem Kindswohl nichts zu tun, jedenfalls kommt jetzt der Kontaktabbruch "stimmt der Umgangsregelung nicht mehr zu", die so dann auch nicht stattfindet also kein Umgang mehr unter der Woche, dann folgt Anwaltsbrief , dass bisheriger Umgang für Mutter und Kinder nicht mehr hinnehmbar, außergerichtl. "Vorschlag"---das klass. 14 tägige WE, sonst nix mehr. Kontakt diesbezügl. nur über ihren Anwalt erwünscht, Telefonate werden durch Auflegen beendet, sobald man das Wort Umgang anspricht.
Kinder sind gern bei mir und wollen mehr, dokumentiert sich jedesmal in herzzerreißenden Abschieden, die ich nicht forciere und dabei die KM jedesmal über den grünen Klee lobe.
Habe über meinen Anwalt geantwortet, dass ich dem nicht zustimme, da sich der bisherige Umgang deutlich verschlechtert und auf die individ. Vorteile jedes Kind betreffend der Regelung vor dem Unfall hingewiesen, den ich nach Gesundung (oder dann eben ab sofort aufgrund Unverständnis über meine Situation) wieder anstrebe. Antwort der Gegenseite: weiterhin nur das 14 Tage-WE, aber durch die Blume angeboten, ein Nachmittag mit beiden Kinder wäre noch drin.
Lohnt sich der Gang vors Familiengericht oder lieber als Klügerer nachgeben und ihr damit das Feindbild entziehen, da ich gerichtl. aller Wahrscheinlichkeit sowieso nicht mehr erreiche ?
Danke (schon mal im Voraus )
Moin PB,
Deine Ex und Du seid sorgerechtlich grundsätzlich gleichberechtigt. Wenn ihr also nicht von einem Gericht expreissis verbis das so genannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht" zugeteilt wurde, könnten die Kinder von heute auf morgen ihren Lebensmitelpunkt auch bei Dir haben, ohne dass das irgendwen stört (ausser Deiner Ex natürlich). "Kinder gehören (zu) ihren Müttern" ist eine der häufigsten Fehlannahmen nach Trennungen.
Google mal nach dem Begriff >>>Bindungstoleranz<<<; das sollte Dein väterliches Selbstbewusstsein aufbauen. Danach trittst Du (bzw. Dein Anwalt auf Deine Anweisung) Deiner Ex mit geradem Rücken gegenüber und stellst die Möglichkeit in den Raum, dass man das vorgenannte ABR auch gerichtlich klären kann, falls sie Eure Kinder weiterhin als persönlichen Besitz betrachtet und behandelt. Denn Du würdest Dich einem "grosszügigen Umgang" der Kinder mit ihrer Mutter ganz sicher nicht in den Weg stellen.
Ob Du tatsächlich eine Gerichtsverhandlung brauchst, um Dein Ziel zu erreichen, sei im Moment mal dahingestellt: Möglicherweise erreichst Du es ja auch, wenn man Dich (endlich) als Verhandlungspartner auf Augenhöhe wahrnimmt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Natürlich weiß man nie, auf welchen Richter man stößt aber der zusätzliche Tag in der Woche gilt mittlerweile als Standard.
Und da ihr das ja schon lange praktiziert und die Kinder das ja auch wollen, solltest du nicht zu lange mit einer Klage zögern.
Die Zeit arbeitet gegen dich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, sie hat nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht, doch seit 2 Jahren eben den praktizierten Lebensmittelpunkt bei sich und ist zu keinen Zugeständnissen bereit, ich müsste den bisherigen Umgang einklagen.
Habe jetzt übrigens überhaupt keine aktuelle Umgangsvereinbarung und meinem Sohn heute erst mal schnell als "Besucher" im Hort erklärt, dass wir uns evtl.mal eine Weile nicht sehen und war natürlich darauf bedacht, nichts, aber auch überhaupt nichts Negatives (Geiselhaft, ja ja,ich hör ja schon auf) über die KM zu äußern.
An der Stelle nochmal die Frage nach realist. Erfolgsaussichten einer Klage auf den Einzelumgang an 2 Nachmittagen unter der Woche, da sie ja einen Nachmittag mit Beiden schon jetzt anbieten würde und mehr einfach nicht durchsetzbar ist ? Oder gleich das Wechselmodell fordern, damit dann überhaupt was rauskommt ?
