Umgang - keine Foto...
 
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Umgang - keine Fotos, keine Geschenke?

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(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe nur nach 10 Monaten vorerst begleiteten Umgang. Nun meine Frage:

mir wurde untersagt, Fotos und Geschenke zu machen?

Darf die KM das? Und was kann man dagegen tun?

Ich möchte doch nur meinen Freunden & Verwandten auch mal Bilder meiner Tochter zeigen....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 19:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie ist das das Sorgerecht geregelt?
Verheiratet/nicht verheiratet???

Danke & Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 19:12
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

ich habe weder sorgerecht, verheiratet sind wir auch nicht.

ich habe nur begleiteten umgang, solange das familiengericht eine andere entscheidung trifft...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 19:14
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo altermann!

ich habe nur nach 10 Monaten vorerst begleiteten Umgang.

Kann ich nicht ganz verstehen!??

Fotos

Kann KM ASR!  Ist KM bei den Umgängen mit dabei? Ja: Frag sie freundlich ob du welche machen darfst! Nein: Du konntest sie leider nicht fragen!

Geschenke

Wie alt ist deine Tochter? Ich habe auch BU. Meine ist jetzt fast ein Jahr. Ich bringe ihr ab und zu neue Sachen mit, die darf sie dann auspacken aber zum Schluß nehme ich MEINE Sachen wieder mit!

Ich möchte doch nur meinen Freunden & Verwandten auch mal Bilder meiner Tochter zeigen....

Ich kann dich sehr gut verstehen. KM möchte dir ihr Macht zeigen! Nicht darauf eingehen und weiter im Plan.
Ich habe auch lange gebraucht um die Sache lockere zu sehen.
Mein Sonnenschein lacht sofort wenn sie mich sieht, spielt mit mir zwei Stunden ohne KM und daß zählt für mich!

Gruß

Zauberlehrling  

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 19:14
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

nein die KM ist bei den Umgangsterminen nicht dabei. ein vergleich ist wirksam - ich darf die KM auf lebenszeit nicht kontaktieren, und sie mich auch nicht!

sie hat mir untersagt bilder zu machen, oder dem zwerg irgendwas zu schenken

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 19:17
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

häää???

ich darf die KM auf lebenszeit nicht kontaktieren, und sie mich auch nicht!

Und wie wollt ihr dann Eltern sein? Besonder wenn mal der BU wegfällt?

sie hat mir untersagt bilder zu machen, oder dem zwerg irgendwas zu schenken

Hast du was schriftlich? Bei Bilder währe ich vorsichtig! Schenken? Kannst ihr was mitbringen und dann nach dem Umgang wieder mitnehmen und sagen, daß du es zum nächsten mal wieder mitbringst!

Wie alt ist die Kleine?

Gruß

ZL

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 19:20
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

das gericht hat uns untersagt kontakt aufzunehmen, also abstand 50 m... usw...

die kleine ist 17 monate.

es geht nicht um grosse geschenke, aber man möchte doch seinem kind auch mal einfach was geben wenn man es sieht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 19:24
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

es geht nicht um grosse geschenke, aber man möchte doch seinem kind auch mal einfach was geben wenn man es sieht...

Wie ist das mit dem Träger des BU geregelt? Steht hierzu was in der Vereinbarung? Wenn nicht, würde ich dies dort ansprechen, ala ich möchte mir die Liebe nicht durch Geschenke erkaufen aber...

Ich habe eine Kiste für die Sachen von Sonnenschein! Ich bringe sie jedes mal mit und wenn die Zeit um ist räumen wir sie auch wieder zusammen ein. Kein Geschrei oder gezanke!

Mich würde deine gesamte Geschichte interessieren. Wie es dazu kam, Kontaktverbot und so!

Gruß und schönen Abend noch!

Zauberlehrling

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Geschrieben : 19.11.2008 19:28
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

die geschichte ist lang und wie in einem schlechten film!

ich habe nur umgang bei einer beratungsstelle, ohne elterngespräche! die kleine wird abgegeben wie ein paket, dann 2 stunden spielen... dann wieder übergabe. dies alles ohne die KM zu sehen.

ich musste unterschreiben das ich keine fotos und geschenke mache, sonst hätte ich keinen umgang wahrnehmen dürfen.

