Hallo,
Folgende Situation.
Letztes Jahr wurde im Vergleich für unser Kind Umgang alle 14 Tage und einen Tag nach der Arbeit in der Woche mit Übernachtung beschlossen. Nach der Übernachtung bringe ich unser Kind in die Schule und fahre dann zur Arbeit.
Bis jetzt funktioniert nach dem Gerichtsvergleich alles ohne Probleme.
Nun hat sich aber Arbeitstechnisch bei mir etwas verändert, unsere Abteilung wurde versetzt, jetzt muss ich und viele andere Mitarbeiter einen viel weiteren Weg zur Arbeit investieren als vorher, dies bedeutet, das ich unser Kind während der Woche später erst bei der KM abholen kann und wieder zurückbringen muss, da unser Kind nicht mehr bei mir übernachten kann, denn ich muss täglich sehr viel früher aufstehen.
Natürlich habe ich die KM darüber informiert und sie damit nicht einverstanden, sie sagte wenn das einmal so wäre dann okay, aber auf Dauer das geht gar nicht, ich solle mit meinem Chef reden das der eine Ausnahme für mich macht, da ich mich an die Umgangsvereinbarung zu halten habe und sie hätte auch ihre Termine.
Mit Termine meint sie, das sie zum Yoga geht.
Ich habe ihr gesagt das es mir sehr leid tut, aber wenn ein Arbeitgeber etwas verändert, dann ist das so, außerdem muss ich den Unterhalt fürs Kind erwirtschaften, ohne Job kein Unterhalt. Sie meinte darum geht es nicht, ich solle mich darum kümmern das jemand bei mir zu Hause als Ersatz da steht, das wäre nicht ihr Problem wenn sich bei mir etwas verändert.
Eigentlich wollte ich mit ihr vernünftig darüber reden, denn klar ist, das ich auf Dauer keine 250km am Tag zur Arbeit hin und zurück fahren werde, doch auch bei einer neuen Stelle weiß man nicht ob ich so günstige Arbeitszeiten wie jetzt haben werde, es kann sich immer mal etwas verändern.
Unser Kind könnte ich freitags alle zwei Wochen sogar früher abholen, da ich an dem Tag nicht solange arbeiten muss und sicher ein oder zwei Stunden eher zum Umgangstermin praktisch als Ausgleich erscheinen könnte, aber bis zu dem Vorschlag kam ich erst gar nicht.
Ich meine, wenn sich bei mir dem Umgangselternteil der ja Kindeshalt zahlt und diesen erwirtschaften muss, Arbeitstechnisch etwas verändert, muss die KM das eben so hinnehmen und entsprechend ihre Termine verlegen ,denn das Kind lebt bei ihr. Oder habe ich da einen Denkfehler!?
Danke
Lg
Papalein
Rein aus aus der vernünftigen sicht betrachtet hast du recht.
Ich meine, wenn sich bei mir dem Umgangselternteil der ja Kindeshalt zahlt und diesen erwirtschaften muss, Arbeitstechnisch etwas verändert, muss die KM das eben so hinnehmen und entsprechend ihre Termine verlegen ,denn das Kind lebt bei ihr. Oder habe ich da einen Denkfehler!?
Der Denkfehler liegt darin ,dass du der Meinung bist, dass die Mutter es hinnehmen muss, wenn du euren geschlossenen Vergleich nicht mehr einhalten willst.
Dreh das ganze mal um und stell dir vor, die Mutter kommt auf dich zu und teilt dir mit, dass sie nun arbeitet und du deshlab euer Kind an einem weiteren Tag nehmen sollst oder, dass sie nun der Meinung ist, dass die Übernachtung unter der Woche zuviel Stress ist und diese in Zukunft entfällt, du dafür aber eine Woche mehr Ferien bekommen kannst.
Ja, im Prinzip wirklich dämlich, nur was willst du tun, wenn die Mutter nicht freiwillig zustimmt? Aber der Vergleich sollte ja euch beiden eine gewissen Planungssicherheit geben und ist daher eben nur schlecht einseitig aufkündbar.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es geht sich nicht darum das ich den Ungang in der Woche nicht will oder einseitig verändern WILL, nein, ich kann nicht anders. Soll ich etwa meinem Arbeitgeber sagen du sorry, ich muss früher von der Arbeit weg und morgen komme ich später da ich unser Kind zur Schule bringen muss. Der wird mir sagen, nimm deinen Papiere das war's.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn beim Umgangselternteil sich etwas auf der Arbeit verändert, dann der andere Elternteil sagen kann, mir egal, guck wie du das auf die Reihe bekommst, das kann doch nicht sein.