Moin PB,
An der Stelle nochmal die Frage nach realist. Erfolgsaussichten einer Klage auf den Einzelumgang an 2 Nachmittagen unter der Woche, da sie ja einen Nachmittag mit Beiden schon jetzt anbieten würde und mehr einfach nicht durchsetzbar ist ?
für "Umgang mit Kindern einzeln" haben die Familiengerichte kein passendes Modul; deshalb tun sie sich schwer, Entsprechendes auszuurteilen.
Oder gleich das Wechselmodell fordern, damit dann überhaupt was rauskommt ?
das kannst Du nicht fordern, weil es familienrechtlich gar nicht existiert. "Fordern" kannst Du die Übertragung des ABR auf Dich. Von dieser Warte aus könntest Du der Mutter Eurer Kinder dann den zeitlich hälftigen Umgang "erlauben".
Es gibt keine massgeschneiderten Umgangsmodule, die man bestellen kann wie eine Pizza. Aber möglicherweise musst Du - ich schrieb es bereits - ja auch nicht gleich klagen; sehr oft genügt schon das Winken mit der Möglichkeit, eine gerichtliche ENtscheidung - ggf. auch über das ABR - herbeitzuführen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Ergänzend zu den Vorrednern möchte ich noch einmal etwas herausstellen: Umgang ist ein Grundrecht der Kids!
Der Umgang steht Dir bzw. den Kindern zu. So oder so. Insbesondere bei gemeinsamen ABR hat die KM keinerlei Recht den Umgang irgendwie zu reglementieren. Rein rechtlich dürftest Du die Kids zum Umgang einfach von der Schule abholen. Insbesondere, da Ihr ja auch gar keine schriftlich festgezurrte Regelung habt. Nichts und niemand könnte Dir das verbieten.
Tätest Du das, dann würde die KM allerdings wahrscheinlich recht harsch reagieren. Dir wahrscheinlich gerichtlich das ABR entziehen lassen. Gegen den Umgang kann sie rechtlich nichts tun. Würdest Du bei Gericht eine Umgangsregelung beantragen, dann wäre das zu 99% von Erfolg gekrönt. Du könntest mindestens mit etwas rechnen wie "alle 14 Tage Fr.-Mo. plus alle 14 Tage 1 Wochentag mit Übernachtung plus alle Ferienhälften".
Wie Brille beschrieb würde ich der Frau und ihrem RA sehr selbstbewusst gegenüber treten. Entweder sie willigt sofort der von Dir anvisierten Regelung ein oder Du lässt diese eben vom Gericht besiegeln. Was den Umgang anbetrifft sitzt Du als Vater in BRD am deutlich längeren Hebel als sie.
Greetz,
Milan
Die Gegenseite geht ganz auf Konfrontationskurs, lehnt bisherigen Umgang ab, verweist darauf, daß der Umgang nur gemeinsam geregelt werden kann und unterbreitet, ach wie toll, den oben beschriebenen Minimalvorschlag mit Option auf den gemeinsamen Nachmittag unter der Woche.
Aber mir geht es insbesondere im Sinne jeden Kindes um den einzelnen Nachmittagsumgang unter der Woche der 2 Kinder aufgr. ihres unterschiedl. Alters/Geschlechts und des damit mgl. individuellen Umgangs (auch für die Mutter in der gleichen Zeit mit dem jeweiligen anderem Kind),so wie es bisher seit 2 Jahren (angebl. jetzt entgegen dem Willen der so toleranten KM) praktiziert wurde.
Brauche dringend einen guten Rechtsanwalt für Umgangsstreitereien in Berlin, könnte mir da jemand helfen?
Danke mal wieder 🙂
Moin!
Die Gegenseite geht ganz auf Konfrontationskurs, lehnt bisherigen Umgang ab, verweist darauf, daß der Umgang nur gemeinsam geregelt werden kann und unterbreitet, ach wie toll, den oben beschriebenen Minimalvorschlag mit Option auf den gemeinsamen Nachmittag unter der Woche.