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Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 19:36
(@andreadd)
Registriert

Hallo altermann,

das war ein Vergleich? Hattest du keinen Anwalt?

LG
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 21:12




(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo altermann

Was ich hier lese wiederspricht allem was ich in den letzten zweieinhalb Jahren von Richtern, Psychologen und JA gehört habe. Wie wollt ihr die Belange eures Kindes wahrnehmen. Meine KM und ich sind per Gerichtsbeschluss dazu verdonnert worden nach Umgangs WE miteinander zu telefonieren um uns über den Kleinen zu Unterhalten.

Bei Fotos wäre ich auch sehr vorsichtig da du kein GSR hast. Aber etwas deinem Kind zu schenken kann dir keiner verwehren. Damit will dir die KM nur ihre Macht zeigen. Wichtig ist das du jetzt deine Tochter sehen und für sie dasein kannst.

Deine Geschichte und diesen komischen Vergleich solltest du mal hier reinstellen. Dann kann dir auch besser geholfen werden.

MfG
Timber

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Geschrieben : 19.11.2008 21:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo altermann,

die kleine wird abgegeben wie ein paket (...) ich musste unterschreiben das ich keine fotos und geschenke mache, sonst hätte ich keinen umgang wahrnehmen dürfen.

Das klingt nach Krieg, also wirst du einen langen Atem brauchen. Wenn du das so unterschrieben hast, dann solltest du dich m.E. bis auf weiteres daran halten (alles andere gibt im Moment nur unnötigen Ärger und ist wenn's dumm läuft eine Steilvorlage für die Frau Mama). Dich dran halten heißt natürlich - nach dem Wortlaut der Vereinbarung. Was die Geschenke betrifft, hast du von Zauberlehrling schon einen Tipp bekommen, wie du das Verbot umgehst; denn was deine Tochter nicht behalten darf, ist per Definition kein Geschenk, sondern nur eine Leihgabe.

Was die Fotos betrifft - kannst du zeichnen? Wenn nicht, nimm Unterricht im Portraitzeichnen (Volkshochschulkurs oder so). Wenn wirklich nur Fotos ausdrücklich verboten sind, dann bedeutet das im Umkehrschluss: Es ist völlig in Ordnung, wenn du ab und an selber mal ein Portrait deiner Tochter zeichnest. Kannst ja während des Umgangs eine flüchtige Skizze aufs Papier werfen, und die Sache später in Ruhe aus dem Gedächtnis perfekt machen.

das gericht hat uns untersagt kontakt aufzunehmen, also abstand 50 m... usw...

Tschuldige wenn ich zu neugierig bin, aber - habt ihr versucht, euch gegenseitig umzubringen?!?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 23:30
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Hallo altermann

Ich mache nun seit gut zwei Jahren BU,auch mir hat die Ex verboten Fotos zu machen und Geschenke zu machen,anfangs hab ich mich auch dran gehalten aber nach kurzer Zeit wars mir egal es ist auch MEIN KIND hab ich mir gesagt und hab mir Gedanken gemacht.

Hab mir nee gute alte Minox bei Ebay gekauft macht super Bilder,nachteil die Entwicklung ist nicht grade billig aber jedes Bild ist es wert und Gelegenheiten findes du auch in 2 Stunden genug mußt halt die Augen gehen lassen mitlerweile hab ich so gut über 200,naja und Foto-Handys gibst ja auch machen zwar  nicht so tolle Fotos wie die Minox aber geht auch.

Geschenke, hab mir nee große Reisetasche besorgt und dem alter entsprechend Spielzeug ,nuja mittlerweile wenn wir uns sehen wird erst mal so geschaut was da so neues drin ist und ich sag ihm das ist deins was da drin ist und das ich es immer wenn ich komme mitbringe.

Das ist auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei,aber du siehst es geht auch einfach nur ein bisschen mehr MUM und nicht Aufgeben.

Mfg sg46

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Geschrieben : 19.11.2008 23:36
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mir kam grad so ein böser Gedanke, den ich gern zur Diskussion stellen würde: wenn Fotos verboten sind, heißt das automatisch, dass auch kleine Videoaufnahmen verboten sind? es gibt ja viele Handys, die auch kleine Filme drehen können, oder? Bin da nicht so versiert.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 20.11.2008 00:21
(@ariba)
Registriert

Moin,

sagt mal:

Der eine hat nen Vergleich, als wenn zuvor Mord und Totschlag angesagt war...

