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Umgang - kein Führerschein- 110 km

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben,

gerad ehabe ich ein Thema eines Vaters gelesen, der sich nicht sicher über die Holen/Bringen-Pflicht ist.
Dazu meine Frage auf uns eingestellt.

Mein LG hat keinen Führerschein.
Die Differenz von 110 km einfach kann nur damit bewältigt werden, wenn ich die Kinder mit meinem Geschäftswagen hole.

Die KM verlangt, dass er sie holt und bringt. Alle 14 bis 21 Tage.
Wie ist das in dem Falle des fehlenden Führerscheins und kann er diese Kosten anrechnen lassen?
Er ist bereits Mangelfall mit SB von 890 Euro.
Wenn ja, wo und wie kann man das beantragen?

Dankende Grüße, Hallgrim und ihr LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 16:40
(@elicas-papa1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich finde den deine Frage schon sehr merkwürdig.
Ich habe durch die Trennung selbst sehr viel finazielle Schwierigkeiten und musste sogar Insollvenz beantragen und mir bleibt nicht viel von dem ich verdiene.Ich spare dann eben von dem von dem bischen was mir übrig bleibt.

Ich hatte auch ne längere Zeit kein KFZ (finanziell nicht möglich)und bin dann mit dem Zug gefahren.
Das steht mir auch bald wieder bevor und ich werde es dann auch wieder so machen.
Als Single hat man es dann doppelt so schwer und das könnt ihr mir glauben.
Aber ich werde doch niemals aus finanzieller Sicht eine Beziehung eingehen !!!!

Das du dann fragst wie es mit den Unterhalt ist finde ich merkwürdig.
Viele Unterhaltszahlende machen es manchmal auch so das sie nichts zahlen wollen und schrauben ihren Verdienst runter (mit Absprache des Chefs).Ich würde mir blöd vorkommen wenn ich jetzt auch noch die Kosten anrechnen lassen würde (bischen Stolz habe ich auch).
Ausserdem ist es ja schon in Ordnung das du das Kind(er) mit dem Firmenwagen holst beweisst einerseits das du mit der Sittuation zurechtkommst das dein LG eine Kind hat andererseits muss dir ja auch klar sein das er finazielle Einschränkung hat.
Also Tip von mir ! Plant bei eurer Haushaltsplanung einen Betrag mit ein der das Holen und Bringen beinhaltet und denkt nur an die Tochter und nicht an den Unterhalt.

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 10:57
(@taccina)
Registriert

Äääääääähm Hallgrim  :question: :question:
War nicht letztens die Diskusion von wegen sein Kind zur Adoption frei geben bzw dem jetzigem Lebensgefährten der KM das Kind adoptieren zu lassen?

Versteh ich nun nit.

Fragende Grüße
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 11:01
(@bm-rk)
Registriert

Äääääääähm Hallgrim  :question: :question:
War nicht letztens die Diskusion von wegen sein Kind zur Adoption frei geben bzw dem jetzigem Lebensgefährten der KM das Kind adoptieren zu lassen?

Versteh ich nun nit.

Fragende Grüße
Taccina

Huhu Taccina,

naja, das HIER ist ja wohl der IST-Zustand...das mit dem Sorgerecht, ist noch Zukunftsmusik, zumindest verstehe ich das jetzt so.

aber auch von meiner Seite:
liebe und fragende Grüße
BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 11:11
(@kruemel1)

Guten Morgen,

@ Taccina und BMRK,

erster Ehe auch noch 2 Kinder und Unterhaltszahlung hat,

wenn ich es richtig verstanden habe hat ihr Lg 3 Kinder mit zwei Frauen und eines davon wird jetzt adoptiert.

Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 11:17
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

@ Taccina,

grüß dich.... ja, da kam was durcheinander. Mein LG hat 3 Kinder.
2 mit siener ersten Ex-Frau, eines mit seiner zweiten Ex-Frau.
Letzteres soll adoptiert werden.

Die anderen 2 Kinder haben zu ihrem Papa natürlich Kontakt und ich unterstütze dieses wie es mir nur möglich ist.