Und nochmals. Ich will umgang, Kind will Umgang, eingeklagt habe ich den damals wegen Umgangsboykott und Planungssicherheit für alle Parteien wurde erreicht. Nun ist so eine Regelung auch nicht in Stein gemeisselt und verändern kann sich immer etwas.
Was ist denn wenn mein Arbeitgeber mich auf einen Lehrgang schickt, genau zu dieser Zeit? Ne Chef geht nicht, habe Umgang, der lacht sich doch tot.
Also, wenn ich deine Ausführungen verstehe, müsste ich mir ganz schnell was suchen und demnach den Job nach meinen Umgangszeiten ausrichten.
Gerne würde ich jemanden wie von KM gewünscht zu Hause hinsetzen, damit sie damit nicht belastet wird, geht aber nicht, die Leute müssen selber arbeiten. Denn es müsste ja jemand bei mir übernachten und unser Kind zur Schule bringen am nächsten Tag.
Moin Papa,
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn beim Umgangselternteil sich etwas auf der Arbeit verändert, dann der andere Elternteil sagen kann, mir egal, guck wie du das auf die Reihe bekommst, das kann doch nicht sein.
ja doch. So ist das aber. Ihr habt einen Vergleich geschlossen und damit einen Vertrag gemacht. Der ist bindend, deswegen macht man ja so einen Vergleich, weil man sich auf pragmatische Weise nicht einigen konnte.
Es ginge ja auch nicht, dass Deine Ex Dir jetzt einfach noch einen Tag reindrückt, wo Du Dich um dein Kind kümmern musst.
Es ist jetzt wirklich so, dass Du schauen musst, wie Du das auf Die Reihe bekommst.
Am einfachsten ist es, mit Deiner Ex zu reden und eine pragmatische Lösung herbeizuführen. Wenn Dir das nicht gelingt, musst Du wohl den Weg gehen und eine Abänderung der Vergleiches vornehmen. Das ist bei einem Vergleich aber nicht ganz einfach.
Aber Du musst Dir klar machen, dass ein Vergleich resp. ein Vertrag nicht einfach abgeändert werden kann, weil einem das jetzt nicht mehr passt.
Also: Analysisere Deine Situation und stelle fest, was für Optionen deine neue Arbeit hinsichtlich der Kinderbetreuung mit sich bringen.
Und dann kläre das mit der Ex.
Gruß, PP
Ich würde das nicht ganz so schwarz sehen.
Es ist zwar richtig, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Änderung der Vereinbarung gibt aber den meisten Richtern ist doch sehr am Erhalt der Zahlungsfähigkeit des Pflichtigen und damit dem Erhalt seines Jobs gelegen, sodass sie in solch einem Fall sicher "Verständnis" für die Sorgen des Zahlers aufbringen.
Unterhalt ist den meisten Richtern eben doch wichtiger als Umgang.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Wenn Dir das nicht gelingt, musst Du wohl den Weg gehen und eine Abänderung der Vergleiches vornehmen.
Wenn das nicht gelingt, sollte zunächst der Weg eines "neutralen" Vermittlers gesucht werden (-> Jugendamt).
Gruß
United
Hallo,
ich würd erst mit dem Arbeitgeber reden, wenn du Freitag früher Feierabends hast, vielleicht kann man das auch tauschen mit dem tag an dem du dein Kind hast.
LG
mellipop
Moin,
Der Denkfehler liegt darin ,dass du der Meinung bist, dass die Mutter es hinnehmen muss, wenn du euren geschlossenen Vergleich nicht mehr einhalten willst.
nein, das ist kein Denkfehler, sie muss es hinnehmen.
Ich würde die Sache überhaupt nicht so hoch hängen. Nach Abschluss der Vergleichs haben sich äußere Umstände geändert, die es einfach nicht möglich machen,
Teile des geschlossenen Vergleichs einzuhalten. Ich würde versuchen, vernünftig mit der KM zu reden und ihr die Situation zu erklären, dass der Umgang in der
Woche (eigentlich jede Woche oder 14tägig?) für Dich nicht mehr realisierbar ist. Alternativ teile ihr das schriftlich mit.