Darauf würde ich sinngemäss antworten:
Liebe Gegenseite - wenn der Umgang nicht gemeinsam im Sinne des Kindeswohl geregelt werden kann, weil die Gegenseite ihre eigenen Interessen über die der Kinder stellt, wird dies nun ein Gericht für uns erledigen.
Greetz,
Milan
Moin PB,
Lieber Papa, viel Spaß beim sinnlosen und teurem "an uns Zähneausbeißen", dem sehen wir mit Gelassenheit entgegen, da wir ja das 14-tägige Wochenende und einen Tag unter der Woche für beide Kinder gemeinsam anbieten.
Mit frdl. Gr. KM u. RA
die schlechte Nachricht (wie bereits gestern geschrieben): Deine Ex ist zu Recht gelassen. Du und die Kinder haben ein Umgangsrecht, das Deine Ex auch nicht boykottiert. Damit sind Anwaltsbriefe oder gar eine gerichtliche Klärung hinfällig.
Für die Feinheiten der Umgangsgestaltung wie "beide Kinder miteinander oder abwechselnd einzeln?" seid Ihr als Eltern zuständig; nicht die Justiz. Die würde sich auch nicht mit der Frage befassen "sollen die Kinder rote oder blaue Pullover tragen?"
Es hat keinen Sinn, wegen solcher Banalitäten Streit vom Zaun zu brechen. Schon gar nicht, wenn man keine Chance hat, ihn zu gewinnen.
Grüssles
martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du und die Kinder haben ein Umgangsrecht, das Deine Ex auch nicht boykottiert.
Uhps .. das hatte ich eben nicht auf dem Schirm....
Milan
Hi
Für die Feinheiten der Umgangsgestaltung wie "beide Kinder miteinander oder abwechselnd einzeln?" seid Ihr als Eltern zuständig;
genau so ist es.
Aus irgendwelchen Gründen findest du es sinnvoll, nur ein Kind an dem nachmittags unter der Woche zu nehmen, und ich ehrlich gesagt finde das auch sinnvoll und sehr vorteilhaft für beide Elternteile.
Die KM hat aber Gründe, es nicht sinnvoll zu finden. Mein Rat: bau das 14-tägige Umgangs-Wochenende gut und stabil und zuverlässig trotz deiner anscheinend noch bestehenden Beeinträchtigung durch den Unfall aus. Bau den Urlaubs- und Feiertagsumgang gut aus, bzw. einige dich mit ihr. Das udn ein gutes entspanntes Eltern-verhältnis ist viel wichtiger und in die Zukunft investiert, als ein Streit um Umgangsnachmittag unter der Woche. Frag mal (ohne Vorwürfe) die KM nach den Gründen, warum sie den Umgang nur für beide, nicht jeweils für ein Kind unter der Woche möchte. Vielleicht hat es organisatorische Gründe? Belass es erstmal dabei, und wenn es dir möglich ist, mach den Nachmittag mit beiden gemeinsam was. Ein gerichtlicher Streit darum jedenfalls wird dich nicht weiterbringen, da dann eben die 14-tägige Variante plus Urlaub und Feiertage ausgeurteilt wird. Kostet dann nur dein Geld, ohne echten Zusatz-Nutzen (meine Meinung).
Falls du doch
dringend einen guten Rechtsanwalt für Umgangsstreitereien in Berlin,
brauchst, schreibe der userin adelante eine PN, sie schreibt hier nicht sehr aktiv, aber guckt bestimmt öfter mal rein. Und hat, wenn ich mich recht erinnere, jemanden zu empfehlen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin,
mal noch eine allgemeine Anmerkung zum Thema: Auch in "ganz normalen" Familien gibt es für die Eltern keine Möglichkeit, sich zu ausgesuchten Zeiten und mit gerichtlicher Unterstützung nur mit einem von mehreren Kindern zu beschäftigen (man könnte auch sagen: Sich für diese Zeit eines ihrer Kinder zu entledigen).
Ich begrüsse ganz grundsätzlich, dass die Gerichtsbarkeit auch nach einer Trennung der Eltern nicht zur Klärung solcher Probleme" zur Verfügung steht. Das sind Elternaufgaben; keine für die Justiz.
Grüssles
Martin
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:question:
Mir geht es nicht ums "Entledigen von einem Kind" !!!
Als es noch eine "ganz normale Familie" war, verbrachte ein Elternteil auch sehr viel Zeit entspr.den Bedürfnissen nur mit einem Kind, sogar mehr als nur einen Nachmittag, warum soll das dann durch die Trennung nicht mehr gelten. Finde ich schon fast eine üble Unterstellung.
Bisher wurde der Umgang so praktiziert, von Eltern zum Wohle der Kinder gewollt. Die fanden es schön an einem Nachmittag der Woche mal Papa und an einem anderen Mama ganz für sich allein zu haben.
Und ich finde es eben geradezu unerträglich, dass die KM diese bisher sehr gut funktionierende Regelung kippt, aus welchen Gründen auch immer, jedenfalls nicht zum Kindswohl und das bleibt für mich das entscheidende Kriterium.
Gut, die Gerichte werden sich dieses "Luxusproblems" eurer Meinung nach nicht annehmen, genau das wollte ich eingangs wissen, bleibt trotzdem Schade für die Kinder.
Moin pb,
Mir geht es nicht ums "Entledigen von einem Kind" !!!
Als es noch eine "ganz normale Familie" war, verbrachte ein Elternteil auch sehr viel Zeit entspr.den Bedürfnissen nur mit einem Kind, sogar mehr als nur einen Nachmittag, warum soll das dann durch die Trennung nicht mehr gelten. Finde ich schon fast eine üble Unterstellung.
auch diese Regelung hätte jeder von Euch beiden jederzeit kippen können, ohne dass deswegen ein Gericht eingeschaltet worden wäre.
Und ich finde es eben geradezu unerträglich, dass die KM diese bisher sehr gut funktionierende Regelung kippt, aus welchen Gründen auch immer, jedenfalls nicht zum Kindswohl und das bleibt für mich das entscheidende Kriterium.
Auch Trennungseltern müssen sich - wie jedes andere Elternpaar - über die Belange des Kindeswohls verständigen können. Wenn Du das "unerträglich" findest, ist das Deine persönliche Meinung; sie macht genau 50 Prozent aus. Es ist nicht die Aufgabe der Gerichtsbarkeit, Deiner Ex Deine Ansichten aufzuzwingen, weil Du diese für überlegener oder besser hältst.
Gut, die Gerichte werden sich dieses "Luxusproblems" eurer Meinung nach nicht annehmen, genau das wollte ich eingangs wissen, bleibt trotzdem Schade für die Kinder.
auch dieses "schade" ist genau und nur 50 Prozent; die Meinung Deiner Ex steht gleichberechtigt daneben.
Ganz grundsätzlich: Ihr werdet im Lauf der nächsten Jahre (Stichwort: Schulwahl, medizinische Entscheidungen, Ferienregelung etc.) noch einen Haufen gemeinsame Entscheidungen treffen müssen, gegen die die aktuelle Frage "Umgang allein oder zu zweit" ein laues Lüftchen ist. Und auch dabei gibt es keine Kindergartentante namens Familiengericht, die Dir dabei hilft, Deine Ansichten als "besser" und "wichtiger" durchzudrücken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Gut, die Gerichte werden sich dieses "Luxusproblems" eurer Meinung nach nicht annehmen, genau das wollte ich eingangs wissen, bleibt trotzdem Schade für die Kinder.
Also ich habe vor einigen Jahren genau so etwas vor Gericht durchgesetzt.
Nach der Trennung hatten wir uns noch gemeinsam auf eine Wechselregelung geeinigt, die jeweils ein WE mit 3 Kindern, eines mit jeweils einem Kind und eines ohne Kind vorsah.
Also einen Rhythmus von 3-1-0.
Meine Ex hat dann plötzlich nur noch das klassische 3-0-3-0 zugelassen und ich bin zum Gericht marschiert.
Ich wollte zwar eigentlich 3-2-1-0 durchsetzen habe aber zumindest das frühere 3-1-0 bekommen.
Es war zwar ein Vergleich aber unter deutlichem Nachdruck der Richterin, die deutlich machte, dass sie das auch ausurteilen würde.
Die war allerdings auch sehr gut.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.