@Elicas-Papa1

M, also eine blöde Frage finde ich das ehrlich gesagt nicht unbedingt.. eher Merkwürdig aber aus unserer Sicht notwendig.
Es ist folgendermaßen.....
Es bestehen Titel über jeweils 125 Euro. Ist natürlich Mangelfanll und eigentlich viel zu wenig, aber doch mehr als mein LG eigentlich zahlen könnte.

Nun hat er keinen Führerschein, keinen Wagen und auch die Möglichkeit mit Bus und Bahn sprengt erstens den finanziellen Rahmen und währe von hier aus mit einer Dauer vobn 5 Studnen zu berechnen!!!!
Sind 10 Stunden die fehlen... wo an doch was anderes Schönes mit den Kinderm machen könnte als nur im Zug zu verweilen.

Die Kindsmutter ist damals weggezogen und hinterlässt uns einen Schuldenberg von über 40 000 E. Sie könnte locker mit an den Schulden tilgen aber Madame ruht sich da aus und verhönt uns. Nun, da ist jeder Cent fünfmal umzudrehen und auch wenn ich alles afür tue dass seine Kinder bei uns zufrieden sind, arbeite ich schon zusätzlich um ihm die Wochenenden mit den Kindern mitzufinanzieren. Da sind immerhin 30 Euro Sprit, alle 2 Woochen insgesamt 60 Euro sehr viel!!!!!!

Ich frage ja auch nicht ob das Geld der Mutter oder den Kindern abgerechnet werden darf, sondern ich hatte mal von der Möglichkeit gelesen dieses erstens steuerrechtlich abzusetzen und zweites eventuell etwas beantragen zu können.  :redhead:

Liebe Grüße, Hallgrim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 11:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Leude,
wasn hier los? Kommt mal wieder runter.

Die Frage ist recht einfach zu beantworten.

Das BVerfG hat entschieden (Urteil in Aufsätze, Urteile), dass Umgangskosten anzurechnen sind, wenn der Vater am SB ist und kein Kindergeld angerechnet werden kann (also zu wenig KU gezahlt wird).

Die einzige Frage ist doch nur, ob das dann auch der Fall ist, wenn die LG das dann mit dem Firmenauto macht.

Entstehen euch denn dadurch Kosten, Hallgrim?

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 11:22
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo Michael,

vielen lieben Dnak für deine Antwort.
Ja, wir haben dadurch Kosten.
Private Farten muss ich über den Sprit selbst finanzieren.
Da es sich u einen Diesel handelt ist es ja "noch" recht "günstig" aber immrhin sind es 60 euro und die KM fährt nicht, weil ihr die Distanz zu viel ist.

Mir geht es auch nicht darum um jeden Cent zu streiten aber er lebt von seinem SB und zahlt sogar noch mehr, da er mit ihr in Ruhe über die Herabsetzung der Urkunden verhandeln will.
Man möchte ja keinen Streit aber 60 E sind halt doch recht viel wenn man eigentlich kaum was hat. Zudem ich, nur die LG bin und es selbst zahle. Was wäre wenn ich nichtmehr fahren würde????? (Was ich nciht tun werde, aber nur rein zur Vorsorge....)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 11:40
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Seid ihr denn noch in den Verhandlungen? Dann würde ich die Sache auf das Tapet bringen:
Ansonsten müsst ihr abschätzen, ob sich das finanziell und emotional lohnt. Das Prozessrisiko ist nicht gering.

Argumente:
KM hat Distanz geschaffen, ggf. nicht mal um Geld zu verdienen.
Ihr wollt ja nur den Sprit

Euch muss nur klar sein, dass man soetwas besser bei der Diskussion um TU/EU durchbekommt als bei KU.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 12:13
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Mh, warscheinlcih genügt es schon, mit der Mutter eine Vereinbarung zu treffen. Wir wollen ja nichtmal die ganzen 60 Euro, die Hälfte würd uns gnügen. Denn wir sind natürlich und auch in der Pflicht eine Strecke zu fahren. Ich werde sie mal darauf ansprechen.

In der Verhandlung stehen wir so halb.. eine Herabsetzung der KU/Titel sind angemerkt und beim Anwalt.
Man wird wohl dann auch über die Kosten verhandeln...  🙂 Ich danke euch! :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 12:23