Es ist in der Rechtsprechung allgemeimer Konsens, dass niemand zum Umgang gezwungen wird, also Nichtwahrnehmung von Umgang nicht mittels Ordnungsgeld
sanktioniert wird. Außerdem findet regelmäßiger Umgang statt. Ich sehe daher auch momentan keine Notwendigkeit, irgendwen einzuschalten. Zwar wäre der
"offizielle" Weg hier wirklich eine Abänderung des Vergleichs in einem Vermittlungsverfahren anzustreben, was ich aber schon aus taktischen Gründen nicht machen
würde, weil eben dann der Umgangstag unter der Woche auch offiziell nicht mehr besteht. Es kann ja durchaus sein, dass sich Arbeitsumstände wieder ändern.
Allerdings sollte die Abholung und Bringung für Dritte wirklich nahvollziehbar nicht realisierbar sein.
LG,
Mux
Mux,
wozu schließt man dann einen Vergleich.
Wenn sie nun arbeiten würde und sich damit die äußeren Umstände verändert haben muss er dann auch hinnehmen, dass sie den Vergleich in Teilen einseitig ändert?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich würde es nicht so hoch hängen.
Ich würde ihr die Problematik schriftlich erklären, die Änderung anküngen und an sie appellieren, sie zu akzeptieren.
Ohne Aufforderung zur Zustimmung.
Dann liegt der Ball bei ihr.
Dass sie deswegen klagt und sie auch noch Recht bekommt und das auch noch sanktioniert wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
sie wird sicher mit ihrer Forderung bei einer Klage nicht durchkommen. Allerdings fürchte ich, dass dann der TO beim Standartumgang rauskommt. Die KM kann sich die Argumente des KV zu eigen machen, dass er aufgrudn der beruflichen veränderung eben nur noch alle 14 Tage in der Lage ist das Kind zu holen.
wenn sich dann seine berufliche situation wieder ändert, weil er eben die lange Strecke nicht täglich fahren will bedeutet das entweder in die nähe der Arbeitsstelle ziehen, dann wäre ja eh essig mit der bisherigen Regelung, oder eine andere Stelle finden, dann wird aber nach 6 oder 12 Monaten eine rückkehr zur bisherigen Regelunf schwierig, da dann argumentiert werden kann, dass es für das Kind nicht gut ist, wenn sich alles alle paar Monate ändert.
Ich persönlich würde eine lösung suchen, die nicht von der km abhängt. Mit dem Chef reden, evtl. kann er ja ein wenig Gleitzeit in Anspruch nehmen oder Überstunden aufbauen und für die übernachtungsumgänge nutzen ...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wie alt ist das Kind eigentlich? Meine Kinder (10/12) mussten durch den Krankenhausaufenthalt meiner DEF von einen auf den anderen Tag lernen, sich morgens alleine auf den Weg zur Schule zu machen. Hat prima geklappt! Sie haben beide auch einen Schlüssel zu meiner Wohnung und können bei mir auch rein, wenn ich noch nicht da bin.
Hi papalein,
Du bist schon fertig. Hiermit:
Natürlich habe ich die KM darüber informiert
Entspann dich. Wenn die Lady das schriftlich von dir hat ist das Thema ist durch.
wozu schließt man dann einen Vergleich.
Weil es seinerzeit sinnvoll schien. Jetzt nicht mehr.
Ich würde ihr die Problematik schriftlich erklären, die Änderung anküngen
Genau. Mehr ist nicht nötig.
So bin ich sogar meinen Unterhaltsvergleich vor mehr als 2 Jahren losgeworden.
Dass sie deswegen klagt und sie auch noch Recht bekommt und das auch noch sanktioniert wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Ich auch. (Unwahrscheinlich beim Unterhalt. Ist bislang noch nicht entschieden. Immer noch Anwaltsgeplänkel hin und her ... )
Beim Umgang halt ichs nicht nur für unwahrscheinlich sondern für vollkommen ausgeschlossen. Weil erzwungener Umgang laut BGH nicht dem Kindeswohl dient. So einer Klage würde ich anstelle des TO aber ganz entspannt entgegen sehen ...
Ich persönlich würde eine lösung suchen, die nicht von der km abhängt.
Die gibts. S.o.. Wo kein Kläger, da kein Richter. 😉
Gruss Horst
Mux,
wozu schließt man dann einen Vergleich.
Wenn sie nun arbeiten würde und sich damit die äußeren Umstände verändert haben muss er dann auch hinnehmen, dass sie den Vergleich in Teilen einseitig ändert?
Tina
Hallo Tina,
bitte nicht falsch verstehen. Ich bin ein Verfechter, buchstabengetreu Vergleiche oder Beschlüsse einzuhalten. Jeder Umgangsbeschluss bzw. -vergleich hat den Sinn, den
Umgang des Kindes mit dem nichtsorgeberechtigten Eltern zu sichern bzw. konkret zu regeln. Insofern haben sich auch beide Elternteile daran zu halten.