...der andere seit 2(!!!) Jahren BU!  :puzz:

Was habt ihr denn laut den Gerichten verbrochen?

Sorry, aber diese Frage ist echt angebracht.

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 01:34
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Mich würde mal die ganze Geschichte, mit den Vereinbarungen, Vergleichen oder Beschlüssen interessieren!

Vielleicht macht sich altermann mal übers Wochenende die Mühen und haut mal in die Tasten!

Also irgendwas ist da falsch geloffen!

ZL

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 20:31
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

die KM hatte mich september 07 angezeigt, wegen körperverletzung. sie hat auf mich eingeschlagen, und mich dann angezeigt, ich hätte sie geschlagen. zwischenzeitlich waren wir dann wieder zusammen. 3 monate später kam dann ein strafbefehl über 300 euro wegen körperverletzung. da ich mir nichts zu schulden habe kommen lassen, habe ich widerspruch eingelegt beim amtsgericht. zur verhandlung wurde dann der KM geglaubt, sie sei die arme mutter und ich hätte sie geschlagen, obwohl es keine beweise oder arztatteste gab.

daraufhin wurde mir der umgang vom familiengericht untersagt, ich sei eine gefahr für mein kind.

da ich ja nun verurteilt war, wollte die KM schmerzensgeld. im oktober 08 war dann eine güteverhandlung, sie bekommt kein schmerzensgeld, und wir dürfen uns nicht nähern.

weiterhin hat das familiengericht beschlossen, dass ein familienpsychologisches gutachten zu erstellen ist mit folgendem ziel:

- ist ein umgang des KV mit dem kind dem kindeswohl dienlich
- welche form des umgangs soll es in zukunft geben, begleitet, unbegleitet, ausschluss
- was kann getan werden um das konfliktpotential der eltern zu minimieren

nächste woche geht es nun los mit dem gutachten...

danach wird es dann wieder eine verhandlung geben wegen regelung des umgangs.

bis auf weiteres darf ich mein kind nun alle 2 wochen sehen für 2 std. in einer beratungsstelle. vor dem umgang MUSSTE ich unterschreiben, dass ich keine fotos mache und dem kind nichts gebe... sonst hätte ich mein kind nicht gesehen.

die KM versucht alles um mich überall schlecht dastehen zu lassen, ich sei tabletten- drogenabhängig, ich hätte die kleine michelle umgebracht die hier bei mir im stadtteil wohnte, 2 x war die soko schon bei mir. ich würde mein kind misshandeln  wollen.

im april 08 wurde mir nachts von der KM und 2 weiteren damen vor meinem haus aufgelauert, auf mich eingeschlagen, handy geraubt, fahrrad zerstört.

die KM gab eine eidesstattliche versicherung ab, ich hätte alles erfunden und hat mich angezeigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2008 15:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja fürwahr eine seltsame Konstellation.
In meinem Fall hat die Mutter auf mich ebenfalls eingedroschen, wurde sogar zweimal von der Polizei aus dem Haus geholt und hat beweisbar die Kinder geschlagen. Allerdings wurde der Kontakt in meinem Fall für förderlich gehalten, weil sie angeblich die Hauptbetreuungsperson war ... was auch nicht stimmt, aber interessiert niemanden.
Somit dürfen Mütter schlagen, Väter dürfen sich aber nicht einmal wehren ... tun sie es nicht, ist auch egal, sind dann halt Weicheier.

Ich bin auf die Strafbefehle für meine Ex gespannt. Werden vermutlich eingestellt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2008 15:22
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

richtig - alles was ich angezeigt habe wurde auch eingestellt wegen mangel an beweisen, alles was die KM angezeigt hat wurde nicht eingestellt und es kam eine riesige anklageschrift.

ich habe aber beschwerde eingelegt - und nun endlich steht die KM demnächst wegen körperverletzung, raub, hausfriedensbruch, diebstahl, sachbeschädigung, falscher aussage an eides statt vor gericht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2008 15:26
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo altermann!

Ist ja ne Menge bei dir los! Ich hoffe für dich, daß wenigsten die Umgänge funktionieren!
Wie alt ist deine Tochter?
Wie reagiert sie auf dich? Das ist ein wichtiger Punkt!

Gruß

ZL

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2008 19:26




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