Es kann eben aber passieren, dass Regelungen durch Änderung der Umstände nicht mehr einzuhalten sind. Der Vergleich ist natürlich noch weiter gültig. Der korrekte Weg
ist dann ein gerichtlicher Abänderungsantrag. Nur erscheint mir dieser im vorliegendem Fall überflüssig bzw. zu hochgehängt, da es "nur" um den wesentlich geringeren
Teil geht und auch ein Gericht sich nicht auf die Hinterbeine stellen kann und sagen, Du musst aber! Insofern wäre das Ergebnis das gleiche. Männer müssen es übringens
sehr oft hinnehmen, dass Beschlüsse durch den Wegzug (das wäre ein solch äußerer Umstand der Mutter) ausgehebelt werden. Ich mir z.B. auch schon passiert. Dagegen
ist man dann machtlos und kann nur von vorne vor Ort wieder mit einem neuen Verfahren beginnen.
Des Weiteren ist es ein qualitativer Unterschied, ob gerichtlich beschlossener Umgang von der Mutter verweigert oder vom Vater (aus welchen Gründen auch immer) nicht
wahrgenommen wird. Im ersten Fall handelt es sich um Umgangsboykott und gibt es zumindest das Mittel des Orndungsgeldes, im zweiten ist es "nur" Nichtwahrnehmung des
Umgangs und eben nicht ordnugnsmittelbewehrt. Die Auswirkungen auf das Kind (kein Umgang findet statt), sind leider die gleichen. Im vorliegenden Fall findet aber zumindest
ein regelmäßiger 14tägiger Umgang statt, der von den meisten Gerichten als völlig ausreichend angesehen wird; insofern kann der TO selbst eine gerichtliche Auseinandersetzung
gelassen abwarten.
LG,
Mux
Hallo Zusammen,
Danke für die zahlreichen Antworten und Meinungen.
Ich habe das Thema bei meinem jetzigen Arbeitgeber angesprochen, die diese Angelegenheit sehr gut nachvollziehen können.
Es wurde hin und her überlegt wie man bei der weiten Strecke die Sache für alle Beteiligten zufrieden Regeln kann.
Da ich in einer Fahrgemeinschaft bin, macht es die Sache noch etwas schwieriger.
Der Tag in der Woche soll nun so geregelt werden, das ich unser Kind abhole, bei mir übernachten lasse und zur Schule bringe und dann zur Arbeit fahre, aber ohne die Kollegen die in der Fahrgemeinschaft mit drin sind.
Die Zeit die ich später auf der Arbeit sein werde, gute 1,5-2Stunden, werden mir auf ein spezielles unabhängiges Minuskonto geschrieben. Ich habe die Möglichkeit, dieses jederzeit auszugleichen und da meine Kollegen gerne ein paar Stunden mehr aufbauen wollen, arbeiten wir hin und wieder eine Stunde in der Woche länger, so gleicht sich das Minuskonto wieder aus.
Es gäbe auch die Möglichkeit die Stunden vom Gehalt brutto abziehen zu lassen, das kann ich mir noch überlegen, demnach kann man von 8 Stunden vielleicht etwas mehr die mit monatlich fehlen, das wäre ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Die Kollegen sind zufrieden, ich bin zu Frieden, für unser Kind ändert sich nichts und die Mutter ist zufrieden.
Der Wehrmutstropfen für mich ist, einmal alleine fahren, also mehr spritaufkommen, das wären bei vier Wochen rund 1000km mehr im Monat und eben die Stundengeschichte.
Vorteil dabei ist, keiner muss vor Gericht, es muss nichts abgeändert werden. Das kostet und es hätte wie hier mehrmals angesprochen den Nachteil, das eine nachträgliche Abänderung nach z.B mehreren Monaten, das Gericht eher nicht zustimmen würde, mit der Begründung weil es zu viel hin und her wäre und nicht zumutbar fürs Kind.
Für die KM bedeutet das, das sie nie sicher weiß ob ich bei der Strecke pünktlich vor Ort bin, denn das kann man nicht planen. Von daher muss sie dann eben warten, alternativ bringt sie unser Kind zu meinen Eltern wenn sie weg muss und ich hole unser Kind dann dort ab, sowas muss abstimmbar sein.
Lg
Papalein
:thumbup:
Das klingt gut
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen